Hilfe: Rechtslage bei Kauf eines leichten Unfallers, der sich als Totalschaden herausstellte.
Hallo, ich habe am 17.01.2020 einen Bmw 325i Baujahr 2012 VOM HÄNDLER gekauft. Am Telefon war die Rede von einem kleinen Unfallschaden. Das Auto sei sauber und habe lediglich einen leichten Frontschaden erlitten. Auf Nachfrage nach einem Totalschaden/Schaden an tragenden Teilen verneinte er. Als wir dort ankamen sagte man uns erneut das selbe und dass das Auto wahrscheinlich lediglich einen kleinen Vorschaden hatte vorne rechts. Dies wurde im Kaufvertrag seitens des Händlers folgendermaßen vermerkt: Auto besitzt Vorschaden, Höhe unbekannt aber Auto sei fahrbereit. Wir glaubten ihm dies da äußerlich sowie vor Ort am Leerlauf und kurzer Probefahrt nichts spürbar war. Zuhause angekommen hatte das Auto schon einige Probleme gemacht auf der knapp 300km langen Heimreise, zu viel Spiel in der Lenkung bei hoher Geschwindigkeit, Vibrieren des Autos ab 130kmh. Wir stellten Nachforschung an und konnten den ersten Besitzer des Fahrzeuges ausfindig machen der uns Unfallbilder sowie den gesamten 13-seitigen Versicherungsbericht zusandte. Darin war die Rede von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Reparaturkosten lagen nach Schätzung bei 35.000€. Restwert knappe 3000€. Das Auto wurde daraufhin versteigert und ging nach Polen wahrscheinlich zum unsachgemäßen Wiederaufbau. Danach an unseren besagten Verkäufer. Dieser verkaufte das Auto in der Zwischenzeit an einen anderen Besitzer der jedoch auf bisher ungeklärte Weise vom Kaufvertrag zurücktreten konnte. Nun waren wir die nächsten Besitzer. Das Auto weißt nach heutigem Werkstattbesuch immer noch erhebliche Mängel auf. Es war die Rede von einer fehlenden „Spannschraube“ im Lenkgetriebe die lebensgefährlich sei, da die Lenkung jederzeit hätte herausfliegen können und das Auto nicht mehr kontrollierbar gewesen wäre. Beziehe mich hier auf die Aussagen am Telefon des Chefs der Werkstatt. Das Gutachten folgt morgen. Wir haben also den Händler angerufen. Dieser wiedersprach sich mehrmals. Teilweise sagte er, dass er von einem Unfallschaden garnichts wusste, dann kannte er ihn aber nicht in diesem Umfang. Alle Gespräche wurden aufgezeichnet für Polizei/Anwalt. Letzter Stand: Der Verkäufer behauptet im Recht zu sein, da er nichts von einem Totalschaden wusste und möchte das ganze über Rechtswege klären. Die Frage ist nun wer wirklich im Recht ist da meines Wissens nach Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und es auch bei einem Unfallwagen einen Unterschieden zwischen geringfügigen Mängeln und einem meldepflichtigen Totalschaden gibt. Ich hoffe irgendjemand kann uns hier helfen. Die Nerven liegen blank.
Beste Antwort im Thema
Vielleicht nimmt er den Abendflieger in die Heimat ... *worst_case* 🙂
128 Antworten
Zitat:
@Didi95 schrieb am 27. Januar 2020 um 22:03:59 Uhr:
Zitat:
@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 21:11:17 Uhr:
Gut zu wissen, Vielen Dank
Kein Problem.
Aber genau deswegen würde ich erst mal zu Anwalt und der sagt dir wirklich alles wissenswerte und die nächsten Schritte.
Ich sehe aber bei dir mit die besten Chancen die man bei so einer echt doofen Situation haben kann. Du hast einen Kaufvertrag, er ist der Händler und du kennst schon die vorhalter. Was interessant wird, ob diese ggf Aussagen ec.
