Hilfe niemand Versteht mich :)
Also ich wollte hier nur mal kurz meine persönliche Meinung loswerden.
Wenn dies hier nicht angebracht ist darf das Thema gerne verschoben oder gelöscht werden.
Es geht um folgendes,ich wollte nur mal irgendwo schriftlich meine Missmut / Unverständis oder wie man es auch nennen will, öffentlich kunt tun um mir dazu ein Feedback einzuholen. In der letzten Zeit musste ich des öfteren feststellen.Das mich immer wieder Leute beschimpfen oder Mittelfinger, Scheibenwischer oder ähnliches zu sehen bekomme. Weil ich teilweise Mittelspur fahrer Rechts überhole ( 3 Spure alle frei kein Verkehr ). Oder ich in Lücken einscherre wo sowieso schon niemand mit Sicherheitsabstand fährt aber nie jemand reingelassen wird. Was ich noch erwähnen muss ich rede hier nur von OFFENEN AUTOBAHNEN OHNE GESCHWINDIGKEITS BEGRENZUNGEN !!! Des weiter werde ich immer wieder angeblickt wenn ich danach auf der Landstraße auf einmal 55 fahre was ja eigentlich schon zu schnell ist. Auch gerne wird man auf zweispurigen Autobahnen ausgebremst oder einfach nicht vorbei gelassen.
Ich wollte nur sagen ich verstehe die Welt nicht mehr. Andauernd sehe ich Leute die bei Dämmerung und Regen etc ohne Licht einem entgegen gerast kommen. Oder Leute bei dennen Brems oder Ablendlicht gar nicht mehr zu 100% funktionieren. ....
Ich bestimmt nicht der beste Autofahrer und auch ICH
mache mit Sicherheit Fahrfehler. Oder bin mal zu schnell unterwegs.Aber ich würde gerne mal wissen ob anderen auch schon so etwas aufgefallen ist.
Viele Dank fürs lesen / kommentieren etc ! 🙂
Beste Antwort im Thema
habe solche Erfahrungen nur ganz selten gemacht----- würde mir überlegen an wem es liegt.
79 Antworten
Es gibt zig Dinge, die einem im Verkehr nerven können:
Leute die den Sinn eines Beschleunigungsstreifen nicht verstehen, mit 40-50 bis ans Ende fahren, anhalten und hoffen das sie jemand rein lässt.
Leute die an zweispurigen Ampeln (Bundesstraße, ausserorts) auf der linken Spur mit 50 rumeiern und rechts von LKWs überholt werden.
Fahrradfahrer, speziell Hobbyrennfahrer, die meinen die Straße gehöre ihnen und sie dürften zu 5-6 nebeneinander herfahren.
Erzieher, die einem morgens um 10 Lichthupe geben, weil man kein Licht an hat.
Leute die an der Ampel nach 0,1 Sekunden schon hupen.
Der städtische Bauhof, der immer zur Hauptverkehrszeit den Grünstreifen mäht oder die Leitpfosten reinigt. Das geht ja nicht um 10, nein das muss morgens um 8 sein, wenn gefühlte 20000 gleichzeitig zur Arbeit fahren.
Zitat:
Original geschrieben von ZanthraX
Des weiter werde ich immer wieder angeblickt wenn ich danach auf der Landstraße auf einmal 55 fahre was ja eigentlich schon zu schnell ist.
wenn du auf der landstr 55 km/h fährst wäre ich auch not amused, denn da gilt 100 km/h wenn nicht anders ausgewiesen...
aber gutes und nachvollzeihbares thema.
ps.: blinker links ist auch möglich und erlaubt. darf aber alles nur begrenzt eingesetzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von pieb
...denn da gilt 100 km/h wenn nicht anders ausgewiesen...
100 km/h ist lediglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter optimalen Witterungsbedingungen...
Zitat:
Original geschrieben von heppler
Es gibt zig Dinge, die einem im Verkehr nerven können:Leute die den Sinn eines Beschleunigungsstreifen nicht verstehen, mit 40-50 bis ans Ende fahren, anhalten und hoffen das sie jemand rein lässt.
