Hilfe! Übel Geblitzt
Hallo zusammen!
Mir ist da leider ein "kleines" Mißgeschick passiert....
Bin letzte Woche Donnerstag mir ein wenig überhöhter geschwindigkeit ( geschlossene Ortschaft, 30er mit 60)geblitzt worden.Das hat mich schon vieeele Nerven gekostet.Als wenn das nicht reichen würde, wurde ich gestern wieder gemessen worden (geschlossene Ortschaft, 50er mit 120).
Nun würde ich gerne wissen, was mich erwaret an Bußgeld, muss ich den Führerschein abgeben, wie lange, punkte, wieviele......
Eckdaten
bin 23, nicht mehr probezeit, seit 5 jahren führerschein, bisher keine punkte, auch nie gehabt....
So nun bedanke ich mich schoneinmal im voraus für eure Informationen und wünsche allen noch einen schönen Tag!!:-)
Beste Antwort im Thema
Guten Morgen!!
Da ich an der Quelle sitze, hier deine zu erwartende Sanktion:
Gehen wir mal davon aus das es echte 120 Km/h waren, was ich nicht glaube.
Dafür würdest Du wie folgt bestraft:
480,00 Euro Geldstrafe + 25,60 Euro Verwaltungsgebühr
4 Punkte im VZR (Verkehrszentralregister) Flensburg
3 Monate Fahrverbot
Solltest Du echte 121 Km/h gefahren sein würde es wie Folgt ausschauen:
680,00 Euro Geldstrafe + 25,60 Euro Geldstrafe
4 Punkte im VZR (Verkehrszentralregister)
3 Monate Fahrverbot
Ich denke wenn dein Tacho 120 angezeigt hat, dann waren das vielleicht echte 112 Km/h, davon würden dann nochmal 3 Km/h als Toleranz abgezogen werden, dann wären wir bei 109 Km/h, dafür würdest Du wie Folgt bestraft:
280,00 Euro Geldstrafe + 25,60 Euro Verwaltungsgebühr
4 Punkte im VZR
2 Monate Fahrverbot
das wäre der Verstoß "51-60 Km/h Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaft"
Du siehst, es kann einer der 3 Bereiche sein.
NUN KOMMT ABER DER KNACKPUNKT!!
WIE DU SCHREIBST BIST DU LETZTEN DONNERSTAG WOHL SCHON EINMAL ERHEBLICH VERKEHRSRECHTLICH IN ERSCHEINUNG GETRETEN! DER VORFALL WIRD EBENFALLS ZU EINEM EINTRAG INS VZR FÜHREN UND IST GLEICHGELAGERT WIE DEIN JETZIGER VERSTOß, NÄMLICH IM BEREICH EINER ERHEBLICHEN GESCHWINDIGKEITSÜBERTRETUNG.
DU KANNST MIT AN SICHERHEIT GRENZENDER WAHRSCHEINLICHKEIT DAMIT RECHNEN, DASS DEINE GELDSTRAFE FÜR DEINEN AKTUELLEN VERSTOß SEITENS DER BUßGELDBEHÖRDE NOCHMALS DEUTLICH ERHÖHT WIRD, DA DU EIN SO GENANNTER WIEDERHOLUNGSTÄTER IM SINNE DES VERSTOßES DER GESCHWINDIGKEITSÜBERTRETUNG BIST.
DAS MACHEN DIE NICHT NACH LUST UND LAUNE, SONDERN WEIL SIE ANGEHALTEN SIND SO ZU VERFAHREN, UM DEN WIEDERHOLUNGSTÄTERN HERR ZU WERDEN.
Denn letztendlich weiß auch die Bußgeldbehörde, respektive der Staat, dass man den "Raser" nur über den Geldbeutel erreicht.
Die Erhöhung der Geldbuße KANN bis zu 50 % der Grundgeldbuße betragen. Aus meiner Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du mit mindestens 25% rechnen mußt.
Ausrechnen kannst Du dir das ja selber. Bei Fragen gerne eine PN an mich.
