HILFE Normale Klarglasscheinwerfer umbauen auf Xenon !!??

Opel Omega B

Habe mal wieder ein kleines Problem!
Da ich einen kl.Unfall mit meinem Omega MV6 Bauj.98 hatte ist bei meinem Omi
jetzt der Linke Xenonscheinwerfer kaputt nurGlas u.Spiegelinnenteil,das Gehäuse,Xenonbrenner,Xenonlampe alles heile.

Jetzt meine Frage kann mann einen normalen Klarglasscheinwerfer mit Xenon Optik
als XENONscheinwerfer umbauen?Also das Spiegelinnenteil mit Linse und Glas ausbauen und in meinen Xenonscheinwerfer verbauen!?

Wer hat damit evtl erfahrung und kann mir Tips geben?
Danke für Eure Antworten
MFG
Carsten

26 Antworten

Also wie gesagt, sind die Scheinwerfergehäuse eigentlich gleich, bis auf das innenleben. das sollte man aber 1:1 tauschen können. Sprich, du kaufst dir das Gehäuse, zb. bei 3.2.1. und baust das innenleben von deinen alten in den neuen oder kaufst dir gleich nen komplett neuen mit allem drum und dran. wobei das nicht gerade günstig ist 😉
Sollte aber gehen.

Gruß

Moin,

@TE

kauf Dir einen neuen SW, damit gehst Du jedem Problem aus dem Weg, ein Umbau ist nicht wirklich zu empfehlen..... Einzelne brauchbare Xenon SW bekommst Du relativ häufig....

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211


jetzt komm ich langsam nicht mehr mit.... 😁
Ich will Dich jetzt nicht persönlich angreifen, aber irgendwie behauptest Du jetzt zum gleichen Thema 2 mal was anderes.

Ich schreibe in BEIDEN Threads, daß es nicht zulässig ist. Das lichttechnische Gutachten lasse ich aufgrund der horrenden Kosten (mehrere 1000 Euro) einfach mal außen vor.

Zitat:

Original geschrieben von catera mv6


Die DE sind die Gleichen Scheinwerfer, nur die Lampfenfassung hinter der Linse ist anders und die Xenon haben hinten einen anderen Deckel wegen dem Brenner.

Dann müsste auf den Scheinwerfern sowohl „HCR“ als auch „DC“ stehen. Fehlt das „DC“, dann ist Xenon nicht zulässig.

Laut einem sehr informativen Programm haben die Xenonscheinwerfer auch eine andere Artikelnummer als die Halogenscheinwerfer.

Da hier (entgegen meinem ausdrücklichen Wunsch) bereits illegale Umbautips gepostet wurden gibt’s jetzt leider keine andere Möglichkeit als den Thread zu schließen. Schade...

*** closed ***

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Dann müsste auf den Scheinwerfern sowohl „HCR“ als auch „DC“ stehen. Fehlt das „DC“, dann ist Xenon nicht zulässig.

Und wie es scheint, hat Opel den Omega-Scheinwerfer gleich für beide Leuchtmittel zugelassen. Catera mv6 hat mir soeben

dieses

Bild vom Scheinwerfer geschickt. Demnach ist die Umrüstung auf Xenon bei diesem Modell zulässig und der Thread ist wieder offen 🙂

ciao

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Will auch mal mein Wissen weitergeben.
Selbst wenn es passen würde, die Scheibe ist anders (geschliffen).
Ich hatte nämlich auch erst die normalen Klaarglas H4 Scheiben auf meinen Xenons montiert.(Vorbesitzer hatte den Umbau wohl selbst gemacht) Beim Licht einstellen ist dann aufgefallen das die falschen Scheiben montiert waren. Wenn man beide Scheiben nebeneinander legt sieht man sofort den Unterschied an den Linien in der Streuscheibe!
Ich habe dann lieber die kompletten Scheinwerfer getauscht.

