Hilfe!! Sofortige Stillegungen der Polizei!
Hallo!
Habe folgendes Problem, heute hat die Polizei mein Auto sofort Stillgelegt. Der Grund war das sie vermuten ich habe eine Mittelschalldämpfer Atrappe. DIe habe ich ja auch aber das wissen die noch nicht! Ist es aber zulässig gleich das Fahrzeug wegen einer solchen belanglosikeit Stillzulegen? Ich bin hier völlig hilflos und es kommen eine menge kosten auf mich zu! Würde mich freuen wenn Vielleicht einer schon mal so eine erfahrung hatte oder weiß was man tun kann oder nicht!
Danke für eure Beiträge!
46 Antworten
ich fahre grunsätzlich ohne flasche daher gar kein problem und auch kein verstoß. das beim MSD die Vers erlischt ist falsch. habe mich erkundigt, nur bei baulichen veränderungen die das fahren des KFZ beeintächtigen. das gehört nicht dazu. jedoch, andere reifen,tieferlegung,leistungserhöhung.nicht aber ein auspuff oder fächerkrümmer. es ist im sinne des gesetztes rein eine ordungswierigkeit. hat mir heute mein anwalt verklickert.
Ja so ist das in Deutschland
es nervt mich auch an, hatte keine AU, (HU war i.O)seit über 8 Monaten und krieg nen Ticket und ein nettes Schreiben der Zuallssungstelle von wegen bei nicht vorlegen wäre" der Betrieb des Fahrzeugs gemäß §17 der STVO gebührenpflichtig zu untersagen"
HALLO, mein TÜV war in Ordnung, das war nur die AU ist ja nicht so als würd ich mit Messern an den Reifen rumfahren...
Das ist schon wieder so ein Quark... wenn man nicht mal das Geld für eine fällige AU hat, dann sollte man erst gar nicht Auto fahren.
Zudem - am Ende ist dein Kat wirklich defekt, und du fährst seit 8 Monaten damit rum. Wenn's sie's da dann ähnlich krass durchprügeln könnte das eine Steuerhinterziehung werden.
Moin,
Da ist etwas falsch verstanden worden.
Wenn an einem Fahrzeug Teile verbaut werden, für die eine Betriebserlaubnis (Zulassung) benötigt wird, und es werden Teile verbaut, die keine Betriebserlaubnis im Bereich der STVZO besitzen, so erlischt automatisch die BE des kompletten Fahrzeuges.
Dies zieht sämtliche Bauteile des Fahrzeugs ein, die das Emissionsverhalten des Fahrzeuges betreffen (Lautstärke, Abgasverhalten etc.pp.), alle Teile die die Fahrleistungen beeinflussen (allg. Tuning), sämtliche Dinge die die Fahrdynamik und das Fahrverhalten beeinflussen, alle Dinge die mit der Bremsanlage zu tun haben und alle Teile die ein erhöhtes Verletzungsrisiko haben.
In diesem Punkt ist auch ein MSD beinhaltet, DA er die Lautstärkeemission beeinflusst.
Also ist die BE des Fahrzeugs ERLOSCHEN. Dies bedeutet, das dieses Fahrzeug im Bereich der STVZO (also im öffentlichen Strassenverkehr) nicht mehr bewegt werden darf, da seine Zulassung erloschen ist. Ausnahmen sind Fahrten zu einem Gutachter, um die BE zu erneuern. Dazu ist, meines Wissens, eine Deckungszusage der Versicherung mitzuführen (Doppelkarte).
Ansonsten besteht für das Fahrzeug im eigentlichen Sinne KEIN Versicherungsschutz.
Der Gesetzgeber sieht aber, das nicht JEDE Veränderung am Fahrzeug, die zum Erlöschen der BE führt, zwangsläufig ein Gefährdungspotential darstellen muss. Das heißt, die Haftpflichtversicherung MUSS in diesem Fall also dennoch zahlen. Sie ist aber in der Lage, sich das Geld im Regressverfahren vom Schadensverursacher zurückzuholen.
Bedingung hierfür ist allerdings, das die Fahrzeugveränderung URSÄCHLICH für den Schaden verantwortlich zu sein hat.
Beispiel : Du hast eine veränderte Beleuchtungsanlage OHNE BE und missachtest bei Tageslicht die Vorfahrt, es kommt zu einem Schaden. Die Versicherung MUSS hier zahlen, da die Beleuchtungsanlage NICHT am Unfall beteiligt war.
