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Parkendes Auto wurde gerammt - was nun?

Themenstarteram 5. November 2007 um 21:44

Moin!

Das parkende Auto meiner Freundin wurde vor ein paar Tagen von einem zweiten KFZ beim Einparken gerammt.

Der Gegner war ein Mietwagen, der Vorfall wurde von zwei Zeugen gesehen und netterweise haben sie uns einen Zettel hinterlassen auf dem sie den Vorfall schilderten und ihre Nummer hinterließen.

Selbstverständlich hat der Verursacher Fahrerflucht begangen, obwohl der Aufprall so heftig war dass sich das gerammte Auto deutlich bewegt hat.

Eine große Überraschung: man muss sich um ALLES selber kümmern, die Versicherungen machen praktisch nichts mehr.

Meine Frage nun: wie sieht es mit einem Gutachter aus? Muss man den von der gegnerischen Versicherung akzeptieren oder kann man einen eigenen und vor allem unabhängigen vorschlagen?

Wenn dem so ist, wer bezahlt dann?

Die Schuldfrage sollte ja selbst in unserem Rechtsstaat eindeutig sein.

Muss man ebenfalls akzeptieren dass der von der Versicherung gestellte Gutachter X Wochen braucht bis er Zeit hat? Oder kann man da Fristen setzen?

Über eine kurze Information wäre ich dankbar.

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17 Antworten
am 5. November 2007 um 22:13

Du kannst zu einem Gutachter DEINER Wahl gehen. Du must den gegnerischen Versicherer nicht um Erlaubnis fragen. Sollte es Probleme mit der Abrechnung geben ab zum Anwalt, auch den muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Mahlzeit,

 

natürlich musst du nicht zu warten, bis mal einer für dich Zeit hat.

 

Du brauchst der Versicherung auch keinen Sachverständigen "vorschlagen"

 

Beauftrage einen unabhängigen und qualifizierten KFZ- Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachten.

 

Der wird dir weiterhelfen.

 

Auch hast du hier das Recht einen Rechtsanwalt zu Konsultieren. Der klärt dich über eine Rechte  im KH- Schaden auf. Bei geklärter Schuldfrage muss die Versicherung das Honorar des Rechtsanwalt und des Sachverständigen übernehmen.

 

Über deine einzelnelnen Positionen zum Schadenersatz würde ein Rechtsanwalt dich informieren, wir dürfen das hier nicht, es wäre -derzeit- noch ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

 

Gruss

 

Delle

am 6. November 2007 um 6:06

Hallo,

meine beiden Vorredner haben Recht. Du brauchst Dich eigentlich um gar nichts kümmern. Das kann auf zwei Arten geschehen:

1. schlechter Weg: Du wirst Opfer des Schadensmanagaments der Versicherung, das heißt, du läßt deren Gutachter kommen, der nach den strengen und teilweise rechtswidrigen Vorgaben der Versicherung schätzt, bringst das Fahrzeug dann in eine von der Versicherung genannte "Partnerwerkstatt" und freust Dich, dass sich die Versicherung so toll um Dich kümmert.

2. richtiger Weg: Du beauftragst einen neutralen und unabhängigen Fachgutachter mit der Erstellung eines Gutachtens. dabei solltest Du aufpassen, dass du einen wirklich unabhängigen SV erwischt, der nicht nach dem Versicherungsdiktat arbeitet. Dessen Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Wenn Du dann das Gutachten hast, kannst Du wählen, ob Du reparieren läßt oder dir den Nettobetrag auszahlen läßt. Du brauchst keine Reparatur nachweisen und Dich auch an keine von der Versicheung vorgegebene Werkstatt wenden. Wenn Du keinen Leihwagen in Anspruch nimmst, kannst Du nach der Reparatur noch Nutzungsausfall verlangen ( je nach Modell 27 bis 99 EUR), evtl. gibts auch noch eine Wertminderung, die der Fachgutachter festlegt. Und das beste ist: wenn Du Dich um gar nichts kümmern willst, was die Abwicklung mit der Versicherung betrifft, übergibst Du die Sache einem Anwalt. Dessen Kosten werden auch von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Soweit Du mit der gegnerischen Versicherung schon vereinbart hast, dass deren Gutachter das Fahrzeug besichtigt, kannst Du das jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder abblasen. Ruf einfach dort an und teile mit, dass ein eigenes Gutachten kommt. Lass Dich mit denen bloß auf keine Diskussion ein.

Viel Erfolg, wenn Du Hilfe brauchst, gib nochmal Bescheid

In unserem Rechtsstaat muß, kann und sollte sich der Geschädigte in der Tat selbst um den Schadensnachweis kümmern.

Dir ist zu empfehlen einen Anwalt und einen Gutachter Deiner Wahl zu wählen.

In meiner Signatur findest Du den FAQ Versicherungen.

Dort gibt es einen Hinweis nebst Link zur Schadensabwicklung.

beauftrage am besten einen anwalt mit der durchsetzung deiner forderungen!

der kostet dich keinen cnet, da die generische versicherung zahlt...

ich hatte anfang des jahres selbst einen unfall mit einm miet pkw von avis...deshalb kann ich dir aus eigener erfahrung berichten, dass das in eigenriegie durchzuziehen fast unmöglich ist....außer du nimmst dir ne woche urlaub um den ganzen zettelkram den du doppelt und dreifach ausfüllen musst zu bearbeiten...

Themenstarteram 6. November 2007 um 12:01

Hallo Jungs,

vielen vielen Dank für die vielen und eindeutigen Antworten!

Ist euch schon mal aufgefallen wie selten es vorkommt dass sich ALLE in einem Thread einig sind? ;)

 

Ich werde die Infos mal weitergeben und am Ende berichten wie es ausgegangen ist.

Vielen Dank nochmal und bis bald!

 

Florian

und wann kommt hier mal ein Mod-Lob????????????:D

 

Net bloß schempfa, au loba!! :p

 

Gruß Haule

Zitat:

Original geschrieben von Haule

 

 

Net bloß schempfa, au loba!! :p

 

Gruß Haule

 

ist das schwäbisch ? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Haule

und wann kommt hier mal ein Mod-Lob????????????:D

 

Net bloß schempfa, au loba!! :p

 

Gruß Haule

Meckern ist wichtig, Nett sein kann jeder :)

Richtig schwäbisch isch:

Net g’schimpft isch g’lobt g’nueg.

~

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Richtig schwäbisch isch:

Net g’schimpft isch g’lobt g’nueg.

 

~

 mmhh.....

 

und was hat Haule dann da geschrieben?

Der Haule hat vom Idiom her recht.

Sinngemäß aber nicht - a Schwob lobd hald net :D

~

:D;) 

Ha heidenai, verschtod me denn da hana koiner?? Do will ma moll da Mod. aus d`r Reserv locka, ond na blocket ihr!!! ;)

 

Gruß Haule 

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