Hilfe beim Fahrzeugkauf
Hallo zusammen,
bin zwar noch kein CDI_Driver, aber werde evtl. morgen einen W 203
C220CDI aus 11/2002 mit 90000 km kaufen. Ist aus 2.Hand und wurde vom letzten Besitzer 2003 gekauft. Alle Wartungen mit Stempeln von der gleichen MB-Vertretung. Soll 11500,- € mit frisch TÜV/AU kosten.
Ist der Preis wohl o.k.?
Hatte bei der ersten Probefahrt Poltergeräusche unter dem Fahrzeug festgestellt. Daraufhin wurden bei einer MB-Vertretung die Koppelstangen und Stabigummis erneuert. Bei nächster Probefahrt waren die Geräusche weg.
Worauf sollte ich noch achten?
Grüßen von künftigen CDI_Driver
14 Antworten
Manno manno, was ist denn mit den Gebrauchtwagenpreisen los?
Meiner bringt bei Inzahlungnahme 11750,- ( ohne Witz ) ist EZ 11/2006 mit momentan 51000km und ist `n Avantgarde Sport Edition. Ok, es ist der EK- Preis, aber trotzdem 😠
Gleichzeitig kostet ein C220CDI aus 11/2002 mit 90000 km fast das gleiche.
Schlagen die beim EK- Preis denn noch 5000,- drauf? Gefühlsmäßig würde ich sagen, das das meiner zumindest wert wäre!
M.f.G. Jens
Hallo Jens,
ich glaube, es wirklich so mit den Aufschlägen bei den Gebrauchtwagen.
Ob das nur an der Gewährleistung liegt, wage ich zu bezweifeln.
Aber schau dir die Preise bei autoscout oder so an. Die sind nicht bange.
Wollen sich wohl mit deinem Auto eine goldene Nase verdienen.
Möchtest du denn verkaufen?
Gruß Ulrich
Ohne die Ausstattung bzw. Extras zu kennen... der Preis scheint mir aber an der oberen Ende
der Preisskala zu sein.
Ansonsten solltest du mal in die FAQ sehen. Dort werden im Prinzip alle kritischen Punkte
angesprochen. http://www.motor-talk.de/faq/mercedes-c-klasse-w203-q50.html
Hallo nickrey,
hier mal die Ausstattung:
Sportfahrwerk, Leichtmetallfelgen, Außenspiegel elekt. und beheizt, Dachreling, Klimaautomatik, Fahrersitz höhenverstellbar, Sitzheizung, Armauflage Fahrer/Beifahrer, Servotronic, Multifunktionslenkrad, Tempomat, Zentralver. mit Fernbedienung, Fensterheber elektrisch 4-fach, Fahrlichtautomatik, Antriebsschlupfregelung ASR, Elektr. Stabilitätsprogramm ESP, Regensensor, Wegfahrsperre, Antiblockiersystem ABS, Nebelscheinwerfer, Radio/CD: R-CD, Kopfairbag vorn, Seitenairbag vorn, Fahrer- /Beifahrerairbag, Manuell
Winterräder auf Stahlfelge (Reifen schlecht)
Danke für den Kauftipp. Das Auto ist vom Händler, muss der im ersten Jahr z.B. für Sitzheizung, Steuergerät oder für Rostschäden aufkommen?
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Zitat:
Original geschrieben von CDI_ Driver
Hallo nickrey,
hier mal die Ausstattung:Sportfahrwerk, Leichtmetallfelgen, Außenspiegel elekt. und beheizt, Dachreling, Klimaautomatik, Fahrersitz höhenverstellbar, Sitzheizung, Armauflage Fahrer/Beifahrer, Servotronic, Multifunktionslenkrad, Tempomat, Zentralver. mit Fernbedienung, Fensterheber elektrisch 4-fach, Fahrlichtautomatik, Antriebsschlupfregelung ASR, Elektr. Stabilitätsprogramm ESP, Regensensor, Wegfahrsperre, Antiblockiersystem ABS, Nebelscheinwerfer, Radio/CD: R-CD, Kopfairbag vorn, Seitenairbag vorn, Fahrer- /Beifahrerairbag, Manuell
Winterräder auf Stahlfelge (Reifen schlecht)
Danke. Also ein T-Modell. Wenn ich das richtig erinnere sind das überwiegend Elemente aus der Serienausstattung. Keine Gebrauchtwagengarantie dabei, nur die gesetzliche Gewährleistung (die du nach 6 Monaten quasi auch wieder vergessen kannst)?
Wie gesagt, erscheint mir relativ teuer.
Zitat:
Original geschrieben von CDI_ Driver
Danke für den Kauftipp. Das Auto ist vom Händler, muss der im ersten Jahr z.B. für Sitzheizung, Steuergerät oder für Rostschäden aufkommen?
