HILFE``!!?!? Getriebe/Kupplung / oder was weiss ich ....
Hallo leute,
wollte am Freitag nach Berlin (ca.600) km....
naja.. nach 280 km ... ging nix mehr!
der 5 Gang ist Rausgesprungen, ich konnte nicht in den 4 oder sonstigen Schalten es hat nur gekracht und geschrien.... es hat sich so angehört als wenn der Auspuff auf dem Asphalt gerutscht währe.
nach einer Halben Stunde ging wieder alles.... und ich bin dann mit ach und krach noch heim gekommen...
am ende ist der 5 Gang immer wieder Rausgesprungen und wollte nicht drin bleiben also habe ich ihn Festgehalten!
Jetzt traue ich mich nicht mehr damit rumzufahren! weil wenn ich einen Gang einlege dann geht das sehr schwer und er macht so komische Geräusche (vgl. Auspuff auf dem Asphalt hinterherziehen) und wenn man den gang wieder wechselt dann geht er einfach nicht rein!!!
beim Leerlauf macht es so ganz ganz komische geräusche...
so jetzt die Frage: Soll ich mein Auto gleich verschrotten oder kann man da noch was machen??
kann es :
- das Getriebe
- die Kupplung
- Bremsflüssigkeit?
oder was anderes sein???
kann mir jemand Helfen?????
ich will in der Werkstatt nicht abgezockt werden!
BITTE!!
--> Ford Escort BJ. 08.1996 --> GAL . KW 55
26 Antworten
Das ist doch die nachstellautomatik dieses Plastikrad mit der feder dran und dieser Nase die von unten da reingreift.
Nein natürlich nicht, du kriegts deine Antwort auch noch.😁
Also 700€ ist zu viel finde ich auch. 200€ Materialwert sind ok aber dan sollte es auch ne Markenkupplung sein wie Luk oder Sachs.
Die Kupplung dürfte wirklich zum Verschleißteil gehören wie Reifen oder sowas und ich glaub nicht das es darauf ne Händlergarantie gibt.
Ich würd mir von woanders noch Kostenvoranschläge holen aber unter 400€ wirds wohl nix werden außer es macht einer privat.
Zitat:
Original geschrieben von Marek1984
???
gilt die Antwort auf meine Antwort???
Also, Du hast Garantie !
Also meines Achtens muß er die Reparieren.
200.-€ Für den Kupplungssatz ist i.O
Aber die 500.-€ würde ich nicht akzeptieren, viel zuteuer!
Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden.
ABER, der Verkäufer kann sich immer auf Verschleiß beruhen !
Was in Deinem Fall jetzt ein bisschen dumm gelaufen ist, ich selber mir aber auch noch einen rechtlichen Rat holen würde. Denn 2000 Km sind ja nichts ! Würde aber aus dem Knick kommen, denn sonst zählt bald die Umtausch...... Beweislage, somit mußt Du denn nachweisen, das der Schaden schon von anfang an war.
ch33rz
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Zitat:
Original geschrieben von Betatester1
Das ist doch die nachstellautomatik dieses Plastikrad mit der feder dran und dieser Nase die von unten da reingreift.
Im Normalfall solte das so sein. Aber was ist normal? Bei mir ist wirklich nur dieses Plastikteil auf der Welle für die Pedale.
Wie auf dem Bild zu erkennen, ist dieser Metallrahmen dahinter.
Und noch ein Bild
Meinst Du, dass dies die Stellung dieser Scheibe wäre, wenn die Kupplung gerade mal 500km drin ist
Und hier noch ein Bild direkt von unten.
Erkennst Du da so eine "Nase" die irgendwo reingreift??
Glaub doch mal anderen Leuten auch etwas
Dann hast du ein Sondersondermodell was es nur einmal gibt/gab. Und deine Bilder also noch dichter ging das fotografieren ja wohl nicht, da sieht man ja nichtmal wo oben und unten ist.