Anderes Beispiel : Es ist Nacht, du fährst mit der gleichen Beleuchtungsanlage durch die Gegend, blendest einen Fahrradfahrer, der die Strasse überqueren will, dieser stürzt vor dein Fahrzeug und es kommt zu einem Schaden. Hier wird die Versicherung dich in Regress nehmen, da die Beleuchtungsanlage den Unfall verursacht hat.
Einen Unfall zu konstruieren, der ursächlich durch einen MSD verursacht wurde, ist zwar möglich, aber in gewisser Weise absurd. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, das du bei einem MSD in Regress genommen werden könntest, verhältnismäßig gering, bis nicht wirklich existent. Aber wie gesagt, ein Unfall wäre denkbar bzw. konstruierbar.
Dennoch ist es so, das das Fahrzeug rein rechtlich gesehen, ohne gültige Zulassung und somit auch ohne gültigen Versicherungsschutz gefahren ist. Ob jedoch ein Staatsanwalt vor einem Gericht mit dieser Argumentation DURCHKOMMT, hängt vom Richter ab.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von (murcielago)
wie wärs mit dumm stellen voon wegen ich hab den so gekauft?!
drück dir die daumen dass die kosten für dich erträglich bleiben!!
ich net.
so ein scheiß muss bestraft werden
Sei ein Mann, zahl Deine Strafe für das vorsätzliche Fahren ohne BE und Versicherungsschutz und hake die ganze Sache anschließend als "LEHRGELD" ab! Ach ja und lerne Deinen Teil daraus denn nun weißt du was für Konsequenzen es hat und das sich solche Umbauten in keinster Weise lohnen und schon haben wir wieder einen vernünftigen mehr auf der Straße und die Polizei hat ihren Zweck erfüllt!
Habe auch schonmal 1800 DM LEHRGELD für etwas bezahlt und es als solches abgehakt. Finanziell hat das damals ziemlich weh getan hat und es hat gewirkt, ich kann seitdem zivilisiert Auto fahren und tue es auch!
In diesem Sinne ein schönes Wochenende.
AndréV
Re: @ Marcus_BMW
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
Schon mal darüber nachgedacht, dass bei GRÜNWEISS auch Leute beschäftigt sind, die nicht nur lesen und schreiben können, sondern sich auch gelegentlich aus reinem Interesse im Internet bewegen?
Wenn ich auf www.geile-karre.de mit einer Lachgaseinspritzung (eingetragen?) prahle und hier im Forum darauf verweise, obwohl ich hier mein Kennzeichen genannt habe.....
Au backe, wird ja immer besser (!).
Da brauch man auch kein Kennzeichen. E-mail ist angegeben, Kurzer Dreizeiler an die StA/ vorgefertigter Antrag an den Provider, und am nächsten Morgen....
das kann man ja alles machen aber hallo? seit ihr noch ganz klar? ich glaube ich seit (fast alle) ein wenig breit im kopf! lehrgeld? das ist doch spinnerei. die haben wohl gesehen das lachgas verbaut ist aber ohne flasche kein verstoß! also manche wollen es nicht verstehen. eingetragen und getüvt werden muss es erst wenn eine flasche drin ist und die ist nicht drin. somit zähöt es als atrppe. erst nach denken und dann schreiben. da macht der stattsanwalt nur wieder unnötige kosten die IHR ALLE zahlen dürft. und ein vernüftiger fahrer bin ich, würde mal sagen besser als die die schreiben das ich es nicht wäre und bin. fahre im jahr bis zu 80tkm (beruf)! habe schon viel erlebt und es gibt dinge die schlagen dem fass den boden aus. darum geht es mir. nicht um strafe zahlen und so. jetzt erklär mir mal einer folgendes beispiel. meine felgen sind nicht eingetragen samt reifen, polizei erwischt mich damit. die sagen mir in 7 tagen wiedervorführen ob alle wieder richtig ist, eingetragen oder sonst was. in der zeit fahre ich nach dem gesetz nicht ohne versicherung rum. sonst würden sie es ja nicht machen. das gleich beispiel könnte man sagen wenn ich reifen abgefahren wären, da legen sie das auto auch nicht still aber rein nach dem gesetz wären aber reifen mit weniger als 1,6mm die BE erloschen! würde aber nie einer das fahrzeug still legen. vielleicht wenn man schon auf den stallmantel fährt ;-)!
Deine Fahrweise hab ich nicht beurteilt, ist mir auch nicht bekannt.
80tkm/Jahr ist nicht wenig, sagt aber auch nicht alles über fahrerische Qualitäten im Ganzen aus, die ich ja (s.o.) außen vor gelassen habe.
