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HIIIIILFEEE!! Unfall-Probleme mit Anwalt

Opel Meriva B

Hallo liebe Leute,

ich hatte vor etwa 4 Monaten einen Autounfall.
bin mit meinem Opel auf der linken Spur über eine Kreuzung gefahren und der Mini Cooper auf der rechten Spur wollte wenden! hat mich im toten Winkel komplett übersehen und mich aus der Spur gehaun. Bin Vollgas auf die Ampelinsel gegen die Ampel gerast.
Auto - Totalschaden. Zeugen vorhanden, Polizei war auch vorort.

Meine Situation ist eindeutig. Ich war auf keinen Fall Schuld.

Folgendes Problem.

Ein paar Tage drauf hatte ich einen Termin bei meinem Anwalt.
Der empfiehl mir einen Mietwagen zu nehmen und klärte alles ab.
Ich bekam 2 Tage später einen Ersatzwagen für 14 Tage.

Erst wollte die gegn. Versicherung die Kosten nicht erstatten, da ich nicht mehr vorhatte mir ein neues anzuschaffen. Es hieß dann ohne ein neues Auto zahlen die den Mietwagen nicht. Ich fragte meinen Anwalt mit welchem Geld ich des bitte anstellen soll. Meine ganzen Esparnisse habe ich zusammengekratzt um mir meinen Opel zu kaufen. Ich bin Azubi. Meinte mein Anwalt ich solle doch ein Kredit aufnehmen. Gehts noch? ich verschulde mich doch nicht mit 20J. weil iein Depp dich zu fein fürn Schulterblick ist. Hab ich ihm gesagt seh ich nicht ein.
Mein Anwalt meinte dann es gibt in Karlsruhe einen Vergleichsfall, ma müsse sich kein neues Fahrzeug anschaffen um auf ein Mietwagen bestehen zu können.

Zur Not hab ich gesagt klagen.

Nach ein paar Wochen erklärte sich die Versicherung nun doch bereit die Kosten zu erstatten, allerdings sind die Kosten des Mietwagen zu hoch. Mir gehen jetz 250€!!! ab. Bleibt jetz bei mir hängen. Wegen der Sícherheitsabtretung bekommt die Autoverleihfirma ihr komplettes Geld.
Mein Anwalt teilte mir gestern mit ich solle mich doch mit der Verleihfirma in Verbindungsetzen und um eine kulante Rückzahlung des Restbetrages bitten soll.
Ivh bin augeflippt..er ist mein Anwalt..er soll mal bitte sein Job machen und von der Versicherung die kompletten Kosten verlangen. Er hat mir empfohlen einen Mietwagen zu nehmen jetz geh ich ins minus..eine frechheit!! dann frage ich wie es denn wäre wenn ivh mir jetzt noch ein neues Auto anschaffe, ob die Versicherung die Kosten komplett erstatten, sagt er nein! ich fühl mich echt verarscht.
Klagen meinte er, ivh werde für 200€ nicht klagen..halloo!?!? ich würde auch 1€ klagen wenns mir zusteht..Keiner auf der Welt schenkt einem was..

Nächstes Problem

Mein Wagen stand fristgerecht bei der Abschleppfirma und die Versicherung meint der tagessatz ist zu hoch sie erstatten nur 550,00€statt die auf Rechunggestellte 715,00€.
Sagt doch gestern der Anwalt zu mir ivh hätte verhandeln solln. Also wenn dann soll das bitte die Versicherung machen. Mir is des auch egal ob zu teuer oder nicht, das ist nicht mein Ding ob die Firmal 10€ oder 18€ am Tag verlangt. Aber der Anwalt lässt mich jetz auf den Kosten sitzen.

Er kriegt sein Geld..ja und ich???? Er verdient an meinem Leid.

