Hat mein Antrag auf KFZ Hilfe Chancen?

Hallo,
mein Name ist Stefan, ich bin 38 und habe seit 2014 Parkinson. Ich habe ein GdB von 50 und Merkzeichen G.
Seit 1.12.2017 bekomme ich volle EU Rente (ca. 830 euro) und möchte trotzdem arbeiten.
Ich fange am 22.1 einen Job im Callcenter an. ca. 54km weg vom Wohnort. Der Job ist für 30 Stunden in der Woche inkl. Wochenendschicht und spätdienst bis 23 Uhr.
Mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln komme ich nicht zur Arbeit, da entweder so früh oder so Spät kein Bus fährt.
Mein derzeitiges KFZ ist 11 Jahre alt hat 176000km runter und einen Wert von ca. 1500 Euro.
Reparaturen inkl. Winterreifen müßte ich für ca. 2000 euro investieren.
Nun habe ich einen Antrag auf Kfz Hilfe für ein Auto mit Automatik gestellt. Habe aber Angst das der Antrag abgelehnt wird. Die 15 Jahre habe ich voll und somit ist die DRV zuständig.
Die Rehabearbeiterin wollte nix am telefon sagen, meinte nur die schauen ob öffentl. Verkehrsmittel fahren, ob sie zu den Zeiten fahren schauen die nicht.
Das demotiviert natürlich wenn der erste Bus um 8 Uhr am Arbeitsort ankommt und ich um 7.30uhr Arbeitsbeginn habe und der letzte um 22 Uhr fährt und ich bis um 23 Uhr dienst habe.
Vielleicht hat jemand aufmunternte Worte oder Tips?

Dazu kommt das ich ein Kostenvoranschlag einreichen sollte, Mobile.de Angebot geht laut Aussage der Rehabearbeiterin auch, nur der Wagen ist wohl schon weg:-(

mfg
stefan

Beste Antwort im Thema

Gaaanz Wichtig:

Geh sofort zu einem Anwalt der sich mit Sozialrecht auskennt! Der erhebt dann Einspruch. Dazu hast Du nämlich nicht lange Zeit.
Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast und es finanziell knapp wird, kannst Du VORHER zum Amtsgericht gehen und einen Antrag auf Beratunghilfe stellen. Damit gehst Du dann zum Anwalt.

Derartige Anträge aug KZF-zuschuß werden oft zuerst einmal abgelehnt um Kosten zu sparen. Die Behörden hoffen darauf, das Du eingeschüchtert bist und nix unternimmst.

Laß Dich nicht entmutigen. Die Begründung der Behörde ist ja mehr als Dünn. Wie oben schon geschrieben: Dann könnte ja keiner auf dem Land einen Zuschuß bekommen und der in der Stadt würde ihn nicht brauchen. Wenn der Arzt bei Dir einen Behinderung feststellt, die dich entsprechend einschränkt hast Du auch einen entsprechenden Anspruch. Das kann Dir der Anwalt aber erklären, der ist da der Fachmann.

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Hallo
ich habe heute die Ablehnung bekommen.
Die lautet wie folgt.

Sehr geehrter Herr xxx,
Ihrem Antrag vom 18.01.2018 auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können wir nicht
entsprechen.

Begründung

Nach§ 16 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SBG VI) in Verbindung mit der
Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) wird eine Kraftfahrzeughilfe gewährt, wenn Sie wegen Art oder
Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
oder Ort der beruflichen Bildung auf die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges angewiesen sin d.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen können Sie Ihren Arbeitsort oder Ausbildungsort trotz der
bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Die
Fußwege zu den Haltestellen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind Ihnen zumutbar.
Dass Verkehrsmittel zu ungünstigen Zeiten verkehren, ist unerheblich, weil Sie auch ohne Ihre
gesundheitlichen Einschränkungen auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen wären.
Die Voraussetzungen für eine Kraftfahrzeughilfe liegen somit nicht vor.

