Hilfe, Betrug beim Händler!

Mercedes C-Klasse W202

Hallo,

wir haben ein dringendes Problem. Meine Mutter hat sich am 28.01.2004 einen C180 W202 bei einer Mercedes Niederlassung gekauft.

Nun nach etwas über einem Jahr, will sie sich ein neues Auto kaufen und um über den Wert des C180 bescheid zu wissen hat sie diesen von einer freien Werkstatt schätzen lassen. (wohlgemerkt dort aber nicht anbieten, sondern nur ein kurzer Check)

Es waren dort zwei KFZ-Gesellen anwesend und ein Meister. Die haben festgestellt das der Wagen einen erheblichen Unfall hatte, diverse Spaltmaße stimmen nicht, ausgewechselte Motorhaube, Lackstärken unterschiedlich, usw. Außerdem äußerten sie bedenken über den Kilometerstand von 75.000Km!

Was kann man da jetzt tun?

Vielen dank schon mal!

24 Antworten

stellt sich doch erst mal die frage habt ihr bzw dein Mutter nenn Rechtsschutz für KFZ??

wenn ja ist ja die geldfrage schon geklärt
dann würde ich mal im vertrag nachschauen ob da auch wirklich Unfallfrei drin steht oder ob ihr es überlesen habt dann schauts wiederrum schlecht aus.

weiterhin wenn unfallfrei drin steht würde ich mal zu dem händler gehen und fragen ob er das auto zurückkaufen würde und für wieviel.

wenn das auch nicht klappt einfach mal nett nachfragen über die ganze geschichte (den in diesem jahr könntet ihr ja selber den schaden gehabt haben.)

wenn er nicht drauf eingeht mit der ganzen sache einfach mal dezent zum Anwalt gehen und das ganze schildern.

viel erfolg dabei
Martini

Ist jemand im Forum, der bei DC arbeitet?
Er könnte doch mal über PN angeschrieben werden und dann die Werkstattaufenthalte und Kilometerstände des Fahrzeuges am Computer klären. Auch ist möglich, wenn man weiß wo der Wagen zum TÜV war, dort die KM-Stände der Prüfungstermine zu erfahren.

hatte ähnliches Problem!
im nachhinein hatte ich 3/4 Jahr nach kauf gesehen das mein Wagen vorne rechts einen Unfall hatte.
War bei DC damit.Im Vertrag steht "Unfallfrei laut angabe Vorbesitzer",also da können die Dir schon einen Strick draus drehen.
Und laut Gesetz ist ein Unfallwagen nur ein Unfallwagen wenn ein tragendes Teil beschädigt ist oder verzogen ist.
Meine Delle am Kotflügel galt in diesem Falle als "Gebrauchsspur"(wurde so gesagt),obwohl sich auch herrausstellte das sogar der Stoßfänger neu ist und die Motorhaube nachgestellt wurde,bleibt bei "Gebrauchsspur".
Mein DC Händler zeigte sich trotzdem kulant und hat die Delle beseitigen lassen und ich darf den Wagen auch als Unfallfrei verkaufen.
Ich möchte noch anmerken das ich ansonsten maßlos enttäuscht bin von von meiner DC-Filiale,will ich hier nicht weiter ausführen,das Thema haben wir hier schon vor einiger Zeit durchgekaut!!!!!!!!!!!!!!!

Dasselbe ist mir mir einem Ford Escort passiert, Händler äusserte sich im Vertrag (um sich abzusichern "das schreiben wir immer rein"😉 zum Punkt Unfälle mit "unbekannt". Nach zwei Monaten wurde beim TÜV ein Unfallschaden festgestellt, der TÜV hat sich vor Ort mit dem Vorbesitzer in Verbindung gesetzt und der hat das bestätigt.
Bin zum Anwalt gegangen (HUK-Rechtschutz) und habe mir Geld erklagt (großer Fehler). Der Händler kann als "Mann vom Fach" nicht behaupten er habe von Unfallschäden nichts gewusst.
An deiner Stelle würde ich das Auto zurückgeben, dann zahlst Du zwar eine Kilometerpauschale an den Händler (paar cent pro Kilometer) aber das Auto bist Du los. Denn wenn du es behälst, wirst Du es, da es einen Unfallschaden hatte nie bzw. sehr schwer und nur mit hohem finanziellen Verlust los.

