heisse ware bei ebay gekauft! (mb-comand)

Mercedes C-Klasse W203

hatte heute besuch von den herren mit den grünweißen autos!
hatte mir vor eineinhalbjahren ein MB-comand für meinen c270cdiT über ebay gekauft. da ich eher misstrauisch bin, sogar über den angebotenen treuhandservice.
der polizist meinte dann heute zu mir, dass es sich wahrscheinlich um heisse ware handelt.
greift hier so etwas wie käuferschutz bei ebay?
herkunft des gerätes wird z.z. überprüft.
gruss michael

64 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Aus aktuellem Anlass eine kurze Info:
"
Ebay - wenn Schnäppchenjäger zu Hehlern werden
Schlechte Nachricht für Schnäppchenjäger. Wer bei Ebay auf ein besonders günstiges Angebot aus dem Ausland stößt, muss nach Auffassung des Amtsgerichts Pforzheim von Diebesgut ausgehen. Andernfalls macht er sich nach dem Zuschlag der Hehlerei schuldig.
Ein seltsames Urteil, das mehr Fragen aufwirft als beantwortet.

Für den Ebay-Käufer war es ein Glückstag. Er hatte für ganze 681 Euro inklusive Versandkosten ein nagelneues Navigationssystem (Ladenpreis: 2137 Euro) ersteigert. Auch mit dem Verkäufer schien alles in Ordnung zu sein. Es handelte sich um einen Powerseller mit durchweg positiven Bewertungen. Doch nachdem das Gerät im Fahrzeug des Käufers eingebaut war, kam die Polizei und baute es wieder aus. Es handelte sich um Diebesgut.

Doch damit nicht genug. Der Käufer wurde vom Gericht auch noch der Hehlerei schuldig gesprochen. Er musste 1.200 Euro Strafe zahlen zuzüglich der Verfahrenskosten. Ein Schnäppchen, das den Mann teuer zu stehen kam. Die Richterin argumentierte folgendermaßen: Der Höchstpreis für ein fabrikneues Gerät war erstens zu niedrig, ebenso das Startgebot von einem Euro. Außerdem kam das Gerät aus Polen. Ergo hätte der Käufer misstrauisch werden müssen und muss sich nun den Schaden nebst Strafe selber zuschreiben lassen.

Bei dem Urteil darf man sich fragen, was schlimmer ist: die abgrundtiefe Ahnungslosigkeit der Richterin oder ihr merkwürdiges Verhältnis zum Nachbarland Polen. Denn erstens sind Startpreise von einem Euro auch bei höherwertigen Produkten nicht unüblich, sie sind sogar eher die Regel, um die Versteigerungs-Dynamik zu erhöhen, zum zweiten sind auch Höchstpreise unter dem Neuwert weder selten noch sind Sie ein Indiz für Hehlerei, sondern resultieren aus dem Zusammenspiel höchst unterschiedlicher, teils komplizierter Faktoren, die schon verschiedentlich Gegenstand von wissenschaftlichen Arbeiten waren. Und warum ausgerechnet das Nachbarland Polen einen Käufer misstrauisch machen soll, dürfte wohl eher einem ausländerfeindlichen Reflex der Richterin geschuldet sein - frei nach dem alten ADAC- Titelbild "Kaum gestohlen, schon in Polen". Im Gegenteil: Im EU-Land Polen ist die Polizei auch bei grenzüberschreitenden Delikten außerordentlich kooperativ.

Wann sollte man also misstrauisch werden? Nach Expertenmeinung erst dann, wenn der Sofortkauf-Preis eines als neu bezeichneten Artikels bei einem Drittel des Neupreises liege. Bis dahin müsste jedoch eine höhere Instanz den Pforzheimer Spruch wieder kassieren.
"
Quelle: Formblitz Newsletter 07/2007

P.S.: Daumen hoch für die neue Suchfunktion! Echt klasse!!!

hallo,

solche AG urteile darf man nicht ernst nehmen. sie stammen wahrscheinlich vor einer übereifrigen jungrichterin, die unter dem druck der vielen fälle mal ein urteil schreiben musste. hier muss man sofort in berufung gehen und das urtell wird wohl vom LG kassiert.

die besonderheiten der auktion, die hier schon richtig dargestellt wurden, hat ddas gericht in keinster weise berücksichtigt. so schnell ist man mit der hehlerei nicht dabei, auch nicht in pforzheim. richter sind auch nur menschen und wir kennen zudem die wahren hintergründe nicht. wenn ein powerseller mit guten bewertungen waren aus polen verkauft, die sehr günstig sind, ist das per se nicht verdächtig. man hat gerade keine pflicht als verbraucher, sich zu erkundigen, sondern kann erstmal davon ausgehen, dass alles mit rechten dingen zugeht.

gruß shodan

Zitat:

man hat gerade keine pflicht als verbraucher, sich zu erkundigen, sondern kann erstmal davon ausgehen, dass alles mit rechten dingen zugeht.
 
gruß shodan

So kann man sich täuschen!

