ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. HDI Versicherung

HDI Versicherung

Themenstarteram 7. März 2016 um 12:18

Guten Tag hab schon in dem Forum über HDI Versicherung gelesen hab aber nicht so ganz die richtigen Antworten gehört oder nicht was ich höre wollte.......

Und zwar heute vor ein Jahr ist mein Nachbar gegen mein Fahrzeug gegen gefahren ( a6 4f Bj 2010 ) ob das Auto auf Parkplatz oder nicht geparkt war kann ich nicht genau sagen da die alte Streifen sind voll abgenutzt ......

Das Unfall hab ich nicht persönlich gesehen sonder mein Nachbar hat es gehört und ist sofort rausgelaufen und hat mich alarmiert ......

Indefekt war das Nachbar von nehben Haus und hat dem tat vor mein Nachbar zugegeben und auf dem Zettel seine Daten und Versicherung Nummer aufgeschrieben ....

Und das es der Unfall Schuldige ist ......

Polizei haben wir nicht allamiert da ich ein Zeuge hätte.....

Danach hab ich alles über mein gutachte alles gemacht und an Anwalt weiter gegeben.....

Das schaden beträgt 7000,.......€

 

Da ich das Auto nicht weiter fahren dürfte hab ich es repariert auf einige Kosten ....

Vor reperatur hat mein Anwalt schriftlich fristzeiten gegeben und die Möglichkeit das Auto noch mal von Versicherung anzugucken und dem Schaden zu siecherheit zu fexiren.....

In großen Ganzen hab ich von Versicherung schreibe bekommen das die es nicht zahlen ohne zu Gründe usw .....

Jetzt bin ich vor Gericht gegangen bitte nur paar Meinungen oder Tipps mir zu geben ......

Die reparierten teilen hab ich alle aufbewahren zum siecherheit

Beste Antwort im Thema

Wenn Du von einem Rechtsanwalt vertreten wirst, würde ich den fragen und kein Forum.

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten
am 7. März 2016 um 12:30

Was soll man jetzt dazu sagen? Hier wird nur noch das Gericht was dazu sagen.

1. Der Schädiger darf gar nicht sagen, dass er Schuld ist. Die Schuldfrage kann nur ein Gericht klären. Damit hat er schon mal zum "Schaden" seines Versicherers gearbeitet.

2. Hast Du den Schaden der Gegnerischen Versicherung gemeldet?

3. Du kannst auch den Schädiger die Unfallkosten in Rechnung stellen, die kann dieser dann seiner Versicherung weiter leiten.

4. Hast Du eine Schadenmeldung vom Versicherer bekommen?

5. Hat der Versicherer das Gutachten erhalten?

6. Auf welcher Basis wolltest Du abrechnen, auf Gutachter- oder Reparaturkosten-Basis?

7. Hast Du eine Vollkaskoversicherung die in Vorleistung gehen kann und Du trittst die Ansprüche ab?

8. Ich denke es ist kein Totalschaden bei einem 6 Jahre alten A6, der dürfte einen WB über 7.000 Euro haben?!

9. Warum hast Du das FZG repariert und keinen Leihwagen genommen?

Naja, alles so Fragen. Aber lass erst mal Deinen Anwalt machen, der sich hoffentlich mit KH-Schäden und Versicherungen auskennt. Gibt leider viele "Wald- und Wiesenanwälte" die davon null Ahnung oder viel Halbwissen haben. Viel Glück vor Gericht! ;)

Wenn Du von einem Rechtsanwalt vertreten wirst, würde ich den fragen und kein Forum.

Themenstarteram 7. März 2016 um 13:01

Das schaden hab ich direkt gemeldet und sogar denen angeboten das sie eigenen gutachte schicken sollen ....

 

Das schaden Meldung hab ich auch bekommen ....

Und Gutachten ist von Anwalt aus wurde gesendet

 

Das Auto wurde privat gemach hab aber sofort mitgeteilt ...

