HIIIIILFEEE!! Unfall-Probleme mit Anwalt
Hallo liebe Leute,
ich hatte vor etwa 4 Monaten einen Autounfall.
bin mit meinem Opel auf der linken Spur über eine Kreuzung gefahren und der Mini Cooper auf der rechten Spur wollte wenden! hat mich im toten Winkel komplett übersehen und mich aus der Spur gehaun. Bin Vollgas auf die Ampelinsel gegen die Ampel gerast.
Auto - Totalschaden. Zeugen vorhanden, Polizei war auch vorort.
Meine Situation ist eindeutig. Ich war auf keinen Fall Schuld.
Folgendes Problem.
Ein paar Tage drauf hatte ich einen Termin bei meinem Anwalt.
Der empfiehl mir einen Mietwagen zu nehmen und klärte alles ab.
Ich bekam 2 Tage später einen Ersatzwagen für 14 Tage.
Erst wollte die gegn. Versicherung die Kosten nicht erstatten, da ich nicht mehr vorhatte mir ein neues anzuschaffen. Es hieß dann ohne ein neues Auto zahlen die den Mietwagen nicht. Ich fragte meinen Anwalt mit welchem Geld ich des bitte anstellen soll. Meine ganzen Esparnisse habe ich zusammengekratzt um mir meinen Opel zu kaufen. Ich bin Azubi. Meinte mein Anwalt ich solle doch ein Kredit aufnehmen. Gehts noch? ich verschulde mich doch nicht mit 20J. weil iein Depp dich zu fein fürn Schulterblick ist. Hab ich ihm gesagt seh ich nicht ein.
Mein Anwalt meinte dann es gibt in Karlsruhe einen Vergleichsfall, ma müsse sich kein neues Fahrzeug anschaffen um auf ein Mietwagen bestehen zu können.
Zur Not hab ich gesagt klagen.
Nach ein paar Wochen erklärte sich die Versicherung nun doch bereit die Kosten zu erstatten, allerdings sind die Kosten des Mietwagen zu hoch. Mir gehen jetz 250€!!! ab. Bleibt jetz bei mir hängen. Wegen der Sícherheitsabtretung bekommt die Autoverleihfirma ihr komplettes Geld.
Mein Anwalt teilte mir gestern mit ich solle mich doch mit der Verleihfirma in Verbindungsetzen und um eine kulante Rückzahlung des Restbetrages bitten soll.
Ivh bin augeflippt..er ist mein Anwalt..er soll mal bitte sein Job machen und von der Versicherung die kompletten Kosten verlangen. Er hat mir empfohlen einen Mietwagen zu nehmen jetz geh ich ins minus..eine frechheit!! dann frage ich wie es denn wäre wenn ivh mir jetzt noch ein neues Auto anschaffe, ob die Versicherung die Kosten komplett erstatten, sagt er nein! ich fühl mich echt verarscht.
Klagen meinte er, ivh werde für 200€ nicht klagen..halloo!?!? ich würde auch 1€ klagen wenns mir zusteht..Keiner auf der Welt schenkt einem was..
Nächstes Problem
Mein Wagen stand fristgerecht bei der Abschleppfirma und die Versicherung meint der tagessatz ist zu hoch sie erstatten nur 550,00€statt die auf Rechunggestellte 715,00€.
Sagt doch gestern der Anwalt zu mir ivh hätte verhandeln solln. Also wenn dann soll das bitte die Versicherung machen. Mir is des auch egal ob zu teuer oder nicht, das ist nicht mein Ding ob die Firmal 10€ oder 18€ am Tag verlangt. Aber der Anwalt lässt mich jetz auf den Kosten sitzen.
Er kriegt sein Geld..ja und ich???? Er verdient an meinem Leid.
Sagt er so ist die Rechtsprechung..wir sind hier in Deutschland. Ich glaube nicht dass jmd unschuldiges so unfähr behandelt wird.
falls die Versivherung richtig handelt hat er mich quasi zum unrechtes Handeln getrieben.. Da muss er sich für die Kosten verantworten. Ich habe mir vorgenommen hartnäckig zu bleiben ich werde um dich 350€ kämpfen. Ich bin wirklich nervlich am Ende. Ich weiß nicht mehr weiter.
Bitte helfts mir. Ich lass mich nicht so hintergehen.