Sagt er so ist die Rechtsprechung..wir sind hier in Deutschland. Ich glaube nicht dass jmd unschuldiges so unfähr behandelt wird.

falls die Versivherung richtig handelt hat er mich quasi zum unrechtes Handeln getrieben.. Da muss er sich für die Kosten verantworten. Ich habe mir vorgenommen hartnäckig zu bleiben ich werde um dich 350€ kämpfen. Ich bin wirklich nervlich am Ende. Ich weiß nicht mehr weiter.
Bitte helfts mir. Ich lass mich nicht so hintergehen.

Ich danke schon mal im voraus

Beste Antwort im Thema

Die TE hat sich am 22. Mai angemeldet und offenbar am 24. Mai gemerkt, dass ihr die Antworten, die sie hier bekommt, nicht schmecken, denn seitdem hat sie sich nicht mehr gemeldet.

Ich vermute, sie sucht schon lange in anderen Foren nach Menschen, die sie bedauern und ihr recht geben...🙄

43 weitere Antworten
43 Antworten

weil sie ja so sehr im unrecht ist?

Zitat:

Original geschrieben von long63



Er kriegt sein Geld..ja und ich???? Er verdient an meinem Leid.

wobei - anders als staatsanwälte, richter oder andere juristen - er das was er verdient auch noch von dir persönlich in die hand gedrückt bekommt. anscheinend hat er damit kein problem. klare sache - sonst wäre er kein anwalt. 🙂

aber anwälte können sich nur gut mit dem system arrangieren.
mit diesem system, was angeblich so perfekt ausgeklügelt ist, wo aber der -in diesem fall versicherungsnehmer- trotzem zu betteln, handeln, kredit aufnehmen usw. gezwungen wird, sofern er sich - ausser bei der brd - nicht auch noch bei irgendwelchen hinterhofabschleppschraubern, versicherungen, gutachtern und jedem der noch so dazugehört versklaven lassen will...

in eurem dämlichen rechtsstaat.

Ach so, also wäre natürlich eine Bananenrepublik, in der das Recht des Stärkeren gilt, die bessere Alternative?

Naja, das schöne an unserem blöden Rechtsstaat ist ja, dass er jedem die uneingeschränkte Reisefreiheit gewährt, dahin, wo das Gras grüner ist...🙄

BTT: Ja, sie ist im Unrecht, wenn sie meint, dass man als Anspruchsteller das Geld lockerer ausgeben darf, als wenn man aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. 

also wenn versicherungen von vornherein den standpunkt vertreten, dass die preisliste (eines "deutschen" unternehmens) in frage zu stellen und - wie auf dem basar - der preis zu verhandeln ist, ist es für mich ein rätsel, wie du darauf kommst, dass die brd nicht schon längst eine "bananenrepublik" ist.

und sonst - die geschichte mit der reisefreiheit wird so langsam langweilig. wird meinerseits nämlich auch ohne so freundlichen hinweisen wie diesen in vollen zügen genutzt.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


also wenn versicherungen von vornherein den standpunkt vertreten, dass die preisliste (eines "deutschen" unternehmens) in frage zu stellen und - wie auf dem basar - der preis zu verhandeln ist, ist es für mich ein rätsel, wie du darauf kommst, dass die brd nicht schon längst eine "bananenrepublik" ist.

"Ach Gottchen" - pflegte meine Oma bei so was immer zu sagen.

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Dass das Unfallersatzgeschäft bei Mietwagen ein Selbstbedienungsladen mit Wucherpreisen war und zum Teil noch immer ist, wurde ja nun hinreichend vom BGH, also dem höchsten Gericht dieses Rechtsstaats, festgestellt und ist keine Fantasie der Versicherungen.

Ich erinnere mich noch gut, als regelmäßig Rechungen für 14 Tage Mietwagen vorgelegt wurden, die höher waren, als der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs. Kein "normaler" Mieter hätte zu diesen Konditionen jemals einen Wagen angemietet. Aber wenn jemand anders zahlt: wen juckt's?

Die Eindämmung dieses Wildwuchses war überfällig und hat nichts mit Benachteiligung des Geschädigten zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


BTT: Ja, sie ist im Unrecht, wenn sie meint, dass man als Anspruchsteller das Geld lockerer ausgeben darf, als wenn man aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. 

