Hilfe Auto auf Parkplatz aufgesetzt. Träger beschädigt
Hallo,
brauch mal euren Rat.
Leider setzte gestern mein W212 auf einem öffentlichen Parkplatz mittig auf.
Zum einen frage ich mich ob die Stadt dafür auf kommen muss da man dies vorher nicht sehen konnte.Siehe Bilder.
Des Weiteren frage ich mich ob ich den Träger wechseln muss bzw ausbeulen muss?! Wie heisst das beschädigte Teil genau?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Naja, da haste ganz alleine aufgesetzt, es zwingt dich ja keiner den Parkplatz zu benutzen.
Die Unterbodenverkleidung musste erneuern, kostet um die 90eur. Der Unterbodenträger wird wenn, instandgesetzt, nicht erneuert, viel zu aufwendig.
Theoretisch kann ihn aber auch so lassen, nur den Lackaufbau wieder herstellen und kräftig Innen und Aussen einwachsen.
Und das nächste mal gucken wo man hinfährt.................😉
59 Antworten
Zitat:
@fahrestern schrieb am 4. Mai 2019 um 23:44:01 Uhr:
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 4. Mai 2019 um 22:13:24 Uhr:
Naja, da haste ganz alleine aufgesetzt, es zwingt dich ja keiner den Parkplatz zu benutzen.
ich sehe das anders und würde sehr wohl versuchen, hier schadenersatz zu bekommen.
Ist Quatsch....jedes Fahrzeug hat eine andere Bodenfreiheit. Da kann keine Kommune drauf achten. das ist persönliche Sorgfaltspflicht. Da gibt's gar nix .....
Sowas nennt man auch allgemeines Lebensrisiko..dafür haftet niemand..selbst die Beweisführung eines Schadens durch ein Schlagloch auf einer Straße ist nicht einfach..
Zitat:
@tho1984 schrieb am 4. Mai 2019 um 21:43:02 Uhr:
Leider setzte gestern mein W212 auf einem öffentlichen Parkplatz mittig auf.
Hast Du nicht das AMG Paket? Ist das Fahrwerk tiefer als das normale Fahrwerk?
Gruß
Hagelschaden
Das wird jedenfalls schwer etwas bei der Stadt einzufordern, wenn ich mir den Parkplatz ansehe.
Da kommt sicher was in der Richtung "offensichtlich schlechter Untergrund und trotzdem auf den Parkplatz gefahren. Also Gefahr leicht erkennbar, Eigenverantwortung", etc...
Man kann ja mal bei denen anfragen. Ebenso bei einen Anwalt was der dazu sagt.
Mir persönlich wäre dann aber wahrscheinlich schon das Gerenne nicht wert.
Neue Abdeckung kostet nicht viel.
Und am Träger sehe ich jetzt kein technisches Problem, die halten so eine Beule aus.
Vernünftigen Korrossionsschutz drauf und gut ist.
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Hallo.
Hier mal die rechtliche Einschätzung von haufe.de, wobei Abschn. 1.2 Abs. 2 für die Nichthaftung des Parkplatzbetreibers anscheinend entscheidend ist.
https://www.haufe.de/.../...d-tiefgaragen_idesk_PI17574_HI2263953.html
Gruß AWXS
Hallo zusammen...jetzt sind wir hier schon ZWEI!
Vor zwei Jahren habe ich den Wagen gekauft, bin in Dortmund an einer Aufpflasterung im Fahrbereich aufgefahren.
Ihr wisst schon, diese Huckel zur Geschwindigkeitsreduzierung.
Beide Matten waren genau so wie bei unserem Schreiber gerissen.
Kulanz Daimler war Fehlanzeige, so etwas hätten die noch nicht gehabt, da ich nur ein Leben habe, habe ich es dann machen lassen, waren ziemlich genau 230,- Euro, Arbeitslohn wurde nicht berechnet.
Das war wohlgemerkt in einer gepflasterten Fahrbahn, ich kann also nur jedem der hier so locker Argumentierenden davor warnen, das passiertr, also aufpassen.
Vier Wochen später war ich wieder in Dortmund, inzwischen hat man neben der Erhöhung die Fahrbereiche erhöht, da hat sich wohl jemand erfolgreich beschwert, die müssen nämlich eine Mindesthöhe einhalten.
Aber wie auch immer, der Wagen ist verdammt flach, es ist der fünfte Mercedes den ich in Folge gefahren habe, so etwas ist mir mit den Vorgängermodellen nie passiert!
das bestreitet ja auch keiner dass der 212 er auch wegen des Abstandes zwischen den Achsen und der geringen Bodenfreiheit mal aufsetzen kann. So ein Parkdeck haben wir hier bei uns auch in einem Einkaufszentrum. Da kratze ich mit dem 212 er gerade so drüber. Wenn ich noch jemanden dabei habe kratzt er etwas mehr. Also fahre ich dort nur noch alleine rauf. Mit meinem 211 er habe ich dort keine Probleme. Nicht zuletzt auch wegen der Niveauregulierung.
