Hilfe Auto Verkauf, ist meiner Unfallwagen?

Audi

Hallo Leute,

ich verkaufe mein Audi und wollte gerne wissen ob ich den im Kaufvertrag als Unfallfrei oder als Unfallwagen vermerken soll?

Mir wurde mall im Parkhaus die linke seite sprich Fahrer,- u. Beifahrertür und einbisschen der hintere linke kotflügel zerkratzt,

die Kratzer sieht mann nich so stark und der Scheinwerfer wurde auch betroffen, den musste ich austauschen,

aber es wurde nichts nachlackiert oder ausgebeult.

Ist es jetzt ein Unfallwagen?

Danke!!!

24 Antworten

ich danke euch allen für die Tipps und Infos!

ich werde den Wagen als Unfallauto verkaufen,

die Mängel bzw. Kratzer und ausgetauschte Teile im Vertrag vermerken,

da sind dann alle mit zufrieden.

Danke & Gruß an alle ;-)

das Thema interessiert mich jetzt auch gerade. hab meinen a4 vor 7 monaten bei audi gekauft als gebraucht, angeblich unfallfrei. Jetzt sagt mir mein örtlicher Händler dass ich neben neuem Kotflügel, ne neue Fahrertür sowie neue Heckstossstange bekommen habe. Also direkt meinen Rechtsanwalt aus der Firma angerufen(Fachgebiet Verkehrsrecht) und der hat mitgeteilt, auch wenn es kein Rahmenschaden ist, geht das über Kleinreparaturen hinaus und zählt als Unfallwagen.

Im Kaufvertrag steht unfallfrei. Man könnte hier eine Wertminderung von 600€ veranschlagen...

Zitat:

Original geschrieben von wonolo


ich danke euch allen für die Tipps und Infos!

ich werde den Wagen als Unfallauto verkaufen,

die Mängel bzw. Kratzer und ausgetauschte Teile im Vertrag vermerken,

da sind dann alle mit zufrieden.

Danke & Gruß an alle ;-)

So kann dir anschließend kein Käufer an die Karre pissen -> Weil es dann 100% nicht mehr deiner ist 😉

@Wonolo

Dein Wagen ist kein Unfallwagen!

Bitte Unterscheide zwischen "unfallfrei" im engen Sinne (keine Blechschäden, nicht mal tiefe Kratzer) und einem "Unfallauto" mit Beschädigungen tragender Teile.

Dein Fahrzeug ist kein Unfallwagen, aber dadurch nicht automatisch unfallfrei. Die Beschädigungen gehören in den Vertrag und gut ist.

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Zitat:

Original geschrieben von GaryK


@Wonolo

Dein Wagen ist kein Unfallwagen!

Bitte Unterscheide zwischen "unfallfrei" im engen Sinne (keine Blechschäden, nicht mal tiefe Kratzer) und einem "Unfallauto" mit Beschädigungen tragender Teile.

Dein Fahrzeug ist kein Unfallwagen, aber dadurch nicht automatisch unfallfrei. Die Beschädigungen gehören in den Vertrag und gut ist.

was soll ich dann im Kaufvertrag ankreuzen "Das Fahrzeug ist unfallfrei" oder " das Fahrzeug hatte folgenden Unfallschaden" ?

Zitat:

Original geschrieben von GaryK


@Wonolo

Dein Wagen ist kein Unfallwagen!

Bitte Unterscheide zwischen "unfallfrei" im engen Sinne (keine Blechschäden, nicht mal tiefe Kratzer) und einem "Unfallauto" mit Beschädigungen tragender Teile.

Dein Fahrzeug ist kein Unfallwagen, aber dadurch nicht automatisch unfallfrei. Die Beschädigungen gehören in den Vertrag und gut ist.

????hää????

Ist unfallfrei obwohl Unfall ???? 😁
ist kein Unfallwagen aber dadruch nicht unfallfrei ???? 😁

Gib mal was von deinem Grass ab!

Im Endeffekt ist es so, dass wenn Du es nicht lackieren lässt, hast Du einen unfallfreien Wagen mit Kratzer, wenn Du es lackieren lässt, hast Du einen Unfallwagen...
Krank, oder ?!?

Schau mal auf den Beitrag unter http://www.seat-leon.de/vboard/archive/index.php/t-49908.html

Die Definition "Unfallwagen" wurde durch Kfz-Sachverständige wie folgt gefasst:

Unfallwagen: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte".

Ein Unfall im Rechtssinne (also die juristische Definition von "Unfall"😉 ist:

Unfall: Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand einwirkendes Ereignis einen nicht unerheblichen Schaden an der Sache hervorruft.

Unter den Begriff "Unfallschaden" im Rechtssinne fallen also alle Schäden, die an dem Fahrzeug jemals entstanden sind, sofern sie nicht unter die Bagatellgrenze fallen. Diese Grenze wird in der Rechtsprechung etwa zwischen 500,- und 750,- Euro gezogen.

Liegt ein Schaden vor, der über der Bagatellgrenze liegt, bei dem aber keine tragenden Teile beschädigt wurden, muss das Fahrzeug nicht als "Unfallwagen" ausgewiesen werden, die Zusicherung der Unfallfreiheit darf aber auch nicht mehr erfolgen. Man muss den Käufer also auch auf diesen Schaden hinweisen.

Zitat:

Original geschrieben von GaryK



Liegt ein Schaden vor, der über der Bagatellgrenze liegt, bei dem aber keine tragenden Teile beschädigt wurden, muss das Fahrzeug nicht als "Unfallwagen" ausgewiesen werden, die Zusicherung der Unfallfreiheit darf aber auch nicht mehr erfolgen. Man muss den Käufer also auch auf diesen Schaden hinweisen.

Da steht es doch! Sobald ein Auto einen Unfall hatte, ist es nicht mehr unfallfrei. Also in der Regel fast alle Gebrauchtwagen sind nicht unfallfrei!

Aber eben auch kein Unfallwagen. Denn ein Kratzer nebst Nachlackieren bzw. Tauschteilreparatur ist keine Beschädigung tragender Teile!

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