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Hat schonmal jemand hier einen LKW-Führerschein verlängert?

Themenstarteram 14. Juli 2005 um 14:09

Ich habe leider keine passende Abteilung von MT für Verkehrsrecht gefunden.

Ich muß im Dezember meinen dann 5 Jahre alten "CE"-Führerschein verlängern. Soweit ich weiß, muß man dafür zum Allgemein- und Augenarzt. Hat hier jemand schon das Prozedere durch? Geh ich erst zum Arzt und der weiß dann schon, was für Zettel er mir mitgeben muß und dann geh ich zum Amt, oder erst zum Amt?

Muß der ganze Kram erledigt sein, bevor der Führerschein abläuft?

Wieviel werden die Ärzte mir abknöpfen für den Spaß?

Danke

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58 Antworten
am 8. September 2005 um 15:09

Also ich hab nächste Woche meine Termine bei Haus- u. Augenarzt und hab die Vordrucke aus dem Internet gezogen.

Mein C läuft 13.10.05 ab und was passiert, wenn ich ca. Mitte September beantrage und ich kriege den nicht mehr vor 13.10.05:

- ich bekomme anschließend (sagen wir mal 4 Wochen nach Antrag der Verlängerung) den neuen und darf solange nicht LKW fahren

ODER

- der LKW Lappen ist dann komplett abgelaufen und kann nicht mehr verlängert werden??

Oder reicht das Datum des Einreichens (dass das vor dem 13.10.05 liegt)???

Brauche den nicht täglich das ist kein Prob - nur will ich nicht, dass er verfällt.

also wenn ich den vor Ablauf beantrage, bekomme ich ihn später und darf dann vom 13.10.05 bis zum neuen keinen LKW mehr fahren, stimmt das?

wenn ja ist das nicht tragsich für mich, will wie gesagt nur net das der komplett abläuft...

Hallo lese doch einmal was der vorgänger geschrieben hatt.Damit sind die Fragen eigentlich beantwortet

am 9. September 2005 um 6:29

Jo prima also hab ich noch ab dem 13.10.05 zwei Jahre Luft, um die Untersuchungen zu machen und die Verlängerung zu beantragen (nur halt solange ohne Klasse C), ist das in jedem Bundesland so?

Führerschein ... ablauf

 

Hallo zusammen,

mehr zufällig bin in in diesen Thread gestolpert und war dann ziemlich alarmiert, als ich von ablaufenden LKW- Führerscheinen las.

Ich hab noch diesen rosafarbenen Lappen, da steht nix von Ablaufdatum drin.

Auf Seite 2 steht unter Punkt 7 : Gültigkeit unbefristet.

Gilt das nun, oder gilt das nicht?

Würde mich freuen, wenn jemand etwas kompetentes dazu sagen könnte.

am 14. September 2005 um 5:39

Ja denn herzlichen Glückwunsch - du gehörst noch zu den Kandidaten, die den unbefristeten 2er Lappen haben .

Ich für meinen Teil war Montag beim Pipi-Lassen, muss Freitag zum Blutabnehmen und war gestern beim Augenarzt.

Wenigstens das augenärztliche Gutachten (70EUR) hab ich schon in der Tasche.

Zitat:

Original geschrieben von BenderUnit78

Ja denn herzlichen Glückwunsch - du gehörst noch zu den Kandidaten, die den unbefristeten 2er Lappen haben .

Puh... Panik wird durch vorsichtigen Optimismus ersetzt...

Jetzt darf ich mir wohl bloss nicht nen neuen Schein machen lassen, wegen eventueller Probleme im Ausland...

Ist schon gemein, wie solche Sachen zum Geld machen benützt werden, machmal hab ich den Eindruck, neue Verordnungen werden nur gemacht, damit ein bestimmter Berufszweig wieder was mehr verdient.

am 14. September 2005 um 6:09

Zitat:

Original geschrieben von Barxxo

Ist schon gemein, wie solche Sachen zum Geld machen benützt werden, machmal hab ich den Eindruck, neue Verordnungen werden nur gemacht, damit ein bestimmter Berufszweig wieder was mehr verdient.