Ich danke schon mal im voraus
Beste Antwort im Thema
Die TE hat sich am 22. Mai angemeldet und offenbar am 24. Mai gemerkt, dass ihr die Antworten, die sie hier bekommt, nicht schmecken, denn seitdem hat sie sich nicht mehr gemeldet.
Ich vermute, sie sucht schon lange in anderen Foren nach Menschen, die sie bedauern und ihr recht geben...🙄
43 Antworten
Wes Brot ich ess des Lied ich sing.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Jetzt darfst du mal davon ausgehen, dass der Versicherer genau weiß, was die ortsüblichen Mietpreise sind...
Wenn der Versicherer das so genau weis, wie er das mit dem angeblich notwendigen Neukauf eines Wagens wusste, bleiben ja keine Fragen offen.
Getreu dem Motto: Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht.
Oder auf gut Deutsch: Wenn die Versicherung es einmal versucht hat, die TE zu verarschen, vermute ich, dass sie das auch ein zweites mal versuchen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wenn der Versicherer das so genau weis, wie er das mit dem angeblich notwendigen Neukauf eines Wagens wusste, bleiben ja keine Fragen offen.Getreu dem Motto: ...
Verschone mich doch bitte mit weiterem blabla und google mal nach Fraunhofer und Schwacke Mietpreisspiegel. Dann weißt Du mehr.
Hallo Elchsucher,
Du tust Hafi wirklich Unrecht.
Da er und andere ja schon ausgeführt haben, dass die bösen Mietwagenfirmen schändlichr Abzocker sind, die im Unfallersatztarif das dreifache des ortsüblichen Mietpreises verlangen, ist die Rechnung doch einfach. Da die TE genau € 17,86 am Tag zu viel ausgegeben hat, liegt der ortsübliche Mietpreis bei knapp € 9,-.
MfG
PS: Fraunhofer liegt deutlich näher dran.🙂
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Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Verschone mich doch bitte mit weiterem blabla und google mal nach Fraunhofer und Schwacke Mietpreisspiegel. Dann weißt Du mehr.
Solange du hier Leute anmachst, sie hätten sich falsch verhalten, ohne den Grund für die Kürzungen seitens der Versicherung zu kennen, werde ich diesen Blödsinn nicht unkommentiert lassen.
Nur weil du davon ausgehst, dass der Mietwagen-Tagessatz zu hoch war, muss dies hier noch lange nicht der Fall gewesen sein. Du weist es einfach nicht. Egal wie viele Beispiele aus anderen, dir bekannten Fällen, du anführst, haben diese alle nichts mit dem Fall der TE zu tun.
Es waren 876, 43 EUR🙄
Natürlich weiß ich es nicht. Es ist doch völlig belanglos für die Frage der TE, weil es nicht darauf ankommt, ob Du oder ich den Tagessatz zu hoch oder zu niedrig findest.
Ist Dir das echt zu hoch?
Egal. Ich werde Deine weiteren Ausführungen jedenfalls ab hier unkommentiert lassen.
Zitat:
Original geschrieben von long63
Meine Situation ist eindeutig. Ich war auf keinen Fall Schuld.Folgendes Problem.
Ein paar Tage drauf hatte ich einen Termin bei meinem Anwalt.
Der empfiehl mir einen Mietwagen zu nehmen und klärte alles ab.
Ich bekam 2 Tage später einen Ersatzwagen für 14 Tage.
Ehrlich gesagt liegt doch hier schon das Problem... Eigentlich sollten die Anwaltskosten auch noch vom TE getragen werden!
Was ist los in unserem Land?
Wir wissen nur, dass von der Versicherung ca. 250,- € an Mietwagenkosten in Abzug gebracht wurden, mit der Begründung "zu viel".
Die Geschädigte hat doch nicht mal erklärt, überhaupt einen Preis für den Mietewagen ansatzweise erfragt zu haben.
Ungeachtet dessen, war sie zwei Tage nach dem Unfall beim Anwalt zur weiteren Bearbeitung. Jedem Anwalt sind die Spielregeln bekannt. Warum weißt er nicht hin, passen sie auf die Mietwagenkosten auf und fragen halt mal bei zwei Vermietern nach dem Preis. Aber anscheinend ist hier nichts gemacht worden.
Im übrigen, was zwar nichts hier zur Sache beiträgt, ist der Schwede noch die Antwort schuldig, ob er generell die Katze im Sack kauft oder nicht doch mal fragt was was kostet. und sei es nur im Supermarkt auf ein Preisschild zu schauen. Ist das bei einem Verkehrsunfall zu viel verlangt?
