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Helm wurde beschädigt, Frage wegen Rabatt

Themenstarteram 15. Mai 2015 um 20:54

Hallo zusammen,

habe mir im März diesen Jahres bei Hein Gericke einen neuen Helm für knapp 200€ gekauft.

Von einer Freundin habe ich einen Gutschein über 20,15% bekommen, Sie brauchte ihn nicht.

Soweit, so gut. Bezahlt habe ich mit Rabattabzug, knapp 160€

Jetzt ist dieser Freundin ein kleines Unglück passiert, sie hat gestern meinen Helm mit einer Tasche gestreift und der Helm ist zu Boden gefallen. Dabei ist ein kleiner Pin abgebrochen der für das Sonnenschutzvisier zuständig ist. Funktion ist doch jetzt sehr eingeschränkt.

Nun meine Frage dazu.

Meine Freundin wird das Ihrer Haftpflicht melden, ganz klar.

Sollte die Versicherung den Helm ersetzen, wovon ich ausgehe, wird sie die knapp 200€ ersetzen oder den Preis mit dem Rabatt? Originalrechnung liegt natürlich vor. Die 20,15% werde ich ja jetzt nicht mehr bekommen.

Müsste ich, wenn´s ganz schlecht läuft, tatsächlich die 50€ Mehrkosten tragen?

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2015 um 22:55

Es ist bekannt, dass in Foren viel Blödsinn verzapft wird, aber dieses Posting des Users Carbonix schlage ich hiermit für den Titel "Schwachsinnspost des Monats" ´ganz offiziell vor.

Nicht nur, dass man ganz offensichtlich nicht lesen kann:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

Wie alt ist der Helm

...

Zitat:

@Macabros318i schrieb am 15. Mai 2015 um 22:54:07 Uhr:

 

habe mir im März diesen Jahres bei Hein Gericke einen neuen Helm für knapp 200€ gekauft.

Zur Vereinfachung: Es sind genau zwei Monate!

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

vielleicht kriegst du sogar eine Abnutzungsgebühr aufgebrummt

Eine Abnutzungsbebühr!

Ganz offensichtlich eine neue Wortschöpfung der Substantive "Abnutzung" und "Gebühr"

Wenn man jetzt noch wüsste, was denn eine "Gebühr" überhaupt ist:

"Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr_%28Deutschland%29

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

ansonsten lässt du das über den Gutachter mit RA laufen

Jap, nicht zu vergessen, ebenfalls wegen dieses 200 EUR-Schadens einzuschalten: Das Technische Hilfswerk, die Verkehrsopferhilfe, den Versicherungsobmann, den weißen Ring, sowie Mutter Theresa.

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

wer weiss was noch kommt vielleicht ist im inneren noch ein anderer pin gebrochen oder sonst was.....

Jaja oder sonst was - es ist ja bekannt, dass "Niemand weiss, was die Zukunft bringt".

 

@TE: Sofern sich der Schaden zugetragen haben sollte, wie von dir beschrieben, hast du Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Helmes.

Der Rabatt bei Neukauf ist insoweit unerheblich, denn würde man dir nur den rabattierten Preis erstatten, so käme der gewährte Nachlass der Schädigerin zugute und nicht dir.

Und das ist nach dem Schadenersatzrecht nicht möglich (Extrembeispiel: Den betroffenen Helm hättest du geschenkt bekommen - dann müsste die Schädigerin bzw. deren Versicherung ja gar nichts bezahlen).

Angesichts des Alters des beschädigten Helmes (Für User "Carbonix": Es sind zwei Monate), ist hier von der Schädigerin bzw. deren Versicherung der Neupreis des gleichen Helmes (ohne Rabatt) zu bezahlen.

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am 17. Mai 2015 um 7:50

Zitat:

@Macabros318i schrieb am 17. Mai 2015 um 09:01:17 Uhr:

[

Ich habe nur eine Frage gestellt wegen Versicherung und Rabatt und welcher Preis wohl ersetzt wird...

Und genau diese Frage hätte, durch einen Anruf bei der Versicherung, genauestens beantwortet werden können.

LG Detta

 

Themenstarteram 17. Mai 2015 um 9:39

Noch ein verkappter Omegawuzi, aber danke für die gewinnbringende Antwort.....

am 17. Mai 2015 um 10:43

Zitat:

@Detta56 schrieb am 17. Mai 2015 um 09:50:29 Uhr:

Zitat:

@Macabros318i schrieb am 17. Mai 2015 um 09:01:17 Uhr:

[

Ich habe nur eine Frage gestellt wegen Versicherung und Rabatt und welcher Preis wohl ersetzt wird...

Und genau diese Frage hätte, durch einen Anruf bei der Versicherung, genauestens beantwortet werden können.

LG Detta

auch du bekomsmt hiermit

Themenstarteram 17. Mai 2015 um 11:21

Mir artet das mit den Besserwissern ála Detta56 & Omegawuzi ein bisschen zu sehr aus.

Ich melde mich dann erneut wenn alles geklärt ist.

Danke erstmal an alle diejenigen die helfen wollten. Ich habe ein paar gute Antworten bekommen die mir helfen werden sollte die Versicherung sich aus irgendwelchen Gründen querstellen.

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 14:57

So.

Habe heute ein sehr gutes Gespräch mit der Versicherung gehabt.

Ursprünglich wollten die den alten Helm haben, ist denen aber doch zu kompliziert. Nicht wegen 200€

Laut Aussage wird der Betrag von 200€ schnell gezahlt. Also wird der ursprüngliche Preis gezahlt, ohne Abzüge.

Bin ich echt froh drüber. Soll eigentlich nur den alten Helm fachgerecht entsorgen, die würden das ja nicht anders machen.

Damit wird sich diese Woche das ganze für mich erledigen. Danke an alle die mir hilfreiche Antworten gegeben haben.

Gleichgültigkeit bringe ich den Klugscheissern entgegen, arbeitet lieber noch ein bisschen an Euch. Ich denke Ihr wisst wer gemeint ist... ***Namen entfernt, mfg steini111***

Themenstarteram 11. Juni 2015 um 8:36

Versicherung hat gezahlt.

Der ursprüngliche Preis des Helm´s wurde überwiesen, knapp 200€

Also geht alles ohne Abzüge bzw. der Wiederbeschaffungswert/preis wird gezahlt, zumindest bei einem Helm der noch so jung ist.

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