Hilfe Auto auf Parkplatz aufgesetzt. Träger beschädigt
Hallo,
brauch mal euren Rat.
Leider setzte gestern mein W212 auf einem öffentlichen Parkplatz mittig auf.
Zum einen frage ich mich ob die Stadt dafür auf kommen muss da man dies vorher nicht sehen konnte.Siehe Bilder.
Des Weiteren frage ich mich ob ich den Träger wechseln muss bzw ausbeulen muss?! Wie heisst das beschädigte Teil genau?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Naja, da haste ganz alleine aufgesetzt, es zwingt dich ja keiner den Parkplatz zu benutzen.
Die Unterbodenverkleidung musste erneuern, kostet um die 90eur. Der Unterbodenträger wird wenn, instandgesetzt, nicht erneuert, viel zu aufwendig.
Theoretisch kann ihn aber auch so lassen, nur den Lackaufbau wieder herstellen und kräftig Innen und Aussen einwachsen.
Und das nächste mal gucken wo man hinfährt.................😉
59 Antworten
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 7. Mai 2019 um 10:40:56 Uhr:
Glaube auch nicht an die Erfolgsaussichten.Sehr geehrter Herr XY,
....der von angesprochene Parkplatz wird von vielen Fahrzeugen unterschiedlicher Größe täglich genutzt. Wir haben bisher keinerlei Kenntnis von Problemen beim Befahren des Platzes oder gar Beschädigungen an Fahrzeugen erlangt.
Möglicherweise ist Ihr Fahrzeug besonders groß (lang) oder vielleicht das Fahrwerk tiefer als andere Fahrzeuge? Bei einer Ortsbegehung und einer Versuchsfahrt mit einem Vergleichsfahrzeug hatten wir, bei entsprechend angepasster Geschwindigkeit, keine Probleme und können die Beschädigung nicht nachvollziehen. 😁
....Gruß
Hagelschaden
Nun, in so einem Fall würde ich die Kommune trotzdem verklagen und Mercedes gleichzeitig den Streit verkünden. Nun muß der Richter entscheiden, ob entweder mein Auto zu tief gelegt ist oder die Kante zu hoch. Für den Fall, daß man dies nicht sagen könne und dies immer einer Einzelfallprüfung durch den Fahrer bedarf, würde ich das Urteil ausdrucken und ins Handschuhfach legen.
Und in Zukunft würde ich immer, wenn ich mir nicht 100% sicher bin, ob ich die fragliche Unebenheit ohne Schäden überfahren kann, anhalten, aussteigen und in Ruhe mit dem Zollstock nachmessen sowie ggf. den Böschungswinkel berechnen - bevorzugt dann, wenn Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr hinter mir stehen. Vielleicht läßt sich dann für die Zukunft klären, wie die genaue Rechtslage in diesem Fall ist.
Zitat:
@Rudolf_Diesel schrieb am 8. Mai 2019 um 21:22:00 Uhr:
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 7. Mai 2019 um 10:40:56 Uhr:
Glaube auch nicht an die Erfolgsaussichten.Sehr geehrter Herr XY,
....der von angesprochene Parkplatz wird von vielen Fahrzeugen unterschiedlicher Größe täglich genutzt. Wir haben bisher keinerlei Kenntnis von Problemen beim Befahren des Platzes oder gar Beschädigungen an Fahrzeugen erlangt.
Möglicherweise ist Ihr Fahrzeug besonders groß (lang) oder vielleicht das Fahrwerk tiefer als andere Fahrzeuge? Bei einer Ortsbegehung und einer Versuchsfahrt mit einem Vergleichsfahrzeug hatten wir, bei entsprechend angepasster Geschwindigkeit, keine Probleme und können die Beschädigung nicht nachvollziehen. 😁
....Gruß
HagelschadenNun, in so einem Fall würde ich die Kommune trotzdem verklagen und Mercedes gleichzeitig den Streit verkünden. Nun muß der Richter entscheiden, ob entweder mein Auto zu tief gelegt ist oder die Kante zu hoch. Für den Fall, daß man dies nicht sagen könne und dies immer einer Einzelfallprüfung durch den Fahrer bedarf, würde ich das Urteil ausdrucken und ins Handschuhfach legen.
Und in Zukunft würde ich, wenn ich mir nicht 100% sicher bin, ob ich die fragliche Unebenheit ohne Schäden überfahren kann, anhalten, aussteigen und in Ruhe mit dem Zollstock nachmessen sowie ggf. den Böschungswinkel berechnen - bevorzugt dann, wenn Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr hinter mir stehen. Vielleicht läßt sich dann für die Zukunft klären, wie die genaue Rechtslage in diesem Fall ist.