.-----------------------------------------

Ich bin verzweifelt:-( Der sozialmedizinische Gutachter hat nie mit mir gesprochen und die Bearbeiterin hatte den Ablehnungsgrund schon vor einreichen des Antrags quasi mit der Begründung abgelehnt.,

stefan

Schätze das war nur der erste Schutzschirm, allen das irrelevante Argument Du wärst auch sonst auf das KFZ angewiesen ist total daneben dann dürfte ja bei der heutigen Verkehrssituation auf dem Lande kein Behinderter ein KFZ genehmigt bekommen.
Kenn ich aus anderen Bereichen (REHA) da gibt es "Kostenoptimierer" ganz legal, leider gibt es genug Behinderte die das ich "Will haben" gut kennen und das "ich werde durchhalten" nicht erfüllen wollen.
nimm das als erste Runde und sortiere Deine Argumente.
Die größte Gefahr sehe ich in einem Gesundheitlichen Negativschub, und solche Situationen sind da leider sehr "hilfreich" 😠
Toi Toi Toi

PS: war die Antwort aus einem Großstadtbüro oder vom Landratsamt auf dem Lande?

Hallo
Die Antwort kam aus dem drv Großraumbüro neubrandenburg. Ich habe meinen behandelnen Arzt, Spezialist für Parkinson, wegen einem Gutachten. Hoffe das bringt was.

Gaaanz Wichtig:

Geh sofort zu einem Anwalt der sich mit Sozialrecht auskennt! Der erhebt dann Einspruch. Dazu hast Du nämlich nicht lange Zeit.
Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast und es finanziell knapp wird, kannst Du VORHER zum Amtsgericht gehen und einen Antrag auf Beratunghilfe stellen. Damit gehst Du dann zum Anwalt.

Derartige Anträge aug KZF-zuschuß werden oft zuerst einmal abgelehnt um Kosten zu sparen. Die Behörden hoffen darauf, das Du eingeschüchtert bist und nix unternimmst.

Laß Dich nicht entmutigen. Die Begründung der Behörde ist ja mehr als Dünn. Wie oben schon geschrieben: Dann könnte ja keiner auf dem Land einen Zuschuß bekommen und der in der Stadt würde ihn nicht brauchen. Wenn der Arzt bei Dir einen Behinderung feststellt, die dich entsprechend einschränkt hast Du auch einen entsprechenden Anspruch. Das kann Dir der Anwalt aber erklären, der ist da der Fachmann.

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Ist schon traurig. Auch bei mir wurden fast alle bisherigen Verschlimmerungs-, Reha- und Kfz-Hilfe-Anträge zunächst mal abgelehnt, und jedes Mal ging es nach Einschaltung eines Anwalts dann doch. Ich kann mir das auch nur so erklären, dass die Behörden die Unsicherheit mancher Antragsteller ausnutzen wollen. In vielen Fällen scheint die Abschreckung ja auch zu wirken. Das ärgerliche daran ist, dass der Sachbearbeiter, der den Antrag als erstes liest, sich der Tatsache doch bewusst sein muss, dass der Anspruch rechtens ist und in zweiter Instanz durchgehen wird. Trotzdem wird die Sache erst mal künstlich verzögert und der Antragsteller quasi gezwungen, Geld für einen Rechtsbeistand auszugeben.

Das ist übrigens genau der Stoff, aus dem Verschwörungstheorien gemacht werden: Gibt es vielleicht ein geheimes Abkommen zwischen DRV, Versorgungsämtern, Arbeitsagentur und dem Verband Deutscher Anwälte? 😉

Verschwörungstheorie ist natürlich Blödsinn.

Wie geschrieben: es gibt sowas wie Beratungshilfe und Prozesskostenbeihilfe. da zahlt der staat also die eventuell anfallenden gerichts und anwaltskosten.

Das Problem ist: Die sachbearbeiter in den versorgungsämtern haben nur kleine Budgets und haben die Anweisung erstmal extrem streng zu sein. Und die bei der arbeitsagentur haben die Anwesiung jemanden möglichst schnell zu vermitteln, egal wohin, haubtsache weg.

