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Hatte heute nen Unfall :(

Themenstarteram 12. Dezember 2003 um 21:10

Hallo zuammen !

Ich hatte heute einen Unfall auf einem Parkplatz. Ich kam von rechts und eine Frau (wer sonst), ist mir vorne links in den Kotflügel geknallt. Sieht ziemlich übel aus und meine Alufelge ist auch beschädigt.

Als wir uns nicht einig waren wer denn nun Schuld war riefen wir die Polizei. Als der Polizeibeamte dann da war sagte er, das auf Parkplätzen kein "rechts vor links" gilt und es wahrscheinlich darauf hinausläuft, dass jeder zu 50 % Schuld sei und somit jede der Versicherungen jeweils die Hälfte des Schadens trägt. ICH KRIEGE ECHT NEN HALS.

Dann kam noch der Hammer: Jeder von uns musste dann noch 35 Euro Löhnen, wegen einer Ordnungswidrigkeit. Wir hätten nach Meinung des Beamten die Aufmerksamkeitspflicht im Strassenverkehr nicht beachtet. Ausserdem hat irgendjemand bei der Polizei angerufen weil wir die Unfallstelle nicht abgesichert haben. Ich lache mich schlapp, absichern auf nem Parkplatz.

Ich fahre seit neun Jahren unfallfrei und bin ca. 240.000 km in meinem Leben gefahren und nun sowas.

Nun eine Frage an euch:

Ich wechsele im nächsten Jahr meine Versicherung. Falls es tatsächlich dazu kommt, dass jeder 50% des Schadens übernehmen soll, steige ich ja im Prozentsatz.

Erfährt meine neue Versicherung davon, bzw. hat meine jetzige Versicherung die Pflicht dieses meine neuen Haftpfichtversicherung mitzuteilen? Das wäre natürlich ärgerlich, da ich meine Prozente natürlich behalten möchte.

Kennt sich da jemand aus ?

Gruß

Primonan

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10 Antworten

@Primonan

Du bist nicht verpflichtet, den Schaden über deine Versicherung laufen zu lassen. Wenn du die 50% aus dem eigenen Portmonaie bezahlst, ändert versicherungstechnisch (SF-Klasse) nichts.

Was war das denn für ein Parkplatz? Ein Größerer von einem Supermarkt, oder so? Auf denen gilt nämlich fast immer die StVO. Also rechts vor links. Schau mal auf dem Parkplatz, ob da irgendwo ein Schild "Hier gilt die StVO" steht.

Ansonsten du musst die Situation viel genauer beschreiben, damit wir hier eine Einschätzung vornehmen können.

Du sagst, die ist mir reingefahren. Also du hast stillgestanden? Und die ist in dein Auto reingefahren? Dann hat sie auf jeden Fall 100% Schuld.

Oder bist du auch gefahren? Bist du vielleicht in ihren Wagen reingefahren? Jedes auch noch so unwichtig erscheinende Detail kann die Schuldfrage deutlich ändern.

Gruß Christian

Re: Hatte heute nen Unfall :(

 

Zitat:

Original geschrieben von Primonan

Ausserdem hat irgendjemand bei der Polizei angerufen weil wir die Unfallstelle nicht abgesichert haben. Ich lache mich schlapp, absichern auf nem Parkplatz.

Wieso bist du der Meinung, daß man eine Unfallstelle auf einem Parkplatz NICHT absichern muß??

Wenn dir wegen fehlender Absicherung der Unfallstelle dann noch einer 'reinfährt, dürfte dein Eigenanteil noch höher liegen...:(...

Themenstarteram 12. Dezember 2003 um 22:47

Also zum klarstellen der Situation:

Ich bin rechts abgebogen, bin also auch gefahren. Dann kam die Frau von links mit ihrem PKW und ist mir in den linken Kotflügel gefahren.

Ich hab vorher nach links geschaut konnte aber, da die sich durch die parkenden Fahrzeuge ziemlich verdeckt war kein Fahrzeug erkennen. Dann kam sie halt, und ist mir reingefahren.

Eins muss man aber auch Bedenken (meiner Meinung nach), sie ist mir reingefahren und nicht ich ihr. Das ist es was mich daran am meisten aufregt.

@Drahkke:

Sicherlich ist es richtig, dass man Unfallstellen Absichern muss, aber auf nem Parkplatz bei Lidl ?

Auch da muss man es normalerweise, aber es war ja nicht in der Stadt oder Autobahn oder dergleichen. Schließlich fährt man dort auch normalerweise sehr langsam und ich hatte durch ein Warndreieck andere Fahrzeuge behindert wenn sie Ausparken wollen.

