Hilfestellung nach Unfall
Hallo,
ich hatte heute Morgen einen Unfall mit einem Taxi. Keine Zeugen um 5:50. Eigentlich eindeutig, zwei Strassen führen im spitzen Winkel zusammen und eine hat ein Vorfahrt gewähren Schild. Taxi überfährt das Schild und rammt mich schräg rechts hinten.
Ich wurde gleich beschimpft wo ich den herkäme. Ich zeigte dann auf das Schild. Daraufhin: Wir brauchen doch keine Polizei.
Ich wollte auf jeden Fall, das die Polizei kommt. Was dann kam machte mich fast sprachlos.
Die Taxifahrerin hatte eine komplett andere Version. Ich habe vor ihr an einer Ampel gestanden. Bei grün soll ich sie dann überholt haben und so geschnitten haben, dass es zum Unfall kam. Ich sei also der Schuldige.
Die Polizei sah das zwar etwas anders, aber ich ahne böses.
Wie würdet ihr euch verhalten?
Danke
Sven
Beste Antwort im Thema
Zum Rechtsanwalt gehen.
64 Antworten
Wenn das Auto im reparierten Zustand einen Wert von 10.000 € hat, dann würde ich reparieren lassen, bei 5.000 € eher nicht.
Wenn du fiktiv abrechnest dann bekommst du i. d. R. weniger als wenn du reparieren lässt.
Fiktive Abrechnung ist der wirtschaftliche Wahnsinn. Erstmal werden die Stundensätze von irgendwelchen Hinterhofbuden aufgedrückt, das sind im Vgl. mit VW gut 50%. Und dann wird die MWSt. abgezogen. Also alles in allem kannst du da locker 1/3 vom Gutachten abziehen. Lässt du reparieren bekommst du (sofern nach Gutachten repariert wird und nicht nach KVA) 100% bezahlt und noch den Mietwagen bzw. Nutzungsausfall. Wie hoch der Nutzungsausfall für dein Auto ist wird dir dein Anwalt leicht sagen können.
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 13. November 2014 um 13:11:42 Uhr:
Zum Rechtsanwalt gehen.
Guter Vorschlag!
Am besten zu einem der beim Unfall dabei war.
Sonst ist der nämlich auch darauf angewiesen eine der beiden Geschichten zu glauben.
Da du (oder deine RV) den Anwalt bezahlst wird er dir auch glauben 😉
Ähnliche Themen
Kurzer unerfreulicher Zwischenbericht. Nachdem nun Anwalt und Versicherung kommuniziert haben, ist der Stand folgender: Die gegnerische Versicherung strebt keine 50:50 Teilung an. Es wird schlichtweg ausgewichen bzw. gar nicht geantwortet. Die außergerichtlichen Schritte sind nun ausgeschöpft. Es bleibt nun nur eine Klage. Spätestens jetzt wäre ein Anwalt nötig, also war der Schritt richtig dies auch ohne Rechtschutz zu tun. Da ich es mir nie verzeihen würde, jetzt einen Rückzieher zu machen, werde ich wohl in den sauren Apfel beißen und die Sache vor Gericht klären lassen. Aus wenn ich bestimmt schon ganz grün vor Wut bin.
Bei dem unterschiedlichen Schadenverlauf kann aufgrund der Beschädigungen jeder Gutachter feststellen welche Aussage richtig ist.
Auf jeden Fall Rechtsanwalt und dann auch die Anzeige wegen Betrug absprechen.
Ohne Anwalt und Gutachter würde ich persönlich nichts unternehmen und ausfüllen
Es ist sehr bedauerlich, dass Dashcams offiziell nicht zugelassen sind als Beweismittel vor Gericht. Nur durch diese Schwachsinns-Reglung wird solchen Betrügern und Lügnern überhaupt die Möglichkeit geboten, sich zu solchen Falschaussagen hinreißen zu lassen.
EDIT:
Wobei es wohl schon helfen würde, sich einfach eine einzubauen. Sie muss ja nicht mal mitlaufen. Nur wenn man jemanden auf die Kamera aufmerksam macht, dann überlegt derjenige es sich dann zwei Mal, ob er doch direkt bei der Wahrheit bleibt.
sinniger wäre für deinen genannten fall ein dummy. nicht das du am ende selber noch ne klage am hals hast.
wie gesagt wenn dir jemand rein fährt gehen die Beschädigungen von hinten nach vorne. Wenn du jemanden beim Überholen die Vorfahrt nimmst sind die Beschädigungen von der Berührungsstelle nach hinten gezogen.
Hat sich schon ein Gutachter gemeldet, oft kann die eigene Versicherung einen eigenen Gutachter zur Schadensabwehr beauftragen und eine direkte Gegenüberstellung machen.
