Hat der Fußgänger hier Vorrang oder ich?
Hab es mal versucht darzustellen.
Angenommene ich biege links ab und ein Fußgänger will die Straße überqueren,er steht noch auf der anderen Straßenseite und ich abbiege obwohl er noch weit entfernt ist hab ich ihn dann den Vorrang genommen?
85 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 28. Februar 2024 um 17:30:18 Uhr:
Sag mir mal, wie ich als Autofahrer § 1 StVO hier umsetze. Radfahrer durchlassen oder nicht?
Dem Foto nach bist du auf einer Vorfahrtsstrasse. Kein Abbiegen erfolgt. Da der "ältere" Radfahrer auf der Verkehrsinsel (Querungshilfe) keine Ampel oder Zebrastreifen hat, die ihm Vorrang gewähren, brauchst du ihn nicht vorbeilassen, der Radfahrer ist wartepflichtig. Du darfst ihn aber vorlassen, wenn es die Verkehrssituation erlaubt. Eine Vollbremsung würde ich dafür besser nicht machen.
Bei der Situation des TE bin ich mir nicht sicher. Unsicher, weil ich nicht beurteilen kann, ob die Querungshilfe noch zum Kreuzungsbereich zählt oder nicht mehr. Im Zweifel würde ich den Fußgänger durchwinken, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer auf der Vorfahrtsstrasse herangerauscht kommt.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 28. Februar 2024 um 23:31:58 Uhr:
... Der Verkehrsteilnehmer wird zu einem Verhalten gezwungen, das er nicht will. Besonders dann, wenn dies nachhaltig, wiederholt und ohne freiwillige Ausweichmöglichkeit geschieht (etwa Stau, für ihn unverständliche Verkehrslenkungsmaßnahmen, aggressives Verhalten anderer VT, dem er nachgeben muss, allgemein überhöhte Verkehrsdichte). Dann ist irgendwann die eigene Frustrationsgrenze erreicht und der angestaute Ärger bricht sich Bahn. ...
Wenn ein Verkehrsteilnehmer mit so einer Situation nicht klarkommt und aggressiv wird, dann hat er im Strassenverkehr nichts zu suchen!!!
Zitat:
@Rockville schrieb am 28. Februar 2024 um 19:23:25 Uhr:
Zitat:
@ME1200 schrieb am 28. Februar 2024 um 19:10:44 Uhr:
Und solange der Fussgänger sich nicht bereits auf der Fahrbahn des PKW befindet sondern noch auf der Verkehrsinsel hat er zu warten bis der Karton durch ist .Und das gilt deiner Meinung auch beim Abbiegen? Es kann doch fast nicht wahr sein, dass jemand so stur auf seiner falschen Sichtweise beharrt.
Ich weiß die Polizei kennt vielfach auch die Regeln nicht und trotzdem hat sie die gleiche Meinung wie ME1200 in einem Pressbericht wiedergegeben. Glaubst du nicht auch, dass sie das vorher intensiv rechtl. prüfen wird bevor sie einem Redakteur die entsprechende Antwort geben?
Außer dir selbst hat niemand hier diesen Presseartikel so verstanden. Es ist ganz klar, dass du ihn einfach falsch interpretierst. Aus dem Zusammenhang geht ganz klar hervor, dass der Artikel den Unterschied zwischen einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und einer Querungshilfe erläutern will. Auf den Fall des Abbiegens wird dabei gar nicht eingegangen. Es wird lediglich erläutert, dass Fußgänger an einer Querungshilfe keinen Vorrang haben. Beim Abbiegen haben sie Vorrang, aber nicht wegen der Querungshilfe, sondern wegen der Regelung aus § 9 Abs. 3 StVO. Eine Querungshilfe ändert also nie etwas am Vorrang eines Fußgängers - er hat entweder Vorrang oder eben nicht. Lies dir den Artikel doch einfach noch mal durch:
https://www.mittelbayerische.de/.../...r-haben-keinen-vorrang-11343296
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Zitat:
@Glg11 schrieb am 29. Februar 2024 um 02:55:02 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 28. Februar 2024 um 17:30:18 Uhr:
Sag mir mal, wie ich als Autofahrer § 1 StVO hier umsetze. Radfahrer durchlassen oder nicht?
Dem Foto nach bist du auf einer Vorfahrtsstrasse. Kein Abbiegen erfolgt. Da der "ältere" Radfahrer auf der Verkehrsinsel (Querungshilfe) keine Ampel oder Zebrastreifen hat, die ihm Vorrang gewähren, brauchst du ihn nicht vorbeilassen, der Radfahrer ist wartepflichtig.
DAFÜR hätte ich jetzt seeeehr gerne mal eine QUELLE gesehen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. Februar 2024 um 07:22:23 Uhr:
DAFÜR hätte ich jetzt seeeehr gerne mal eine QUELLE gesehen.