7000 ist mit allen drum und dran ....

 

Die Klage wurde letzte Jahr schon eingereicht weißt jemand wie lang es noch dauert bis ich in Gericht Saal bin ? .......

Themenstarteram 7. März 2016 um 13:03

30.12.2015 hab dem Klage schreibe bekommen

Nochmal:

Frage den Anwalt, der kennt sich mit den örtlichen Fristen (Klageeingang - Termin) besser aus, als das Forum.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 7. März 2016 um 13:30:12 Uhr:

 

1. Der Schädiger darf gar nicht sagen, dass er Schuld ist. Die Schuldfrage kann nur ein Gericht klären.

Du bist ja ein lustiges Kerlchen. Du bretterst in ein geparktes Auto und stellst Dich dann hin:

"Keine Ahnung wer Schuld hat, vielleicht hatte ich ja Vorfahrt?" Da muss ich zuerst einen Richter fragen!

Was es heutzutage Alles gibt...

Zitat:

Damit hat er schon mal zum "Schaden" seines Versicherers gearbeitet.

Würdest Du mir bitte freundlicherweise erklären, warum?

Themenstarteram 7. März 2016 um 14:03

Ich hab ja kein Unfall gebaut sonder ist mir eine reingefahren

Das weiß ich, Du warst auch nicht gemeint.

am 7. März 2016 um 14:47

@ rrwraith

Offensichtlich will wohl der Schädiger nichts mehr von seine Schuld wissen.

am 7. März 2016 um 15:42

Zitat:

@KKlein01271991 schrieb am 7. März 2016 um 13:18:03 Uhr:

 

Und zwar heute vor ein Jahr ist mein Nachbar gegen mein Fahrzeug gegen gefahren

Polizei haben wir nicht allamiert da ich ein Zeuge hätte.....

Danach hab ich alles über mein gutachte alles gemacht und an Anwalt weiter gegeben.....

Das schaden beträgt 7000,.......€

Da ich das Auto nicht weiter fahren dürfte hab ich es repariert auf einige Kosten ....

In großen Ganzen hab ich von Versicherung schreibe bekommen das die es nicht zahlen ohne zu Gründe usw .....

Jetzt bin ich vor Gericht gegangen bitte nur paar Meinungen oder Tipps mir zu geben ......

Da würde ich mal glatt darauf tippen, dass der HDI bestreiten wird, dass es hier einen Unfall gegeben hat :cool:

7000 Euro bei einen Parkplatzschaden?

Waren das nicht eher 700 Euro?

 

Themenstarteram 29. März 2016 um 8:58

Ne 7000€

am 29. März 2016 um 9:11

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. März 2016 um 14:45:13 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 7. März 2016 um 13:30:12 Uhr:

 

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. März 2016 um 14:45:13 Uhr:

Zitat:

Damit hat er schon mal zum "Schaden" seines Versicherers gearbeitet.

Würdest Du mir bitte freundlicherweise erklären, warum?

Wer die Schuld zugibt macht es dem Versicherer schwerer den Schaden ab zu wehren. Natürlich kann das Schuldeingeständnis widerrufen werden. Wurde ja unter dem Schock des Unfalls gemacht. Aber es liegt nun mal in der Luft. ;)

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 29. März 2016 um 11:11:36 Uhr:

Wer die Schuld zugibt macht es dem Versicherer schwerer den Schaden ab zu wehren. Natürlich kann das Schuldeingeständnis widerrufen werden. Wurde ja unter dem Schock des Unfalls gemacht. Aber es liegt nun mal in der Luft. ;)

Wenn ich schuldhaft einen Schaden verursache, ist es nicht die Aufgabe meines Versicherers, "den Schaden abzuwehren", wie Du es nennst.

Es ist die Pflicht meines Versicherers, dem Geschädigten vollständigen Schadensersatz zu leisten, genau dafür bezahle ich meine Versicherungsprämie!

Deine Antwort
Ähnliche Themen