Moin,

da es eine Sache des Sozialem ist, ist der erste Weg wenn auch der Widerspruch abgelehnt ist, der Weg vorm Sozialgericht. Da ist die 1.Instanz Kostenfrei! Ich würde Dir eine Mitgliedschaft beim VDK vorschlagen, da bekommst Du auch Rechtshilfe! Hole Dir bei deinen Facharzt eine Bestätigung, das aufgrund der Behinderung für Dich keine öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar/möglich sind, und beschreibe das auch in Deinen Widerspruch.

Zitat:

@dbr70 schrieb am 13. Februar 2018 um 11:53:19 Uhr:


Ist schon traurig. Auch bei mir wurden fast alle bisherigen Verschlimmerungs-, Reha- und Kfz-Hilfe-Anträge zunächst mal abgelehnt, und jedes Mal ging es nach Einschaltung eines Anwalts dann doch. Ich kann mir das auch nur so erklären, dass die Behörden die Unsicherheit mancher Antragsteller ausnutzen wollen. In vielen Fällen scheint die Abschreckung ja auch zu wirken. Das ärgerliche daran ist, dass der Sachbearbeiter, der den Antrag als erstes liest, sich der Tatsache doch bewusst sein muss, dass der Anspruch rechtens ist und in zweiter Instanz durchgehen wird. Trotzdem wird die Sache erst mal künstlich verzögert und der Antragsteller quasi gezwungen, Geld für einen Rechtsbeistand auszugeben.

Das ist übrigens genau der Stoff, aus dem Verschwörungstheorien gemacht werden: Gibt es vielleicht ein geheimes Abkommen zwischen DRV, Versorgungsämtern, Arbeitsagentur und dem Verband Deutscher Anwälte? 😉

Moin,

dann machst Du wohl grundlegend immer was falsch!😕🙂

Hallo,
Mein behandelnder Arzt (Parkinsonspezialist) hat mir heute geschrieben, das er mir leider kein Gutachten ausstellen darf. Grund ist die befangenheit als mitbehandler. Das Gutachten, würde das Amt nicht berücksichtigen.
Ich schreibe jetzt ein Widerspruch und lege dar das ich schon bei ca. 100m Fußweg schmerzen habe. Fordere auch gleich ein Gutachten ein . Nur wie widerlege ich den Punbkt , das kein kfz zu meinen schichten fährt?
mfg
stefan

Wie schon geschrieben: Geh zum Rechtsanwalt! Am besten einer der sich auf Sozioalrecht spezialisiert hat.

Der weiß genau wie der Wiederspruch begründet sein muß. Als "Amateur" hast Du da Null Chance. Dein Einspruch wird von den Beamten direkt in der Luft zerissen da Du kein Jurist bist. Das ist vergebene Liebesmüh. Der Anwalt formuliert den Einspruch so, das es klappt und der kennt auch entsprechende Gutachter die er Dir empfehen kann. Und er weiß welche Gutachten und Belege Du brauchst. Der macht das den ganzen Tag, das ist sein Job.

Und keine Angst: Anwalt heißt nicht unbedingt Klage oder sowas. Das denken Viele, ist aber absoluter Quatsch. Der Anwalt schreibt nen Einspruch. Das Amt gibt dem statt oder eben nicht. Wenn Sie dem statt geben ist alles OK, wenn nicht, dann geht es vor Gericht, dann muß immer noch keine Verhandlung kommen. Der Richter macht das meist vom Schreibtisch aus.

Und wegen der Kosten wurde ja oben schon genug geschrieben. Nur kurz: Du hast zuerst keine und später dann eventuell geringe Kosten. Wenn der Einspruch anerkannt wird, hast Du keine Kosten.

Zitat:

@stefan79gn schrieb am 13. Februar 2018 um 17:28:20 Uhr:


Hallo,
Mein behandelnder Arzt (Parkinsonspezialist) hat mir heute geschrieben, das er mir leider kein Gutachten ausstellen darf. Grund ist die befangenheit als mitbehandler. Das Gutachten, würde das Amt nicht berücksichtigen.
Ich schreibe jetzt ein Widerspruch und lege dar das ich schon bei ca. 100m Fußweg schmerzen habe. Fordere auch gleich ein Gutachten ein . Nur wie widerlege ich den Punbkt , das kein kfz zu meinen schichten fährt?
mfg
stefan

Moin,

das ist doch Blödsinn was Dein Arzt sagt!!! Natürlich darf er was zu Deinen Krankheitsbild schreiben. Das ist auch so der Fall, wenn Du beim Kreis einen Behindertenausweis , oder eine Reha beantragst. Das gibt der behandelte Arzt auch eine Stellungnahme zu Dir ab!
Mir kommt vor, das er sich nur drücken will. Sonst halt Arzt wechseln, oder Hausarzt bitten.