Das Problem ist schlicht, er sitzt aktuell noch am längeren hebel, im Sinne von "du musst ihm das alles beweisen und Vorkasse gehen". Daher versucht er wahrscheinlich auch mit diesen "Anwalt" gehabere dich etwas einzuschüchtern. Viele akzeptieren dies und scheuen den Einsatz einen Anwalts.Ich drücke dir die Daumen, manchmal reicht der erste Brief deines Anwalts, dann liegt aufeinmal das Geld auf dein Tisch und wagen ist vom Hof. Wie gesagt, hier geht es nicht nur um "ups nicht gesehen", er ist ein gewerblicher Händler und dies ist ein Betrug. Wenn er dies wissentlich getan hat, wird das auch strafrechtlich interessant werden.
Oh mann, vielen Dank für die Antwort das hat mir gerade nochmal sehr geholfen das ganze morgen anzupacken. Ich werde definitiv weiterhin hier posten was passiert und wünsche allen Lesenden eine Gute Nacht.
Zitat:
@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 22:08:14 Uhr:
Zitat:
@Didi95 schrieb am 27. Januar 2020 um 22:03:59 Uhr:
Kein Problem.
Aber genau deswegen würde ich erst mal zu Anwalt und der sagt dir wirklich alles wissenswerte und die nächsten Schritte.
Ich sehe aber bei dir mit die besten Chancen die man bei so einer echt doofen Situation haben kann. Du hast einen Kaufvertrag, er ist der Händler und du kennst schon die vorhalter. Was interessant wird, ob diese ggf Aussagen ec.
Das Problem ist schlicht, er sitzt aktuell noch am längeren hebel, im Sinne von "du musst ihm das alles beweisen und Vorkasse gehen". Daher versucht er wahrscheinlich auch mit diesen "Anwalt" gehabere dich etwas einzuschüchtern. Viele akzeptieren dies und scheuen den Einsatz einen Anwalts.Ich drücke dir die Daumen, manchmal reicht der erste Brief deines Anwalts, dann liegt aufeinmal das Geld auf dein Tisch und wagen ist vom Hof. Wie gesagt, hier geht es nicht nur um "ups nicht gesehen", er ist ein gewerblicher Händler und dies ist ein Betrug. Wenn er dies wissentlich getan hat, wird das auch strafrechtlich interessant werden.
Oh mann, vielen Dank für die Antwort das hat mir gerade nochmal sehr geholfen das ganze morgen anzupacken. Ich werde definitiv weiterhin hier posten was passiert und wünsche allen Lesenden eine Gute Nacht.
Kein Problem.
Jedoch sind wir auch viele nur Laien, also deswegen, wie so oft gesagt: Anwalt.
Ich würde dich sogar wirklich darum bitten weiter zu posten. Umso mehr du preis gibst, umso mehr Leuten wirst du in Zukunft vielleicht direkt oder indirekt helfen.
Hier lesen sehr viele Menschen mit, auch wenn man es nicht mitbekommt, die vielleicht in einer ähnlichen Situation sind.
Aber ich wünsche dir viel Erfolg und hoffentlich ein schnelles Ende.
Zitat:
@Didi95 schrieb am 27. Januar 2020 um 22:12:24 Uhr:
Zitat:
@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 22:08:14 Uhr:
Oh mann, vielen Dank für die Antwort das hat mir gerade nochmal sehr geholfen das ganze morgen anzupacken. Ich werde definitiv weiterhin hier posten was passiert und wünsche allen Lesenden eine Gute Nacht.Kein Problem.
Jedoch sind wir auch viele nur Laien, also deswegen, wie so oft gesagt: Anwalt.Ich würde dich sogar wirklich darum bitten weiter zu posten. Umso mehr du preis gibst, umso mehr Leuten wirst du in Zukunft vielleicht direkt oder indirekt helfen.
Hier lesen sehr viele Menschen mit, auch wenn man es nicht mitbekommt, die vielleicht in einer ähnlichen Situation sind.Aber ich wünsche dir viel Erfolg und hoffentlich ein schnelles Ende.
