Hilfe Steinschlag bei Autobahnfahrt vom vordermann abbekommen :(

Opel Vectra C

Hy,

Bin heut Autobahn gefahren von Leipzig nach Chemnitz.

Vor mir fuhr etwa 20 meter ein Passat plötzlich hab ich ein kleinen stein gemerkt(gehöhrt) wie er auf die scheibe knallte und 10 seckunden später noch einer wodurch der lange riss entstanden ist. Ich und mein Sohn + Frauen waren gewissermasen empört.... und furen dem passat näher auf um uns das kennzeichen auf zu schreiben. Der Stein kamm sicher aus seinem Rad.. da ja des öffteren mal kleine steinchen hängen bleiben.

Nun meine Frage:

1. ich habe eine Vollkasko mit 150 € selbstbeteiligung,soll ich diese in Anspruch nehmen?
2. Sollte ma vieleicht eine Anzeige machen? da ich zeugen + Kennzeichen habe?

Danke euch vorab.

Der Tag hat mir heut gereicht 🙁

MFG

Marcus H.

16 Antworten

Also wenn ich das lese von Euch -finde ich schon alles ein bischen komisch..... die versch. Regelungen-

mein 1. Fall - Abplatzer (priv. KFZ) über Carglass nichts bezahlt - kleine Rep. hat meine LVM komplett übernommen - ohne Nachteile für mich.

2. Fall - Firmenfahrzeug - vorausfahrendes Fahrzeug verursachte Steinschlag - wurde durch die Haftpflicht des verschuldeten KFZ beglichen.

Prinzipiell müsste der Vordermann die Schuld bekommen, solange keine Schilder aufgestellt waren, die auf Steinschläge hinweisen und der Abstand "vernünftig" war. Das liegt an der Betriebsgefahr, die von jedem Auto ausgeht (parkend, oder fahrend - egal). Wenn z.B. ein Fußgänger auf dem Bürgersteig stolpert, und sich eine Platzwunde an Deinem geparkten Auto zuzieht, weil er da mit dem Kopf aufschlägt, müsste Deine Haftpflicht Schmerzensgeld bezahlen, und seine Haftpflicht den Schaden am Auto. Klingt pervers, ist aber rechtlich so. Das gleiche gilt für Steinschläge. Der Vordermann kann zwar nichts dafür, aber der Stein wurde durch sein Auto aufgewirbelt.

Ich würde das über die Teilkasko abwickeln, aber der Versicherung das Kannzeichen des vorausfahrenden Fahrzeugs mitteilen. Wenn die Versicherung möchte und es für erfolgversprechend hält, kann sie sich das Geld von der "gegnerischen" Versicherung wiederholen (und Dir nebenbei die SB sparen). Wenn die Versicherung keine Schritte in diese Richtung unternimmt, ist es für Dich auch wenig erfolgversprechend.

Gruß
Achim

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