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Hilfe DRINGEND!

Audi A6 C9

Hallo Zusammen

ich habe folgendes Problem:

-Audi A6 2.5 TDI BJ. 2004

Nach einem grösserem Motorschaden musste die Werkstatt den Motor auseinander bauen. Nach Wochenlanger Diskusion mit Audi direkt bekamen wir keinerlei Zuschüsse, da das Auto keine Garantie mehr hat. Wir suchten uns also einen Privaten Mechaniker der das ganze etwas günstiger machen kann. Die Audi-Werkstatt hat dann einfach alle Motorteile in den Kofferaum geschmissen.

Beim Mechaniker stellte sich heraus, dass dein

- Nockenwellenlagerdeckel NO.2 fehlt

die Werkstatt meint sie haben diesen nicht.

wo bekommen wir einen solchen Lagerdeckel her, oder gebraucht/billig einen Kopf? (hab gehört man bekommt die Deckel so nicht einzeln)

Bin für jeden Tip äusserst dankbar (habe nun seit 3 Monaten kein Auto =( )

21 Antworten

hallo 1900..., ich kann dir leider auch keine positive hilfe geben , wie schon meine vorredner geschrieben haben passen die nockenwellendeckel "nur" zu dem kopf weil die in der produktion zusammen gebohrt wurden. es währe ein riesen zufall wenn du einen finden würdest der genau passt. die toleranzen sind da sehr eng.

gruß hp

Auch Lagerdeckel haben Toleranzen und können genau vermessen werden. Kann dein "Schrauber" das?
Zuviel Spiel = krumme Welle
Zuwenig Spiel = keine Schmierung (Nur noch letzte Ölung😉
lycka till😉

isn mechaniker vom porsche-cup. ich hoff der hat das drauf. das teil ist nun da und ich denke der motor läuft morgen abend wieder. drückt mir die dauem. jedenfalls vielen dank für die vielen, netten und hilfreichen antworten. ich geb bescheid

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23


"Und gib Audi für sowas nicht die schuld...einmal ist der 2.5er TDI eh nicht für seine Haltbarkeit bekannt und dann..."

Ach so, und ich hab schon gedacht, Audi wäre für die Qualität seiner Produkte irgendwie verantwortlich.

:-((((

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Zitat:

Original geschrieben von Speedbird SSC


180.000km in 2 Jahren ist zwar reichlich Fahrleistung, sollte im Garantiefall kein Problem sein. Bei EZ 2004 gilt ja schon neue Gesetzeslage, d.h. Gewährleistung 2 Jahre. Innerhalb dieser Frist muss der Hersteller Schäden beheben - ausser es liegt eine Verletzung der Nutzungsbedingungen / Betriebs- / Wartungsvorschriften vor.

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