Leute die an zweispurigen Ampeln (Bundesstraße, ausserorts) auf der linken Spur mit 50 rumeiern und rechts von LKWs überholt werden.
Fahrradfahrer, speziell Hobbyrennfahrer, die meinen die Straße gehöre ihnen und sie dürften zu 5-6 nebeneinander herfahren.
Erzieher, die einem morgens um 10 Lichthupe geben, weil man kein Licht an hat.
Leute die an der Ampel nach 0,1 Sekunden schon hupen.
Der städtische Bauhof, der immer zur Hauptverkehrszeit den Grünstreifen mäht oder die Leitpfosten reinigt. Das geht ja nicht um 10, nein das muss morgens um 8 sein, wenn gefühlte 20000 gleichzeitig zur Arbeit fahren.
Hey, wenn Du nicht VS am Anfang deines Kennzeichens hättest würde ich bald meinen wir kommen aus der gleichen Gegend 😁
Zitat:
Original geschrieben von pieb
ps.: blinker links ist auch möglich und erlaubt. darf aber alles nur begrenzt eingesetzt werden.
Nein, dass ist er nicht. Lediglich einmaliges, kurzes antippen der Lichthupe ist toleriert und imho auch ein gutes Mittel. Oftmals bringt das den gewünschten Effekt und der spiegelfaule Schläfer wird auf seinen Spiegel aufmerksam und sieht, ahhh, ich bin ja doch nicht alleine unterwegs. Und er macht platz.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
100 km/h ist lediglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter optimalen Witterungsbedingungen...
Das ist so richtig. Es war hier bei pieb aber auch nicht die Rede von starkem Regen, Schneefall, Nebel oder sonstige Sichteinschränkung. Hab ich Blitzeis vergessen?
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Zitat:
Original geschrieben von mra4mann
Ein leider sehr weit verbreiteter Irrglaube...Zitat:
Original geschrieben von tuxic
Ja, das sehe ich ja im Grunde genauso. Aber das mit dem Anhupen oder Lichthuppe hat was mit Nötigung zu tun. Auch wieder doof 🙁§5 StVO
Im Absatz 5 steht da:
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.Zur Nötigung ist einiges mehr nötig, als das kurze anhupen eines zu Überholenden 😉
Ach, kick an. Gut zu wissen 🙂
Gruß
Daniel
Zitat:
Original geschrieben von ZanthraX
Des weiter werde ich immer wieder angeblickt wenn ich danach auf der Landstraße auf einmal 55 fahre was ja eigentlich schon zu schnell ist.
guten morgen,
jetzt mal nichts für ungut und das ist jetzt nicht speziell auf dich bezogen, aber wer 55 auf ner landstrasse fährt (mal abgesehen von schnee, platzregen und alpenpasstraßen) und es nicht wirklich einen dringenden grund dafür gibt, ist für mich persönlich eine verkehrsbehinderung und sollte mit einem bussgeld bestraft werden, weil sie den verkehrsfluss deutlich behindern. solche "schleicher" hat man auch schnell mal aufgeraucht hinter einer kurve. um das ganze mal weiter zu spinnen (theoretisch) verursachen diese fahrer einen höheren bremsenverschleiss, höheren spritverbrauch (durch den überholvorgang wenn man nicht gleich erkennen kann ob frei ist) und damit auch (jetzt für unsere grünen mitbürger) eine höhere feinstaubbelastung! also ist nicht persönlich gemeint und damit bitte nicht angegriffen fühlen. hab das aber alles schon erlebt und sowas bringt mich im auto echt auf die palme!!
mfg
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Nein, dass ist er nicht. Lediglich einmaliges, kurzes antippen der Lichthupe ist toleriert und imho auch ein gutes Mittel. Oftmals bringt das den gewünschten Effekt und der spiegelfaule Schläfer wird auf seinen Spiegel aufmerksam und sieht, ahhh, ich bin ja doch nicht alleine unterwegs. Und er macht platz.Zitat:
Original geschrieben von pieb
ps.: blinker links ist auch möglich und erlaubt. darf aber alles nur begrenzt eingesetzt werden.