Wenn man auf einer solchen Spur ist, sollte man das melden und nicht "blind" kaufen" und freuen!

Zumindest aber mal prüfen lassen.

Es handelt sich hier um ein Navi für einen VW. 😁

Und das Urteil kommt von der vorsitzenden Richterin vom AG

Zitat:

Original geschrieben von DRIVER55



Zitat:

man hat gerade keine pflicht als verbraucher, sich zu erkundigen, sondern kann erstmal davon ausgehen, dass alles mit rechten dingen zugeht.

gruß shodan

So kann man sich täuschen!
Wenn man auf einer solchen Spur ist, sollte man das melden und nicht "blind" kaufen" und freuen!
Zumindest aber mal prüfen lassen.

Es handelt sich hier um ein Navi für einen VW. 😁
Und das Urteil kommt von der vorsitzenden Richterin vom AG

ja aber zwischen grober fahlässigkeit und bedingtem vorsatz besteht halt doch ein kleiner und feiner unterschied.

und es gitb am AG keine vorsitzenden Richter. Es gibt den Strafrichter und das Schöffengericht. Das Schöffengericht ist in der Regel mit zwei Schöffen und einem Berufsrichter besetzt. Es ist für die Verhandlung über Verbrechen zuständig, wenn die Straferwartung vier Jahre nicht übersteigt, und für Vergehen, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt.

Vorsitzende Richter gibt am LG.

nichtsdestotrotz gebe ich auf diese Einzelfallrechtsprechung nichts. Trotzdem sollte man natürlich aufpassen und faule hunde nicht kaufen.

gruß shodan

Im Moment finden wieder Hausdurchsuchungen bei Ebaykäufern statt laut dem Debakelforum.Also, wer bei Ebay ein Navisystem ersteigert hat, der bekommt bestimmt bald Besuch.Quelle: http://www.debakel.info/showtopic.php?id=24

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Zitat:

Original geschrieben von Hausmann2


Im Moment finden wieder Hausdurchsuchungen bei Ebaykäufern statt laut dem Debakelforum.Also, wer bei Ebay ein Navisystem ersteigert hat, der bekommt bestimmt bald Besuch.Quelle: http://www.debakel.info/showtopic.php?id=24

Ich z.B. habe kürzlich ein APS30 bei Ebay gekauft. Mit der OVP, CD, Anleitung und von einem "Ureinwohner", da habe ich überhaupt keine Bedenken.

Worauf man alledings alles bei der Suche stößt gibt einem schon zu denken. Eigentlich fehlt nur noch der Zusatz:
Schnäppchen weil geklaut im Untertitel bei Ebay.
Warum die Polizei da nichts tut ist mir schleierhaft. Der Gestzgeber sollte Ebay da in die Pflicht nehmen und haftbar machen, dann wären solche Angebote schnell vom Tisch.
Habe heute mal ein Anfrage an die "Grünen" geschickt, mal sehen was die antworten:

Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Frage zu Ebay:
Wird Ebay eigentlich überhaupt von Fahndern mal "durchgekämmt"?
Ich interessierte mich kürzlich für ein gebrauchtes Navigationssystem für meinen Mercedes. Was dort an Geräten verkauft wird, da braucht man glaube ich schon viel Naivität um anzunehmen das diese nicht gklaut sind. Keine CD dabei, keine Anleitung, nur das nackte Gerät. Ich habe mal so einen Link angefügt:
(http://cgi.ebay.de/...egoryZ76084QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem )
Der Herr z.B. verkauft nur Navis und Reifensätze, woher die wohl alle kommen?
Ich frage mich, ob die Polizei nicht gut daran täte sich solche "Vögel" mal genauer anzuschauen und Ebay gezielt danach zu durchsuchen.
Wie kann es bloß sein das man dort offensichtlich in aller Öffentlichkeit Hehlerware verkaufen kann: http://cgi.ebay.de/...egoryZ76084QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Mit freundlichem Gruß

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