Hebt ein Ortsausgangsschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf?
Hallo, ich poste das mal hier, weil i ned weiß, wo sonst 😉
Also:
Ich fahr auf einer Bundesstraße durch einen Ort. Es gelten 50km/h, da ein Ortseingangsschild vorhanden ist. So, etwa 70m vor dem Ortsausgangsschild steht ein rundes Schild mit dem roten Kreis, in dem "50" steht, also nochmals ein Schild, daß auf 50km/h beschränkt. Hebt nun das Ortsausgangsschild, daß ja etwa 70m dahinter steht, diese 50km/h Beschränkung auf? Ist also nach dem Ortsausgangschild weiterhin 50km/h vorgeschrieben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
downforze84 "Wenn vor dem Ort nämlich 70 wäre, dürfte ich ja ansonsten auch 70 in der Stad fahren"
Darfst du auch, wenn es erlaubt ist, das wäre m. E. auch konsequent. Denn auch innerorts kann Tempo 70 gelten, wenn es zuvor durch Zeichen 274 angeordnet worden und nicht wieder aufgehoben worden ist. "Zuvor" muss m. E. nicht zwingend nach dem Ortsschild sein. Noch mal: das Ortsschild ist keine Anordnung oder Aufhebung einer Geschwindigkeit!
das würde ja bedeuten: wenn sagen wir mal 1 km vorm Ortschild Tempo 70 angeordnet wurde, dann gilt auch nach dem Ortssschild weiterhin Tempo 70 und nicht etwa Tempo 50.
Dass das Blödsinn ist, sollte eignetlich jeder, der die theoretische FS-Prüfung bestanden hat, auf einen Blick erkennen.
141 Antworten
Vielleicht sollten alle die hier nur einen Schlagabtausch liefern wollen einen neuen Threat gründen. Dann würde vielleicht wieder etwas Niveau entstehen und über das eigentliche Thema diskutiert. Hierzu einfach auf den Button "NEUES THEMA" und dann nach Belieben Schimpfen und Beleidigen!
Naja, dass dieser Thread noch allzu lange offen bleibt, darf ohnehin bezweifelt werden.
Wäre auch kein großer Verlust, wenn er zugemacht würde.
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 6. Oktober 2015 um 13:58:04 Uhr:
Pass mal auf mein Freund, du scheinst ja absolut keinen Plan zu haben!
Willst du jetzt so tun als wärest du gar kein Fahrlehrer. Das würde deine Aussage bestätigen, dass sich im Internet jeder nennen kann, wie er will.
Der getretene Hund bellt! Ich kann nicht verstehen, warum du meine Ausführungen auf dich beziehst, obwohl du ja alles richtig machst und weißt.
Aber ich habe soeben unter www.rechtslexikon.net/.../geschlossene-ortschaft.htm folgende Aussage gefunden:
Ojeoje. Rechtslexikon.net. Diese Quelle habe ich - leider - auch schon bei Diskussionen hier benutzt. Tu ich aber nicht mehr, nachdem ich feststellen musste, was für ein Unfug da in manchen Artikeln steht.
Ist wohl ein Projekt eines deutschen Auswanderers (laut Impressum wohnhaft in Panama) und Hobby-Juristen.
Zum Tonfall bzw Diskussionsstil, den du hier pflegst, brauche ich nichts weiter zu sagen, die obigen Zitate von dir sprechen für sich.
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Ich werde mir die Tage mal die Mühe machen (müssen) und solche Gegebenheiten zu filmen. Also, natürlich filme ich nicht während der Fahrt mit dem Handy... ist ja gefährlich und deshalb verboten. 😁
Ich fahre täglich an solchen Stellen vorbei. Bundesstraße, es geht von Tempo 100 auf Tempo 70 runter, dann eine Kreuzung/Einmündung und 200-300 Meter nach der Kreuzung dann das Zeichen 278-57, welches die 70 wieder aufhebt.
In den einmündenden Straßen gibt es keinen Hinweis auf die Beschränkung auf der Bundesstraße.
Wenn ich also als Biker oder Lambo-Besitzer auf die Bundesstraße einbiege und aufdrehe, dann sollte es kein Problem sein, Tempo 100 noch vor dem Aufhebungsschild zu erreichen, zumal die Geschwindigkeit beim Abbiegen ja nicht 0 ist. Und wenn in diesem Bereich hinter der Kreuzung/Einmündung nun eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt wird.... dann könnte ich u. U. belangt werden, wenn ich mit gutem Gewissen schneller als 70.... aber nicht schneller als 100 fahre.
Und nun?
Zitat:
@100avantquattro schrieb am 8. Oktober 2015 um 18:35:38 Uhr:
Ich werde mir die Tage mal die Mühe machen (müssen) und solche Gegebenheiten zu filmen. Also, natürlich filme ich nicht während der Fahrt mit dem Handy... ist ja gefährlich und deshalb verboten. 😁
Ich fahre täglich an solchen Stellen vorbei. Bundesstraße, es geht von Tempo 100 auf Tempo 70 runter, dann eine Kreuzung/Einmündung und 200-300 Meter nach der Kreuzung dann das Zeichen 278-57, welches die 70 wieder aufhebt.
