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Hilfe Leasingprobleme bei AUDI Tiemeyer ist das normal?

Audi

Hallo
folgendes. Ich hatte einen Motorschaden und mein Wunschauto hat eine Lieferzeit ferner liefen. Also entschied ich mich dazu ein billiges Auto irgendwo kurz zu leasen. Hauptsache Kombi und sofort verfügbar.
Also entschied ich mich für einen Audi Kombi.
Gewerbeleasingvertrag fertig gemacht. Am 17.01.2024 sendete Tiemeyer die Unterlagen an die Zulassungsstelle und am 25.01. bekam ich die Info dass diese da sind und ich das Auto zulassen kann. Machte ich auch sofort.
ich dachte ich fahre dann mit den Kennzeichen nach Bochum und hole das Auto ab....
Nun sagt mir der Verkäufer schon seit Tagen dass der Vertrag noch nicht freigegeben ist und dass dort ein rießen Auftragsstau ist.....
Ich hänge in den Seilen....
Ich wollte am 27.01.2024 das Fahrzeig holen. da ich selbstständig bin habe ich auch nur am WE Zeit.
Mietwagen kostet ein Heiden Geld, zugelassen ist das Auto auch schon und ich Zahle Versicherung und Steuern für ein Auto dass ich nicht habe....
Der Verkäufer meinte dafür machen die den "tank" voll.... (aus meiner sicht gelaber)...
Aber was sagt ihr? Ich habe nun schon weitere 500€ Mietwagenkosten....
die haben sicherlich irgendwas verpennt und ich soll es nun ausbaden....

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26 Antworten

Du must dort anrufen, nicht bei Uns ...
was sollen wir tun ? Dir sagen, dass nur Du etwas bewegen kannst.
als Selbständiger ist es doch weitgehend wurst, wer Dein Geld bekommt. Kosten sind abzugfähig und wie nicht verdient.
Günstig Autofahren: einen gebrauchten Fiesta o.ä. kaufen

die Frage ist ob es normal ist dass man das Auto zulassen tut und dann nicht bekommt?
Die tun dort so als sei das normal?
wenn ich da anrufen und frage ob das normal ist sagen die "das ist halt so".....
Und was den Ford betrifft.... das Leasing für 2 Jahre kostet um 4000€
würde ich mir einen gebrauchten kaufen wären da auch etwa 2000 weg plus ein Reparaturrisiko und weniger Sicherheit....
ok Volkasko ist teuer....

Vor der Zulassung vereinbart man normalerweise auch einen Abholtermin. Hilft dir jetzt aber auch nicht weiter.
Schriftlich Frist setzen, gegebenfalls einen Anwalt zu Rate ziehen. In solchen Fällen kann eigentlich nur ein Fachmann helfen.

Ich frage mich gerade, wie das geht.
Dass die Audi-Bank gerade ewig braucht, haben wir ja schon in einem anderen Thread gelesen. Aber ich kann nicht nachvollziehen, dass der Händler die Unterlagen rausgibt zum zulassen, wenn er noch nicht die Freigabe von der Bank hat.
Was würde er denn machen, wenn das Leasing abgelehnt wird?
@ TE:
Von wieviel Geld reden wir denn eigentlich? Leasingdauer?
Du schreibst oben von einem Audi, dann von einem Ford... Nur wenn wir deine Situation und deine Gedanken nachvollziehen können, kann man einen Rat geben.

@Atemschutzausbilder
der Kollege weiter oben meinte ich solle einen gebrauchten ford kaufen....
zu dem audi, der kostet 5000€ brutto auf 2 Jahre bei je 10TKM.
Ich wollte einfach schnell ein auto, die LZ eines neuen dauert 6 Monate. Außerdem sind die Preise im Moment einfach irre. Da ich davon ausgehe dass die wirtschaft sich abkühlt, die Zinsen fallen, gehe ich davon aus dass mein Wunschfahrzeug in 18 Monaten etwa 8000€ billiger ist als jetzt....

Weiß zwar nicht ob das beim Leasing auch so ist, aber bei z.B. finanzierten Käufen, versuchen die Händler/Verkäufer oftmals die Widerrufsfrist abzusitzen und erzählen den Kunden dann 14 Tage lang irgendwelche Märchen.

ich hoffe dass das WRR erst gilt wenn man die Ware übergibt.
"Werden Waren über den Online-Handel verkauft, so beginnt die Widerrufsfrist, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat."
aber ich bin ohne hin selbstständig

als Privatperson kann man die Finanzierung (Kredit oder Leasing) 14 Tage lang widerrufen, nicht den eigentlichen Kaufvertrag. Oftmals sind die beiden Veträge aber "verbundene Verträge", dann wird mit dem Widerruf des Kreditvertrages gleichzeitig der Kaufvertrag hinfällig.
Ein Geschäftsmann hat diese Möglichkeit sowieso nicht, ein Widerrufsrecht gibt es da nicht.
Und mit dem 14-tägen Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz hat das sowieso nichts zu tun.

