Helmbefreiung

MBK

Hallo,

ich komm mit dem Helm nicht klar. Sobald ich den Helm aufsetze fühle ich mich nicht wohl vor allem in der stadt. Auf der Autobahn ist kein problem. Was muß ich da machen. Zum speziellen arzt gehen oder wie ?

62 Antworten

ich glaube das ganze hier ist doch nur ein Witz😉, denn wenn es nicht so wäre, wäre es das Sicherste für Dich und Andere, wenn Du nicht Motorrad fahren würdest. Ich kann`s gar nicht glauben mit ner R6 ohne Helm....man...man...man🙁
Auf ner R6 hörst Du ohne Helm oder mit Helm sowieso nicht viel...da musst Du die Augen aufmachen, dann kriegste auch das Auto neben Dir mit!

mein lieber Herr Gesangsverein

Eisbär, der sich gerade vorstellt bei 240 km/h eine Fliege ins Gesicht zu bekommen

@sayity : Wenn Du unter dem Helm Angst oder gar Panikattaken hast, solltest Du mal Deinen Hausarzt aufsuchen. Der gibt Die eine Überweisung zur Psychotherapie. Dort kannst Du Dich Deinen Ängsten stellen und sie aufarbeiten.
Andere haben Angst im Aufzug, auf Leitern zu steigen, im Tunnel oder vor Spinnen. Die Ängste sind in der Regel nicht heilbar, aber man lernt, wie man mit Ihnen umgehen kann.

Eine Helmbefreiung bekommst Du nicht. Eher kann ich mir vorstellen, dass Dir bei einem solchen Antrag von der Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen wird, weil Du mit Angstattaken eine Gefahr für Dich und die Allgemeinheit darstellst.

löl

also über sowas kann ich nur noch lachen

sry

Wie wärs mit Seitenblick vor dem Spurwechsel!?
Manche sollten einfach kein Motorrad fahren!
Wie wärs mit ner orangen Rundumleuche hinten auf dem Soziussitz, dann passen die anderen besser auf dich auf und du brauchst nicht so viel zu schauen!

GRINS!!!!

Also ich hätte ja schon kein Bock auf die ganzen Viecher in der Fresse wenn ich ohne Helm fahren würde aber es soll ja einigen Schmecken

Gruß Micha

@kandidatnr2

Ein entsprechendes Urteil gibt es in der Schweiz auch. Allerdings wurde - offenbar im Ggs. zu Deutschland - eine Einschränkung der Glaubens- und Gewissensfreiheit aufgrund polizeilicher Gründe als zulässig erklärt. Es ging um einen Angehörigen der Sikhs, welcher aufgrund seines Glaubens den Turban nicht ausziehen wollte und daher keinen Helm tragen konnte. Die Religionsfreiheit war durch die Reglementierung der Helmtragepflicht im Strassenverkehrsgesetz nicht verletzt.

Über einen solchen Text kann ich nur den Kopf schütteln. Die Helmtragepflicht wurde festgesetzt, um den Einzelnen zu schützen - dahinter stehen weder fiskalische Interessen noch sonstige Fremdinteressen, sondern einzig und allein Eigeninteressen - im Falle eines Umfalles den Motorradfahrer zu schützen. Wie kann in deer heutigen Zeit jemand ernsthaft auf einen Helm verzichten wollen?! Ich kann das nicht nachvollziehen...

Hallo!

Zuerst einmal: ich bin ein absoluter Gegner des fahrens ohne Helm.

Leider ist es jedoch möglich, sich, ähnlich wie beim Gurt, davon befreien zu lassen.

Das ist einmal möglich, wenn es für die Kopfgröße gar keinen Helm mehr gibt. Sucht mal einen Helm über Größe 66, da werdet ihr euch schwer tun.

Zum anderen gibt es medizinische Gründe wie Platzangst, Kopfverletzungen etc.

Hier kann man sogar das Formular für diese Behörde runterladen:

http://www.ludwigshafen.de/.../

Wichtig aber:
Das geforderte ärztliche Attest muss sich sinngemäß auf die medizinische Notwendigkeit, keinen Helm tragen zu können, beziehen.

Mein Tip: kein Helm - kein Motorrad, Cabrio ist dann viel sicherer.
Bei Platzangst hilft ein Jethelm (hab gerade eine Fahrschülerin mit Platzangst, geht mit Jethelm prima!), alles andere sind dann nur noch Ausreden!

Gruß

Mikne
(immer mit Helm, auch auf dem Quad!)

