hilfe für tachoscheiben benutzung bei zwei fahrer auf einem lkw
hallo Leute
hab mal nee frage: wenn man zwei Leute auf dem Lkw hat lege ich ja die zweite scheibe ins hintere fach
muss ich da denn anfangs km stand schon eintragen oder erst wenn gewechselt wird
Beste Antwort im Thema
km-Stand wird vor Startbeginn auf der Tachoscheibe eingetragen (ebenso wie Name, Datum und Startort) und so eingelegt.
Fahrerscheibe vorne, Beifahrerscheibe hinten.
Bei Fahrerwechsel wird lediglich die vordere Scheibe (des bisherigen Fahrers) gegen die hintere (bisher Beifahrer) gewechselt - ohne irgendwelchen Eintrag.
Am Ende der Tour (bzw. spätestens nach 24 Stdn) wird nach Entnahme wiederum Ort der Entnahme, Datum und aktueller km-Stand eingetragen.
Grundsätzlich also:
Fahrerscheibe immer vorne, Beifahrerscheibe immer hinten.
Eintagungen nur vor Antritt der Fahrt und bei Beendigung der Fahrt!
Grüsse, motorina.
22 Antworten
Auf der BAG-Seite habe ich nun folgendes gefunden:
ZITAT:
...wöchentlich zulässige Arbeitszeit für Fahrpersonal, das die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr.-- 561/2006 bzw. des AETR einzuhalten hat, nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes maximal 60 Stunden beträgt und sich die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden beläuft. Eine maximale Ausschöpfung der wöchentlichen bzw. täglichen Arbeitszeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Bedingungen von § 21 a Abs. 4 bzw. § 3 ArbZG eingehalten werden.
Die Arbeitszeit wird dabei in § 2 Abs. 1 ArbZG definiert als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhezeiten.
ZITAT Ende.
Wenn ich jetzt unter dem § 21 a schaue, finde ich dies vor:
ZITAT:
1Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:
1.
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,
2.
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
3.
für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
2Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. 3Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. 4Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.
ZITAT ENDE.
Interessant ist hier der Punkt 3! Bedeutet das nun in der Tat, dass man ohne Pausen (also ohne immer 45min stehen zu müssen) durch wechseln darf bis jeder seine 2x4,5std. voll hat oder verstehe ich das falsch?
Wichtig: Beifahrerzeiten im fahrenden Fahrzeug
sind Bereitschaftszeiten (§ 21 a Abs. 3 des Arbeits-
zeitgesetzes) bzw. Fahrtunterbrechungen nach den
übereinstimmenden Regelungen der EU, des
AETR und der Fahrpersonalverordnung.
Ja darf man
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Richtig, das darf man. Bin einige male so als Busfahrer München-Ancona-München am Stück gefahren.
Schön ist es aber nicht.
MFG Sven
Wenn ihr nach Frankreich fahrt is wohl nach 4,5 Stunden Fahrzeit 45 Minuten Pause angesagt da sie so die Ostblock Fahrer packen wollen.
In Deutschland könnt Ihr Fahrerwechsel machen und weiter gehts ohne Pause!
Zitat:
@stevebuick schrieb am 12. November 2013 um 22:16:33 Uhr:
hallo Leute
hab mal nee frage: wenn man zwei Leute auf dem Lkw hat lege ich ja die zweite scheibe ins hintere fach
muss ich da denn anfangs km stand schon eintragen oder erst wenn gewechselt wird
Hallo errst einmal der Anfangkm.stand muß auf beiden Scheiben eingetragen werden 21 std. Schitzeit dann muß der Brummi 9 Std. stehen aber Vorsicht in Frankreich sind 2 Mann Besatzung verboten kostet bis 3500€ siet letztem Monat Haben wir den Ostindianern zu verdanken
Hallo erst einmal der Anfangkm.stand muß auf beiden Scheiben eingetragen werden 21 std. Schichtzeit dann muß der Brummi 9 Std. stehen, aber Vorsicht in Frankreich sind 2 Mann Besatzung verboten kostet bis 3500€ seit letztem Monat das haben wir den Ostindianern zu verdanken