Ich werde mich 100% versprochen weiterhin melden. Falls irgendjemand mitliest und ähnliches von selbigem Händler, der in Dortmund sitzt erfahren hat kann man mir auch privat schreiben. Ich scheue keine Anwaltskosten und werde dafür sorgen, dass dieser Händler seiner rechtmäßigen Strafe zugeführt wird, egal was es kostet. Und Vielen Dank nochmal🙂
Ruf den Händler nochmals an und sag ihm (in ruhigem Ton) dass Du den Kauf wandeln möchtest. Du bringst das Auto zurück, er gibt Dir das Geld. Sag ihm, dass Du andernfalls einen Gutachter und einen Rechtsanwalt beauftragen wirst, und ihm (selbstverständlich) ALLE Kosten in Rechnung stellen wirst.
Dann gibst Du ihm 6 Stunden oder so Zeit zum Überlegen ("bitte rufen Sie mich bis 18 Uhr zurück und sagen Sie mir ob Sie einverstanden sind oder nicht"😉.
Wenn Du Glück hast, kommst Du mit einem blauen Auge davon (sprich ein paar Stunden und ein paar Hundert Euro Verlust).
Zieht der Händler nicht mit, dann lass den Anwalt den ersten Brief schreiben (mit einem ähnlichen Vorschlag, vielleicht plus 300 € für den Anwalt).
Beschreitest Du "sofort" den Rechtsweg, musst Du mit allem in Vorleistung gehen, und - nicht zu unterschätzen - bekommst bei jedem Schritt und bei jedem Schreiben Magenschmerzen. Und das geht die nächsten 6 bis 24 Monate (oder noch länger).
Das gute an der Sache: es geht "nur" um Geld. In Thüringen sind 2 Kinder morgens ganz normal los in Richtung Schule - und sind jetzt tot. Das sind die wirklich schlimmen Dinge.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Didi95 schrieb am 27. Januar 2020 um 20:57:57 Uhr:
...
Anwalt und Polizei. Polizei, weil es sich hier um eindeutigen Betrug handelt. ...
Warum Betrug?
Zitat:
im Kaufvertrag seitens des Händlers folgendermaßen vermerkt: Auto besitzt Vorschaden, Höhe unbekannt aber Auto sei fahrbereit.
und es wurde ein Auto mit Vorschaden geliefert!
(das mündliche/telefonische Geschwätz ist wohl kaum gerichtsverwertbar)
--> über die Höhe des Unfallschaden zu streiten kommt mir wenig aussichtsreich vor ...
der einzige Ansatzpunkt, den ich sehe:
zugesicherte Eigenschaft "fahrbereit" und konsequente Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung!
Zitat:
@jof schrieb am 27. Januar 2020 um 22:50:27 Uhr:
Ruf den Händler nochmals an und sag ihm (in ruhigem Ton) dass Du den Kauf wandeln möchtest. Du bringst das Auto zurück, er gibt Dir das Geld. Sag ihm, dass Du andernfalls einen Gutachter und einen Rechtsanwalt beauftragen wirst, und ihm (selbstverständlich) ALLE Kosten in Rechnung stellen wirst.Dann gibst Du ihm 6 Stunden oder so Zeit zum Überlegen ("bitte rufen Sie mich bis 18 Uhr zurück und sagen Sie mir ob Sie einverstanden sind oder nicht"😉.
Wenn Du Glück hast, kommst Du mit einem blauen Auge davon (sprich ein paar Stunden und ein paar Hundert Euro Verlust).
Zieht der Händler nicht mit, dann lass den Anwalt den ersten Brief schreiben (mit einem ähnlichen Vorschlag, vielleicht plus 300 € für den Anwalt).
Beschreitest Du "sofort" den Rechtsweg, musst Du mit allem in Vorleistung gehen, und - nicht zu unterschätzen - bekommst bei jedem Schritt und bei jedem Schreiben Magenschmerzen. Und das geht die nächsten 6 bis 24 Monate (oder noch länger).
Das gute an der Sache: es geht "nur" um Geld. In Thüringen sind 2 Kinder morgens ganz normal los in Richtung Schule - und sind jetzt tot. Das sind die wirklich schlimmen Dinge.