Wenn ich den paragraphen richtig deute stimmt meine aussgae schon, denn da steht "leuchtzeichen", und das fernlicht wird nur als bsp aufgeführt.Zitat:
§5 StVO
Im Absatz 5 steht da:
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Oh so war das nicht gemeint. Wollte mit der Landstraße eigentlich etwas anderes sagen.
Also gemeint waren Straßen abseits der BAB ( also ganz allgemein ) wo natürlich 50km/h vorgeschrieben sind.
Wo 70 ist fahre ich natürlich schneller und wo 100 ist auch ... je nach Wetter etc.
Es ist aber schon öfters vorgekommen das mich Leute angeblinkt haben weil ich auf der Autobahn so schnell gefahren bin ( offene Autobahn ! ... A4 Richtung Olpe ! ) und dann bin als ich abgefahren bin war ich dennen wohl nicht mehr schnell genug 🙂
Naja aktuell fahre ich extrem aufmerksam und nie zu schnell. Erst vorgestern musst sich mal wieder ein BMW beweisen und mich da wo 100 war schön überholen obwohl 90-100 schon drauf hatte. Die Kolone vor mir hat er natürlich Auto für Auto überholt ohne irgendwelche Abstände etc zu beachten... Auch mag ich ja wieder die Leute die drängeln weil 50 ist und man sie fährt. Aber wenn dann 100 ist kommen sie nicht hinterher... Überholen trauen Sie sich sowieso nicht 🙂
Naja lieben Gruß
Andy
Zitat:
Original geschrieben von pieb
Wenn ich den paragraphen richtig deute stimmt meine aussgae schon, denn da steht "leuchtzeichen", und das fernlicht wird nur als bsp aufgeführt.
Blinken ist kein Leuchtzeichen, sondern ein Richtungszeichen im Sinne von §5 Abs. 4a. Und noch weiter nach links als die linke Spur, willst du ja wohl eher nicht fahren, oder? 😉
Der Abs. 5 Satz 2 grenzt nur logisch zwischen Hupe und Fernlicht ab. (Durch die Hupe wird ja kein Gegenverkehr geblendet.)
Du darfst also nur Fernlicht bzw. die Hupe verwenden oder beides 😉
Cheers
Zitat:
Original geschrieben von ZanthraX
Auch mag ich ja wieder die Leute die drängeln weil 50 ist und man sie fährt. Aber wenn dann 100 ist kommen sie nicht hinterher... Überholen trauen Sie sich sowieso nicht 🙂
Mir geht's da genau andersrum. Ich kann die Leute nich ausstehen, die meinen ne Landstraße ist die Nordschleife mit Gegenverkehr, aber dann in Ortschaften päpstlicher sind als der Papst. Dieses Digitalfahren geht mir so auf die Eier, 500m vor ner Ortschaft mit 120 überholen, weil man ihnen mit 90 nich schnell genug is oder sie's nich mit ihrem Ego vereinbaren können, hinter bestimmten Arten (Marken, Größe, etc.) von Autos zu fahren. Und dann wird Punkt Ortsschild derart geankert, dass man ihnen beinahe im Getriebe hängt. Und am Ausgangsschild gehen die Schumis dann sofort wieder auf Bleifuß.
Persönlich sehe ich auch keinen Grund, solange man's nicht wirklich eilig hat, auf ner Landstraße iwas zu überholen, dass schneller fährt als 85.
Zitat:
Original geschrieben von mra4mann
Blinken ist kein Leuchtzeichen, sondern ein Richtungszeichen im Sinne von §5 Abs. 4a. Und noch weiter nach links als die linke Spur, willst du ja wohl eher nicht fahren, oder?Der Abs. 5 Satz 2 grenzt nur logisch zwischen Hupe und Fernlicht ab. (Durch die Hupe wird ja kein Gegenverkehr geblendet.)