Haha geile Antwort😉
Zitat:
@Rudolf_Diesel schrieb am 8. Mai 2019 um 21:22:00 Uhr:
... Und in Zukunft würde ich immer, wenn ich mir nicht 100% sicher bin, ob ich die fragliche Unebenheit ohne Schäden überfahren kann, anhalten, aussteigen und in Ruhe mit dem Zollstock nachmessen sowie ggf. den Böschungswinkel berechnen - bevorzugt dann, wenn Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr hinter mir stehen.
Autofahren dient der Fortbewegung von A nach B. Bei den miserablen deutschen Strassenverhältnissen wärst du dann nur noch am Messen und würdest "B" nie erreichen. Du könntest deinen Führerschein vernichten und dein Auto gleich mit. 😁😁
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Zitat:
Nun, in so einem Fall würde ich die Kommune trotzdem verklagen und Mercedes gleichzeitig den Streit verkünden. Nun muß der Richter entscheiden, ob entweder mein Auto zu tief gelegt ist oder die Kante zu hoch. Für den Fall, daß man dies nicht sagen könne und dies immer einer Einzelfallprüfung durch den Fahrer bedarf, würde ich das Urteil ausdrucken und ins Handschuhfach legen.
Und in Zukunft würde ich immer, wenn ich mir nicht 100% sicher bin, ob ich die fragliche Unebenheit ohne Schäden überfahren kann, anhalten, aussteigen und in Ruhe mit dem Zollstock nachmessen sowie ggf. den Böschungswinkel berechnen - bevorzugt dann, wenn Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr hinter mir stehen. Vielleicht läßt sich dann für die Zukunft klären, wie die genaue Rechtslage in diesem Fall ist.
Geht's noch ? Oder tut's schon weh ?
Der mündige Fahrzeugführer darf Gott sei dank noch selbst entscheiden welchen Parkplatz (in diesem Fall) befährt und welchen nicht. Auch ist die Auffahrt scheinbar breit genug, um dieses "Hindernis" zu umfahren, oder der aparkplatz eben auch ohne Schäden zu erreichen, wie man an den dort bereits geparkten Fahrzeugen erkennen kann.
... damit bei den erst 49 Beiträgen, zum bereits vorher angerosteten W212-Holm (Foto 1 ) nicht etwa Langeweile aufkommt - hier noch paar kl. "unbedeutene" Gebrauchsspuren" (Foto 2 )
Zitat:
@2x2Ringe schrieb am 9. Mai 2019 um 06:00:50 Uhr:
Zitat:
Nun, in so einem Fall würde ich die Kommune trotzdem verklagen und Mercedes gleichzeitig den Streit verkünden. Nun muß der Richter entscheiden, ob entweder mein Auto zu tief gelegt ist oder die Kante zu hoch. Für den Fall, daß man dies nicht sagen könne und dies immer einer Einzelfallprüfung durch den Fahrer bedarf, würde ich das Urteil ausdrucken und ins Handschuhfach legen.
Und in Zukunft würde ich immer, wenn ich mir nicht 100% sicher bin, ob ich die fragliche Unebenheit ohne Schäden überfahren kann, anhalten, aussteigen und in Ruhe mit dem Zollstock nachmessen sowie ggf. den Böschungswinkel berechnen - bevorzugt dann, wenn Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr hinter mir stehen. Vielleicht läßt sich dann für die Zukunft klären, wie die genaue Rechtslage in diesem Fall ist.Geht's noch ? Oder tut's schon weh ?
Der mündige Fahrzeugführer darf Gott sei dank noch selbst entscheiden welchen Parkplatz (in diesem Fall) befährt und welchen nicht. Auch ist die Auffahrt scheinbar breit genug, um dieses "Hindernis" zu umfahren, oder der aparkplatz eben auch ohne Schäden zu erreichen, wie man an den dort bereits geparkten Fahrzeugen erkennen kann.
Das frage ich mich auch gerade!
Natürlich kann man das Hindernis umfahren - wenn man den Ort (wie die anderen dort parkenden Fahrzeuge) genau kennt oder damit, weil gut sichtbar - rechnet. Der mündige Fahrer muß jedoch auf normaler Fahrbahn eben nicht damit rechnen und ganz ehrlich, nach Blick auf das erste Bild würde wohl jeder ohne Zweifel drüberfahren. Sonst müßte man tatsächlich alle paar Meter anhalten und schauen, ob der winzige Absatz nicht vielleicht doch höher ist als erwartet. Das geht eben 1000x gut und beim 1001x schief. Wenn der Richter diese jedoch so wünscht, kann man das halt auch so machen, egal wer hinter einem drängelt. Warum sollte man deswegen seine Fahrerlaubnis riskieren? Niemand ist verpflichtet, zur Seite zu fahren, wenn er sich nicht sicher ist, ob dies gefahrlos möglich ist. Und wenn man trotzdem so freundlich ist und aussteigt, um genau zu prüfen, kann einem auch niemand etwas. Eine Baugrube ist auch abzusperren und da kann man nicht sagen: selbst schuld, wenn einer so blöd ist und da hinein fällt, die Anwohner wußten ja, daß da eine ist.