Na dann sag doch mal wieviel Geld die TE denn hier zuviel ausgegeben hat?

Upps...stimmt, es wurde ja noch garnicht gesagt um wieviel Geld es geht oder was der Mietwagen überhaupt gekostet hat oder ob es vielleicht nur um die Anzahl der Tage ging. Aber Hauptsache erstmal draufhauen. Fahr mal den Dampfkessel wieder etwas runter 😉

Und du wunderst dich noch ernsthaft darüber, dass dir Lobby-Arbeit vorgeworfen wird?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


BTT: Ja, sie ist im Unrecht, wenn sie meint, dass man als Anspruchsteller das Geld lockerer ausgeben darf, als wenn man aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. 
Na dann sag doch mal wieviel Geld die TE denn hier zuviel ausgegeben hat?

Upps...stimmt, es wurde ja noch garnicht gesagt um wieviel Geld es geht oder was der Mietwagen überhaupt gekostet hat oder ob es vielleicht nur um die Anzahl der Tage ging. Aber Hauptsache erstmal draufhauen. Fahr mal den Dampfkessel wieder etwas runter 😉

Und du wunderst dich noch ernsthaft darüber, dass dir Lobby-Arbeit vorgeworfen wird?

Wieviel zu viel ausgegeben wurde steht doch im Eingangsschreiben. 250,- €

Standkosten wurden dagegen genauer beschrieben, was in Rechnung gestellt und was bislang bezahlt wurde.

Kann es richtig sein, bei einem Verkehrsunfall sich einfach einen Mietwagen zu bestellen? Einfach ein Auto bei einem Abschleppdienst auf dem Hof abzustellen?

Jeder normal denkende fragt doch normalerweise was ein Mietwagen kostet usw.
Nur bei einem Verkehrsunfall wird einfach nach gar nichts gefragt sondern läßt die böse Überraschung einfach auf sich zukommen.

Zitat:

Original geschrieben von Mik0811


Jeder normal denkende fragt doch normalerweise was ein Mietwagen kostet usw.

Wieviel hat er denn gekostet?

Genau, hast du keine Ahnung. Aber zu teuer war er bestimmt, weil die Versicherung das sagt.

Super konstruktiv.

Zitat:

Original geschrieben von Mik0811



Zitat:

Kann es richtig sein, bei einem Verkehrsunfall sich einfach einen Mietwagen zu bestellen? Einfach ein Auto bei einem Abschleppdienst auf dem Hof abzustellen?

Jeder normal denkende fragt doch normalerweise was ein Mietwagen kostet usw.
Nur bei einem Verkehrsunfall wird einfach nach gar nichts gefragt sondern läßt die böse Überraschung einfach auf sich zukommen.

Ja, es kann durchaus richtig sein. Es kommt auf auf die jeweilige Situation an. Der Geschädigte hat sich seine Lage nicht ausgesucht und muss nicht unbedingt alle möglichen Klimmzüge veranstalten, um das tolle Dumpingangebot zu finden. Oftmals kann er das gar nicht, z.B.am Wochenende oder spätabends.

Und dann muss der Schädiger auch mal die höheren Kosten tragen.

Man kann eben nicht eine Normalsituation, wenn ich mir selbst in Ruhe einen günstigen Mietwagen suchen kann, mit einer unverschuldeten Unfallsituation vergleichen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Mik0811


Jeder normal denkende fragt doch normalerweise was ein Mietwagen kostet usw.
Wieviel hat er denn gekostet?

Genau, hast du keine Ahnung. Aber zu teuer war er bestimmt, weil die Versicherung das sagt.

Super konstruktiv.

Wie kommst Du auf diese Schlußfolgerung? Nur weil ein Geschädigter eine Rechnung einreicht heißt es sicherlich auch nicht ist dem Grunde und der Höhe berechtigt.

Und in Zeiten von Internet und was es sonst noch alles gibt, stellt es für vernünftig handelnde keine Problem dar einen vagen Preis anzufragen. Statt dessen wird einfach bestellt, egal was es kostet.