Sorry, habe ich wohl übersehen.
Mhm, das ist immer so eine Sache. Die gesetzliche Gewährleistung geht ja davon aus, dass das Fahrzeug bei der Übergabe frei von Mängeln ist. Treten im ersten halben Jahr Fehler auf, müsste der Händler nachweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe ohne Sachmängel war. Danach, also nach 6 Monaten liegt die Beweislast bei dir.
Ich würde kein derartiges Fahrzeug kaufen, wenn es nicht eine Gebrauchtwagengarantie hat, die z.B. auch die Steuergeräte einschliesst.
Was den Rost betrifft, solltest du dir auf jeden Fall bestätigen lassen, dass alle vom Werk angebotenen Kundendienstmassnahmen durchgeführt wurden. Das ist zwar keine Garantie gegen Rost, aber so weisst du, dass man sich gekümmert hat und entweder kein Rost vorhanden war oder er beseitigt wurde.
Ach so, ja eine Gebrauchtwagengarantie gibt es dabei.
Hier die Serienausstattung:
Standardausstattung
ABS
Fahrcomputer
Wegfahrsperre
ZV, fernbedient
Airbag (2)
E-Fensterheber (4)
Rost ist nur an der Heckklappe. War bei der Probefahrt beim MB Händler wo das Auto gewartet wurde. Der hat sich gebückt und die Türen angeschaut. Meinte, es wäre alles ok.
Wie lange gibt MB Kulanz auf Rost?
Zitat:
Original geschrieben von CDI_ Driver
Ach so, ja eine Gebrauchtwagengarantie gibt es dabei.Hier die Serienausstattung:
Standardausstattung
ABS
Fahrcomputer
Wegfahrsperre
ZV, fernbedient
Airbag (2)
E-Fensterheber (4)Rost ist nur an der Heckklappe. War bei der Probefahrt beim MB Händler wo das Auto gewartet wurde. Der hat sich gebückt und die Türen angeschaut. Meinte, es wäre alles ok.
Wie lange gibt MB Kulanz auf Rost?
Wenn ich das richtig erinnere, war die Serienausstattung deutlich umfangreicher. Klima, MuFU Lenkrad, ESP, Regensensor, Tempomat waren auch dabei.
Auf Rost gibt es bei den Vormopf keine Kulanz mehr. Ich meine, dass die vom Werk im letzten Jahr geschlossen wurde. Das gilt auch für diese Kundendienstmassnahmen, die vom Werk angeordnet waren. Damit sollte sichergestellt werden, dass da nichts ist. Wenn das Fahrzeug beim Vertragshändler gewartet wurde, muss das aus der Fahrzeugakte erkennbar sein.
Die Rostkulanz greift bis zum 8. Betriebsjahr ab Erstzulassung bei lückenlos geführtem Wartungsheft durch den Fahrzeughersteller. Ab dem 8. Jahr sind i.d.R. "Zuzahlungen" durch den Besitzer fällig.
Desweiteren wird normalerweise jedes Fahrzeug, dass einen Werkstatttermin hat und diesen auch wahrnimmt, auf offene KDMs (Kundendienstmassnahmen) überprüft...
Zitat:
Original geschrieben von lw4701
Die Rostkulanz greift bis zum 8. Betriebsjahr ab Erstzulassung bei lückenlos geführtem Wartungsheft durch den Fahrzeughersteller.
Das mag ja stimmen, aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass MB dieses ab 2010 eingestellt hat. Die Kulanzregelung ist nicht mehr gültig.
Zitat:
Original geschrieben von lw4701
Die Rostkulanz greift bis zum 8. Betriebsjahr ab Erstzulassung bei lückenlos geführtem Wartungsheft durch den Fahrzeughersteller. Ab dem 8. Jahr sind i.d.R. "Zuzahlungen" durch den Besitzer fällig.Desweiteren wird normalerweise jedes Fahrzeug, dass einen Werkstatttermin hat und diesen auch wahrnimmt, auf offene KDMs (Kundendienstmassnahmen) überprüft...
Normalerweise... die Praxis sieht leider ganz anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von lw4701
Dann würde ich den VP oder die NDL wechseln...
Schon klar, aber irgendwann hast du keine Lust mehr, dafür 40 oder 50 km zu fahren.
Ich habe jetzt eine 'freie' Werkstatt gefunden, die sauber arbeitet und korrekt abrechnet.
Auf alle Fälle werde ich die Garantiebedingungen (Steuergeräte)
beachten, mir die Türgummis selbst nochmal anschauen und die Lenkung
auf Geräusche prüfen.