Was ist das eigentlich auf dem Foto für ein Träger mit dem Loch? Die seltsamen Streben unter der Hinterachse? Wozu sind die eigentlich da? Die werden wohl nicht das ganze Auto zusammenhalten? Die könnte man ja einfach tauschen, aber der zerrissene Unterboden auf Bild 1 würde mich wahnsinnig machen. Oder ist auch das nur eine große Verkleidung (die für nur 90 Euro)? Und darunter ist alles ok? Auf jeden Fall würde ich das professionell versiegeln lassen, nur einfach was drauf pinseln rostet zu 100% spätestens nach dem nächsten Winter weiter.
Hier gehts um geplante Obseleszenz - wenn die Wirtschaft nicht weiter einbrechen soll.
Du kannst selbstverständlich beim Profi-Aufbereiter den Wagen für 800 € mit Goldstaub von unten behandeln lassen.
Bei mir hat es eine Büchse Metallschutzlack für 6 € vor 2 Jahren getan ... seitdem kontrolliere ich 2 x jährl. wenn die Räder runter sind und nix mußte bisher nachgepinselt werden.
p.s.:
so schnell kannst gar nicht gucken ... wie dir z.B. ein FIAT-Cabrio unterm A.... verfault.
sieh Foto 9 & 10
So, was für "Metallschutzlack" für 6 Euro hast Du denn verwendet? Ich habe seit über 20 Jahren mein vorhergehendes Fahrzeug instandgehalten, mit Fertan, Rostisol, Fluid- und Permafilm, Dr. Wack S100 Korrossionsschutzwachs, Haftgrund, Primer usw. gearbeitet (natürlich nicht gleichzeitig), aber fast immer hat es nach dem nächsten Winter wieder schön weitergerostet. Wenn es halten soll, muß man es richtig machen, kann ggf. auch ein guter Lackdoktor und dann kostet es keine 100 Euro.
Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen...
Hier gilt es erstmal ganz einfache Fragen zu klären:
1. Ist das überhaupt städtisches Gelände?
2. Wie war der Parkplatz ausgeschildert? (gar kein Schild, P Schild, P Schild mit Zusatz, Privatweg etc.)
3. War der Parkplatz kostenpflichtig? Und ja, das macht einen Riesenunterschied!
4. Gibt es auf den Steinen womöglich schon Schleifspuren anderer Fahrzeug?
Und erst dann viel später kann man mit Anwälten „drohen“.
Mein Tipp, das Leben ist zu kurz um sich über sowas zu ärgern. Reparieren, abhaken, künftig besser aufpassen.
Wo bitte schön siehst du da Rost?
Evtl meinst du das Auspuffrohr im Hintergrund?!
Zitat:
@Pahul schrieb am 9. Mai 2019 um 07:35:46 Uhr:
... damit bei den erst 49 Beiträgen, zum bereits vorher angerosteten W212-Holm (Foto 1 ) nicht etwa Langeweile aufkommt - hier noch paar kl. "unbedeutene" Gebrauchsspuren" (Foto 2 )
Zitat:
@tho1984 schrieb am 21. Mai 2019 um 18:44:02 Uhr:
Wo bitte schön siehst du da Rost?
Zitat:
Hier würde ich die Drahtbürste ansetzen ...
Hallo Leute,
wollte hierzu nochmal Rückmeldung geben. Es hat sich bis heute gezogen aber ich bin ganz zufrieden mit der Entscheidung.
Die Stadt hat mir angeboten 50 Prozent des Schadens zu erstatten und hat den Betrag auch schon überwiesen.
Manchnal loht es sich zu kämpfen, auch ohne Anwalt.
Sehr gut. Ich bin auch der Meinung das es erstmal ohne Anwalt losgeht. Je nach Entwicklung kommt der dazu.
Zitat:
@tho1984 schrieb am 27. August 2019 um 16:41:41 Uhr:
Hallo Leute,
wollte hierzu nochmal Rückmeldung geben. Es hat sich bis heute gezogen aber ich bin ganz zufrieden mit der Entscheidung.
Die Stadt hat mir angeboten 50 Prozent des Schadens zu erstatten und hat den Betrag auch schon überwiesen.
Manchnal loht es sich zu kämpfen, auch ohne Anwalt.
sehr gut, wie ich zu beginn geschrieben habe, es zahlt sich aus, sich das nicht gefallen zu lassen.
du scheinst zufrieden zu sein, das wäre ich auch und würde keine weiteren schritte unternehmen.