Heizöl
Hallo Leute
Die Frau eines Freundes von mir, hat im 2006 A4 irrtümlich ca. 25 L Heizöl anstatt Diesel getankt. Ist jedoch schon über 80 km wieder damit gefahren. Ich weiß zwar das es verboten ist, aber schadet diese Menge dem Motor, muß man da die Leitungen und den Tank reinigen lassen, oder einfach Diesel dazu tanken und das wars?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von XS78
Es sollten alle Dieselfahrer Heizöl tanken. Was will der Staat da machen? Jeden bestrafen?
ja
36 Antworten
Diestrafbarkeit der Heizdieselung ergibt sich aus: § 370 AO (Abgabenordnung) i.V.m. § 21 EnergieStG (Energiesteuergesetz).
Wer was wann kontrollieren darf ergibt sich aus: § 61 Abs. 2 EnergieStG
Zitat:
Die Amtsträger sind befugt, im öffentlichen Verkehr jederzeit, in Betriebsräumen und auf Betriebsgrundstücken während der Geschäfts- und Arbeitszeit unentgeltliche Proben aus Kraftfahrzeugtanks oder anderen Behältnissen zu entnehmen. 2Zur Probenahme dürfen die Amtsträger Fahrzeuge anhalten. 3Auf Verlangen haben die Betroffenen sich auszuweisen, die Herkunft des Energieerzeugnisses anzugeben und bei der Probenahme die erforderliche Hilfe zu leisten.
Zudem gibt es Probleme mit der StVZO i.V.m. FZV i.V.m. StVG. Auf gut Deutsch: Die Betriebserlaubnis eueres Tanks erlischt - was zusätzlich zum Steuerstraftatbestand zu einem Bußgeldverfahren inkl. Punkten in Flensburg führt.
Amtsträger sind regelmäßig Zöllner in der Praxis.
Da kennt sich aber jemand aus 😰 Bist vom Fach?
Aber das mit der Hilfeleistung ist für mein Rechtsverständnis fragwürdig. Die Pflicht zur Hilfeleistung hab ich noch nicht im Owi- oder Strafrecht gesehen. Einzige Ausnahme (allerdings nur eingeschränkt) ist der § 142 StGB (Unfallflucht). Und selbst da muss man nur seine Personalien und die Tatsache angaben, dass man beteiligt ist. Ein Schuldeingeständnis ist das noch lange nicht und auch keine Hilfeleistung zur Feststellung einer schuldhaften Handlung/Unterlassung.
Nochmal zur Erinnerung - es ging ursprünglich um die technische Verträglichkeit.😉
Aber zum Thema Verpflichtung zur Hilfeleistung. Du kannst ja auch mal spaßenshalber dem Schornsteinfeger (wenn es sowas bei euch gibt) den Zutritt verwehren. Es wird sich dann sehr schnell ein Richter finden, der dir das mit der Hilfestellung und Zugang ermöglichen, freundlich aber leider nur gegen geringes Entgelt erklärt. 😁
Zitat:
Original geschrieben von PD03
Du kannst ja auch mal spaßenshalber dem Schornsteinfeger den Zutritt verwehren.
Hierbei geht es aber nicht darum, der Exekutive zu helfen die eigene Schuld nachzuweisen. Das sind Äpfel und Birnen.
Zitat:
Nochmal zur Erinnerung - es ging ursprünglich um die technische Verträglichkeit.😉
Stimmt, also wer wollte nochmal was dazu sagen? 😁
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Zitat:
Original geschrieben von teddy3
Die Kontrolle möcht ich sehen: "Guten Tag, Verkehrskontrolle, Papiere und nen Schluck aus ihrem Tank bitte" 😁
...das macht der Zoll. Un d die sind nicht sauber.
opelfabia
Zitat:
Original geschrieben von teddy3
Die Kontrolle möcht ich sehen: "Guten Tag, Verkehrskontrolle, Papiere und nen Schluck aus ihrem Tank bitte" 😁
Genau so. Bei uns in Ö werden die Heizöl-Kontrollen vom Zollamt durchgeführt. Bei Unsicherheit Probe mit Chemie, Probenentnahme und Ausfolgung einer Gegenprobe.
In den neunzigern wurde beim zweiten Vertoss das Fahrzeug beschlagnahmt...
die neuen Strafrichtlinien kenne ich nicht.
lg charles164
Zitat:
Original geschrieben von charles164
Genau so. Bei uns in Ö werden die Heizöl-Kontrollen vom Zollamt durchgeführt. Bei Unsicherheit Probe mit Chemie, Probenentnahme und Ausfolgung einer Gegenprobe.Zitat:
Original geschrieben von teddy3
Die Kontrolle möcht ich sehen: "Guten Tag, Verkehrskontrolle, Papiere und nen Schluck aus ihrem Tank bitte" 😁In den neunzigern wurde beim zweiten Vertoss das Fahrzeug beschlagnahmt...
die neuen Strafrichtlinien kenne ich nicht.
lg charles164
Was grabt ihr denn hier wieder aus?? Frei nach dem Motto: "es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem" ??? 😁😉😛