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Wie ist diese Schilderkombination zu verstehen?

Themenstarteram 20. Februar 2023 um 16:06

Kennt sich jemand damit aus? Bei meiner Universität ist dieses Schild angebracht. Ich und meine Kommilitonen sind uns unsicher ob man als nicht Anwohnern links von dem Schild parken darf.

Grüße aus Baden-Württemberg

Schilder
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17 Antworten

Mo-Fr in den angegebenen Uhrzeiten dürfen auf dem Parkplatz/den Parkplätzen nur Anwohner mit entsprechendem Parkausweis parken.

In der angegebenen Zeit ( Montag - Freitag von 8 -16 Uhr) dürfen auf den ausgewiesenen Parkplätzen nur Anwohner mit einem Parkausweis der entsprechenden Zone (IV) parken.

Ist das schon für Kommilitonen einer Universität zu schwer ??? :confused:

Da will ich mal hoffen dass die Damen und Herren mit Bus oder Bahn anreisen und nicht mit dem eigenen PKW am Straßenverkehr teilnehmen.

Themenstarteram 20. Februar 2023 um 16:33

Zitat:

@Notime4username schrieb am 20. Februar 2023 um 17:16:19 Uhr:

Mo-Fr in den angegebenen Uhrzeiten dürfen auf dem Parkplatz/den Parkplätzen nur Anwohner mit entsprechendem Parkausweis parken.

Ja das ist mir bewusst, nur in welche Richtung gilt dies, da überhalb und unterhalb ausgewiesene Parkplätze sind.

Grüße

Zitat:

@1234auditt schrieb am 20. Februar 2023 um 17:26:18 Uhr:

Ist das schon für Kommilitonen einer Universität zu schwer ??? :confused:

na ja - die machen sich wenigstens Gedanken, während andere ja nicht mal das Problem verstehen :D

[Nachtrag: ich würd mal tippen: alle Parkplätze 8-16 nur für Anwohner, rechts vom Schild aber nur zum kurzfristigen Anhalten bzw. Ein- und Ausladen, da Halteverbot :confused: ]

Bis du und deine Kommilitonen wirklich sicher dass ihr in einer Fahrschule den Führerschein gemacht habt ???

Zitat:

@HJOrtmann schrieb am 20. Februar 2023 um 17:43:44 Uhr:

Zitat:

@1234auditt schrieb am 20. Februar 2023 um 17:26:18 Uhr:

Ist das schon für Kommilitonen einer Universität zu schwer ??? :confused:

na ja - die machen sich wenigstens Gedanken, während andere ja nicht mal das Problem verstehen :D

Wenn man es sportlich siehst hast du Recht :D

Ist doch eindeutig: Nach dem VZ 315 von 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr Parken für alle frei, dazwischen nur für Anwohner mit Anwohnerparkausweis.

Vor dem Schild gilt das eingeschränkte Haltverbot zeitlich unbegrenzt.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Februar 2023 um 17:48:50 Uhr:

Vor dem Schild gilt das eingeschränkte Haltverbot zeitlich unbegrenzt.

für Alle, also auch die Anwohner zwischen 8 und 16 Uhr? Und wenn nein, warum nicht ? Das eingeschränkte Halteverbot ist ja schließlich nicht eingeschränkt ;)

Meine 2 Cents.....ohne die möglichen Markierungen am Boden gesehen zu haben.

Links vom Schild (bzw. in Fahrtrichtung dahinter) dürfen dort von Mo-Fr von 8-16 Uhr nur Anwohner mit Parkausweis parken. In der restlichen Zeit alle.

Rechts vom Schild (bzw. in Fahrtrichtung davor) gilt für alle und zeitlich unbegrenzt eingeschränktes Halteverbot.

Also teile ich die Ansicht von remarque4711.

Zitat:

@1234auditt schrieb am 20. Februar 2023 um 17:26:18 Uhr:

Ist das schon für Kommilitonen einer Universität zu schwer ??? :confused:

...

Hier ist ein Forum für Fragen. Wer alles weiß, der braucht sich hier nicht zu beteiligen.

Vielleicht sollten einige sich mal wieder die Forumsregeln durchlesen - oder ist das zu schwer?

Auszug: "Es wird sachlich über das vom Threadersteller geöffnete Thema diskutiert. Wer nichts sachliches beizutragen hat, lässt die Finger von der Tastatur! "

Ansonsten lese ich das Schild wie @Sentenced7 und @remarque4711

Ich kann aber verstehen, dass man irritiert werden kann.

Aber ich finde schön, dass man sich hier fragen traut und Anwort bekommt. Dafür ist das Forum doch da.

Zitat:

@HJOrtmann schrieb am 20. Februar 2023 um 17:51:42 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Februar 2023 um 17:48:50 Uhr:

Vor dem Schild gilt das eingeschränkte Haltverbot zeitlich unbegrenzt.

für Alle, also auch die Anwohner zwischen 8 und 16 Uhr? Und wenn nein, warum nicht ? Das eingeschränkte Halteverbot ist ja schließlich nicht eingeschränkt ;)

Gilt dann für alle. Ein eingeschränktes Haltverbot (VZ 286) ist zum Halten bis 3 Minuten und zum Be- und Entladen sowie zum Ein- und Aussteigen gedacht. Ladevorgänge müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Wer länger als 3 Minuten hält, parkt. Der Fahrer muss Zugriff auf das Fahrzeug haben (§§12 Abs. 2 und 42, Anlage 2 StV0).

Es gibt auch Beschilderungen, da steht das Parkplatzschild in der Mitte, oder am Ende einer Stellfläche. Entsprechend hat die Frage vermutlich nix mit Uni oder Fahrschule zu tun, sondern mit der unterschiedlichen Beschilderungspraxis. Insofern wäre eine Gesamtansicht inkl. Stellflächen sinnvoll.

Ich schließe mich Sentenced, Bimota und remarque an.

Passt.

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