Jo das stimmt wohl...

am 14. September 2005 um 9:04

Hi

Sicher kannst du dir nen neuen Führerschein ausstellen lassen die untersuchungen alle 5 Jahre müssen nur die machen die nach der einführung des scheckkartenführerscheins ihren c/ce gemacht haben oder all die jenigen die über 50 Jahre alt sind und nen 2 er haben aber auch für alle die ihren Führerschein länger als 3 Monate bei den Förstern lassen mussten die müssen die untersuchungen schon vor wiedererteilung und dann alle 5 Jahre machen.

Also irgendwann muss eh jeder hin.

Du must nur drauf achten wenn du umschreiben lässt das die auch alles eintragen dh. wenn du vorher kl.2 und 3 hast must du nachher kl. B/BE, C1/C1E, C/CE, M, L, T drin stehen haben also schön aufpassen.

 

Gruß Markus

Danke für die Info

 

Zitat:

Original geschrieben von opelsenator0

Sicher kannst du dir nen neuen Führerschein ausstellen lassen...

Ahh... ok.

Zitat:

Original geschrieben von opelsenator0

... oder all die jenigen die über 50 Jahre alt sind und nen 2 er haben...

Gruß Markus

Auch wieder doof....

Davon, dass mein Schein nur bis 50 gültig ist, steht in meinem Schweinchenschein auch nix drin... aber das sind noch ein paar Jahre...

Nochmal vielen Dank denjenigen, die mir hier geholfen haben.

Hallo,

@Barxxo:

Auch wenn in deinem alten Lappen was von "Unbefristet" steht, ist er das nicht mehr. Ob du umtauscht oder nicht, ist eigentlich ziemlich egal. Alles, was nach neuer Richtlinie in Klasse C und CE (also LKW >7,5t, auch mit Anhänger) fällt, ist nur noch bis zum 50. Geburtstag gültig. Am besten schaust du aber mal bei Verkehrsportal im Forum vorbei, da bekommst du die besten Antworten zu Gültigkeit und Umtausch. Leider wird in den meisten anderen Foren viel Halb- und Unwissen breitgetreten und falsche Informationen verteilt.

Wenn du den alten 2er und 3er hattest, gibt es vermutlich keinerlei Probleme bei der Umschreibung, du erhältst automatisch die Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, S, T und sofern der 3er (oder evtl. Klasse 4) vor dem 1.4.1980 ausgestellt wurde, auch noch Klasse A1.

Hast du jedoch nur den 3er, so bekommst du ohne Probleme die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, S sowie wie oben evtl. A1. Auf Antrag bekommst du noch einen beschräkten CE, damit du das, was bisher in Klasse 3 drin war, beim C1E aber nicht enthalten ist, auch weiterhin fahren darfst. Außerdem gibt es auf Antrag auch Klasse T für große Traktoren, was sozusagen ein "Geschenk" darstellt. Da sollte man beim Umschreiben die Antäge stellen, man weiß ja nie, wofür's gut ist. Der beschränkte CE, der dann erteilt wird, ist auch wiederum nur bis zum 50. gültig. Ohne Umschreibung darf man aber mit dem alten 3er ab dem 50. diese Gespanne auch nicht mehr fahren.

Komisch, dass manche Leute die Umschreibregelungen für den 2er immer noch nicht kennen, die wurden nun wirklich damals lang und breit in Fernsehen, Radio und Zeitungen dargelegt, wenn auch nicht immer 100% korrekt.

Gruß,

Michael

Gruß,

Michael

am 16. September 2005 um 4:23

Zitat:

Original geschrieben von MichaelWe

Komisch, dass manche Leute die Umschreibregelungen für den 2er immer noch nicht kennen, die wurden nun wirklich damals lang und breit in Fernsehen, Radio und Zeitungen dargelegt, wenn auch nicht immer 100% korrekt.

