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Hilfe: Rechtslage bei Kauf eines leichten Unfallers, der sich als Totalschaden herausstellte.

Themenstarteram 27. Januar 2020 um 18:44

Hallo, ich habe am 17.01.2020 einen Bmw 325i Baujahr 2012 VOM HÄNDLER gekauft. Am Telefon war die Rede von einem kleinen Unfallschaden. Das Auto sei sauber und habe lediglich einen leichten Frontschaden erlitten. Auf Nachfrage nach einem Totalschaden/Schaden an tragenden Teilen verneinte er. Als wir dort ankamen sagte man uns erneut das selbe und dass das Auto wahrscheinlich lediglich einen kleinen Vorschaden hatte vorne rechts. Dies wurde im Kaufvertrag seitens des Händlers folgendermaßen vermerkt: Auto besitzt Vorschaden, Höhe unbekannt aber Auto sei fahrbereit. Wir glaubten ihm dies da äußerlich sowie vor Ort am Leerlauf und kurzer Probefahrt nichts spürbar war. Zuhause angekommen hatte das Auto schon einige Probleme gemacht auf der knapp 300km langen Heimreise, zu viel Spiel in der Lenkung bei hoher Geschwindigkeit, Vibrieren des Autos ab 130kmh. Wir stellten Nachforschung an und konnten den ersten Besitzer des Fahrzeuges ausfindig machen der uns Unfallbilder sowie den gesamten 13-seitigen Versicherungsbericht zusandte. Darin war die Rede von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Reparaturkosten lagen nach Schätzung bei 35.000€. Restwert knappe 3000€. Das Auto wurde daraufhin versteigert und ging nach Polen wahrscheinlich zum unsachgemäßen Wiederaufbau. Danach an unseren besagten Verkäufer. Dieser verkaufte das Auto in der Zwischenzeit an einen anderen Besitzer der jedoch auf bisher ungeklärte Weise vom Kaufvertrag zurücktreten konnte. Nun waren wir die nächsten Besitzer. Das Auto weißt nach heutigem Werkstattbesuch immer noch erhebliche Mängel auf. Es war die Rede von einer fehlenden „Spannschraube“ im Lenkgetriebe die lebensgefährlich sei, da die Lenkung jederzeit hätte herausfliegen können und das Auto nicht mehr kontrollierbar gewesen wäre. Beziehe mich hier auf die Aussagen am Telefon des Chefs der Werkstatt. Das Gutachten folgt morgen. Wir haben also den Händler angerufen. Dieser wiedersprach sich mehrmals. Teilweise sagte er, dass er von einem Unfallschaden garnichts wusste, dann kannte er ihn aber nicht in diesem Umfang. Alle Gespräche wurden aufgezeichnet für Polizei/Anwalt. Letzter Stand: Der Verkäufer behauptet im Recht zu sein, da er nichts von einem Totalschaden wusste und möchte das ganze über Rechtswege klären. Die Frage ist nun wer wirklich im Recht ist da meines Wissens nach Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und es auch bei einem Unfallwagen einen Unterschieden zwischen geringfügigen Mängeln und einem meldepflichtigen Totalschaden gibt. Ich hoffe irgendjemand kann uns hier helfen. Die Nerven liegen blank.

Beste Antwort im Thema

Vielleicht nimmt er den Abendflieger in die Heimat ... *worst_case* :)

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Ab damit zum Anwalt. Der weiß was zu tun ist.

Problematisch aus dem Kaufvertrag ist aber jedenfalls dieser Passus: "Auto besitzt Vorschaden, Höhe unbekannt aber Auto sei fahrbereit." Insbesondere wenn dann 300 Kilometer mehr oder weniger problemlos gefahren wurden.

Die Unwissenheit des Vorschadens muß man dem Verkäufer allerdings auch nachweisen.

Themenstarteram 27. Januar 2020 um 19:01

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 27. Januar 2020 um 19:59:16 Uhr:

Ab damit zum Anwalt. Der weiß was zu tun ist.

Danke, das wird morgen geschehen aber das Einschlafen fällt angesichts dieses Vorfalls wahrscheinlich recht schwer. Eine grobe Einschätzung von jemandem, der eventuell auch nur ein wenig Halbwissen besitzt würde uns unglaublich helfen.

am 27. Januar 2020 um 19:04

Hast du das Auto von Privat gekauft? Aus deinem Beitrag geht das nicht so richtig hervor.

Themenstarteram 27. Januar 2020 um 19:05

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 27. Januar 2020 um 20:04:37 Uhr:

Hast du das Auto von Privat gekauft? Aus deinem Beitrag geht das nicht so richtig hervor.

Nein ist ein Kauf von einem gewerblichen Händler. Tut mir leid.

am 27. Januar 2020 um 19:15

Dann stehen die Chancen schon erheblich besser.

Themenstarteram 27. Januar 2020 um 19:51

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 27. Januar 2020 um 20:15:00 Uhr:

Dann stehen die Chancen schon erheblich besser.

Das hoffen wir.

am 27. Januar 2020 um 19:57

Im Endeffekt ist das wichtigste gesagt worden.

Anwalt und Polizei. Polizei, weil es sich hier um eindeutigen Betrug handelt. Wenn du so schnell die historie herausgefunden hast, sollte das für die Polizei auch gut machbar sein.

Bei der telefonaufzeichnung wäre ich jedoch vorsichtig. Ja, es ist nicht schlimm, aber du brauchst sein einverständnis für sowas. Dh. Am Anfang des Gesprächs sagen bzw fragen das du es aufzeichnens. Ohne, kann es schnell als wertlos angesehen werden.

Aber der Anwalt wird dir in der Regel alles sagen was du wissen musst.