Jeder höhere Streitwert bringt höhere Gebühren mit sich. Und wenn es am Jahresende nur ein paar Euros mehr sind. So verkauft jeder Metzger mit dem Motto "darfs eins bisschen mehr sein" übers Jahr zwei Schweine mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Mik0811
Im übrigen, was zwar nichts hier zur Sache beiträgt, ist der Schwede noch die Antwort schuldig, ob er generell die Katze im Sack kauft oder nicht doch mal fragt was was kostet. und sei es nur im Supermarkt auf ein Preisschild zu schauen. Ist das bei einem Verkehrsunfall zu viel verlangt?
Richtig. Das tut nichts zur Sache.
Hier wurde der TE vorgeworfen sich nicht informiert zu haben oder zu teuer gemietet zu haben. Also noch ein drittes mal: Wie kommt ihr zu solchen Unterstellungen?
Bevor diese Frage nicht beantwortet wurde, sehe ich auch keine Notwendigkeit auf Gegenfragen einzugehen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Dass das Unfallersatzgeschäft bei Mietwagen ein Selbstbedienungsladen mit Wucherpreisen war und zum Teil noch immer ist, wurde ja nun hinreichend vom BGH, also dem höchsten Gericht dieses Rechtsstaats, festgestellt und ist keine Fantasie der Versicherungen.Ich erinnere mich noch gut, als regelmäßig Rechungen für 14 Tage Mietwagen vorgelegt wurden, die höher waren, als der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs. Kein "normaler" Mieter hätte zu diesen Konditionen jemals einen Wagen angemietet. Aber wenn jemand anders zahlt: wen juckt's?
Die Eindämmung dieses Wildwuchses war überfällig und hat nichts mit Benachteiligung des Geschädigten zu tun.
die eindämmung dieses wildwuchses ist - spätestens seit der feststellung einer gerichtlichen instanz - vom "rechtsstaat" durchzuführen und nicht dem schutzbefohlenen bürger aufzuerlegen. der hat auch so ganz gut zu tun um einigermassen unversehrt über den monat zu kommen.
man nehme 250,- tacken und teile sie auf die anzahl der tage, für die man bei einem totalschaden anspruch auf einen ersatzwagen hat. und nun nochmal - 250,- steine sind zu viel, ja? es geht ggf. nicht nur um den wiederbeschaffungswert sondern daneben auch um termine, ware, bereits getätigte buchungen, pläne, die sich auch so schon unverschuldet in teilen zwangsläufig geändert haben usw.
Zitat:
Original geschrieben von long63
Hallo liebe Leute,ich hatte vor etwa 4 Monaten einen Autounfall.
bin mit meinem Opel auf der linken Spur über eine Kreuzung gefahren und der Mini Cooper auf der rechten Spur wollte wenden! hat mich im toten Winkel komplett übersehen und mich aus der Spur gehaun. Bin Vollgas auf die Ampelinsel gegen die Ampel gerast.
Auto - Totalschaden. Zeugen vorhanden, Polizei war auch vorort.Meine Situation ist eindeutig. Ich war auf keinen Fall Schuld.
Folgendes Problem.
Ein paar Tage drauf hatte ich einen Termin bei meinem Anwalt.
Der empfiehl mir einen Mietwagen zu nehmen und klärte alles ab.
Ich bekam 2 Tage später einen Ersatzwagen für 14 Tage.Erst wollte die gegn. Versicherung die Kosten nicht erstatten, da ich nicht mehr vorhatte mir ein neues anzuschaffen. Es hieß dann ohne ein neues Auto zahlen die den Mietwagen nicht. Ich fragte meinen Anwalt mit welchem Geld ich des bitte anstellen soll. Meine ganzen Esparnisse habe ich zusammengekratzt um mir meinen Opel zu kaufen. Ich bin Azubi. Meinte mein Anwalt ich solle doch ein Kredit aufnehmen. Gehts noch? ich verschulde mich doch nicht mit 20J. weil iein Depp dich zu fein fürn Schulterblick ist. Hab ich ihm gesagt seh ich nicht ein.
Mein Anwalt meinte dann es gibt in Karlsruhe einen Vergleichsfall, ma müsse sich kein neues Fahrzeug anschaffen um auf ein Mietwagen bestehen zu können.Zur Not hab ich gesagt klagen.
