Heckspoilerlippe mit oder ohne ABE/Gutachten

Mercedes C-Klasse W203

Sehr guten Abend,
Ich hätte eine frage, und zwar überlege ich mir seit kurzem eine Heckspoilerlippe an meinem W203 C Klasse Limousine zu befestigen, bzw. erst mal einen kaufen.
Nur habe ich das mit dem Teilgutachten bekommen, nur leider verstehe ich das ganze nicht..

Ist das Teilgutachten plficht? Denn ich habe einen im eBay gefunden (Artikelnummer: 140391120104) aber ich denke, es ist ohne Teilgutachten, bzw. nicht Tüv frei.

Ich höre gerne euren ratschläge und bedanke mich in Vorraus 🙂

Mit freundlichen Grüßen
NevElli

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

@ schwabenfranke

Schön wenn das für die Teile von TRW zutrifft,das heißt jedoch nicht das es generell so ist 😉

Betriebserlaubnis

Unter dem Absatz:

Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

kann man sehr schön nachlesen :

... Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3, Satz 1, Ziffer 3 StVZO abhängig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können.

Die Auflagen in einer ABE müssen peinlichst genau eingehalten werden und unter diesen Auflagen kann eben auch eine Änderungsabnahme stehen. Diese Änderungsabnahme dürfen aber alle Prüforganisationen machen (Dekra,Güs etc.) muß also nicht zwangläufig der Tüv sein. Außerdem muß man diese Änderung auch nicht unbedingt in die Fahrzeugpapiere übernehmen. Die Papiere von der Änderungsabnahme reich in kombination mit der ABE.

Gruß Tobias

...und wer lesen kann ist klar im Vorteil: entweder ABE ODER Teilegutachten nach §19 (im Volksmund TÜV-Gutachten) muss mitgeführt werden. Entweder du hast ne ABE für ein Ersatzteil, dann musst du diese mitführen, oder du hast ein Teilegutachten, dann musst du die Bestätigung der Prüfstelle über den ordnungsgemäßen Einbau mitführen, wenn diese nicht im Fahrzeugschein eingetragen wurden, was aber meist der Fall sein muss. Du kannst mir gerne glauben - hab mit dieser Materie täglich zu tun!

Gruss
Danny

Hi,

dann muß ich fragen: in jeder ABE nach § 22 gibt es die zu erfüllenden Auflagen.

A01 und A02 davon sind:

Zitat:

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Wenn einer dieser Punkte in den Auflagen zum eigenen Fahrzeug auftaucht muß man die (meistens Felgen) abnehmen lassen. Obwohl es für die Felgen eine ABE nach §22 gibt.

Gerade bei felgen ist einer dieser beiden Punkte sehr Häufig in den Auflagen zu finden.

Gruß Tobias

..du darfst nicht ABE eines einzelnen Teiles mit der ABE deines Kraftfahrzeuges verwechseln! Wir sprechen momentan über die ABE bei einzelnen Teilen (Tuning, Ersatzteil usw.) nicht über die Betriebserlaubnis eines kompletten Fahrzeuges - ist ein Unterschied.

Eine ABE eines Ersatzteiles bezieht sich meist auf den Originalzustand des Fahrzeuges. Hast du z.B. eine andere Felgengröße (als im Original), dann ist z.B. das Ersatzteil zwar für diese Größe zugelassen, ein Sachverständiger muss aber die Kombination und ordnungsgemäßen Einbau prüfen und bestätigen.

Geb dich doch endlich mal zufrieden - oder was muss ich noch für Beweise liefern!

Lieber Gruss und
Ende, aus, over!

Hubraum statt Spoiler!!!
🙂
W.

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