Danke für die Antwort. Das ist bereits alles geschehen. Wir haben mehrfach versucht uns menschlich und ohne Polizei/Anwalt zu einigen heute am Telefon. Ich versprach ihm sogar keine negativen Rezensionen usw. (hätte ich trotzdem geschrieben nach paar Wochen) und noch vieles mehr. Dieser Dreckskerl ist sich absolut nichts bewusst und denkt er würde das alles gewinnen. Wir setzten ihm die Frist bis morgen nachmittag sich noch melden zu können und darüber nachzudenken daraufhin legte er einfach auf. Ich werde die Zeit noch abwarten, doch ab da keine Gnade mehr. Ich werde alles samt Bildern und Texten lückenlos in einer Rezension belegen, wenn wir keine Einigung finden und das wird verdammt geschäftsschädigend für ihn.
Zitat:
@camper0711 schrieb am 27. Januar 2020 um 22:52:49 Uhr:
Zitat:
@Didi95 schrieb am 27. Januar 2020 um 20:57:57 Uhr:
...
Anwalt und Polizei. Polizei, weil es sich hier um eindeutigen Betrug handelt. ...Warum Betrug?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 27. Januar 2020 um 22:52:49 Uhr:
Zitat:
im Kaufvertrag seitens des Händlers folgendermaßen vermerkt: Auto besitzt Vorschaden, Höhe unbekannt aber Auto sei fahrbereit.
und es wurde ein Auto mit Vorschaden geliefert!(das mündliche/telefonische Geschwätz ist wohl kaum gerichtsverwertbar)
--> über die Höhe des Unfallschaden zu streiten kommt mir wenig aussichtsreich vor ...
der einzige Ansatzpunkt, den ich sehe:
zugesicherte Eigenschaft "fahrbereit" und konsequente Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung!
Vielen Dank, das alles ändert trotzdem nichts daran dass Totalschäden meldungspflichtig sind in Deutschland. Die Ausrede er wisse nichts davon wird ihm nicht helfen da er verpflichtet dazu ist Aussage zu machen was passiert ist. Falls er das nicht kann muss er ein Gutachten erstellen lassen oder mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag rechnen. Punkt.
Zitat:
@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 19:44:36 Uhr:
... Alle Gespräche wurden aufgezeichnet für Polizei/Anwalt. ...
Ich hoffe MIT ZUSTIMMUNG des Gesprächspartners?
ansonsten hast Du zwei Probleme:
und außerdem, dass Beweismittel, die man sich illegal verschafft hat, oftmals vor Gericht nicht verwertbar sind ...
Zitat:
@camper0711 schrieb am 27. Januar 2020 um 23:02:27 Uhr:
Zitat:
@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 19:44:36 Uhr:
... Alle Gespräche wurden aufgezeichnet für Polizei/Anwalt. ...Ich hoffe MIT ZUSTIMMUNG des Gesprächspartners?
ansonsten hast Du zwei Probleme:
und außerdem, dass Beweismittel, die man sich illegal verschafft hat, oftmals vor Gericht nicht verwertbar sind ...
Freunde, es ist unglaublich wie sich hier an Kleinigkeiten aufgehangen wird. Ich möchte euch alle mal in der Situation sehen so gnadenlos verarscht zu werden. Da nutzt man jedes Mittel um erstmal alles für sich selbst zu belegen. Dass ich diese Dinge nicht bei der Polizei verwenden werde ohne weiteres ist klar. Es dient lediglich als zusätzlichen Schutz für mich selbst, sowie dem Finden von Widersprüchen in seinen Aussagen🙂 Danke für die Hilfe.
Zitat:
@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 22:58:30 Uhr:
... dass Totalschäden meldungspflichtig sind in Deutschland. ...
Quelle?
mir ist nur bekannt, dass auf dem Verkäufer bekannte - oder bei Händlern einem Profi erkennbare - Unfallschäden hinzuweisen ist ... und den Hinweis hast Du schriftlich im Kaufvertrag stehen ...