Naja ob jetzt der Gutachter noch was feststellen kann? Meiner sagte damals, umso früher desto besser, weil so die Spuren noch "frisch" und unverfälscht sind.
Ich hab auch 'ne Dashcam drin, obwohl ich weiß, dass die vor Gericht bis dato nicht zugelassen sind. Aber das psychische Druckmittel auf den Unfallgegner ist so vielleicht höher, dass er der Polizei vor Ort eher gleich die Wahrheit sagt. Und allgemein macht das Ding Spaß, wenn man den Freunden zeigen kann, wie eine einem im Kreisverkehr entgegen (!) kommt 😉
Gegnerischen Gutachter würde ich niemals an mein Auto lassen! Aber wenn die sich keiner Schuld bewusst sind, schicken die ja sowieso keinen.
Update:
Nach Einreichung der Klage, hat die gegnerische Versicherung eingelenkt und es wurde zumindest 50:50 abgerechnet. Durch meine Kaskoversicherung und die Quotenregelung ist mir finanziell kein Schaden entstanden. Der Ärger war jedoch sehr groß.
Das ist auch der Grund, warum ich auch ohne Rechtsschutz wieder einen Anwalt nehmen würde. Man hat nicht andauernd damit zu tun und RA wissen einfach wie so etwas läuft. Zwischenzeitlich war ich auch kurz vorm einknicken. Die Kosten der Klage übersteigen schnell die Unfallkosten wenn man verliert. Die Versicherungen scheinen da genaue Listen zu haben, was sich lohnt uns was nicht. So wird dann gehandelt.
Vor Unfällen mit Taxen warne ich noch einmal ausdrücklich. Prämien und plötzliche Zeugen scheinen nicht selten zu sein. Ich werde wohl in Zukunft eine Dash Cam installieren, auch auf die Gefahr hin, dass es nicht berücksichtigt wird bzw. Probleme wegen des Persönlichkeitsrechts geben könnte.
Eine Frage habe ich noch. Die gegnerische Versicherung möchte nach der Reparatur gerne eine Rechnung sehen. Bin ich dazu verpflichtet? Was und in welchem Umfang ich reparieren lasse, ist doch meine Sache.
Abschließen einmal vielen Dank für alle Kommentare hier. Das hilft bei einer Entscheidungsfindung doch sehr.
Zitat:
@Sven03 schrieb am 1. Februar 2015 um 11:39:47 Uhr:
Ich werde wohl in Zukunft eine Dash Cam installieren, auch auf die Gefahr hin, dass es nicht berücksichtigt wird bzw. Probleme wegen des Persönlichkeitsrechts geben könnte.
Ich hoffe hier einfach auf das Verständnis der Gerichte in solchen Fällen. In deinem Fall hättest du ja theoretisch das komplette Taxi verpixeln können. Denn es hätte ja gereicht, zu beweisen, dass du niemanden überholst hast an dieser Ampel. Es wäre in dem Video dann also viel weniger um das Taxi, als viel mehr um deine eigene Fahrweise gegangen. Wenn sowas nicht zugelassen werden würde .... dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
Und genau deshalb sind solche privaten Aufnahmen eben kein Beweismittel.
Weil man nachträglich alles mögliche daran ändern kann. Wer will, bastelt sich das Video so, wie er es braucht. Nachteilige Bilder raus, vorteilhafte bleiben drin, Datum und Zeit erscheinen so, wie es am besten passt. Alles kein technisches Problem.
Und der Richter soll danach entscheiden?
Die Gefahr besteht natürlich. Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, glaube aber daran, dass man genauso leicht, wie man ein Video fälschen kann, diese Fälschung vor allem als Experte auch erkennen kann.
Wenn nun der TE gegen die Taxifahrerin vor Gericht gezogen wäre, sie bei ihrer Geschichte geblieben wäre, dann das Video gesehen und die Echtheit angezweifelt hätte, wäre es ja ihr gutes Recht gewesen, einen Gutachter einzuschalten. Nur wenn sie sowieso weiß, dass das Video echt ist, dann müsste sie ja komplett einen an der Schüssel haben.
Zumal spätestens das Zusammenspiel zw. Unfallgutachter und Videogutachter dann Licht in die Geschichte bringen würde. Bei einem gefakten Video müsste ja nicht nur das Video nahezu perfekt manipuliert worden sein. Es müsste dann auch noch so zusammengestellt werden, dass die Unfallspuren damit ebenfalls erklärt werden können.
Ich glaube, dass sowas die Kompetenzen der allermeisten Menschen deutlich übersteigt.