Aber solche Sachen passieren nun mal weil keiner beim Bau eines Parkplatzes oder einer Straße alle Modelle mit deren unterschiedlichen Gegebenheiten berücksichtigen wird und muss. Die letztendliche Verantwortung liegt beim Fahrzeugführer. Der muss die Situation möglichst richtig einschätzen und damit klarkommen.
Danke für die ganzen Antworten.
Hab selbstverständlich eine Rechtschutzversicherung und dort schon angefragt.Laut dem Anwalt habe ich gute Karten da dort nicht stand "Parken auf eigene Gefahr "
Mal sehen was daraus wird, werde Euch dann informieren.
Die Abdeckung kostet wirklich nicht die Welt habe nur Bedenken wegen dem Träger aber wenn das keine Auswirkung aufs Fahren hat ist es ja egal.
Zitat:
@tho1984 schrieb am 6. Mai 2019 um 16:24:37 Uhr:
Danke für die ganzen Antworten.
Hab selbstverständlich eine Rechtschutzversicherung und dort schon angefragt.Laut dem Anwalt habe ich gute Karten da dort nicht stand "Parken auf eigene Gefahr "
Mal sehen was daraus wird, werde Euch dann informieren.
Die Abdeckung kostet wirklich nicht die Welt habe nur Bedenken wegen dem Träger aber wenn das keine Auswirkung aufs Fahren hat ist es ja egal.
klar hast du gute karten.
ich hatte im laufe der jahre zwei unterbodenschäden, beide waren teuer und mussten von den versicherungen bezahlt werden.
du solltest dir die mühe machen, nochmals hinzufahren und mit einem guten fotoapparat weitere fotos machen, am besten mit einen zentimetermaß, das mitfotografiert wird und den niveauunterschied misst.
ich selbst würde sogar soweit gehen:
mit einer zweiten person hinfahren, die mich einweist, wenn ich den wagen an die stelle fahre, wo er aufgesessen ist.
nicht wieder aufsitzen lassen!
nur soweit fahren, bis der unterboden fast aufsitzt, dann gute fotos im unterbodenbereich machen und den wagen auch von allen seiten an dieser stelle fotografieren.
je mehr du beweisen kannst, was passiert ist, umso besser.
denn wenn sich die oberflächensituation auf dem parkplatz aus irgendwelchen gründen plötzlich ändert, hast du nur deine bisherigen fotos, die unter umständen zu wenig sind.
Die Reihe Pflastersteine verdeckt den dahinterliegenden ausgewaschenen Bereich recht gut. Ich könnte mir vorstellen, dass das wirklich sehr schwer zu erkennen ist.
Die Pflastersteine lassen auch darauf schließen, dass man sich hier auf einen zum Befahren hergerichteten Platz befindet.
Das ist und bleibt aber ein Waldbereich und unterliegt mit Sicherheit einer ganz speziellen Beurteilung, soll heißen juristisch äußerst schwammig zu beurteilen.
Sehe ich auch so. Noch etwas kommt hinzu: Offensichtlich hast Du keine zeitnahe Feststellung des Schadens durch einen Dritten gemacht. Da wird die beklagte Stadt sehr wahrscheinlich anzweifeln, dass dieser Schaden überhaupt an dieser Stelle entstanden ist. Dazu käme möglicherweise die gerichtliche Anordnung, die Angelegenheit durch Gutachter klären zu lassen, was den Kläger im Vorfeld eine vierstellige Summe kosten wird (wenn es nicht die RSV bezahlt). Mal abgesehen von der vielen Zeit, die man für die rechtliche Klärung - mit eben fraglichem Ausgang - aufwenden muss. Merke: Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Stiefel.
A propos Rechtsschutzversicherung: Versicherungsverträge beinhalten stets ein sog. Sonderkündigungsrecht im Schadensfall, und zwar sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer. Gerade Verkehrsrechtsschutz (weil erfahrungsgemäß häufig beansprucht) ist in der Beziehung heikel. Es kann also gut sein, dass Du nach erfolglosem Ausfechten des Rechtsstreits die Kündigung der RSV erhältst oder zumindest versicherungsintern eine Malus-Notiz bekommst.
Das fröhliche Ratespiel nutzt ja nichts, der TE wird es ausprobieren.
Dass ein Anwalt gute Erfolgsaussichten sieht wundert mich nun wieder nicht wirklich. 😁
Gruß
Hagelschaden
Seh ich auch so....natürlich wird ein Anwalt gerne sagen dass gewinnen wir. Ein Anwalt ist ja auch nur ein selbständiger Geschäftsmann - und wenn dann noch eine RSV vorhanden ist umso besser.
Ein guter und seriöser Anwalt berät differenziert und rät in so einem Fall von einer Klage ab.
Sollten wir für solche Fälle nicht mal sowas wie Wetten annehmen, wie es ausgeht?
Ich würde in dem Fall auf die Kommune setzen.....