HILFE!!! Gewährleistungsfrage!!!
Liebe Motor-Talk-Community,
ich habe vor vier Monaten einen VW Bora Variant mit dem Baujahr 2002 bei einem Händler gekauft.
Im Kaufvertrag steht, ich habe eine Gewährleistung von einem Jahr auf alles außer Verschleißteile.
Das Auto hat neuen TÜV bekommen.
Nun zeigte es mir an "Stopp! KÜhlwasser prüfen".
Wir haben gleich nachgesehen und fanden ein großes Plastikteil im Ausgleichsbehälter, welcher zusätzlich noch komplett leer war.
Außerdem ging die Heizung seit Wintereinbruch nicht mehr, es kam nur noch kalte Luft.
Nun habe ich ja Gewährleistung und bin gleich zum Autohändler gefahren. Dieser erklärte mir gleich das Problem (Teil abgefallen und verstopft den Temperaturregler) und, dass der Behälter nicht teuer wäre, sie könnten es schnell einbauen.
Ich hatte vorher bei KFZ-Teile 24 noch schnell Kühlwasser mit Frostschutz gekauft, damit ich überhaupt hinkommen kann und gab ihnen den Rest zum Einfülllen nach dem Austausch.
Außerdem ließ ich gleich von denen zwei auch von mir gekaufte Glühbirnen wechseln, da eine kaputt war. (Dass dies kein Gewährleistungsfall ist, war mir gleich klar) und die milchigen Scheinwerfer polieren, dies bat er mir für 20 Euro an (auch sicherlich kein Gewährleistungsfall).
Nun rief mich der nette Herr an und erklärte mir, dass ich ihm morgen bei Abholung 80 Euro schulde. Er habe ja die Glühbirnen gewechselt (die ich vorher gekauft habe), die Scheinwerfer poliert (20 Euro, war abgesprochen) und den Ausgleichsbehälter gewechselt. Der Augleichsbehälter kostet wohl 30 Euro (obwohl er bei Abgabe meinte, er wäre nicht teuer, er bekommt ihn günstig von Ebay oder ruft gleich bei KFZ-Teile 24 an - dort kostet er 12 Euro, ich habe heute nachgesehen) und schließlich mussten sie ja das gesamte Kühlwasser rauslassen, wechseln usw. und das Auto war auf der Hebebühne. Dass die Heizung nicht geht, liegt angeblich daran, dass der Temperaturregler verstopft ist, wo er nicht oder nur schwer rankommt, dies wäre kompliziert (und teuer). Das hat er also nicht gemacht. Ich fragte nach, doch er sagte, nichts würde unter die Gewährleistung falle, da der Ausgleichsbehälter ein Verschleißteil wäre. Ich ging von einem Gewährleistungsfall aus, und rechnete nicht mit 80 Euro.
Ich frage mich nun: ist der Preis gerechtferigt und ist dies wirklich kein Gewährleistungsfall, sondern ein normeler Verschleiß?
Ich las etwas davon, dass Gewährleistung IMMER 2 Jahre beträgt, egal was der Händler in den Vertrag schreibt und, dass der Händler in den ersten 6 Monaten nachweisen muss, dass der Defekt nicht bestand, ansonsten muss er es kostenfrei ausbessern.
Danke im voraus für eure Hilfe!!!
Im Anhang ein Foto von dem Plastikteil im Ausgleichsbehälter.
17 Antworten
Genau das gleiche Teil, wie auf dem Foto zu sehen ist, hab ich in meinem Golf 4 2003 auch gefunden und meine Heizung funktioniert auch nicht mehr. Weiß jemand, was das für ein Teil ist und wie das kaputt gehen kann ??
Das Teil gehört zum "Innenleben" des Ausgleichbehälters. Der müsste also erneuert werden.
Das die Heizung nicht funktioniert hat nicht direkt mit diesem Teil zu tun. Vermutlich ist nicht genug Wasser im Kühlsystem. Es müsste auf Undichtigkeiten untersucht werden.
Handle selber mit Gebrauchtwagen. Gewährleistung wird immer ein Streitthema bleiben. Hatte schon eine Kundin die wollte nach sechs Monaten eine Reparatur mit einem Neuteil . Kostenlosen Hol und Bringservice. Das Auto hatte 500€ gekostet und war zwanzig Jahre alt.....
Gewährleistung gibts für Schäden die beim Kauf schon latent vorhanden waren, aber auch bei sorgfältiger Besichtigung vom Käufer nicht bemerkt werden konnten. Scheinwerferglas matt. Keine Gewährleistung. Hätte man bei der Besichtigung auch als Laie sehen können. Das Auto wurde also in diesem Zustand gekauft.
Kupplung gibt nach kurzer Zeit den Geist auf weil vollkommen abgenutzt. Gewährleistung. Weil vom Käufer das Fahrzeug natürlich vor dem Kauf nicht zerlegt werden kann, und die Abnutzung wohl schon beim Kauf weit fortgeschritten war. Kupplungsgeberzylinder nach drei Wochen defekt. Keine Gewährleistung. War beim Kauf heile. Sonst hätte man nicht kuppeln können. War halt Pech das er dann kaputt gegangen ist. Konnte keiner wissen wie lange der noch hält.
Dazu wird noch das Alter des Fahrzeuges bewertet. Nach 15Jahren und 200.000 km muss man mit einer abgenutzten Kupplung rechnen. Dann kommt der Gutachter. Der kostet. Altersbedingt wird der Schaden dann vom Gericht geteilt. Gutachterkosten auch. Für die neue Kupplung muss der Käufer natürlich sowieso dazu zahlen. Schlieslich hat er ja jetzt eine nagelneue Kupplung im Auto. Abzug neu für alt.
Der ADAC hat auf seiner Homepage ein Seite nur mit Urteilen zur Gewährleistung. Da kann man sich schon ganz gut informieren.