Eigentlich sollte hier an die Eigenverantwortung eines jeden appelliert werden. Wenn sich jemand der Gefahr aussetzen will, ohne Helm zu fahren, soll er dies doch tun. Letztlich schadet er damit niemandem - ausser ev. seiner Krankenversicherung. In einem Haftpflichtfall würde er sowieso zur Rechenschaft gezogen aufgrund seiner begangenen Selbstgefährdung. Wenn ein Unfall überlebt wird, so wird allerdings die IV zahlen müssen und damit der Staat belastet.

Die diesbezügliche Rechtsetzung ist primär lediglich, um den Uneinsichtigen vor sich selbst zu schützen. Eigentlich bin ich davon wenig begeistert. Die Selbstverantwortung sollte in der Rechtsetzung grösser geschrieben werden. Die Legislative nimmt dem Einzelnen damit diesbezügliche Entscheidungskompetenzen ab. Meiner Meinung nach sollte diesbezüglich ein Einstehenmüssen der IV ausgeschlossen werden und die Helmtragepflicht freigegeben werden.

@christian
Die Selbstverantwortung geht leider nicht soweit, dass die Verletzten Ihre Krankheitskosten oder Erwerbsunfähigkeitsrenten selbst finanzieren. Sondern die Schäden werden über die Beiträge aller gedeckt!!! Je mehr Leute ohne Helm fahren und sich verletzen, desto höher steigt der Beitrag in der Krankenversicherung (vereinfacht ausgedrückt). Ähnlich ist es mit der Gurtpflicht im Auto.

Deshalb ist meine Meinung: Nicht alle müssen Motorad fahren dürfen ! Wer nicht bestimmte körperliche und psychische Mindestanforderungen erfüllt, hat auf einem Motorrad nichts zu suchen. Dabei ist es egal, ob der Kopf zu groß, das Hirn zu klein, eine Kopfverletzung noch nicht ausgeheilt ist oder mein Turban drückt.
Im Falle eines Schadens muss die Solidargemeinschaft der Beitragszahler bzw. Steuerzahler diese Leute durchfüttern .... und damit das nicht zu häufig vorkommt, deshalb hat der Staat die Gurt- und Helmpflicht eingeführt - völlig zu Recht!!

@kandidatnr2

Ich bin mit deinen Ausführungen einverstanden. Daher plädiere ich - wie in meinem letzten Satz erwähnt - für ein Einverständnis des Betroffenen, dass im Falle eines Umfalles sämtliche Leistungen, welche von der Gemeinschaft getragen werden müssen - mithin Krankenkassenleistungen, IV etc. - ausgeschlossen sind, sodass die Solidargemeinschaft nicht unnötig zu Schaden kommt. Entweder werden die gesetzlichen Richtlinien eingehalten und die Anforderungen erfüllt oder jemand ist bereit, sämtliche anfallenden Kosten selber zu tragen. In diesem Fall sollte m.E. dem Einzelnen grössere Selbstbestimmung zukommen. Inwieweit dieser Denkansatz praktikabel ist, sei dahingestellt.

Eine Hirnoperation mit wochenlangem Koma kostet auf jeden Fall mehr, als Omas Häuschen Wert ist. Da fällt selber zahlen schwer ....

Eben... ich habe bereits selber an der Praktikabilität meiner Lösung gezweifelt. Allenfalls wäre es für eine sehr vermögende Klientel möglich, die Folgekosten zu decken. Eine Abklärung und Abgrenzung im Einzelfall wäre aber wiederum sehr heikel. Diesfalls bin ich dafür, die Helmtragepflicht zwingend aufrechtzuerhalten und keine Helmbefreiungsmöglichkeit zu gewähren. Sofern jemand aus physischen oder psychischen Gründen nicht fähig sein sollte, einen Helm zu tragen, gehört er nicht auf ein Motorrad.

Mich würde mal interessieren was du für ängste hast wenn du dich mal ohne helm so richtig schön auf die fresse gelegt hast

hi...

kauf dir doch ein braincap.
kostet so um die 10euro.der läuft tatsächlich noch unter helm.
sieht auf deiner maschine zwar beknackt aus,aber es ist ein helm.
könntest genausogut mit ner plastiktüte fahren.
da ist die auswahl noch grösser.

Zitat:

Original geschrieben von möhre56


kauf dir doch ein braincap.

Ja... oder nimm gleich eine Baumwollkappe! 😉

Um es nochmals zu verdeutlichen: Wer den Anforderungen nicht genügt, der darf nunmal nicht Motorradfahren. Fertig, Schluss.

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