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 4. Februar 2024 um 19:27:06 Uhr:


als Privatperson kann man die Finanzierung (Kredit oder Leasing) 14 Tage lang widerrufen, nicht den eigentlichen Kaufvertrag. Oftmals sind die beiden Veträge aber "verbundene Verträge", dann wird mit dem Widerruf des Kreditvertrages gleichzeitig der Kaufvertrag hinfällig.

Das ist so (inzwischen) einfach falsch.

Es gibt im Rahmen eines Kilometerleasingvertrages kein Widerrufsrecht mehr. Das hat der BGH vor einiger entschieden.

https://www.taylorwessing.com/.../...errufsrecht-beim-kilometerleasing

Da es ein solches Widerrufsrecht nur für Verbraucher gab, ist nach der Entscheidung des BGH völlig klar, dass auch bei einem Privatleasing kein Widerrufsrecht mehr besteht.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 5. Februar 2024 um 08:46:20 Uhr:



Zitat:

@moto-tubby schrieb am 4. Februar 2024 um 19:27:06 Uhr:


als Privatperson kann man die Finanzierung (Kredit oder Leasing) 14 Tage lang widerrufen, nicht den eigentlichen Kaufvertrag. Oftmals sind die beiden Veträge aber "verbundene Verträge", dann wird mit dem Widerruf des Kreditvertrages gleichzeitig der Kaufvertrag hinfällig.

Das ist so (inzwischen) einfach falsch.
Es gibt im Rahmen eines Kilometerleasingvertrages kein Widerrufsrecht mehr. Das hat der BGH vor einiger entschieden.
https://www.taylorwessing.com/.../...errufsrecht-beim-kilometerleasing
Da es ein solches Widerrufsrecht nur für Verbraucher gab, ist nach der Entscheidung des BGH völlig klar, dass auch bei einem Privatleasing kein Widerrufsrecht mehr besteht.

Das Urteil bezieht sich jedoch bereits auf Leasingverträge, die bereits „laufen“ und keine bzw. unzureichende Widerrufsbelehrung im Vertrag hatten.

Auf den verwiesenen Sachverhalt kann, man u.U. nicht direkt auf neue Leasinganträge / Verträge übertragen.

die leasing firma hat, wenn ich es richtig verstanden habe, gesagt, dass zwar mein leasingvertrag genehmigt ist aber die Audi Bank das Geld noch nicht an den Händler ausgezahlt hat. Solange das Geld nicht ausgezahlt ist bekomme ich das Auto nicht...
ich finde dass ist ein Hammer....
im Leasingvertrag finde ich auch kein Lieferdatum....
es kotzt mich an

kennt jemand einen Anwalt mit spezialisierung Leasing...

Zitat:

@N.R. schrieb am 5. Februar 2024 um 17:40:51 Uhr:



Das Urteil bezieht sich jedoch bereits auf Leasingverträge, die bereits „laufen“ und keine bzw. unzureichende Widerrufsbelehrung im Vertrag hatten.
Auf den verwiesenen Sachverhalt kann, man u.U. nicht direkt auf neue Leasinganträge / Verträge übertragen.

Nein, das ist schon wieder schlicht falsch. Der BGH ist der Meinung, dass der Kilometerleasingvertrag seiner Natur nach kein Finanzierungsgeschäft ist und daher nicht unter das Verbraucherkreditgesetz (so hieß es früher mal, die Regelungen stehen jetzt im BGB selbst) fällt.

Ein solcher Leasingvertrag wird behandelt wie ein Mietvertrag, und bei dem habe ich als Verbraucher auch kein Widerrufsrecht.

Vielleicht sollte man den Kram einfach mal lesen. Da steht nämlich drin, dass es kein Widerrufsrecht gibt, obwohl der Leasinggeber auf ein solches hingewiesen hat.

ok, war mir nicht bekannt, dass sich da was in der Rechtsprechung zum gesetzlichen Widerrufsrecht etwas geändert hat.
Aber in allen mir bekannten (Privat-)Leasingverträgen wird weiterhin ein Widerrufsrecht eingeräumt, und so lange dieses vom Leasinggeber freiwillig geschieht, sollte das ein gültiger Vertragsbestandteil sein.

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