 

Da es sich um einen gewerblichen Kauf Handelt, sehen die Chancen schon viel besser aus. Jedoch würde ich den Wagen nicht mehr fahren, nicht nur wegen der Sicherheit, sondern auch weil jeder Km dir in Rechnung gestellt werden könnte.

Zitat:

@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 19:44:36 Uhr:

Alle Gespräche wurden aufgezeichnet für Polizei/Anwalt.

Ob das so verwertbar ist, wage ich doch in Zweifel zu ziehen...

Themenstarteram 27. Januar 2020 um 20:03

Zitat:

@Didi95 schrieb am 27. Januar 2020 um 20:57:57 Uhr:

Im Endeffekt ist das wichtigste gesagt worden.

Anwalt und Polizei.

Aber der Anwalt wird dir in der Regel alles sagen was du wissen musst.

Da es sich um einen gewerblichen Kauf Handelt, sehen die Chancen schon viel besser aus. Jedoch würde ich den Wagen nicht mehr fahren, nicht nur wegen der Sicherheit, sondern auch weil jeder Km dir in Rechnung gestellt werden könnte.

Ja so sehe ich das auch. Bin zwar eigentlich auf ein Auto angewiesen aber das muss ich jetzt irgendwie anderweitig regeln.

Themenstarteram 27. Januar 2020 um 20:06

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 27. Januar 2020 um 21:00:35 Uhr:

Zitat:

@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 19:44:36 Uhr:

Alle Gespräche wurden aufgezeichnet für Polizei/Anwalt.

Ob das so verwertbar ist, wage ich doch in Zweifel zu ziehen...

Wüsste nicht warum, wenn alles zweifellos belegbar ist, dass der gute Herr sich binnen 12 Minuten Tonaufnahme mehrmals wiedersprochen hat und und anfängt zu schreien und zu brüllen am Telefon. Denke das wird die Polizei sicherlich interessiert.

am 27. Januar 2020 um 20:10

Zitat:

@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 21:06:25 Uhr:

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 27. Januar 2020 um 21:00:35 Uhr:

 

Ob das so verwertbar ist, wage ich doch in Zweifel zu ziehen...

Wüsste nicht warum, wenn alles zweifellos belegbar ist, dass der gute Herr sich binnen 12 Minuten Tonaufnahme mehrmals wiedersprochen hat und und anfängt zu schreien und zu brüllen am Telefon. Denke das wird die Polizei sicherlich interessiert.

Ich habe meine Antwort vorher bissel ergänzt.

Es geht nicht darum was er genau sagt, sondern dass du es aufgezeichnet hast ohne sein Wissen.

Das ist in unseren Land nicht legal.

Es ist dumm, aber das wissen viele Betrüger auch und nutzen es auch aus. Ein großes Problem unserer Bürokratie in meinen Augen.

Daher muss man vorher immer nach den einverständnis fragen.

Themenstarteram 27. Januar 2020 um 20:11

Zitat:

@Didi95 schrieb am 27. Januar 2020 um 21:10:06 Uhr:

Zitat:

@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 21:06:25 Uhr:

 

Wüsste nicht warum, wenn alles zweifellos belegbar ist, dass der gute Herr sich binnen 12 Minuten Tonaufnahme mehrmals wiedersprochen hat und und anfängt zu schreien und zu brüllen am Telefon. Denke das wird die Polizei sicherlich interessiert.

Ich habe meine Antwort vorher bissel ergänzt.

Es geht nicht darum was er genau sagt, sondern dass du es aufgezeichnet hast ohne sein Wissen.

Das ist in unseren Land nicht legal.

Es ist dumm, aber das wissen viele Betrüger auch und nutzen es auch aus. Ein großes Problem unserer Bürokratie in meinen Augen

Gut zu wissen, Vielen Dank

am 27. Januar 2020 um 20:20

Das wird dir der Anwalt aber alles ganz genau erklären.

am 27. Januar 2020 um 21:03

Zitat:

@Syntec schrieb am 27. Januar 2020 um 21:11:17 Uhr:

Zitat:

@Didi95 schrieb am 27. Januar 2020 um 21:10:06 Uhr:

 

Ich habe meine Antwort vorher bissel ergänzt.

Es geht nicht darum was er genau sagt, sondern dass du es aufgezeichnet hast ohne sein Wissen.

Das ist in unseren Land nicht legal.

Es ist dumm, aber das wissen viele Betrüger auch und nutzen es auch aus. Ein großes Problem unserer Bürokratie in meinen Augen

Gut zu wissen, Vielen Dank

Kein Problem.

Aber genau deswegen würde ich erst mal zu Anwalt und der sagt dir wirklich alles wissenswerte und die nächsten Schritte.

Ich sehe aber bei dir mit die besten Chancen die man bei so einer echt doofen Situation haben kann. Du hast einen Kaufvertrag, er ist der Händler und du kennst schon die vorhalter. Was interessant wird, ob diese ggf Aussagen ec.

Das Problem ist schlicht, er sitzt aktuell noch am längeren hebel, im Sinne von "du musst ihm das alles beweisen und Vorkasse gehen". Daher versucht er wahrscheinlich auch mit diesen "Anwalt" gehabere dich etwas einzuschüchtern. Viele akzeptieren dies und scheuen den Einsatz einen Anwalts.

 

Ich drücke dir die Daumen, manchmal reicht der erste Brief deines Anwalts, dann liegt aufeinmal das Geld auf dein Tisch und wagen ist vom Hof. Wie gesagt, hier geht es nicht nur um "ups nicht gesehen", er ist ein gewerblicher Händler und dies ist ein Betrug. Wenn er dies wissentlich getan hat, wird das auch strafrechtlich interessant werden.

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