Hebt ein Ortsausgangsschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf?

Hallo, ich poste das mal hier, weil i ned weiß, wo sonst 😉

Also:

Ich fahr auf einer Bundesstraße durch einen Ort. Es gelten 50km/h, da ein Ortseingangsschild vorhanden ist. So, etwa 70m vor dem Ortsausgangsschild steht ein rundes Schild mit dem roten Kreis, in dem "50" steht, also nochmals ein Schild, daß auf 50km/h beschränkt. Hebt nun das Ortsausgangsschild, daß ja etwa 70m dahinter steht, diese 50km/h Beschränkung auf? Ist also nach dem Ortsausgangschild weiterhin 50km/h vorgeschrieben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

downforze84 "Wenn vor dem Ort nämlich 70 wäre, dürfte ich ja ansonsten auch 70 in der Stad fahren"

Darfst du auch, wenn es erlaubt ist, das wäre m. E. auch konsequent. Denn auch innerorts kann Tempo 70 gelten, wenn es zuvor durch Zeichen 274 angeordnet worden und nicht wieder aufgehoben worden ist. "Zuvor" muss m. E. nicht zwingend nach dem Ortsschild sein. Noch mal: das Ortsschild ist keine Anordnung oder Aufhebung einer Geschwindigkeit!

das würde ja bedeuten: wenn sagen wir mal 1 km vorm Ortschild Tempo 70 angeordnet wurde, dann gilt auch nach dem Ortssschild weiterhin Tempo 70 und nicht etwa Tempo 50.

Dass das Blödsinn ist, sollte eignetlich jeder, der die theoretische FS-Prüfung bestanden hat, auf einen Blick erkennen.

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Hallo!

So hab ich es gelernt:

Ortsausgangschild hebt Geschwindigkeitsbegrenzung auf.

Schau auch hier

ja, wie es auch in dem ADAC-Link steht heben Ortschilder anders als Kreuzungen oder Einmündungen "Streckenver-/gebote" auf 😉

Tja, dann haben die wohl das 50ger Schild zu früh aufgestellt. Nach dem Ortsausgangsschild war nämlich nen Geschwindigkeitsbegrenzungsschild zugehängt und die Teerdecke war neu und noch ohne weiße Stricherl. Nach paar Kurven war dann auch nen Baufahrzeug auf der Fahrbahn. Aber nen Baustellenschild war nirgends. Normal dürfte da auf 70 beschränkt sein, dann am Ende des neuen Teerbelags war wieder nen Begrenzungsschild, aber diesmal nicht zugehängt. Und da war auf 70 beschränkt.

Tja, klassisches Beispiel von falsch aufgestellten Schildern.

Problem nur: Wie weißt man nach, dass das temporäre Schild vor dem Ortsausgangsschild stand, wenn 3 Monate später der Bussgeldbescheid wegen 50 km/h zuviel ins Haus kommt?

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Evtl hat dieses "50"Schild ja auch eine höhere Geschwindigkeit beendet.

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


ja, wie es auch in dem ADAC-Link steht heben Ortschilder anders als Kreuzungen oder Einmündungen "Streckenver-/gebote" auf 😉

Das ist nicht ganz richtig. Überholverbote sind auch Streckenverbote, diese werden aber nicht von Ortsschildern aufgehoben.

Zur Ergänzung:
Ein Ortsschild hebt aber kein "Zonen-Schild" auf (z.B. 30er-Zone). Dies endet erst am "30-Zone Ende"-Schild
Ansonsten (wenn keine Zone, sondern nur Strecken-Limits) gilt es wie schon oben gesagt.

wenn an dem 50 schild, noch nen baustellenschild hängt, gelten die 50 für die baustelle, die dort ja wohl war, und wird erst am ende der baustelle aufgehoben.

sollte es ein festes schild sein, soll es wahrscheinlich nur als erinnerung für die autofahrer sein, um nicht zu früh zu beschleunigen

Zitat:

Original geschrieben von 20ChrisK01


wenn an dem 50 schild, noch nen baustellenschild hängt, gelten die 50 für die baustelle, die dort ja wohl war, und wird erst am ende der baustelle aufgehoben.

Soweit richtig.

Steht das aber alles noch vor dem ortsausgangsschild, hebt sich die geschwindigkeitsbegrenzung durch das ortsausgangsschild auf, egal ob da ein baustellenschild mit dran ist oder nicht 😉.

Gruss
Maik

eine ortstafel selbst hebt keine zonenbeschränkung auf, ABER:
eine zonenbeschränkung ist nur gültig in einem Ortsgebiet.
Wenn eine 30er oder 40er zonentafel ist ausserhalb vom ortsgebiet, hat sie keine Gültigkeit, da sie nur innerhalb des ortsgebietes erlaubt ist (zumindest lt. Ö Gesetz). Auch muss das ortsgebiet von jeder öffnetlichen zufahrt gekennzeichnet sein (Ortstafel, Blau umrandet, eine Hinweistafel ist NICHT ausreichend) Quelle: Wozu Strafe Zahlen/Kleindienst, ein ehemaliger Polizist.

Zitat:

Original geschrieben von 20ChrisK01


sollte es ein festes schild sein, soll es wahrscheinlich nur als erinnerung für die autofahrer sein, um nicht zu früh zu beschleunigen

Soetwas hab ich ja noch nie gehört🙄

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Soetwas hab ich ja noch nie gehört🙄

Wieso im Prinzip nicht?

Es werden auch mehrmals Schilder aufgestellt, obwohl das erste schon bis zur Auflösung gültig ist. Soll aber verhindern, dass man es vergisst, denn ich sehe es oft: je länger das Schild "her ist", desto schneller werden alle, OBWOHL noch keine Änderung der höchst zulässigen Geschwindigkeit gezeigt wurde.

Übrigens würde mich das mit Baustellen interessieren.
Also es gibt ein Schild welches aufgrund einer Baustelle die Geschwindigkeit reduziert und die Baustelle ist längst vorbei, aber das auflösende Schild erscheint, wenn überhaupt, viel später.
Darf ich schon vorher beschleunigen? Immerhin ist die Begründung für die Einschränkung nicht mehr gegeben und de facto Willkür.
Oder anderes Beispiel bei uns in der Nähe:
30 wegen Schulkindern. Gilt das auch um Mitternacht? Explizit wird keine Uhrzeit vorgegeben, aber praktisch sind die Schulzeiten nach spätestens 16 Uhr vorbei.
Immerhin ist die Begründung für die Einschränkung nicht mehr gegeben, oder gibt es Kinder die nachts zur Schule müssen?

Kennt jemand genauere Gesetzte bzw. Rechtsprechung die das "angreift" ?

Innerorts gilt grundsätzlich Tempo 50. Ich muß doch keinen Autofahrer drann erinnern, daß er dementsprechend erst ab dem Ortsausgangschild auf die folgende (grundsätzlich 100 bzw 120 wenn baulich getrennt) Geschwindigkeit beschleunigt.

Meine ich auch, aber sie machen es manchmal.

In manchen Fällen mag es aufgrund irgeneiner Ausfahrt kurz vor Ortsausgangsschild auch sinnvoll sein, unter Berücksichtigug der Tatsache, dass viele deutlich vorher beschleunigen - ich zugegeben auch oft.

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