Naja du beantwortest Dir das gerade doch selber, warum viele das nicht kennen.

Und wenn schon - sie können doch mal hier nachfragen - dazu gibt´s das doch...

*kopfschüttel*

Gruß

Bender

*der solche lapidaren Aussagen nicht mag und der Meinung ist, die Leute sollen dann einfach das Antworten bleiben lassen, ehe hier polemisch zu werden*

Hallo,

Zitat:

Naja du beantwortest Dir das gerade doch selber, warum viele das nicht kennen.

Und wenn schon - sie können doch mal hier nachfragen - dazu gibt´s das doch...

*kopfschüttel*

Gruß

Bender

*der solche lapidaren Aussagen nicht mag und der Meinung ist, die Leute sollen dann einfach das Antworten bleiben lassen, ehe hier polemisch zu werden*

Mir ging es einzig und alleine darum, dass anscheinend ja immer noch täglich Leute über 50 mit LKW und altem rosa oder grauen Lappen (also definitiv ohne Fahrerlaubnis) unterwegs sind und sich dann bei Polizeikontrollen in Unwissenheit wiegen. Dass man ab dem 50. Geburtstag die Klasse 2 (und auch einen Teilbereich der Klasse 3) unter Vorlage von entsprechenden ärztlichen/augenärztlichen Untersuchungsberichten in einen Kartenführerschein umschreiben lassen muss, wurde nun wirklich anlässlich der Einführung der neuen FS-Regeln in allen Medien breitgetreten. Dass man nicht alle Einzelheiten bei den Umschreibungen kennt, kann ich ja noch verstehen.

Ansonsten war wohl mein Beitrag keine lapidare Aussage, vor allem stimmt der Inhalt, was man definitiv von einigen Beiträgen in diesem Thread nicht behaupten kann (von wegen "unbefristete Gültigkeit" usw.)

Gruß,

Michael

...vergessen...

 

Nagut, man kann sicher kritisieren, dass es eigentlich öffentlich genug abgehandelt wurde. Ich kann mich daran auch noch dunkel erinnern, habs aber wohl verdrängt, weil ich es so doof fand. Deswegen musste ich hier nochmal nachfragen.

So richtig logisch finde ich das Ganze immer noch nicht. Es war bisher immer so, dass einmal gemachte Führerscheine für immer gültig sind, auch wenn sich die Regeln später ändern. Beispielsweise darf mein Vater mit seinem 3er- Führerschein Motorräder bis 250ccm bewegen. Daran ändert sich auch nichts durch die Tatsache, dass ne 250er 1953 ne Art Moped war, während man heute 250er mit Motorleistungen über 50 PS findet..

hallo erstmal hier ans lkw forum!

ich besitze die führerscheine der klassen a, be, c1e, ce und m l t.

da die scheine der klasse c und ce im januar nächsten jahres ablaufen, habe ich mich schon nach informationen bezüglich der verlängerung bemüht, doch so recht bin ich leider auch aus diesem thread nicht fündig geworden.

zitat: bender unit

"Also ich hab nächste Woche meine Termine bei Haus- u. Augenarzt und hab die Vordrucke aus dem Internet gezogen."

und wo bitte gibt es solche vordrucke?

mfg philipp

am 16. September 2005 um 17:50

moinsen.

hab erst gerade meine führerscheine c und ce verlängern lassen.

war ganz einfach.bin zum arbeitsmediziner gegangen.der hat gleich alles gemacht,blutentnahme,pipi,augen.einmal abgehorcht,fertig.das formular hat er auch gleich parat gehabt.40€ hat mir der spass gekostet.nix mit vordrucke etc. nix mit hausarzt und augenarzt.alles abzocke.

hab es aber leider auch zu spät gemerkt,war auch vorher beim hausarztr,hab 90€ für alle möglichen untersuchungen bezahlt die keiner brauch.augenarzt hätte mir nochmal 120! € gekostet!!

also,sucht euch einen lizensierten arbeits/betriebsmediziner.

gruss

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