Nach ein paar Wochen erklärte sich die Versicherung nun doch bereit die Kosten zu erstatten, allerdings sind die Kosten des Mietwagen zu hoch. Mir gehen jetz 250€!!! ab. Bleibt jetz bei mir hängen. Wegen der Sícherheitsabtretung bekommt die Autoverleihfirma ihr komplettes Geld.
Mein Anwalt teilte mir gestern mit ich solle mich doch mit der Verleihfirma in Verbindungsetzen und um eine kulante Rückzahlung des Restbetrages bitten soll.
Ivh bin augeflippt..er ist mein Anwalt..er soll mal bitte sein Job machen und von der Versicherung die kompletten Kosten verlangen. Er hat mir empfohlen einen Mietwagen zu nehmen jetz geh ich ins minus..eine frechheit!! dann frage ich wie es denn wäre wenn ivh mir jetzt noch ein neues Auto anschaffe, ob die Versicherung die Kosten komplett erstatten, sagt er nein! ich fühl mich echt verarscht.
Klagen meinte er, ivh werde für 200€ nicht klagen..halloo!?!? ich würde auch 1€ klagen wenns mir zusteht..Keiner auf der Welt schenkt einem was..Nächstes Problem
Mein Wagen stand fristgerecht bei der Abschleppfirma und die Versicherung meint der tagessatz ist zu hoch sie erstatten nur 550,00€statt die auf Rechunggestellte 715,00€.
Sagt doch gestern der Anwalt zu mir ivh hätte verhandeln solln. Also wenn dann soll das bitte die Versicherung machen. Mir is des auch egal ob zu teuer oder nicht, das ist nicht mein Ding ob die Firmal 10€ oder 18€ am Tag verlangt. Aber der Anwalt lässt mich jetz auf den Kosten sitzen.Er kriegt sein Geld..ja und ich???? Er verdient an meinem Leid.
Sagt er so ist die Rechtsprechung..wir sind hier in Deutschland. Ich glaube nicht dass jmd unschuldiges so unfähr behandelt wird.
falls die Versivherung richtig handelt hat er mich quasi zum unrechtes Handeln getrieben.. Da muss er sich für die Kosten verantworten. Ich habe mir vorgenommen hartnäckig zu bleiben ich werde um dich 350€ kämpfen. Ich bin wirklich nervlich am Ende. Ich weiß nicht mehr weiter.
Bitte helfts mir. Ich lass mich nicht so hintergehen.Ich danke schon mal im voraus
Erstaunlich, daß dir in diesem stark frequentierten Forum mit so vielen gescheiten Ratgebern, niemand den ma§geblichen und entscheidenden Tipp geben konnte.
Die "Königin unserer Bananenschalenrepublik" sagte am 19. JUL 2013 im Zusammenhang mit den Raster-Spitzelaktivitäten Obamas und anderer Länder der Öffentlichkeit, sie erwarte von jedem, der sich auf deutschem Boden befinde, daß er sich nach deutschem Recht verhält. Das sagt sich einfach mit Immunität und vielen Rechtsberatern, ist aber tatsächlich auch verbindlich für das, was Rechtsanwälte, Gutachter und Richtern tun, und sogar für die Geizkrägen der Nation, z. B. Schadensbearbeitern in den Versicherungsgesellschaften.
Ich denke, Du hast einfach nur vergessen, deinen Anwalt zu fragen, welches Gesetz zuständig ist für deine Schadenswiedergutmachung. Der hätte dir dann sagen müssen, daß der § 249 BGB die Richtlinie ist, nach der die gegnerische Versicherungsgesellschaft dich schadlos zu stellen hat. Weil er das offensichtlich nicht getan hat, hat er sich ein Aufklärungsversäumnis geleistet, das gravierend ist, weil Du ja dann mit all deinen Schadensersatzansprüchen in der Luft hängst und den Fehlern, Versäumnissen oder gar Unverschämtheiten der Leute ausgesetzt bist, die davon profitieren, daß Kraftfahrer rund 500 € pro Jahr für die KFZ-Versicherung ausgeben. Rechtsprechung sollte ja im besten Falle auch unseren Gesetzen folgen ... Und sich Urteile durchzulesen, und dann zu fragen, welches Gesetz dafür maßgeblich war, und ob Anwälte, Gutachter und Richtern alles Recht gemacht haben, um das zu verwirklichen, ist nicht nur sehr aufwändig, sondern schlichtweg dumm.