Dein, von Dir als kleine Geschwindigkeitsübertretung, genannter Verstoß, wird im Übrigen aller Wahrscheinlichkeit, wenn die Angaben in etwa stimmen, wie Folgt geahndet:
Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaft von 26-30 Km/h
100,00 Euro Geldstrafe + 25,60 Euro Verwaltungsgebühr
3 Punkte im VZR
KEIN FAHRVERBOT (das beginnt erst bei einem Übertritt ab 31 Km/h innerhalb geschlossener Ortschaft)
Mein Rat:
Ganz davon abgesehen, dass Dir sowas nie wieder passieren sollte, leg Dir ein paar Euros auf die Seite die nächsten Wochen, und warte die Post ab, die da kommt. Das Fahrverbot muß übrigens in deinem Fall sofort nach Rechtskraft vollstreckt werden. Normalerweise hat man 4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten, sozusagen als Kulanz. In deinem Fall fällt das jedoch weg, aufgrund des vorhergehenden Verstoßes.
Gruß
Daniel
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von southcentral86
...wurde ich gestern wieder gemessen worden (geschlossene Ortschaft, 50er mit 120)...
*kopfschüttel*
Dein Lappen biste zu 100% ne Weile los (ca. 1- 3 Monate) und mit ner Geldstrafe von locker 400,- € + biste auch dabei, + ca. 4 Pkt. in Flensburg. Und wenn ich sowas lese, sry, dann auch zurecht.
Guten Morgen!!
Da ich an der Quelle sitze, hier deine zu erwartende Sanktion:
Gehen wir mal davon aus das es echte 120 Km/h waren, was ich nicht glaube.
Dafür würdest Du wie folgt bestraft:
480,00 Euro Geldstrafe + 25,60 Euro Verwaltungsgebühr
4 Punkte im VZR (Verkehrszentralregister) Flensburg
3 Monate Fahrverbot
Solltest Du echte 121 Km/h gefahren sein würde es wie Folgt ausschauen:
680,00 Euro Geldstrafe + 25,60 Euro Geldstrafe
4 Punkte im VZR (Verkehrszentralregister)
3 Monate Fahrverbot
Ich denke wenn dein Tacho 120 angezeigt hat, dann waren das vielleicht echte 112 Km/h, davon würden dann nochmal 3 Km/h als Toleranz abgezogen werden, dann wären wir bei 109 Km/h, dafür würdest Du wie Folgt bestraft:
280,00 Euro Geldstrafe + 25,60 Euro Verwaltungsgebühr
4 Punkte im VZR
2 Monate Fahrverbot
das wäre der Verstoß "51-60 Km/h Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaft"
Du siehst, es kann einer der 3 Bereiche sein.
NUN KOMMT ABER DER KNACKPUNKT!!
WIE DU SCHREIBST BIST DU LETZTEN DONNERSTAG WOHL SCHON EINMAL ERHEBLICH VERKEHRSRECHTLICH IN ERSCHEINUNG GETRETEN! DER VORFALL WIRD EBENFALLS ZU EINEM EINTRAG INS VZR FÜHREN UND IST GLEICHGELAGERT WIE DEIN JETZIGER VERSTOß, NÄMLICH IM BEREICH EINER ERHEBLICHEN GESCHWINDIGKEITSÜBERTRETUNG.
DU KANNST MIT AN SICHERHEIT GRENZENDER WAHRSCHEINLICHKEIT DAMIT RECHNEN, DASS DEINE GELDSTRAFE FÜR DEINEN AKTUELLEN VERSTOß SEITENS DER BUßGELDBEHÖRDE NOCHMALS DEUTLICH ERHÖHT WIRD, DA DU EIN SO GENANNTER WIEDERHOLUNGSTÄTER IM SINNE DES VERSTOßES DER GESCHWINDIGKEITSÜBERTRETUNG BIST.
DAS MACHEN DIE NICHT NACH LUST UND LAUNE, SONDERN WEIL SIE ANGEHALTEN SIND SO ZU VERFAHREN, UM DEN WIEDERHOLUNGSTÄTERN HERR ZU WERDEN.
Denn letztendlich weiß auch die Bußgeldbehörde, respektive der Staat, dass man den "Raser" nur über den Geldbeutel erreicht.
Die Erhöhung der Geldbuße KANN bis zu 50 % der Grundgeldbuße betragen. Aus meiner Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du mit mindestens 25% rechnen mußt.
Ausrechnen kannst Du dir das ja selber. Bei Fragen gerne eine PN an mich.
