Helme und verschiedene Fahrzeuge
Hallo zusammen,
es wird ja immer gerne mal über Helme diskutiert. Dass diese sinnvoll sind, steht (zumindest für mich) nicht zur Diskussion.
Mich wundert allerdings eine Sache, nämlich die Art der verwendeten Helme.
Nehmen wir mal zwei Fahrzeuge als Beispiel.
1) Ein klassischer Motorroller mit einer Vmax von 45 km/h.
2) Ein E-Bike, auch mit Vmax von 45 km/h.
Auf dem Roller wird standardmäßig (so sehe ich es zumindest im Straßenverkehr) ein Integralhelm getragen.
E-Bike-Fahrer (auch die der 45 km/h-Variante) tragen stets einen "normalen" Fahrradhelm.
Ist das so alles gesetzeskonform? Warum frage ich mich das? --> Macht es einen Unterschied, ob ich bei 45 km/h von einem Roller oder einem E-Bike falle? MMn müsste da die Schutzausrüstung/der Helm von derselben Güte sein, oder nicht?
Beste Antwort im Thema
(...) und wie sollen wir das verändern. Brief an den Verkehrsminister, vielleicht ändert der es. Übrigens gibt es auch gerade ältere Leute, die einen Hut im Fahrzeug fahren, die vornehmlich in einem Mercedes.
G
14 Antworten
(...) und wie sollen wir das verändern. Brief an den Verkehrsminister, vielleicht ändert der es. Übrigens gibt es auch gerade ältere Leute, die einen Hut im Fahrzeug fahren, die vornehmlich in einem Mercedes.
G
Heutzutage macht man ja für alles Mögliche eine Petition ... aber um den konkreten Wunsch nach Veränderung ging es mir nicht.
Hat da irgendjemand (wo auch immer in den zuständigen Entscheidungsgremien) nur von 12 bis Mittag gedacht, wenn ich das mal so formulieren darf?
Kann doch eigentlich nicht sein, dass zwei gleich schnelle motorisierte Zweiräder in puncto Helm unterschiedlich beurteilt werden?
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Wenn es eine Veränderung/Angleichung gäbe, in welche Richtung würde die stattfinden? Roller-Fahrer mit Fahrradhelm oder E-Bike-Fahrer mit Integralhelm?
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 9. September 2019 um 11:31:32 Uhr:
Ist das so alles gesetzeskonform? Warum frage ich mich das? --> Macht es einen Unterschied, ob ich bei 45 km/h von einem Roller oder einem E-Bike falle? MMn müsste da die Schutzausrüstung/der Helm von derselben Güte sein, oder nicht?
ja und
ja
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 9. September 2019 um 11:31:32 Uhr:
Hallo zusammen,es wird ja immer gerne mal über Helme diskutiert. Dass diese sinnvoll sind, steht (zumindest für mich) nicht zur Diskussion.
Mich wundert allerdings eine Sache, nämlich die Art der verwendeten Helme.
Nehmen wir mal zwei Fahrzeuge als Beispiel.
1) Ein klassischer Motorroller mit einer Vmax von 45 km/h.
2) Ein E-Bike, auch mit Vmax von 45 km/h.Auf dem Roller wird standardmäßig (so sehe ich es zumindest im Straßenverkehr) ein Integralhelm getragen.
E-Bike-Fahrer (auch die der 45 km/h-Variante) tragen stets einen "normalen" Fahrradhelm.
Ist das so alles gesetzeskonform? Warum frage ich mich das? --> Macht es einen Unterschied, ob ich bei 45 km/h von einem Roller oder einem E-Bike falle? MMn müsste da die Schutzausrüstung/der Helm von derselben Güte sein, oder nicht?
Naja, du kannst auch schon beim gehen stürzen und schwere Kopfschäden erleiden.
Und was ist mit Schutzkleidung? Soll jeder Fußgänger ein Overallanzug tragen?
Als Mofafahrer musst du auch einen Helm tragen. Und das Ding fährt nur 25km/h. Also so schnell wie ein normales Fahrrad. Soll der Radfahrer deshalb einen Integralhelm tragen? Nein, irgendwo sind der Praktikabilität auch Grenzen gesetzt. Es ist halt das allgemeine Lebensrisiko, dem sich jeder alltäglich stellen muss.
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Ist es Pflicht einen Helm zu tragen, ist damit noch lange nicht vorgeschrieben welchen Typ von Helm zu tragen ist.
Ich würde aber nicht auf die Idee kommen auf dem Motorrad einen Fahrradhelm und umgekehrt auf dem Fahrrad einen Motorradhelm zu tragen.