Wenn Du dir den § 249 BGB in Ruhe durchliest und ggf. noch schriftlich deinen Anwalt um Aufklärung bittest, was genau gemeint ist, sofern Du was nicht verstanden hast, was aber kaum nötig ist, weil dieses Gesetz klar und unmißverständlich sagt, was Sache ist, weiß Du auf jeden Fall, was dir an Schadensersatz zusteht! Und nutzt Du diese "Rechtsklärungsmethode" auch für alles andere, was eventuell noch anfällt und rechtlich (gesetzlich oder vertraglich) geregelt ist, müßte es eigentlich vorzüglich klappen. Es sei denn, Du bist eine der vielen Menschen, die davonrennen, wenn der Schwarze Mann kommt ... Die meisten können es ja nicht ertragen, wenn ihr Anwalt, der Gutachter oder Richter grantig dreinschaut. Wie schnell ist man da ein Querulant ... Immerhin soll es ja auch den Querulantenwahn geben. Und der grassiert wohl in einschlägigen Kreisen so sehr, daß Wikipedia seine Informationsseite dazu inzwischen hat verschwinden lassen ...
Wo wir hinkommen, wenn kaum jemand sein "Recht pimpt" und Mächtige bestimmen läßt, was geschieht, sehen wir täglich in den Bad News der Medien. Wer einfach nur auf Gerechtigkeit vertraut und nicht weiß, daß man mündliche Gerichtsverhandlungen sogar elektronisch aufzeichnen kann, und nach der Verhandlung sofort ein Duplikat erhalten muß, kann sogar wahnsinnig werden bei entsprechend großen Schäden. Und es können auch Fälle wie der von Gustl Mollath entstehen.
Inzwischen gibt es sogar eine Aufklärungsaktion. Ich glaube, sie nennt sich "Pimp Your Right!" ... oder so ähnlich. Medien verbreiten solche Tipps übrigens nicht, weil in den meisten Redaktionen Juristen für Rechtsthemen zuständig sind. Und die haben in der Regel was anderes zu tun, als Betroffenen nach Schicksalsschlägen unter die Arme zu greifen. Warten, bis sich Fälle wie jener der Witwe Martina Czaban entwickelt haben, mit denen man Lesern einen Schauer über den Rücken jagen kann, ist für die Quote einfach besser. Da sollten die vielen Rechtsuchenden in Deutschland doch Verständnis haben.
Also: Wenn es nun mithilfe des wichtigsten Bürgerrechtes nicht klappt, mit dem Du an alle gesetzlichen Vorschriften kommst und sie auch problemlos nutzen kannst, um dein gutes Recht zu bekommen und dir vorher darüber klar zu werden, was dein gutes Recht ist, dann sei nicht traurig. Dann hast Du wenigstens die reichsten Herren im Lande unterstützt, die damit ihren Direktoren auch weiterhin Luxusbordellbesuche bezahlen können ... (Das konnte man mal in einer ARD-Dokumentation erfahren.)
Schöne Grüße! Hoffentlich hast Du nicht inzwischen eine Abfindung unterschrieben oder dich mit der üblichen Aufwandspauschale abspeisen lassen ...
Zitat:
Original geschrieben von URPS
Erstaunlich, daß dir in diesem stark frequentierten Forum mit so vielen gescheiten Ratgebern, niemand den ma§geblichen und entscheidenden Tipp geben konnte.Zitat:
Original geschrieben von long63
Hallo liebe Leute,ich hatte vor etwa 4 Monaten einen Autounfall.
bin mit meinem Opel auf der linken Spur über eine Kreuzung gefahren und der Mini Cooper auf der rechten Spur wollte wenden! hat mich im toten Winkel komplett übersehen und mich aus der Spur gehaun. Bin Vollgas auf die Ampelinsel gegen die Ampel gerast.
Auto - Totalschaden. Zeugen vorhanden, Polizei war auch vorort.Meine Situation ist eindeutig. Ich war auf keinen Fall Schuld.
Folgendes Problem.
Ein paar Tage drauf hatte ich einen Termin bei meinem Anwalt.
Der empfiehl mir einen Mietwagen zu nehmen und klärte alles ab.