Kaufst Du sonst die Katze im Sack?

Zitat:

Original geschrieben von VersVor



Ja, es kann durchaus richtig sein. Es kommt auf auf die jeweilige Situation an. Der Geschädigte hat sich seine Lage nicht ausgesucht und muss nicht unbedingt alle möglichen Klimmzüge veranstalten, um das tolle Dumpingangebot zu finden. Oftmals kann er das gar nicht, z.B.am Wochenende oder spätabends.
Und dann muss der Schädiger auch mal die höheren Kosten tragen.
Man kann eben nicht eine Normalsituation, wenn ich mir selbst in Ruhe einen günstigen Mietwagen suchen kann, mit einer unverschuldeten Unfallsituation vergleichen.

Thema verfehlt, ebenso wie der Elchsucher.

Wann erfolgte die Anmietung? Nachts? Weit weg von zuhause?

Nein, Tage nach dem Unfall und nach dem Besuch beim Anwalt!

Was hat dieser Fall also mit einer Anmietung zur Unzeit zu tun, die eine Ausnahme zum Grundsatz der Erkundigungspflicht bilden kann?

Gar nix, ganz genau.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Thema verfehlt,

Wer lesen kann, ist meist im Vorteil!

Mik0811 hatte eine allgemeine Frage gestellt und darauf eine allgemeine Antwort bekommen.

Nichts darin bezog sich auf den hier geschilderten konkreten Fall.

Aber Hauptsache, Tatsachen verdrehen und rumblubbern. Chapeau!

MfG

Das hättest Du wohl gerne. Es geht hier um einen konkreten Fall und Deine Antwort erweckt den Eindruck, in diesem Fall habe die TE einen Nachteil erlitten, weil in völlig anders gelagerten Fällen andere Voraussetzungen gelten.

Peinlich.
Aber lass Dich dafür nur beklatschen.
Wenn's Dir hilft.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Thema verfehlt, ebenso wie der Elchsucher.

Nicht wirklich.

Du bist immer noch die Antwort schuldig, woher du zu wissen glaubst, dass der TE einen zu teuren Leihwagen gemietet hat? Dazu hat er nämlich noch rein Garnichts geschrieben.

Hier dem TE vorzuwerfen er hätte etwas falsch gemacht mit fast Null Informationen hat mit seriöser Hilfe nicht mehr viel zu tun. Aber das haben deine Beiträge schon seit einiger Zeit eh nur noch selten.

Ach nee, das sind jetzt fast Null Informationen? Sehr witzig. Da habe ich hier schon genug haltloses Versicherungsbashing bei wesentlich weniger Informationsgehalt gelesen. Aber das ist was anderes...

Zur Beantwortung der Frage der TE ist es absolut uninteressant, wieviel sie für den Mietwagen ausgegeben hat. Daher ist Dein Beitrag ja auch daneben.

Die entscheidende Frage war, ob es bestimmte Regeln gibt, die bei der Anmietung eines Mietwagens gibt und die gibt es nunmal. Dazu gehört, dass die Anmietungen, die nicht zur Unzeit erfolgen muss (Unfall nachts in der Pampa), möglichst günstig sein muss, also nicht zum erstbesten Tarif erfolgen darf. Der Mieter ist verpflichtet, Vergleichsangebote einzuholen.

Jetzt darfst du mal davon ausgehen, dass der Versicherer genau weiß, was die ortsüblichen Mietpreise sind und nur einen Prozess riskiert, wenn die Rechnung im Vergleich dazu zu hoch war und dass auch der Rechtsanwalt das weiß. Darum wird er die TE auch dahingehend beraten haben, nicht zu klagen. Sonst würde er die Kohle sicher mitnehmen.

Mehr Infos braucht es hier nicht. Ob der Anwalt die TE vor der Anmietung hierüber aufgeklärt hat oder nicht, das weiß allerdings nur die TE, die hier aber abgetaucht ist.

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