Dein, von Dir als kleine Geschwindigkeitsübertretung, genannter Verstoß, wird im Übrigen aller Wahrscheinlichkeit, wenn die Angaben in etwa stimmen, wie Folgt geahndet:
Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaft von 26-30 Km/h
100,00 Euro Geldstrafe + 25,60 Euro Verwaltungsgebühr
3 Punkte im VZR
KEIN FAHRVERBOT (das beginnt erst bei einem Übertritt ab 31 Km/h innerhalb geschlossener Ortschaft)
Mein Rat:
Ganz davon abgesehen, dass Dir sowas nie wieder passieren sollte, leg Dir ein paar Euros auf die Seite die nächsten Wochen, und warte die Post ab, die da kommt. Das Fahrverbot muß übrigens in deinem Fall sofort nach Rechtskraft vollstreckt werden. Normalerweise hat man 4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten, sozusagen als Kulanz. In deinem Fall fällt das jedoch weg, aufgrund des vorhergehenden Verstoßes.
Gruß
Daniel
Da stellt sich doch die Frage, ob der TE überhaupt geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.
Möglicherweise kommt noch eine MPU auf ihn zu.
Ich sehe ja ein, dass nicht jede Geschwindigkeitsbeschränkung unbedingt sinnvoll ist. Aber mit 120 durch die Stadt zu fahren, das grenzt doch schon an Idiotie.
Mal abgesehen von der Gefahr die solche Aktionen verursachen (Bremsweg verlängert sich erheblich) muss doch die Frage erlaubt sein ob du das ganze System hier in Deutschland verstanden hast.
Jetzt maul nicht rum, sondern nimm deine Strafe mannhaft entgegen und wir alle hoffen das du aus diesem Schwachsinn lernst. Mit 23 könnte das ja noch möglich sein.
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In der Tat kann die Bußgeldbehörde bei mehrmaligen groben Verkehrsverstößen, nach einer vorher schriftlich zugestellten Verwarnung, die Fahrerlaubnis aufgrund von charakterlichen Eignungsmängeln entziehen, und die Wiedererteilung an eine medizinisch-psychologische-Untersuchung koppeln.
Dies tut sie regelmäßig dann, wenn sich aus den Verstößen der Verdacht erhärtet, dass sich der Kraftfahrer auch in Zukunft grob verkehrswidrig verhalten wird. Diese Form findet hauptsächlich bei den Fahranfängern innerhalb der Probezeit Anwendung.
Bis es bei dem Kraftfahrer außerhalb der Probezeit zu dem o. g. Procedere kommt, greift in 99,9% der Fälle bereits die 18 Punkte Regelung. Soll heißen, der Kraftfahrer hat sich durch das Erreichen des 18. Punktes bereits selbst zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr disqualifiziert. Bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, und die MPU wird fällig.
Wenn Du, wie Du beschrieben hast, vorher niemals verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten bist, wird es für Dich bei den o. g. Sanktionen bleiben, ergo, keine MPU.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Danjelll
Bis es bei dem Kraftfahrer außerhalb der Probezeit zu dem o. g. Procedere kommt, greift in 99,9% der Fälle bereits die 18 Punkte Regelung. Soll heißen, der Kraftfahrer hat sich durch das Erreichen des 18. Punktes bereits selbst zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr disqualifiziert. Bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, und die MPU wird fällig.
Dem muss ich widersprechen. Die MPU wird nicht zwangsläufig fällig. Diese wird am ehesten dann fällig, solltest du mehrfach durch Alkohol / Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden sein und die 18 Punkte überschritten haben. Ein generelles überschreiten der 18 Punkte Regelung führt zwar zum Verlust des Führerscheins und einer Sperre von zwei Jahren, aber nicht zwangsläufig auch zu einer MPU bei Neubeantragung. Diese liegt im Ermessen der Führerscheinstelle und wird je nach Art der dir vorgeworfenen Delikte die zu entsprechend hohem Punktekonto geführt haben verhängt.
Ich habe das Thema selbst erst gerade durchgekaut, ich hatte vor fünf Jahren die 18 Punkte Marke durchbrochen (nein ich bin kein Schlimmer Finger, nur Vielfahrer der immer pö a pö sein Punktekonto gefüllt hat). Nun konnte ich seit drei Jahren meinen Führerschein wieder beantragen was ich erst jetzt gemacht habe da ich vorher eh kein Auto hatte. Die Kosten für eine Neubeantragung nach Entzug belaufen sich in Berlin auf 200,- Euro + aktuelle Biometrische Passbilder + Sehtest.