Du darfst also nur Fernlicht bzw. die Hupe verwenden oder beides
Mehrmalige Lichthupe ist durchaus erlaubt, solange es nicht ausartet. Einmalige Lichthupe oder Doppellichthupe und dann nach 300m nochmal ist iO.
So, und dann zeige mir bitte, wo steht, dass man auf der linken Spur nicht links blinken darf. Es gibt genügend Leute, die während sie Überholen die ganze Zeit mit Blinker fahren. Hinzu kommen die Menschen, die aus Nettigkeit per Rechtsblinken auf der Bundesstraße anzeigen, dass man überholen kann.
Leuchtzeichen im Artikel bezeichnet nicht ausdrücklich oder ausschließlich die Lichthupe. Zum Anzeigen des Überholwillens ist jedes Leuchtzeichen erlaubt, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder schikaniert (Fernlicht - Gegenverkehr, Lichtorgel mit'm Fernlicht). Du kannst also durch Lichthupe, Blinker oder auch Anschalten des Abblendlichts (ist ja generell am Tag nicht verboten, leider) anzeigen, dass Du überholen willst. Ob die Blinker dazu jetz per §4a oder §5 erlaubt sind, ist glaub ich in diesem Zusammenhang egal.
Zitat:
Original geschrieben von slow_cheetah
Mehrmalige Lichthupe ist durchaus erlaubt, solange es nicht ausartet. Einmalige Lichthupe oder Doppellichthupe und dann nach 300m nochmal ist iO.
So, und dann zeige mir bitte, wo steht, dass man auf der linken Spur nicht links blinken darf. Es gibt genügend Leute, die während sie Überholen die ganze Zeit mit Blinker fahren. Hinzu kommen die Menschen, die aus Nettigkeit per Rechtsblinken auf der Bundesstraße anzeigen, dass man überholen kann.
Leuchtzeichen im Artikel bezeichnet nicht ausdrücklich oder ausschließlich die Lichthupe. Zum Anzeigen des Überholwillens ist jedes Leuchtzeichen erlaubt, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder schikaniert (Fernlicht - Gegenverkehr, Lichtorgel mit'm Fernlicht). Du kannst also durch Lichthupe, Blinker oder auch Anschalten des Abblendlichts (ist ja generell am Tag nicht verboten, leider) anzeigen, dass Du überholen willst. Ob die Blinker dazu jetz per §4a oder §5 erlaubt sind, ist glaub ich in diesem Zusammenhang egal.
Wenn du schon hinter dem jenigen bist, dann ist nach 300m nochmal Lichthupe eben leider nicht i.O.
Wenn du von der Entfernung, z.B. bei Nacht kommst, dann kannst du natürlich nach 300m nochmal Lichthupe geben, da der andere das Signal übersehen haben könnte.
Lies bitte die StVO sowie die offiziellen Erläuterungen zur StVO bevor du unkorrekte Sachen im guten Glauben schreibst.
Das einige die ganze Zeit links blinken beim Überholen oder andere rechts um zu zeigen, dass man Überholen kann, ist ja schön und gut. Leider aber nicht erlaubt. (In Slowenien ist das mit dem links blinken z.B. Pflicht - wir sind jedoch in Deutschland)
Trotzdem finde ich es Klasse, wenn der Traktor oder LKW rechts blinkt, um mir zu zeigen, dass ich vorbei kann.
Anschalten des Abblendlichtes is ja ne ganz andere Geschichte und hat mit dem §5 "Überholen" nix zu tun. Selbstverständlich kannst du damit trotzdem andere auf dich "aufmerksam" machen. 😉
Blinker ist kein Leuchtsignal und in diesem Zusammenhang nicht erlaubt. Diese darfst du nunmal leider nur zum Wechsel der Fahrspur/richtung verwenden.
Manchmal sind die Worte in der StVO nicht so zu verstehen, wie sie da stehen. Darum gibts die Erläuterungen. 😉
Cheers
kann es sein das du bei den grünen bist? und ich meine jetzt dich B´90...😛
oder woher kennst du dich scheinbar (kann es nicht nachvollziehen da ich gerade keine gesetzesvorlage zur hand habe 😁) so gut aus mit den paragraphen?
