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SF Abstufung trotz kompletter Schadensbegleichung von mir

Themenstarteram 9. November 2019 um 15:19

Servus Leute,

ich würde euch gerne um Rat bitten.

Im Oktober 2018 schloss ich einen KFZ-Versicherungswechsel für den 1. Januar 2019 von Versicherung A zur Versicherung B.

Im November 2018 passierte mir ein kleiner Unfall an dem ich Schuld war, da war ich noch bei Versicherung A versichert.

6 Monate später, also Juni 2019 erhielte ich einen Brief von meiner alten Versicherung A: "Der Schaden beläuft sich auf 680€, überweisen Sie diese Summe auf unser Schadenskonto und der Vertrag wird so gestellt, als wäre der Schaden nie passiert".

Ich überwies die 680€ auf das Schadenskonto von Versicherung A und kurze Zeit später stufte mich Versicherung B von SF Klasse 4 auf SF Klasse 1/2 und mein Beitrag ist enorm gestiegen.

Versicherung B behauptet die können mich nur so stufen wie Sie es von Versicherung A übermittelt bekommen und Versicherung A hat einen Schaden an Versicherung B übermittelt.

Versicherung A behauptet, Sie hätten Versicherung B übermittelt, dass der Schaden vollständig von mir selbst bezahlt wurde und deutete daraufhin, dass ich wahrscheinlich wegen einem Schaden von 2015, jetzt von Versicherung B herabgestuft wurde.

Doch für den Schaden von 2015, wurde ich im Jahr 2015 bereits von der SF 9 auf die SF 1/2 herabgestuft. Kann es denn wirklich sein, dass ich für einen Unfall der vor 4 Jahren war und für den ich bereits herabgestuft wurde, jetzt 4 Jahre später vom neuen Versicherer nochmal herabgestuft werde?

Also habe ich 680€ bezahlt um eine Herabstufung zu vermeiden, doch ich würde trotzdem herabgestuft. Und beide Versicherer vermitteln mir die Nachricht: "Da können wir nicht viel machen. Pech gehabt!"

 

Kennt sich hier jemand zufällig damit aus und kann mir sagen ob die Versicherer wirklich Recht haben?

Liege ich falsch damit, dass ich mich total betrogen und bestohlen fühle?

Und falls ich doch im Recht bin wie gehe am besten weiter vor?

 

Freue mich über jede Nachricht von euch und hoffe dass ich so eine frage überhaupt hier stellen darf.

Mit freundlichen Grüßen

Egzon Krasniqi

 

 

Beste Antwort im Thema

Das Verfahren beim Versicherungsombudsman ist für den Versicherungsnehmer wirklich kostenfrei. Du solltest dich über die vertragswidrige Rückstufung durch Versicherung B unter Beifügung des Schriftwechsels (optimal im PDF-Format) beschweren und dann abwarten. Es gibt dann eine Eingangsbestätigung per Mail und ein erstes Informationsschreiben über den generellen Ablauf folgt dann per Post. Ist in dem Fall erstmal der sinnvollste Weg. Danach kannst Du immer noch andere Schritte erwägen, sofern Du mit der Entscheidung unzufrieden sein solltest.

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Also das dürfen die gar nicht. Du hast beglichen.und Ende. Damit bleibt die SF gleich. Und der neue Versicherer muss es Übernehmen.

Vorschlag. Von der alten Versicherung schriftlich bestätigen lassen, dass du es selbst bezahlt hat. Dieses schreiben an die neue Versicherung geben. Wenn keine Einigung möglich ist, dann kannst du von deinem Sonder Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Ich würde mit dem Versicherungsombudsmann www.versicherungsombudsmann.de in Kontakt treten, denn Du allein als Verbraucher wirst die Sache nicht ohne großen Aufwand regeln können...