Ich glaube gern auch anderen. Keiner ist vollkommen.
Auf Bild2.jpg sieht man doch dieses weiße Plastikstück was von unten in das schwarze große Zahnsegment greift.
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
ABER, der Verkäufer kann sich immer auf Verschleiß beruhen !
Was in Deinem Fall jetzt ein bisschen dumm gelaufen ist, ich selber mir aber auch noch einen rechtlichen Rat holen würde. Denn 2000 Km sind ja nichts ! Würde aber aus dem Knick kommen, denn sonst zählt bald die Umtausch...... Beweislage, somit mußt Du denn nachweisen, das der Schaden schon von anfang an war.
Also Ok,
meine Schwägerin schafft u.U. eine Kupplung auf 2000 km.
Wenn der Schwager sie ans Steuer lässt.
Aber ganz koscher ist das nicht, da hast Du recht. Und es gehört schon ein gewisses Gottvertrauen dazu, ein Auto
auf einem Hinterhof zu kaufen. Ein ausgeglichenes Preis/Leistungs Verhältnis wird man da selten erzielen.
Es sei denn, man ist verwand oder verschwägert 🙂
Der Anwalt ist also die beste Idee, wenn man eine RS-Versicherung hat. Ich fürchte nur, es ist auch eine Eigenart dieser Geschäfte, das im Erfolgsfall dort nichts zu holen ist.
Feline
Zitat:
Original geschrieben von Feline50
Also Ok,Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
ABER, der Verkäufer kann sich immer auf Verschleiß beruhen !
Was in Deinem Fall jetzt ein bisschen dumm gelaufen ist, ich selber mir aber auch noch einen rechtlichen Rat holen würde. Denn 2000 Km sind ja nichts ! Würde aber aus dem Knick kommen, denn sonst zählt bald die Umtausch...... Beweislage, somit mußt Du denn nachweisen, das der Schaden schon von anfang an war.
meine Schwägerin schafft u.U. eine Kupplung auf 2000 km.
Wenn der Schwager sie ans Steuer lässt.Aber ganz koscher ist das nicht, da hast Du recht. Und es gehört schon ein gewisses Gottvertrauen dazu, ein Auto
auf einem Hinterhof zu kaufen. Ein ausgeglichenes Preis/Leistungs Verhältnis wird man da selten erzielen.
Es sei denn, man ist verwand oder verschwägert 🙂Der Anwalt ist also die beste Idee, wenn man eine RS-Versicherung hat. Ich fürchte nur, es ist auch eine Eigenart dieser Geschäfte, das im Erfolgsfall dort nichts zu holen ist.
Feline
Geil, ein Stereo Fred 😁
Ja, ich würde auf jedem Fall zum Anwalt.
Eine absicht will ich dem mal nicht unterstellen, aber mein Kollege meint gerade, das grenzt schon an Betrug und Arglistigkeit. Er hatte sowas ähnliches auchmal und hatte sehr viel Erfolg mit dem Anwalt, der Wagen wurde durch den Anwalt auch bei einem Gutachter vorgeführt, was da noch alles zutage kam, ne oh ne. Deswegen haben die sich wohl auch geeinigt, da es sonst wohl vor Gericht gegangen wäre.
Alles schön und gut mit der Garantie. Aber der TO hat sich leider (oder hab ich überlesen) nicht dazu geäussert, ob der Verkauf im Kundenauftrag war. Dann hätte er leider pech und er bleibt auf den Kosten sitzen
Zitat:
Original geschrieben von passat-baer
Alles schön und gut mit der Garantie. Aber der TO hat sich leider (oder hab ich überlesen) nicht dazu geäussert, ob der Verkauf im Kundenauftrag war. Dann hätte er leider pech und er bleibt auf den Kosten sitzen
Ok, ja.
Das ist denn natürlich was anderes, denn kann er sich auch den Anwalt sparen.