Heizgebläse/lüfter ins Auto stellen? was macht Ihr?

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Hallo zusammen,

Ihr habt weder Garage, noch Carport, noch Standheizung? Aber Ihr möchtet keine gefrohrenen Scheiben kratzen?

Ich habe in Bayern 3 mal gehört im Dezember, bei einer Umfrage, was man alles machen kann um freie Scheiben zu bekommen, wenn alles zugefrohren ist?

Einer hat gesagt, Er habe einen Heizlüfter ins Auto gestellt (irgendwo drauf mont., das es nicht auf dem Sitz steht), den Er mit 220 V betreibt, mit Zeitschaltuhr! Also Kabel hinten rein und an die Steckdose in der Garage oder am Haus! Einer sagte Er stellt vor dem Frühstück ein Kirschkernkissen, das vorher heiss gemacht wurde aufs Armaturenbrett (max. wird die Scheibe vorne etwas frei, denke ich mir), andere sagten ein Carport, was eben teuer ist, Standheizung ist ja auch teuer und Garage gibts ja auch nicht immer!

Was habt Ihr so an Erfahrungen gemacht, wenn Ihr morgens ins Auto steigt und es hat draußen -10 und mehr und alles ist zugefrohren? Welche Ideen habt Ihr?

In der Arbeit, kann man sowas eher nicht machen, da hilft nur eine Standheizung! Klar!

Grüsse Herbert

27 Antworten

Naja, Sonderrechte hast Du schonmal garnicht.

Das sind Wegerechte und Wegerechte sind garnicht.

Wir fahren auch bei rot über die Ampel auf dem Weg zur Wache.
Das alles wird nur geduldet.

Du darfst, aber nichts erzwingen.

Uns hat auch nie einer was, wenn wir mit hoher Geschwindigkeit gefahren sind.
Wurden geblitzt, denn der Leitstelle über Funk bescheid gesagt, das man geblitzt wurde. Nie kam was nach.

Nun hat vor ca. 1 Jahr ein Kamerad seinen Lappen abgegeben.

Naja, hauptsache wir müssen jetzt alle mit 30 km/h zur Wache tuckern, macht sich gut für den hilfesuchenden 😉

Ein Sonderrecht über rote Ampeln zu fahren ist es aber schon, zumindest definiert es der Gesetzgeber so.
Das ich kein Wegerecht habe weiß ich ja, habe ich ja schon in einem anderen Thread geschrieben, auch kann man das ja gar nicht ohne Blaulicht oder Horn durchsetzen...
Bei uns ist das auch so, wenn jemand geblitzt wurde wird der Leitstelle über ein Formular Bescheid gegeben, ist aber sch0on lange keinem mehr passiert.

Zitat:

Original geschrieben von code-zero


Gut, die Scheibenheizung schafft es. Man beugt dem abkratzen aber vor, wenn man die Scheiben abdeckt. Dann braucht man auch keine Scheibenheizung.  Und nicht jeder Escort hat eine Frontscheibenheizung. 🙂
mfg

Dem Kratzen außen schon, aber nicht dem Beschlagen und evtl. Befrieren der Innenseite, wenn man drin sitzt und der Atem gegen die kalte Scheibe kommt.

Dagegen hilft es, die Klimaanlage etwas laufen zu lassen. (Ja ich weiss, nicht jeder hat eine Klimaanlage wie auch eine Frontscheibenheizung 🙂 )

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Aber alles wirkt erst, wenn der Motor ne Zeit läuft, und gerade das Warmlaufenlassen im Stand sollte ja vermieden werden.
Es schadet sowohl der Umwelt, als auch dem Motor, der ja bei Belastung wesentlich schneller auf Betriebstemperatur kommt, als im Stand.
Schneller warm = schneller optimale Schmierung.