Wenn es aber zu Kopfverletzungen auf dem Fahrrad kommen sollte, wäre es mir lieber gewesen einen Motorradhelm getragen zu haben.
Wie immer so auch hier gilt: Unter dem Strich wird zusammen gezählt..................und alle Argumente, ob sinnvoll / oder voll daneben, wenn ein Unfall gut überstanden ist, kommt die Frage auf mit welchem Helm eine anderes Gewicht.
MfG kheinz
Auf dem Motorrad, oder auch Mofa, sind Helme nach Norm ECE-22 vorgeschrieben.
Das kann auch ein Jethelm sein. Also ohne Kinnteil.
Fahrradhelme entsprechen der Norm EN 1078 bzw. EN 1080
Man sollte aber auch das Fahrzeug- und Helmgewicht beachten.
Die haben bei einem Unfall verschiedene physikalische Einfüssen auf dem Körper.
Naja, auch mit einem normalen Fahrrad erreicht man bergab problemlos deutlich mehr als 45km/h. Trotzdem ist nur ein Fahrradhelm empfohlen, nichteinmal vorgeschrieben.
Beim Fahrrad sind diese Geschwindigkeiten aber die Ausnahme, beim Roller eher die Regel. Dabei spielt auch eine Rolle, dass die hohen Geschwindigkeiten auf einem Fahrrad eher nur von körperlich fitten Menschen erreicht werden, während die gebrechlichen eher nicht mit 45 Sachen durch die Gegend brausen (jedenfalls nicht aus reiner eigener Kraft). Beim Roller spielen diese Unterschiede keine Rolle.
Allerdings ist diese überkommene Einteilung mit dem Auftauchen der E-Bikes sicherlich nicht mehr gut passend. Aber das war nicht die Ausgangsfrage.
(...) Warum muss den alles vorgeschrieben werden? Jeder kann sich doch selbst einen Helm aufsetzen, wenn er/sie das möchte. Muss den immer nach Vorschriften gebettelt werden, da haben wir doch wohl genug?
@Buginithi
Nein, in Deutschland sind auf Motorrad und Mofa keine Helme nach ECE-22 Norm vorgeschrieben!
Hatte auch schon einen ohne ECE (trotzdem sicher, nur eben nach amerikanischer DOT geprüft).
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Anders sieht es z.B. in Italien aus, da gibt es ohne ECE Helm nen Bußgeld und das Motorrad wird für 60 Tage beschlagnahmt.
Zitat:
@hjluecke schrieb am 10. September 2019 um 13:26:05 Uhr:
(...) Warum muss den alles vorgeschrieben werden? Jeder kann sich doch selbst einen Helm aufsetzen, wenn er/sie das möchte. Muss den immer nach Vorschriften gebettelt werden, da haben wir doch wohl genug?
Weil ohne Vorschrift, kein Helm.
Ist doch ganz einfach, oder nicht ?
Der deutsche Bürger braucht ein Gesetz.
Ein Gesetz, was ihm sagt was er anziehen soll, nicht anziehen soll, oder besser wieder ausziehen soll. Denn wenn du etwas anziehst, was NICHT der entsprechenden Norm entspricht, dann zahlst du trotzdem, obwohl du was anhast.
Kannst du das verstehen ?
Solltest du aber nix anziehen müssen, ist diesem Fall einen Helm, dann zieht ihn der eine und andere auch nicht an - weil, es ist ja keine Vorschrift...
Gruß Jörg.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 9. September 2019 um 11:31:32 Uhr:
Ist das so alles gesetzeskonform? Warum frage ich mich das? --> Macht es einen Unterschied, ob ich bei 45 km/h von einem Roller oder einem E-Bike falle? MMn müsste da die Schutzausrüstung/der Helm von derselben Güte sein, oder nicht?
Nach §21a Abs. 2 soll man einen „geeigneten Helm“ tragen. Was das heisst, ist nicht speziell beschrieben. Aber es gibt durchaus andere Helme für Pedelecs und sogar eine Norm (NTA 8776 - wenn diese auch nicht aus Deutschland stammt und auch nicht verpflichtend ist).
Mit einem E-Bike bis 45 km/h Unterstützung wird in der Regel um Tempo 30 auf der Geraden gefahren. Mit einem 50er Roller allerdings fast immer 45. Daher reichen in ersterem Fall Fahrradhelme aus.
Im Bikepark sind oft Integralhelme vorgeschrieben, obwohl ohne Motorunterstützung gefahren wird.
..................was das Thema betrifft könnten viele Probleme doch viel einfacher gelöst werden:
Wer keine oder unzureichende Schutzkleidung getragen hat.................
muß sich an den Krankheitskosten beteiligen.
MfG kheinz