Ich bekam 2 Tage später einen Ersatzwagen für 14 Tage.Erst wollte die gegn. Versicherung die Kosten nicht erstatten, da ich nicht mehr vorhatte mir ein neues anzuschaffen. Es hieß dann ohne ein neues Auto zahlen die den Mietwagen nicht. Ich fragte meinen Anwalt mit welchem Geld ich des bitte anstellen soll. Meine ganzen Esparnisse habe ich zusammengekratzt um mir meinen Opel zu kaufen. Ich bin Azubi. Meinte mein Anwalt ich solle doch ein Kredit aufnehmen. Gehts noch? ich verschulde mich doch nicht mit 20J. weil iein Depp dich zu fein fürn Schulterblick ist. Hab ich ihm gesagt seh ich nicht ein.
Mein Anwalt meinte dann es gibt in Karlsruhe einen Vergleichsfall, ma müsse sich kein neues Fahrzeug anschaffen um auf ein Mietwagen bestehen zu können.Zur Not hab ich gesagt klagen.
Nach ein paar Wochen erklärte sich die Versicherung nun doch bereit die Kosten zu erstatten, allerdings sind die Kosten des Mietwagen zu hoch. Mir gehen jetz 250€!!! ab. Bleibt jetz bei mir hängen. Wegen der Sícherheitsabtretung bekommt die Autoverleihfirma ihr komplettes Geld.
Mein Anwalt teilte mir gestern mit ich solle mich doch mit der Verleihfirma in Verbindungsetzen und um eine kulante Rückzahlung des Restbetrages bitten soll.
Ivh bin augeflippt..er ist mein Anwalt..er soll mal bitte sein Job machen und von der Versicherung die kompletten Kosten verlangen. Er hat mir empfohlen einen Mietwagen zu nehmen jetz geh ich ins minus..eine frechheit!! dann frage ich wie es denn wäre wenn ivh mir jetzt noch ein neues Auto anschaffe, ob die Versicherung die Kosten komplett erstatten, sagt er nein! ich fühl mich echt verarscht.
Klagen meinte er, ivh werde für 200€ nicht klagen..halloo!?!? ich würde auch 1€ klagen wenns mir zusteht..Keiner auf der Welt schenkt einem was..Nächstes Problem
Mein Wagen stand fristgerecht bei der Abschleppfirma und die Versicherung meint der tagessatz ist zu hoch sie erstatten nur 550,00€statt die auf Rechunggestellte 715,00€.
Sagt doch gestern der Anwalt zu mir ivh hätte verhandeln solln. Also wenn dann soll das bitte die Versicherung machen. Mir is des auch egal ob zu teuer oder nicht, das ist nicht mein Ding ob die Firmal 10€ oder 18€ am Tag verlangt. Aber der Anwalt lässt mich jetz auf den Kosten sitzen.Er kriegt sein Geld..ja und ich???? Er verdient an meinem Leid.
Sagt er so ist die Rechtsprechung..wir sind hier in Deutschland. Ich glaube nicht dass jmd unschuldiges so unfähr behandelt wird.
falls die Versivherung richtig handelt hat er mich quasi zum unrechtes Handeln getrieben.. Da muss er sich für die Kosten verantworten. Ich habe mir vorgenommen hartnäckig zu bleiben ich werde um dich 350€ kämpfen. Ich bin wirklich nervlich am Ende. Ich weiß nicht mehr weiter.
Bitte helfts mir. Ich lass mich nicht so hintergehen.Ich danke schon mal im voraus
Die "Königin unserer Bananenschalenrepublik" sagte am 19. JUL 2013 im Zusammenhang mit den Raster-Spitzelaktivitäten Obamas und anderer Länder der Öffentlichkeit, sie erwarte von jedem, der sich auf deutschem Boden befinde, daß er sich nach deutschem Recht verhält. Das sagt sich einfach mit Immunität und vielen Rechtsberatern, ist aber tatsächlich auch verbindlich für das, was Rechtsanwälte, Gutachter und Richtern tun, und sogar für die Geizkrägen der Nation, z. B. Schadensbearbeitern in den Versicherungsgesellschaften.
