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Helm wurde beschädigt, Frage wegen Rabatt

Themenstarteram 15. Mai 2015 um 20:54

Hallo zusammen,

habe mir im März diesen Jahres bei Hein Gericke einen neuen Helm für knapp 200€ gekauft.

Von einer Freundin habe ich einen Gutschein über 20,15% bekommen, Sie brauchte ihn nicht.

Soweit, so gut. Bezahlt habe ich mit Rabattabzug, knapp 160€

Jetzt ist dieser Freundin ein kleines Unglück passiert, sie hat gestern meinen Helm mit einer Tasche gestreift und der Helm ist zu Boden gefallen. Dabei ist ein kleiner Pin abgebrochen der für das Sonnenschutzvisier zuständig ist. Funktion ist doch jetzt sehr eingeschränkt.

Nun meine Frage dazu.

Meine Freundin wird das Ihrer Haftpflicht melden, ganz klar.

Sollte die Versicherung den Helm ersetzen, wovon ich ausgehe, wird sie die knapp 200€ ersetzen oder den Preis mit dem Rabatt? Originalrechnung liegt natürlich vor. Die 20,15% werde ich ja jetzt nicht mehr bekommen.

Müsste ich, wenn´s ganz schlecht läuft, tatsächlich die 50€ Mehrkosten tragen?

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2015 um 22:55

Es ist bekannt, dass in Foren viel Blödsinn verzapft wird, aber dieses Posting des Users Carbonix schlage ich hiermit für den Titel "Schwachsinnspost des Monats" ´ganz offiziell vor.

Nicht nur, dass man ganz offensichtlich nicht lesen kann:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

Wie alt ist der Helm

...

Zitat:

@Macabros318i schrieb am 15. Mai 2015 um 22:54:07 Uhr:

 

habe mir im März diesen Jahres bei Hein Gericke einen neuen Helm für knapp 200€ gekauft.

Zur Vereinfachung: Es sind genau zwei Monate!

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

vielleicht kriegst du sogar eine Abnutzungsgebühr aufgebrummt

Eine Abnutzungsbebühr!

Ganz offensichtlich eine neue Wortschöpfung der Substantive "Abnutzung" und "Gebühr"

Wenn man jetzt noch wüsste, was denn eine "Gebühr" überhaupt ist:

"Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr_%28Deutschland%29

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

ansonsten lässt du das über den Gutachter mit RA laufen

Jap, nicht zu vergessen, ebenfalls wegen dieses 200 EUR-Schadens einzuschalten: Das Technische Hilfswerk, die Verkehrsopferhilfe, den Versicherungsobmann, den weißen Ring, sowie Mutter Theresa.

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

wer weiss was noch kommt vielleicht ist im inneren noch ein anderer pin gebrochen oder sonst was.....

Jaja oder sonst was - es ist ja bekannt, dass "Niemand weiss, was die Zukunft bringt".

 

@TE: Sofern sich der Schaden zugetragen haben sollte, wie von dir beschrieben, hast du Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Helmes.

Der Rabatt bei Neukauf ist insoweit unerheblich, denn würde man dir nur den rabattierten Preis erstatten, so käme der gewährte Nachlass der Schädigerin zugute und nicht dir.

Und das ist nach dem Schadenersatzrecht nicht möglich (Extrembeispiel: Den betroffenen Helm hättest du geschenkt bekommen - dann müsste die Schädigerin bzw. deren Versicherung ja gar nichts bezahlen).

Angesichts des Alters des beschädigten Helmes (Für User "Carbonix": Es sind zwei Monate), ist hier von der Schädigerin bzw. deren Versicherung der Neupreis des gleichen Helmes (ohne Rabatt) zu bezahlen.

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am 16. Mai 2015 um 8:47

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 16. Mai 2015 um 00:49:10 Uhr:

Ist doch pillepalle, sowas wir Klopapier?

für diesen post bekommst du von mir (siehe anhang)

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

Wie alt ist der Helm vielleicht kriegst du sogar eine Abnutzungsgebühr aufgebrummt ansonsten lässt du das über den Gutachter mit RA laufen wer weiss was noch kommt vielleicht ist im inneren noch ein anderer pin gebrochen oder sonst was.....

Ja klar.Immer auf zum Rechtsanwalt. Zur Not Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.:D

Themenstarteram 16. Mai 2015 um 9:45

Ich hatte schon Den Haag auf dem Schirm....

Klar, man sollte die Kirche im Dorf lassen, sind ja " nur 200€ ".

Trotzdem, einfach mal so aus den Rippen schneiden kann ich mir die auch nicht.

Ok, ich will im Endeffekt nicht um 40-50€ streiten, aber den Rabatt von 20% bekomme ich ja jetzt nicht mehr.

Daher denke ich auch, der Wiederbeschaffungswert sollte ausgezahlt werden, das wäre der beste Weg....

Ich werde berichten wie es gelaufen ist. Sollte ja nicht lange dauern.