Sollten gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sein kann die Fahrerlaubnisbehörde noch eine Ärztliche Bescheinigung über die körperliche Fahrtüchtigkeit verlangen die aber in keinster Weise mit der MPU was zu tun hat (ist ein Wisch in dem irgend ein Arzt nur n Häckchen macht und Unterschrift und Stempel draufklatscht).
Sollte man den Führerschein länger als 10 Jahre sein eigen nennen, damals noch zum führen von 7,5 Tonnern berechtigt gewesen sein und der letzte Erste Hilfe Kurs länger als 10 Jahre zurückliegen, so muss man diesen ebenfalls wiederholen und die Teilnahmebescheinigung nachreichen (2 Tage Kurs ca. 30,- Euro) möchte man den "alten"Status seines Führerscheins wiedererlangen. Ansonsten ist man mit seinem neuen Führerschein nur zum führen von Kraftfahrzeugen bis max. 3,5 Tonnen berechtigt.
Die Bearbeitungszeit der Neubeantragung eines Führerscheins nach Entzug beträgt in Berlin derzeit ca. 4 1/2 Monate.
Dann ist bei Dir kulant entschieden worden, weil Du deine Punkte evtl. nicht durch grobe Verkehrsverstöße produziert hast.
Grobe Verkehrsverstöße sind die des TE.
§ 11 der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) befasst sich mit der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
In Absatz 2 geht es darum, dass die Behörde dem Kraftfahrer bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Befähigung ein Gutachten als Auflage anordnen kann.
@Royalfm
Die Eignungsmängel sind bei Dir nicht zum Tragen gekommen, ergo brauchtest Du keine MPU zu leisten. Du hattest lediglich die 18 Punkte erreicht, und warst somit "reif" für die Entziehung der Fahrerlaubnis.
§ 11 Absatz 3 Nummer 4(FEV) gibt vor, dass die Beibringung eines solchen MPU-Gutachtens angeordnet werden kann bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder in Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen.
Absatz 5 gibt vor, dass bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein Gutachten gefordert werden kann, wenn:
-die Fahrerlaubnis bereits wiederholt entzogen wurde
-der Entzug auf o. g. Nummer 4 beruht.
Schlußendlich soll damit gesagt werden, dass seitens der Behörde bei einer MPU immer die charakterlichen Eignungsmängel begründet werden müssen, ansonsten gibt es für normale Verkehrsverstöße keine MPU. Drogen und Alkohol jetzt mal Außen vor. Sind die Eignungsmängel begründet, folgt automatisch die Anordnung zur MPU.
Gruß
Gut, eigentlich ist alles schon beantwortet, aber wer für "später mal" die Kosten seines Verkehrsvergehens nachschlagen will, dem empfehle ich:
Bußgeldrechner
An den TE/Übrigens: Du bist nicht "Übel geblitzt" worden, sondern du bist "Übel gefahren"! Akzeptiere es, geh ne Weile zu Fuß und LERNE was draus. Zum Glück ist keinem Unbeteiligten was passiert, bei so einer HIRNLOSEN Raserei kommst DU wohl noch ganz gut weg...wenn bei der 30er Zone ein Kind vors Auto gesprungen wäre...
Guten Abend,
denkt ihr bitte daran, dass auf MT weder eine Rechtsberatung erfolgen kann noch darf, danke.
Gruss TAlFUN
MT Moderation
Dürfen tut man alles, mann sollte sich nur nicht erwischen lassen ;-)!
Natürlich gibt es auch Möglichkeiten aus der Sache mit einem "Schrecken" raus zu kommen, wenn gewisse Vorraussetzungen gegeben sind 🙂😁
Zitat:
Original geschrieben von CLK230FAHRER
Dürfen tut man alles, mann sollte sich nur nicht erwischen lassen ;-)!Natürlich gibt es auch Möglichkeiten aus der Sache mit einem "Schrecken" raus zu kommen, wenn gewisse Vorraussetzungen gegeben sind 🙂😁
Na, da bin ich mal gespannt...
Übrigens, Taifun, wer hat hier eine Rechtsberatung gegeben?
Zitat:
Original geschrieben von Nadare
Übrigens, Taifun, wer hat hier eine Rechtsberatung gegeben?
Bisher noch Niemand, mal von ein paar Paragraphen abgesehen😉
Gruss TAlFUN