Ich glaube, hier gehts um die Klarglasvariante - nicht um die mit Streuscheibe...

ciao

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Ich glaube, hier gehts um die Klarglasvariante - nicht um die mit Streuscheibe...

ciao

Erstmal guten Morgen

Ja es geht um die Xenon mit Klarglas

Achso nicht streiten u.meckern!!
Carsten

Zitat:

Original geschrieben von ratfink1



Zitat:

Hi.Klar mein Omi hat sogar Vollkasko
Doch bei dem Schaden/Scheinwerfer ist das kein Glas sonder HartPlexi das übernimmt die Versicherung nicht.
Und ganz Ehrlich ich möchte nicht meine Schadenklasse erhöhen wird dann teurer als alles andere.
Mfg
Carsten

Dann würde ich mal über nen Wechsel der Versicherung nachdenken. Meine hat anstandslos den Scheinwerfer und den Nebelscheinwerfer + Einbau bezahlt. War zwar nur Klarglas kein Xenon aber wie wir ja hier festgestellt haben ist das Gehäuse das selbe. 😁

Sowas ist eigentlich ein Teilkaskoschaden und da steigt mann nicht in den Prozenten. Allerdings kenne ich mich bei Versicherungen nicht so aus und weiß nicht wie das bei Vollkasko ist.
Gruß Wartburg

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V



Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Dann müsste auf den Scheinwerfern sowohl „HCR“ als auch „DC“ stehen. Fehlt das „DC“, dann ist Xenon nicht zulässig.
Und wie es scheint, hat Opel den Omega-Scheinwerfer gleich für beide Leuchtmittel zugelassen. Catera mv6 hat mir soeben dieses Bild vom Scheinwerfer geschickt. Demnach ist die Umrüstung auf Xenon bei diesem Modell zulässig und der Thread ist wieder offen 🙂

ciao

Moin,

ich muss mich mal entschuldigen das ich schon wieder was zum meckern habe.... 😁

Das Bild, das Du verlinkt hast, ist m.E. kein Bild von einem Originalen Omega SW. Ich vermute eher das es sich um ein Photo eines Nachbaus aus dem Zubehör handelt (DEPO o.ä.).

Ich hab vorhin mal Photos von meinen beiden SW gemacht, Xenon, original ab Werk, Bj 06/99. Die SW wurden, anhand der E - Nummer erkennbar auch in Deutschland bauartgeprüft, nicht wie die auf dem verlinkten in den Niederlanden.... Desweiteren ist das Innenleben des von Dir verlinkten SW anscheinend schwarz....

SW Links und SW Rechts.

Hier noch die Originalen Photos vom SW Links und SW Rechts aus denen ich die Auschnitte vergrössert habe...

Ich kann auf beiden nur die Buchstaben "DC" erkennen und kein "HCR".
Schlussendlich führt mich das zu folgendem Ergebnis:

Eine Umrüstung eines Originalen Omega Klarglas SW auf Xenon ist nur mit Durchführung eines lichttechnischen Gutachtens möglich.
Solltest Du allerdigs die in dem verlinkten Photo gezeigten Nachbauten verwenden wollen würde ich an Deiner Stelle 2 Dinge beachten....

Suche hier im Forum unter dem Begriff DEPO und sollte das nicht reichen und Du die Dinger werwenden willst kauf Dir gleich 2 neue...

So nun hab ich genug gestänkert 😁

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211


Das Bild, das Du verlinkt hast, ist m.E. kein Bild von einem Originalen Omega SW. Ich vermute eher das es sich um ein Photo eines Nachbaus aus dem Zubehör handelt (DEPO o.ä.).

Das ist natürlich möglich und entzieht sich meiner Kenntnis. Da müsste man den Fotograf selbst fragen 😉

Zitat:

Original geschrieben von driver2211


Desweiteren ist das Innenleben des von Dir verlinkten SW anscheinend schwarz....

Das Innenleben wurde laut Besitzer per Hand lackiert.

Ansonsten vielen Dank für die Infos. Ich hoffe, wir können das noch erschöpfend klären 🙂

Ciao

Ist das legal???😕
Das lackieren der Licht Einheit?? 😕
Die BE erlischt dann oder nicht??!!😁😉

Hallo,

das Thema lackieren hatten wir hier schon ab und an mal. Bei den DE-Leuchten ist es insofern nicht zu beanstanden, als dass die Teile, die für die ordnungsgemässe Funktion benötigt werden und hierfür auch bauartgepüft sind (Reflektoren), nicht lackiert werden. Also das Gehäuse, in dem die Linse eingebaut ist, und der Teil UM den Reflektor des Fernscheinwerfers herum dürfen lackiert werden. Alles Andere ist tabu.

Grüssle

Jackson5

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