Frage: Ist Lachgas überhaupt tüv-fähig, eintragbar ?!
Wie auch immer die Polizei in deinen weiteren Bsp vorgeht. Es bleibt Ihnen auch ein gewisser Ermessensspielraum.
Und deine Versicherung kann/wird nochmal unabh. von der Strafverfolgungsbehörde agieren.
Die finden unter Umständen (je nach Bsp) auch "ihre Wege" im Schadensfall dich in Regress zu nehmen, Stichwort: "grob fahrlässig", ist mittlerweile zunehmend beliebt bei denen und mehr oder weniger erfolgreich.
Die Kündigung (nach so einer Geschichte) des Vers.-Vertrages bleibt denen dann ja auch noch zur Wahl...
Zitat:
erst nach denken und dann schreiben
für dich gilt dann: erst nachdenken und dann einbauen!
du warst dir der konsequenzen (erlöschen der be) bewußt, also hör jetzt endlich auf rumzuheulen! (sorry, aber ist doch wahr) WIR hier im forum können an dem strafmaß doch eh nix ändern. wir können jetzt sagen "ja is furchtbar dass du soviel zahlen musst" oder "klasse, duhast es verdient" oder was weiß ich, das ändert aber nix. wie jetzt hier jeder zu solchen bewußt einegegangen "straftaten" steht muss jeder mit sich selbst ausmachen, aber es sind alle volljährig, können lesen und sollten wissen was sie tun, und somit sich auch der (möglichen) konsquenzen bewußt sein.
also kannste jetzt anfangen bei der polizei oder staatsanwaltschaft oder wo auch immer der fall jetzt liegt noch ne milderung zu erreichen, hier wirds jedenfalls nix bringen.
und n lautes auto hat ja nun nix mit fahrerischem können zu tun, und deine ganzen vergleichsbeispiele helfen dir auch net weiter. die rechtslage in deutschland ist nun mal so wie sie ist, dass kannst du akzeptieren und dich dem beugen (oder halt das risiko von strafe eingehen) oder du wanderst aus! da bringt jetzt auch naachträgliches gezeter nicht mehr. der drops ist gelutscht und ende. shit happens.
Es ist nunmal Fakt: DU hast es angebaut und wußtest bescheid, und jetzt regst DU dich darüber auf, dass du Ärger am Hals hast? So ein Quatsch!
Also, entweder ihr fangt euch jetzt wieder, oder ich mach das Ganze hier gleich dicht. Was sinnvolles scheint eh nicht mehr gesagt zu werden.
Ihr müsst nicht auch noch Salz in die Wunde streuen!!
Er meint nur, so wie ich es verstanden habe, warum das Auto SOFORT stillgelegt werden muss. Wenn Rollerfahrer ihr Moped "aufmotzen" und von den Grün/Weissen angehalten werden, bekommen die auch erst einmal eine Mängelkarte, dürfen alles in den Originalzustand zurückbauen, züm TÜV fahren, das bestätigen lassen und auf der Wache den Schein wieder vorzeigen das das Moped wieder OK ist. So hat es ein Azubi bei uns letzten Monat durchgemacht.
Ich meine, irgendwo muss es auch eine gleichgerechtigkeit geben. Jetzt kommt aber nicht mit der Argumentation das man beide nicht vergleiche kann. Es stimmt schon das es falsch war eine Attrape drunter zu bauen, aber man sollte sich lieber die Leute schnappen die Superbreite Reifen drunter haben und die Reifen sich an den Kotflügelkanten aufschlitzen(schon alles gesehen). Das ist in meinen Augen eine reine Gefährdung für den Verkehr.
Gruß
Ercan
P.S.: Pöbelt jetzt bitte nicht mich an, jeder hat das recht seine Meinung zu sagen!
ich will hier gar keinen anpöbeln, aber im endeffekt sind sich alle der möglichen konsequenzen all ihrer handlungen bewußt. dass die vorgehensweise evtl, etwas übertrieben ist seh ich ja, ein, find ich ja sogar auch, aber da bringt das gesezter danach trotzdem nix mehr, und schon gar net hier. wenn dann gesetzbücher wälzen oder anwalt kontaktieren, um evtl. noch nen kostengünstigeren ausweg zu finden. aber es bleibt unterm strich zu sagen: er hat damit rechnen müssen, bzw. ist das risiko bewußt eingegangen erwischt zu werden, da helfen alle dikussionen nichts.
C20NE-Cruiser
Dank für deinen Beitrag. Genau das was du meinst, darauf wollte ich hinaus! DANKE DANKE ;-)!