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Mai 2015 um 11:06:08 Uhr:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

Wie alt ist der Helm vielleicht kriegst du sogar eine Abnutzungsgebühr aufgebrummt ansonsten lässt du das über den Gutachter mit RA laufen wer weiss was noch kommt vielleicht ist im inneren noch ein anderer pin gebrochen oder sonst was.....

Ja klar.Immer auf zum Rechtsanwalt. Zur Not Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.:D

Hey warum nehmen mich alle auseinander :D er kriegt was gleichwertiges und gut ist ;)

Zitat:

@germania47 schrieb am 16. Mai 2015 um 10:29:17 Uhr:

@AlterVerwalterRS

Muss man für diesen geistigen Erguss die ganzen Texte noch einmal kopieren? :):confused:

Was?

Er meint das alles komplett zu zitieren . In der Tat muss man das nicht .

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 16. Mai 2015 um 12:22:48 Uhr:

Er meint das alles komplett zu zitieren . In der Tat muss man das nicht .

Mir ist das Wurscht, was er will. :D

Nun, dann sage ich es gern noch mal für dich und natürlich auch für alle anderen:

Das volle zitieren eines Beitrags für nur einen lapidaren Satz darunter ist gegen die Netiquette und soll somit unterlassen werden.

Danke.

Grüße

Steini

Ich habs nur deshalb gemacht, weils jeder andere vor mir auch gemacht hat.

Wer die Ironie in meiner Antwort dann findet, darf sie behalten.

am 16. Mai 2015 um 13:21

Zitat:

@Macabros318i schrieb am 16. Mai 2015 um 11:45:38 Uhr:

Klar, man sollte die Kirche im Dorf lassen, sind ja " nur 200€ ".

Nee, das hastde mich falsch verstanden.

Wenn Deine Freundin eh einen Selbstbehalt in der haftpflichtversicherung hat (z.b. 150€), dann zahlt die versicherung doch eh nur 50€, da wäre es doch einfacher, einfach mit deiner freundin sich vor einem Louis zu treffen, sie zahlt dann die 150€ und die restlichen 50€ teilt ihr euch. das wäre doch die effektiveste vorgehensweise das thema abzuhaken. wenn sie keinen selbstbehalt hat, dann kann man über die versicherung gehen.

grßu

Zitat:

"Ich hab ne Frage gestellt und wollte Meinungen, nicht so einen geistigen Dünnschiss...."

 

Na also, geht doch- danke!

Ich wurde, seit ich lebe, um Unsummen beschossen, und Ihr geht vor den Bundesgerichtshof wegen dieser Pfennige?

Gewöhnt Euch doch einfach einmal daran, daß man auch Unrecht ertragen muß, oder Wie Bismarck formulierte:

"Lerne Leiden ohne zu klagen!"

Für mich ist das, wenn ich mich wiederholen darf, "Pillepalle".

am 16. Mai 2015 um 18:29

Zitat:

 

Gewöhnt Euch doch einfach einmal daran, daß man auch Unrecht ertragen muß, oder Wie Bismarck formulierte:

"Lerne Leiden ohne zu klagen!"

Für mich ist das, wenn ich mich wiederholen darf, "Pillepalle".

Hehe zu Otto´s Zeiten gab es aber noch keine Internetforen

LG

Mal prinzipiell gefragt: Wie sieht es denn mit Reparatur aus??

Der Hersteller wird evtl. den Pin ersetzen können für weit weniger als 200€.

Themenstarteram 17. Mai 2015 um 4:32

Ich könnte mir glatt vorstellen das eine Reparatur funktionieren könnte, allerdings ist der Helm aus etwa 90cm zu Boden gefallen. Dem Helm Traue ich nicht mehr!

Themenstarteram 17. Mai 2015 um 7:01

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 16. Mai 2015 um 20:06:55 Uhr:

Zitat:

"Ich hab ne Frage gestellt und wollte Meinungen, nicht so einen geistigen Dünnschiss...."

Na also, geht doch- danke!

Ich wurde, seit ich lebe, um Unsummen beschossen, und Ihr geht vor den Bundesgerichtshof wegen dieser Pfennige?

Gewöhnt Euch doch einfach einmal daran, daß man auch Unrecht ertragen muß, oder Wie Bismarck formulierte:

"Lerne Leiden ohne zu klagen!"

Für mich ist das, wenn ich mich wiederholen darf, "Pillepalle".

Sie dürfen sich sicherlich gerne wiederholen, allerdings wäre ich Ihnen dankbar sie würden es an einem anderen Ort machen.

Wie kommen sie eigentlich zu einer solch, im Geiste völlig unfähigen, Sichtweise?

Ich habe nur eine Frage gestellt wegen Versicherung und Rabatt und welcher Preis wohl ersetzt wird...

Und jetzt kommen Sie dummer Schnösel und meinen Ihren pubertären Senf dazugeben zu müssen.

Omegawuzi, der Name sagt schon alles....

Bitte, ersparen Sie mir, und auch den anderen, weitere Ergüsse ihres nutzlosen Lebens, DANKE!

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