In den einmündenden Straßen gibt es keinen Hinweis auf die Beschränkung auf der Bundesstraße.
Wenn ich also als Biker oder Lambo-Besitzer auf die Bundesstraße einbiege und aufdrehe, dann sollte es kein Problem sein, Tempo 100 noch vor dem Aufhebungsschild zu erreichen, zumal die Geschwindigkeit beim Abbiegen ja nicht 0 ist. Und wenn in diesem Bereich hinter der Kreuzung/Einmündung nun eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt wird.... dann könnte ich u. U. belangt werden, wenn ich mit gutem Gewissen schneller als 70.... aber nicht schneller als 100 fahre.
Und nun?
Threadtitel gelesen?
Bleibt doch mal bei der Sache bitte
Moorteufelchen
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 8. Oktober 2015 um 21:27:03 Uhr:
Threadtitel gelesen?Zitat:
@100avantquattro schrieb am 8. Oktober 2015 um 18:35:38 Uhr:
Ich werde mir die Tage mal die Mühe machen (müssen) und solche Gegebenheiten zu filmen. Also, natürlich filme ich nicht während der Fahrt mit dem Handy... ist ja gefährlich und deshalb verboten. 😁
Ich fahre täglich an solchen Stellen vorbei. Bundesstraße, es geht von Tempo 100 auf Tempo 70 runter, dann eine Kreuzung/Einmündung und 200-300 Meter nach der Kreuzung dann das Zeichen 278-57, welches die 70 wieder aufhebt.
In den einmündenden Straßen gibt es keinen Hinweis auf die Beschränkung auf der Bundesstraße.
Wenn ich also als Biker oder Lambo-Besitzer auf die Bundesstraße einbiege und aufdrehe, dann sollte es kein Problem sein, Tempo 100 noch vor dem Aufhebungsschild zu erreichen, zumal die Geschwindigkeit beim Abbiegen ja nicht 0 ist. Und wenn in diesem Bereich hinter der Kreuzung/Einmündung nun eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt wird.... dann könnte ich u. U. belangt werden, wenn ich mit gutem Gewissen schneller als 70.... aber nicht schneller als 100 fahre.
Und nun?Bleibt doch mal bei der Sache bitte
Moorteufelchen
Krieg Dich ein. Es ging hier zwischenzeitlich schon eine ganze Weile nicht mehr nur um das eigentliche Thema. Und nun?
Was willst du da großartig Filmen, diese Situation die du beschreibst gibt es bei uns an jeder Kreuzung außerhalb der Ortschaft, wenn da ein Blitzer steht dann steht der zumindest bei uns immer vor der Kreuzung dahinter nie weil denen das auch bekannt ist das, das Streckenverbot für denjenigen nicht gilt der aus der Nebenstraße kommt.
Selbst in der Ortschaft haben wir so ne Situation wo man von 50 auf 30 runter muss und ca 100m hinter der Kreuzung das ganze wieder aufgehoben ist, der Verkehr der aus der Nebenstraße kommt darf nach dem abbiegen gleich wieder 50 fahren, der Blitzer an der stelle steht dort locker 4 - 5 mal die Woche aber immer vor der Kreuzung.
Gruß
Maik
Zitat:
@100avantquattro schrieb am 8. Oktober 2015 um 21:36:56 Uhr:
Krieg Dich ein. Es ging hier zwischenzeitlich schon eine ganze Weile nicht mehr nur um das eigentliche Thema. Und nun?
Ja leider, liegt wohl an Usern wie dir.
Das eine was du ansprichst ist ja auch geklärt.
Wie es mit Tafel 311 aussieht noch nicht abschließend.
Meine Meinung ist allerdings fest. Nach dem Ortsendeschild darf ich 100 fahren.
Moorteufelchen
Also bei Wiggipedia steht, daß die Ortstafel Beschränkungen sowohl in Richtung innerorts als auch nach außerorts (Ortsende) aufhebt. Wenn man mal scharf nachdenkt, kann es auch nicht anders sein. Wenn vor dem Ort nämlich 70 wäre, dürfte ich ja ansonsten auch 70 in der Stadt fahren. Das ist natürlich Quark.
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 8. Oktober 2015 um 21:47:03 Uhr:
Ja leider, liegt wohl an Usern wie dir.
Weil sie
WAStun?
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 8. Oktober 2015 um 21:47:03 Uhr:
Meine Meinung ist allerdings fest. Nach dem Ortsendeschild darf ich 100 fahren.
Moorteufelchen
Ist ja auch die einfachste Auslegung der StVO. Deine Meinung ist aber im schlimmsten Fall (vor Gericht z.Bsp.) nicht entscheidend.
Ich bin manchmal auch der Meinung, daß ein Tempolimit auf einem bestimmten Autobahnabschnitt überzogen oder gänzlich unnötig ist. Dennoch halte ich mich dran. Im Zweifelsfall lieber so lange, bis es ganz eindeutig aufgehoben wird.
