Hilfe Was WILL meine Bank???? Sicherungsübereignungsvertrag??? Abtretungserklärung????? Lebensver..

Hallo Experten,
Vielleicht könnt ihr mir noch mal helfen. Ich habe heute nen Brief von der Bank bekommen. Dazu muss ich sagen habe ein Auto finanziert geht sich da um ca. 23 t €. Nun Wollen sie im Brief folgendes.
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (das ja klar das der Brief)
- Lebensversicherungspolice
- Sicherungsübereignungsvertrag
- Abtretungserklärung
Nun meine erste Frage ist die Lebensversicherungspolice nötig? Ich habe nur eine über 15.000. Und in der RSV ist Ratenschutz-Lebensversicherung angekreuzt. Kann es sein das es aus dem Mündlichen Gespräch lag, weil ich sagte habe ne Lebensversicherung und würde gerne das in der RSV rausnehmen? (Habe erst zuhause gesehen dass sie „nur“ 15.000 Deckung hat). Fakt ist ja das es nicht NÖTIG ist wenn die RSV so bestehen bleibt. ODER?
Meine zweite Frage ist. Was ist denn ne Sicherungsübereignungsvertrag? Habe hier son Vertrag den muss ich doch nur unterzeichnen UND den Brief mit dabei legen. Das heißt ja nicht mehr als sie im Besitz vom Auto sind bis zur letzten Rate. Habe ich das Richtig Verstanden?
Und die Dritte ist. Was ist bitte ne Abtretungserklärung? Habe ich das nicht mit der Sicherungsübereignung schon erledigt? Habe da nix Gefunden…..

Wäre SUPER wenn ihr was Licht ins Dunkel bringt. DANKE und schönes REST WE Rene…….

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mir ist es allerdings unverständlich, warum der Bankberater nicht in der Lage war, dem TE den Sinn der jeweiligen Dokumente zu erklären.

Servus!

Vllt. war der TE nicht in der Lage, den Sinn der jeweiligen Dokumente zu verstehen; aber:

Zitat:

Original geschrieben von tigra-mann


Ich sag mal so das geht euch gar nix an……

Vllt. hat der TE zu seinem Bankmenschen auch gesagt:

Zitat:

Original geschrieben von tigra-mann


Wollte hier meine Fragen beantwortet haben und keine Lebensberatung.

😕😕😕

Gruß
weflydus

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Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123


Warum die LV zusätzlich zur Fahrzeugssicherheit herhalten muss entzieht sich meiner Kenntnis.

Vermutlich deshalb, weil das finanzierte Fahrzeugmodell einen überdurchschnittlichen Wertverlust hat, wodurch nicht gewährleistet ist, daß der Fahrzeugwert zu jedem Zeitpunkt der Kreditlaufzeit über dem noch offenen Darlehensbetrag liegt. Die Differenz wird dann eben mit den Ansprüchen aus der LV abgesichert.

So damit ihr ruhig schlafen könnt. Es war ein Standartschreiben. Dort hieß es Punkt 1 nicht 1-4. Also Brief hin und alles ist Oki. Also schlaft gut.
MFG
Rene

Gute Nacht😎

Aha, da hat jemand plötzlich Lesen gelernt.

WIR konnten auch vorher gut schlafen...

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