Vers A soll eine korrigierte Versicherungswechselbescheinigung an Vers B übermitteln

Themenstarteram 9. November 2019 um 16:10

Danke für die schnellen Antworten,

Versicherung A behauptet Sie hätte eine korrigierte Bescheinigung an Versicherung B gesendet.

Und Versicherung B sagt jedes mal, dass ein Schaden vorliegt.

Als ich das Versicherung A so mitteilte, wurde mir von dem Sachbearbeiter A gesagt, dass ich mit Sicherheit wegen dem Schaden von 2015 jetzt von Versicherung B ein weiteres mal zurückgestuft werde, doch für den Unfall wurde ich ja schon im Jahr 2015 total zurückgestuft.

Das größte Problem für mich ist, dass ich nicht weiß welcher der beiden Versicherer mir jetzt die Wahrheit sagt. Ich weiß nicht von wem der Fehler ausgeht.

Ich hatte bei Versicherer A noch eine Verkehrsrechttschutz, aber habe die leider seit dem ich 2019 zu Versicherung B gewechselt bin nicht mehr.

Ansonsten würde ich mich an einen Anwalt wenden, aber ohne Rechtsschutz habe ich Angst noch mehr Geld zu verlieren als jetzt schon.

Denkt Ihr ich habe ohne Anwalt überhaupt eine Chance?

Oder soll ich das ganze ruhen lassen und draus lernen, dass ich Zukunft keinen Schaden mehr bezahlen sollte und das lieber die Versicherung machen lasse?

Mit freundlichen Grüßen

Egzon Krasniqi

Themenstarteram 9. November 2019 um 16:12

Zitat:

@romanusko schrieb am 9. November 2019 um 16:35:44 Uhr:

Ich würde mit dem Versicherungsombudsmann www.versicherungsombudsmann.de in Kontakt treten, denn Du allein als Verbraucher wirst die Sache nicht ohne großen Aufwand regeln können...

Danke für den Tipp, ich werde das mal morgen versuchen, aber ist das wirklich kostenlos? Ich meine die müssen doch auch ihr Geld irgendwie verdienen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Egzon Krasniqi

wieviel € sparst du bei vers. b?

Themenstarteram 9. November 2019 um 17:35

Versicherung A hat mich 450 halbjährlich gekostet mit SF3, Versicherung B kostete mich nur 270€ halbjährlich mit SF4.

Selbst mit SF 1/2 zahle ich weniger als mit SF3 bei Versicherung A, deshalb will ich gar nicht wechseln.

Mich ärgert es nur, dass ich Versixherung A 680€ geschenkt habe, weil ich denke ich wäre in der selben Situation, selbst wenn ich den Schaden nicht selbst beglichen hätte.

Das Verfahren beim Versicherungsombudsman ist für den Versicherungsnehmer wirklich kostenfrei. Du solltest dich über die vertragswidrige Rückstufung durch Versicherung B unter Beifügung des Schriftwechsels (optimal im PDF-Format) beschweren und dann abwarten. Es gibt dann eine Eingangsbestätigung per Mail und ein erstes Informationsschreiben über den generellen Ablauf folgt dann per Post. Ist in dem Fall erstmal der sinnvollste Weg. Danach kannst Du immer noch andere Schritte erwägen, sofern Du mit der Entscheidung unzufrieden sein solltest.

Dann fordere doch von Versicherung A eine Bescheinigung nach §5 Pflichtversicherungsgesetz oder eine Kopie der korrigierten Versicherwechselbescheinigung

Dann weißt du was die gemeldet haben. Diese gibst du dann bei B ab

@EgzonFS:

Aber einen Rabattschutz bzw.Rabattretter hattest Du bei Vers.A nicht im Vertrag dringehabt, oder?

 

Falls doch, könnte hier das Problem liegen, weil Versicherung B den nicht anerkennen.

Allerdings hättest Du dann nach 2015 damit auch nicht zurückgestuft werden dürfen.

Ich meine damit in eine schlechtere teurerer SF Klasse kommen.

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