Das gefährliche Halbwissen kommt in diesem Fall von unserm guten Christian Danner, als er noch die Fahrtipps bei AM&S gemacht hat (ob er das immernoch macht, weiss ich net). Was die Lichthupe angeht, kann auch niemand verlangen, dass man das nur einmal macht. Es darf eben bloß nicht zur Nötigung ausarten. Wenn Du ranrauschst mit Lichthupe und er macht Dir net Platz und Du fährst hinter ihm, obwohl frei wäre, dann darfst Du erneut auf Dich aufmerksam machen. Du kannst ja nicht garantieren, dass der andere Deine Lichthupe bemerkt.
Ansonsten sind Erläuterungen auch nur Erläuterungen, die stehen nicht im Gesetz. Das ist wie mit der Bibel, interpretieren kann das, was da steht, jeder selbst, was andres macht n Richter auch nicht.
IMHO, solange etwas besser funktioniert als die Alternativen, sollte man es auch machen, auch wenn es nicht unbedingt als legal erlaubt ist. Solange es nicht ausdrücklich verboten ist.
Woher Du Dich damit so gut auskennst, wüsst ich aba auch gerne 😉
Zitat:
Original geschrieben von Friedel_R
...wer 55 auf ner landstrasse fährt (mal abgesehen von schnee, platzregen und alpenpasstraßen) und es nicht wirklich einen dringenden grund dafür gibt, ist für mich persönlich eine verkehrsbehinderung und sollte mit einem bussgeld bestraft werden, weil sie den verkehrsfluss deutlich behindern.
Ist das dein Ernst?
Einen LKW, der mit 60 km/h auf der Landstraße vor dir herfährt (schneller darf er dort nicht) empfindest du dagegen nicht als Verkehrshindernis?
Zitat:
Original geschrieben von slow_cheetah
Das gefährliche Halbwissen kommt in diesem Fall von unserm guten Christian Danner, als er noch die Fahrtipps bei AM&S gemacht hat (ob er das immernoch macht, weiss ich net). Was die Lichthupe angeht, kann auch niemand verlangen, dass man das nur einmal macht. Es darf eben bloß nicht zur Nötigung ausarten. Wenn Du ranrauschst mit Lichthupe und er macht Dir net Platz und Du fährst hinter ihm, obwohl frei wäre, dann darfst Du erneut auf Dich aufmerksam machen. Du kannst ja nicht garantieren, dass der andere Deine Lichthupe bemerkt.
Ansonsten sind Erläuterungen auch nur Erläuterungen, die stehen nicht im Gesetz. Das ist wie mit der Bibel, interpretieren kann das, was da steht, jeder selbst, was andres macht n Richter auch nicht.
IMHO, solange etwas besser funktioniert als die Alternativen, sollte man es auch machen, auch wenn es nicht unbedingt als legal erlaubt ist. Solange es nicht ausdrücklich verboten ist.Woher Du Dich damit so gut auskennst, wüsst ich aba auch gerne 😉
Du hast recht, das ist keine Nötigung. Dafür ist schon einiges mehr nötig.
Erläuterungen richten sich an der aktuellen Rechtsprechung aus. Also quasi an dem, was von den Richtern beschlossen wird 😉 Und das mit der Bibel zu vergleichen ist einfach nur... Wie der Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
Es gibt Leute die gehen für Rechtswissen das eine ganze Weile an eine Uni, aber du scheinst das ja alles schon so gehört zu haben. Will dich nicht provozieren, aber du behauptest weiterhin Sachen, ohne überhaupt mal einschlägige Literatur zu dem Thema gelesen zu haben. (So kommt es mir jedenfalls vor)
Ich interessiere für mich für Verkehrsrecht und studiere das unter anderem 😉
Eigentlich ist zum Thema Überholsignale alles gesagt worden. Die StVO spricht von "kurzen Schall- und Leuchtzeichen", Mehrzahl. Also wie slow_cheetah sagt: nicht übertreiben. Aber vor allem richtig einsetzen. Dann passt das 😉
Ciao