Ich denke, Du hast einfach nur vergessen, deinen Anwalt zu fragen, welches Gesetz zuständig ist für deine Schadenswiedergutmachung. Der hätte dir dann sagen müssen, daß der § 249 BGB die Richtlinie ist, nach der die gegnerische Versicherungsgesellschaft dich schadlos zu stellen hat. Weil er das offensichtlich nicht getan hat, hat er sich ein Aufklärungsversäumnis geleistet, das gravierend ist, weil Du ja dann mit all deinen Schadensersatzansprüchen in der Luft hängst und den Fehlern, Versäumnissen oder gar Unverschämtheiten der Leute ausgesetzt bist, die davon profitieren, daß Kraftfahrer rund 500 € pro Jahr für die KFZ-Versicherung ausgeben. Rechtsprechung sollte ja im besten Falle auch unseren Gesetzen folgen ... Und sich Urteile durchzulesen, und dann zu fragen, welches Gesetz dafür maßgeblich war, und ob Anwälte, Gutachter und Richtern alles Recht gemacht haben, um das zu verwirklichen, ist nicht nur sehr aufwändig, sondern schlichtweg dumm.
Wenn Du dir den § 249 BGB in Ruhe durchliest und ggf. noch schriftlich deinen Anwalt um Aufklärung bittest, was genau gemeint ist, sofern Du was nicht verstanden hast, was aber kaum nötig ist, weil dieses Gesetz klar und unmißverständlich sagt, was Sache ist, weiß Du auf jeden Fall, was dir an Schadensersatz zusteht! Und nutzt Du diese "Rechtsklärungsmethode" auch für alles andere, was eventuell noch anfällt und rechtlich (gesetzlich oder vertraglich) geregelt ist, müßte es eigentlich vorzüglich klappen. Es sei denn, Du bist eine der vielen Menschen, die davonrennen, wenn der Schwarze Mann kommt ... Die meisten können es ja nicht ertragen, wenn ihr Anwalt, der Gutachter oder Richter grantig dreinschaut. Wie schnell ist man da ein Querulant ... Immerhin soll es ja auch den Querulantenwahn geben. Und der grassiert wohl in einschlägigen Kreisen so sehr, daß Wikipedia seine Informationsseite dazu inzwischen hat verschwinden lassen ...
Wo wir hinkommen, wenn kaum jemand sein "Recht pimpt" und Mächtige bestimmen läßt, was geschieht, sehen wir täglich in den Bad News der Medien. Wer einfach nur auf Gerechtigkeit vertraut und nicht weiß, daß man mündliche Gerichtsverhandlungen sogar elektronisch aufzeichnen kann, und nach der Verhandlung sofort ein Duplikat erhalten muß, kann sogar wahnsinnig werden bei entsprechend großen Schäden. Und es können auch Fälle wie der von Gustl Mollath entstehen.
Inzwischen gibt es sogar eine Aufklärungsaktion. Ich glaube, sie nennt sich "Pimp Your Right!" ... oder so ähnlich. Medien verbreiten solche Tipps übrigens nicht, weil in den meisten Redaktionen Juristen für Rechtsthemen zuständig sind. Und die haben in der Regel was anderes zu tun, als Betroffenen nach Schicksalsschlägen unter die Arme zu greifen. Warten, bis sich Fälle wie jener der Witwe Martina Czaban entwickelt haben, mit denen man Lesern einen Schauer über den Rücken jagen kann, ist für die Quote einfach besser. Da sollten die vielen Rechtsuchenden in Deutschland doch Verständnis haben.
Also: Wenn es nun mithilfe des wichtigsten Bürgerrechtes nicht klappt, mit dem Du an alle gesetzlichen Vorschriften kommst und sie auch problemlos nutzen kannst, um dein gutes Recht zu bekommen und dir vorher darüber klar zu werden, was dein gutes Recht ist, dann sei nicht traurig. Dann hast Du wenigstens die reichsten Herren im Lande unterstützt, die damit ihren Direktoren auch weiterhin Luxusbordellbesuche bezahlen können ... (Das konnte man mal in einer ARD-Dokumentation erfahren.)
Schöne Grüße! Hoffentlich hast Du nicht inzwischen eine Abfindung unterschrieben oder dich mit der üblichen Aufwandspauschale abspeisen lassen ...
Guten Morgen,
ich habe das mir jetzt 5 mal durchgelesen aber ich verstehe es immer noch nicht?
Könntest Du das bitte noch etwas verständlicher formulieren, so das es ein bayerischer Bürger auch versteht?
Gruß
fordfuchs
....und ich hatte die Hoffnung er wäre auf Lebenszeit gesperrt, da man schon ein paar Wochen von ihm verschont wurde. 😕 😰