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Nur so viel zum Kauf beim Fachhändler (sprich DC).
Siehe:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Vor allem den letzten Satz ernstnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von peiner


Nur so viel zum Kauf beim Fachhändler (sprich DC).
Siehe:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Vor allem den letzten Satz ernstnehmen.

Ich glaube nicht daß irgendein Händler jemals sowas unterschreiben wird.

Danke für die Kommentare,
wir waren beim Händler und haben ihn zur Rede gestellt.
Im Vertrag war natürlich unfallfreiheit angekreut.
Er redete nur davon das es sein kann das mal die Motorhaube ausgetauscht wurde und evtl. mal einen kleinen Blechschaden hatte.
Nun gut, wir erwähnten das wir dann evtl noch mal einen Sachverständigen befragen werden. Daraufhin kam er nach etwas rumgerede dann mit dem Vorschlag den Wagen für 4500€ anzukaufen oder aber den Wagen mit 5000€ in Zahlung zu nehmen!

Nun stellt sich so die Frage....
Wenn wir jetzt mit nem Sachverständigen herausfinden das dieser Wagen wirklich einen Unfall hatte und evtl noch weitere Manipulationen herausfinden, was haben wir dann davon?
Ich kann mir nicht vorstellen das uns der ehemalige Kaufpreis von 7500€ erstattet wird.
Wahrscheinlich wird davon dann diverses abgezogen, wie Verschleiss, die bisherigen 10.000Km hinzugekommene Laufiiestung usw.

Ich befürchte das sich so ein Aufwand nicht wirklich lohnt....

Na wie dem auch sei, am Freitag wird sich ein Sachverständiger das Auto mal unverbindlich ansehen und dann werden wir weitersehen.

Man was ist das bloss für ein Mist, wirklich NIRDENDWO kann man mehr mit Sicherheit ein Auto kaufen, echt an jedem Ort wird man beschi****.

P.S. Kann mir jemand sagen was es ungefähr kostet (Teile+Einbau) einen kaputten KAT auswechseln zu lassen(beim C180 W202)?

Mein Benz iss auch vom DC-Händler. Im Vertrag steht <Unfall lt.Vorbesitzer "nein">, parallel dazu hab ich durch denselben DC-Händler als Anlage zum Vertrag seinerzeit ein KÜSplus-Gutachten erstellen lassen und in dem steht kristallklar <instandgesetzter Unfallschaden>...

Zitat:

Original geschrieben von huherzog


Ich glaube nicht daß irgendein Händler jemals sowas unterschreiben wird.

Wenn ein Verkäufer die Angaben, die er dir gerade mündlich gemacht hat, nicht auch sofort schriftlich gibt, will er dich doch nur betrügen.

Dort würde ich niemals ein Auto kaufen.

Sehe ich genauso.Hat der Verkäufer die Wahrheit gesagt , wird er selbstverständlich seine mündlichen Aussagen gerne auch schriftlich bestätigen.Ist doch völlig normal , dass jeder halbwegs gescheite Käufer dieses vom Händler verlangt und falls er diese Angaben im Kaufvertrag nicht bereit ist reinzuschreiben , wird er den Wagen dort auch nicht kaufen.

Gruß
capri

Das beste ist du gibst die Karre zurück, der Händler muss das Auto zurücknehmen! Aber vorher drehst du den Tacho zurück! Wie Du mir, so ich Dir!!!!

Zitat:

Original geschrieben von bennilasvegas


Aber vorher drehst du den Tacho zurück! Wie Du mir,
so ich Dir!!!!

Klasse Aufruf zur Straftat !!!

Zitat:

Original geschrieben von peiner


Wenn ein Verkäufer die Angaben, die er dir gerade mündlich gemacht hat, nicht auch sofort schriftlich gibt, will er dich doch nur betrügen.
Dort würde ich niemals ein Auto kaufen.

Ich habe bereits mehrere Kaufverhandlungen an diesem Punkt abgebrochen, weil die jeweiligen Verkäufer keine Unterschrift leisten wollten und damit ihre Unseriösität zum Ausdruck brachten.

ich kann auch aus Erfahrung raten zum Anwalt zu gehen.

In meinem Fall wurde damals ein Gutachten erstellt, indem eindeutig klargestellt war, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Somit hatte der Vertragshändler (nicht Mercedes) keine Chance mehr.

Vorausgestzt ist natürlich, wie oben schon bemerkt, dass im Vertrag eindeutig unfallfrei steht.

Falls eine Rechtschutzversicheurng besteht - Montag sofort zum Anwalt!

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