Gruß

Primonan

Lies mal in der aktuellen Autobild den Artikel über Unfälle auf Parkplätzen.

Demnach wird da die Schuld immer 50/50 geteilt, wenn nicht einer gestanden hat, weil ja beide §1 StVO verletzt haben und nicht gegenseitig soviel Rücksicht haben walten lassen, dass niemand zu Schade kam.

Und dass man eine Unfallstelle immer absichern muss und es nicht nach persönlichen gutdünken geht, ist ja wohl klar.

Viel schlimmer find ich, dass es dann Leute gibt, die deswegen denken, sie müssten den Hilfsheriff spielen.

Denunziantenpack!

Hi.

Ersteinmal ist zu sagen, dass es sich bei dem Unfall nicht um einen Unfall im rechtlich öffentlichen Verkehrsraum sondern um einen im tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handelt. Die Firma LIDL übt auf dem Parkplatz ihr Hausrecht aus. Wenn nirgendwo ein Schild steht, welches auf die StVO verweist, kannst du dich nicht auf "RECHTS VOR LINKS" berufen.

Grob gesagt hast du - und natürlich auch dein Unfallgegner - den § 1 Abs. 1 u. 2 der StVO (Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme ...) verletzt. Die Bar-Verwarnung in Höhe von 35,- € ist durchaus gerechtfertigt.

Wenn der Schaden nicht all zu groß ist, würde ich es aus eigener Tasche zahlen. Denn deine neue Versicherung hat das Recht sich über dich zu Informieren.

"Lügen haben kurze Beine"

Themenstarteram 13. Dezember 2003 um 19:28

HI,

danke erstmal für eure Antworten.

Habe heute gelesen, dass laut Paragraph 3 der STVO ein maximaler Richwter von 10 km/h auf Parkpläzten gilt.

Sie ist aber wesentlich schneller gefahren, sonst wäre nicht so ein grosser Schaden entstanden. Ausserdem hatt sie Glück, dass ich immer noch die breiten Alufelgen draufhabe. Mit den schmalen Winterreifen wäre sicherlich ein wesentlich grössere Schaden entstanden. Die breite Felge hat einen Grossteil des Aufpralls aufgefangen. (Steht etwas aus den Radkästen heraus.)

Ich habe nun vor nächste Woche zum Gutachter zu gehen, um feststellen zu lassen mit welcher Geschwindigkeit (ungefähr) der Schaden entstanden sein muss. Sollte diese weit über 10 km/h liegen, dürfte ich doch gute Karten haben, oder ? Hab gelesen, dass häufig der zu schnell fahrende die Hauptschuld bekommt.

siehe: http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php

Was haltet ihr davon ?

Gruß

Primonan

Hallo Primonan,

das mit dem Gutachten ist nicht so einfach. Erstmal brauchst du keinen Kfz-Sachverständigen, sondern einen Unfallgutachter. Da gibt es nur wenige, die das professionell erledigen.

Dieser braucht dann eine maßstäbliche Skizze, Fotos (am besten digital) von beiden Fahrzeugen (Schäden) und Fotos von der Endlage der Fahrzeuge (macht meist die Polizei).

Dann wird mit Hilfe einer Computersimulation die Geschwindigkeit beider Fahrzeuge ziemlich genau berechnet.

Solch ein Gutachten zählt meist vor Gericht, kostet aber auch ein paar Euro (IMHO bis in den vierstelligen €-Bereich).

Gruß

am 25. Dezember 2003 um 22:44

Die Ordungswidrigkeit regelt der §34 StVO, der die Pflichten von Unfallbeteiligten regelt.

U.a. ist dort auch das "Beiseitefahren nach geringfügigem Schaden" geregelt.

Was jetzt genau ein "geringfügiger Schaden" genau ist, kann ich ich dir auch nicht sagen.

Darunter dürften jedoch sog. "Parkplatz-Ditscher" fallen.

Diverse Gerichte streiten sich über die Schadenshöhe (ca. 1500-3000 EUR).

 

Dinge, die ins Auto gehören:

Einwegkamera

Zollstock

Taschenlampe

Beifahrer

Zettel + Stift

Versicherungskarte

Kreidestift

Du liegst nunmehr in der Beweispflicht, dass du nicht ursächlich am Unfall warst.

Die o.a. Dinge erleichern Dir dieses.

--

Gruß,

Christian

tja pech!!!! schade..... habe noch teile falls interesse!!! org. frontstoßdtange 100Euro (Solargelb) usw

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