Also wenn ich den Motor etwa eine Minute laufen lasse um die Seitenscheiben frei zu machen, spreche ich damit nicht von "Warmlaufenlassen". Unter Warmlaufenlassen verstehe ich etwas anderes -> 5-10 Min.
Und Achtung: Nicht dass jemand die Belastung mit Vollgas verwechselt 🙂

Ohne Halbgarage etc. kann das Freikratzen der Seitenscheiben auch schon mal 5 Min. und länger dauern.
Aber wir kommen immer weiter von der Frage des TE ab.

Heizlüfter mit Stromanschluß (230 V) ist sehr praktisch, heizt ja nicht nur die Frontscheibe, sondern den gesamten Fahrzeuginnenraum.
Kratzen entfällt völlig und ein angenehmer Nebeneffekt, Feuchtigkeit wird beseitigt.

Setzt aber voraus, man hat eine Steckdose in der Nähe, also nix für Laternengarage und Stellplatz bei den meisten Mietkasernen.

@Blood
Du brings die Rechte durcheinander.

Sonderrechte = Einsatzfahrt mit Blaulicht in Verbindung mit Martinshorn
Eine Einsatzfahrt ist immer mit Blaulicht und Martinshorn durchzuführen. Aus versicherungstechnischen Gründen.
Fahrt nur mit Blaulicht und es passiert was, hast Du und der GF ein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Heizlüfter mit Stromanschluß (230 V) ist sehr praktisch, heizt ja nicht nur die Frontscheibe, sondern den gesamten Fahrzeuginnenraum.

Genau. Und wenn Du es verkehrt hinstellst oder es umfällt, brauchst Du die Scheiben bei dem Auto nicht mehr freimachen wollen. Und was sagt dann die Versicherung dazu?

Wenn man eine Steckdose in der Nähe hat, gibt es noch eine weitere Möglichkeit,
und zwar eine Art "Tauchsieder" für den Kühlkreislauf. Das hat den Vorteil, das auch das Kühlwasser gleich erwärmt ist -> tut dem Motor gut. Ich hab mal ne Zeit in einem KKW (Gundremmingen) gearbeitet, da gabs auf den Parkplätzen einen Anschluß für die PKW der Mitarbeiter 🙂 Kostet glaub so um die 100.- Euro, das Heizelement.

Noch etwas zum Warmlaufen lassen im Stand:
Natürlich ist das aus Lärmschutz- und Umweltgründen grundsätzlich nicht erlaubt.
Wohl aber als Nothilfemaßnahme, wenn es nicht anders geht. Für so etwas wird man im Ausnahmefall sicher keine Anzeige bekommen.

Das wischen der schnell wieder beschlagenden Scheiben unter der Fahrt mittels Lappen ist dagegen eher eine Gefährdung des Straßenverkehrs und viel schwerwiegender.

Gruß,

Joe

§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) 1Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. 2Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. 3Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.
(3) 1An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. 2Das Verbot gilt nicht für

1.
kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a.
kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2.
die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3.
Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
4.
Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. 2Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind
Neujahr,
Karfreitag,
Ostermontag,
Tag der Arbeit (1. Mai),
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag,

Fronleichnam,
jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

Tag der deutschen Einheit (3. Oktober),

Reformationstag (31. Oktober),
jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
Allerheiligen (1. November),
jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

1. und 2. Weihnachtstag.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) 1Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. 2Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen [...]

Ja.

Definiere bitte "Unnötig".

Wenn die Scheiben vereisen bzw. beschlagen, ist es wohl "Nötig" und eben nicht "Vermeidbar".

Solche Texte fordern regelmäßig zum Mitdenken auf. Relevanter ist eher, das es dem Motor nicht gerade gut tut.

Der Rest, betreffs des Güterverkehrs und Sonntagsfahrverbotes trifft auf den Escort wohl kaum zu.

Joe

Zum eiskratzen ist es nicht nötig.

Und hätte ich den § nur halb rein gesetzt, hättest auch gemeckert.

Leg Dich nochmal hin & stehe noch mal mit dem anderem Fuß auf 😉

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