(statt Dich von so einem Betrüber volllabern zu lassen, hättest Du halt lieber 1. das Auto genauer angeschaut/ggfs. prüfen lassen UND 2. den Vertrag lesen sollen 😉 )
Zitat:
@camper0711 schrieb am 27. Januar 2020 um 23:06:29 Uhr:
Zitat:
@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 22:58:30 Uhr:
... dass Totalschäden meldungspflichtig sind in Deutschland. ...Quelle?
mir ist nur bekannt, dass auf dem Verkäufer bekannte - oder bei Händlern einem Profi erkennbare - Unfallschäden hinzuweisen ist ... und den Hinweis hast Du schriftlich im Kaufvertrag stehen ...
(statt Dich von so einem Betrüber volllabern zu lassen, hättest Du halt lieber 1. das Auto genauer angeschaut/ggfs. prüfen lassen UND 2. den Vertrag lesen sollen 😉 )
Absoluter Schwachsinn, tut mir leid😁
Zitat:
@Syntec schrieb am 27. Jan. 2020 um 19:44:36 Uhr:
Dieser verkaufte das Auto in der Zwischenzeit an einen anderen Besitzer der jedoch auf bisher ungeklärte Weise vom Kaufvertrag zurücktreten konnte.
Das ist doch euer vielversprechendster Hebel. Wenn ihr schon so detaillierte Infos über den werdegang bekommen konntet ist denn nicht herauszufinden wer dieser Käufer war? Der Grund der Wandlung ( vermutlich höhe des Unfallschadens oder technischer Mangel) wurde euch beim Kauf ja vernutlich verschwiegen. Der vorherige Käufer wäre eine grosse Hilfe zu beweisen das der Verkäufer davon wusste und es euch somit auch hätte mitteilen müssen ( es besteht natürlich noch die möglichkeit das bei dem Verkauf der Unfallschaden komplett verschwiegen wurde und darum die Wandlung, dann bringts natürlich nichts)
Die aufgezeichneten Telefonate helfen dem Anwalt, geeignete Hebel anzusetzen. Ob die (im Falle des Falles) gerichtsverwertbar sind, weiß der Anwalt auch. Ob das Aufzeichnen legal ist oder nicht, wäre mir in der Situation gerade mal egal.
Zitat:
@smartdriver35 schrieb am 27. Januar 2020 um 23:12:34 Uhr:
Zitat:
@Syntec schrieb am 27. Jan. 2020 um 19:44:36 Uhr:
Dieser verkaufte das Auto in der Zwischenzeit an einen anderen Besitzer der jedoch auf bisher ungeklärte Weise vom Kaufvertrag zurücktreten konnte.Das ist doch euer vielversprechendster Hebel. Wenn ihr schon so detaillierte Infos über den werdegang bekommen konntet ist denn nicht herauszufinden wer dieser Käufer war? Der Grund der Wandlung ( vermutlich höhe des Unfallschadens oder technischer Mangel) wurde euch beim Kauf ja vernutlich verschwiegen. Der vorherige Käufer wäre eine grosse Hilfe zu beweisen das der Verkäufer davon wusste und es euch somit auch hätte mitteilen müssen ( es besteht natürlich noch die möglichkeit das bei dem Verkauf der Unfallschaden komplett verschwiegen wurde und darum die Wandlung, dann bringts natürlich nichts)
Wir haben alle Gutachten über das Auto. Wir haben alle Unfallbilder + das gesamte Versicherungsgutachten, das nach dem Unfall erstellt wurde. Der zwischenzeitliche Besitzer würde glaube ich nicht viel helfen außer er hatte auch einen Rechtsstreit mit dem Händler.
Zitat:
@jof schrieb am 27. Januar 2020 um 23:35:20 Uhr:
Die aufgezeichneten Telefonate helfen dem Anwalt, geeignete Hebel anzusetzen. Ob die (im Falle des Falles) gerichtsverwertbar sind, weiß der Anwalt auch. Ob das Aufzeichnen legal ist oder nicht, wäre mir in der Situation gerade mal egal.
So sieht's aus. Danke.