Soweit mir bekannt... gilt z.Bsp. eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund einer Baustelle eben auch für den gesamten entsprechenden Baustellenbereich, wobei es keine Rolle spielt, ob sich in diesem Bereich ein Ortsausgangsschild befindet. Den eventuellen Rollsplit muß ein Einmündender nicht als Gefahr oder gar als Grund für ein Streckenverbot auf der jetzt befahrenen Straße deuten oder diesem gar eine exakte Geschwindigkeitsbegrenzung zuordnen können.
@ downforze84 "Wenn vor dem Ort nämlich 70 wäre, dürfte ich ja ansonsten auch 70 in der Stad fahren"
Darfst du auch, wenn es erlaubt ist, das wäre m. E. auch konsequent. Denn auch innerorts kann Tempo 70 gelten, wenn es zuvor durch Zeichen 274 angeordnet worden und nicht wieder aufgehoben worden ist. "Zuvor" muss m. E. nicht zwingend nach dem Ortsschild sein. Noch mal: das Ortsschild ist keine Anordnung oder Aufhebung einer Geschwindigkeit! Aber, wie andere auch schon festgestellt haben, es ist nicht ganz einfach, Gesetze zu lesen und auszulegen. Ich will auch keineswegs behaupten, dass es nicht auch anders sein kann, aber meine Auslegung ist eben so, wie euch hinreichend bekannt ist. Und mit entsprechenden Gesetzestexten hat mich bisher auch keiner widerlegt. Deshalb hat mich auch noch keiner meiner "Konkurrenten" überzeugt. Vielleicht kann`s ja doch noch mal jemand.
Und jetzt kommt`s, manch einer wird sich wundern: Ich fahre gelegentlich eine Strecke, wo genau so eine Situation gegeben ist: Tempo 30 wegen sauschlechter Straßenverhältnisse, kurz nach der schlechten Wegstrecke kommt eine Ortschaft. Ich bin da dann auch immer 50 gefahren, werde ich wohl weiter machen, obwohl ich dabei dann doch unsicher bin, nachdem ich mir das infolge unserer Diskussion in der StVO näher angesehen habe.
Zitat:
downforze84 "Wenn vor dem Ort nämlich 70 wäre, dürfte ich ja ansonsten auch 70 in der Stad fahren"
Darfst du auch, wenn es erlaubt ist, das wäre m. E. auch konsequent. Denn auch innerorts kann Tempo 70 gelten, wenn es zuvor durch Zeichen 274 angeordnet worden und nicht wieder aufgehoben worden ist. "Zuvor" muss m. E. nicht zwingend nach dem Ortsschild sein. Noch mal: das Ortsschild ist keine Anordnung oder Aufhebung einer Geschwindigkeit!
das würde ja bedeuten: wenn sagen wir mal 1 km vorm Ortschild Tempo 70 angeordnet wurde, dann gilt auch nach dem Ortssschild weiterhin Tempo 70 und nicht etwa Tempo 50.
Dass das Blödsinn ist, sollte eignetlich jeder, der die theoretische FS-Prüfung bestanden hat, auf einen Blick erkennen.
Wir haben hier übrigens so eine Situation, gleich hinter der Autobahnausfahrt stadteinwärts. Erst Tempo 70, kurz darauf das Ortsschild - ohne weiteres explizites Tl-Schild. Vielleicht 200 oder 300 Meter weiter steht ein stationärer Blitzer. Und nun rate mal, was passiert, wenn du da mit 70 oder 60 (oder wie in meinem Fall einmal mit abzüglich Toleranz 55) durchfährst...
Du hättest, wenn dir das passiert wäre, es wohl auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, anstatt die 15 Euro Verwarnung zu bezahlen? 🙄
Zitat:
@100avantquattro schrieb am 9. Oktober 2015 um 08:01:08 Uhr:
Ist ja auch die einfachste Auslegung der StVO. Deine Meinung ist aber im schlimmsten Fall (vor Gericht z.Bsp.) nicht entscheidend.
Da haben Gerichte aber schon in diese Richtung entschieden.
Hier z.B.
Aus dem Urteil: [...] Die Vorschrift beschreibt somit den Abstand der Messstelle zu einem Verkehrszeichen, das den Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigt wie etwa der Ortseingangstafel (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO i. V. m. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO) oder dem Zeichen 274 der Anlage 2 zur StVO. Da vor einem solchen Verkehrszeichen die Geschwindigkeit nicht beschränkt ist, bezieht sich der Abstand von 150 m auf den Bereich nach dem Zeichen. Darüber hinaus ist von dieser Regelung nicht die Geschwindigkeitsmessung bei einem solchen Verkehrszeichen erfasst, das eine
Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt (etwa Zeichen 311der Anlage 3 zur StVO i. V. m. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO oder Zeichen 278 der Anlage 2 zur StVO). [...]
Gericht:
OLG Stuttgart Beschluss vom 4.7.2011, 4 Ss 261/11
Quelle: Rechtsindex (Ka), OLG Stgt
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