Zitat:

@allesgeht schrieb am 13. Februar 2018 um 18:27:48 Uhr:



...das ist doch Blödsinn was Dein Arzt sagt!!! Natürlich darf er was zu Deinen Krankheitsbild schreiben....

Bringt bloß nichts, wie Bei z.B. Wiedereingliederung oder Beantragung einer Pflegestufe hat der Hausarzt aber so überhaupt nichts zu Melden.

VDK hat bei mir überhaupt nicht funktioniert die Qualifikation des Beratenden war zu meinem Fall nicht vorhanden was aber nicht gesagt wurde 😠
Weiter hat mir das Integrationsamt geholfen, ob dies im Falle eines KFZ klappt weis ich nicht

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 13. Februar 2018 um 20:35:58 Uhr:



Zitat:

@allesgeht schrieb am 13. Februar 2018 um 18:27:48 Uhr:



...das ist doch Blödsinn was Dein Arzt sagt!!! Natürlich darf er was zu Deinen Krankheitsbild schreiben....

Bringt bloß nichts, wie Bei z.B. Wiedereingliederung oder Beantragung einer Pflegestufe hat der Hausarzt aber so überhaupt nichts zu Melden.

VDK hat bei mir überhaupt nicht funktioniert die Qualifikation des Beratenden war zu meinem Fall nicht vorhanden was aber nicht gesagt wurde 😠
Weiter hat mir das Integrationsamt geholfen, ob dies im Falle eines KFZ klappt weis ich nicht

Moin,

Pardon, aber Du hast wirklich keine Ahnung!!! Wenn Du mit dem VDK nicht zufrieden warst, ist das immer eine einzelne Erfahrung! Und das bedeutet nicht für den ganzen VDK.
Und ein Hausarzt gibt immer wenn nötig den Hinweis/Empfehlung zu einer Eingliederung, aber das Thema hat bei KFZ Förderung nicht im geringsten ein Zusammenhang! Weis nicht was Du damit sagen willst😕
Und das Integrationsamt fördert kein PKW (früher bei Beamten)!!!

Deine Halbweisheiten und Unterstellungen bringen hier keinen weiter, und dann lass es lieber!
Ich bin vom Fach, hört sich "doll" an, aber ist mein Job.🙂

Zitat:

@allesgeht schrieb am 14. Februar 2018 um 17:05:30 Uhr:


...Pardon, aber Du hast wirklich keine Ahnung! (....) Ich bin vom Fach, hört sich "doll" an, aber ist mein Job.🙂

Wenn Du schon nur Dir selbst glaubst und alles andere Blödsinn sein soll dann Lese wenigstens richtig.

Was habe ich behauptet, und was war Beispielhaft...

Hallo, sorry für die späte Antwort.
Heute am 17.05.2018 ca. 4 Monate nach dem Einreichen des Widerspruchs zur Ablehnung der KFZ Hilfe. Kam heute der Bescheid das meinem Widerspruch stattgegeben wurde. Nachdem der sozialmedizinische Dienst bei meinem Facharzt (Neurologen und Parkinsonspezialist) ein ärztliches Gutachten angefordert hatte. Hat dieser dann bestätigt das ich nach 300metern gehen, Schmerzen im Bein habe. Dies reicht laut bescheid aus um meinen Antrag zu befürworten. Die Ablehnung ist nun hinfällig und nun wurden die Vorgänge an die zuständige Fachabteilung weitergeleitung zur erteilung eines entsprechenden Ausführungsbescheides.
Nun hoffe ich es geht fix und die Tage bekomme ich mein Geld. Bin sehr Glücklich und der lange Kampf hat sich gelohnt.

Mfg Stefan

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