Zweifelst du es denn an, dass der Fußgänger wartepflichtig ist? Hier tun sich ja Abgründe auf ...
Wartepflichtig ist er, weil nirgends sein Vorrang geregelt ist. Aber es wird auch noch mal extra in § 25 Abs. 3 StVO erwähnt:
"Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten."
Und wenn du meinst, dass er zu diesem Zeitpunkt Radfahrer und nicht Fußgänger ist: Dann muss er doch beim Überqueren einer Vorfahrtstraße auch warten.
Zitat:
@Rockville schrieb am 29. Februar 2024 um 07:24:57 Uhr:
Zweifelst du es denn an, dass der Fußgänger wartepflichtig ist?
Ja.
Zitat:
Hier tun sich ja Abgründe auf ...
Allerdings!
Zitat:
Wartepflichtig ist er, weil nirgends sein Vorrang geregelt ist.
Nicht? Ich glaube, der entsprechend § wurde hier schon 2-3 mal genannt?
Gruß Metalhead
Auf dem Foto biegt doch aber niemand ab. Du hast es doch selbst zitiert: "Kein Abbiegen erfolgt."
Zitat:
@Rockville schrieb am 29. Februar 2024 um 07:33:07 Uhr:
Auf dem Foto biegt doch aber niemand ab. Du hast es doch selbst zitiert: "Kein Abbiegen erfolgt."
Achso ich hab glaub ich den Themawechsel verpasst und war gedanklich dann bei der abknickenden Vorfahrtstraße (mit dem Bild des TE im Kopf). Ich dachte du willst mir verkaufen daß "einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen" kein Abbiegen ist.
Wenn du einfach geradeaus fährst hat der Fußgänger natürlich zu warten (mit oder ohne Querungshilfe), das ist klar.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Glg11 schrieb am 29. Feb. 2024 um 03:3:21 Uhr:
Wenn ein Verkehrsteilnehmer mit so einer Situation nicht klarkommt und aggressiv wird, dann hat er im Strassenverkehr nichts zu suchen!!!
@Glg11
Famous last words - oder so 😉
Das, was du da sagst, ist auch so eine rigorose Ansicht, die ich zwar nachvollziehbar, aber auch bedenklich und irgendwie ihrerseits aggressiv finde - nämlich ordnungspolitisch aggressiv. Da gibt es die Rechtschaffenen und die Bösen, und letztere gehören weg von der Straße, so kommt das rüber.
Ich denke, es kommt doch sehr stark auf das Maß an Frustration an, das die bisherige Wegstrecke dem VT auferlegt hat, und das ist durchaus bei jedem verschieden, ebenso, wie geduldig er damit umgeht.
Pauschale Verurteilungen finde ich da wenig zielführend.
Und, wie erwähnt, das ist eine aus langer Beobachtung gezogene Schlussfolgerung in diese zwei Fallgruppen - völlig ohne jede Wertung und ohne moralische Gewichtung.
Zitat:
@Rockville schrieb am 27. Februar 2024 um 23:30:18 Uhr:
Dass man beim Abbiegen, egal ob rechts oder links, querende Fußgänger und Radfahrer durchlassen muss, ist dir aber schon bekannt, oder?
Hallo,
aber nur, wenn die Fußgänger und Radfahrer der Hauptstraße folgen. Das tun sie hier nicht.
Lösung der Ausgangsfrage:
Fußgänger haben hier keinen Vorrang.
Grüße,
diezge
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. Februar 2024 um 07:54:00 Uhr:
...
Achso ich hab glaub ich den Themawechsel verpasst und war gedanklich dann bei der abknickenden Vorfahrtstraße (mit dem Bild des TE im Kopf). Ich dachte du willst mir verkaufen daß "einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen" kein Abbiegen ist.
Wenn du einfach geradeaus fährst hat der Fußgänger natürlich zu warten (mit oder ohne Querungshilfe), das ist klar.Gruß Metalhead
Das ist ein spannender Punkt, das habe ich kürzlich sogar gelesen...
Fussgänger haben beim queren der Straße, z.B. an einer Kreuzung sogar Vorrang, wenn das Fahrzeug einer klassischen abknickenden Vorfahrtstraße folgt (abbiegt) ...
Da man sich dessen bewusst ist, dass das tatsächlich etliche Fahrzeugführer NICHT wissen, hat man oftmals bei solchen Kreuzungen Geländer montiert, damit Fussgänger NICHT reihenweise in ihren Unfalltod watscheln, obwohl sie im Recht sind...🙄
https://www.sueddeutsche.de/.../...l-dpa-com-20090101-191014-99-286034
"Haben Fußgänger Vorrang gegenüber abbiegenden Autos?
....
Oftmals sei das notwendige Verhalten gegenüber querenden Fußgängern bei Autofahrern unzureichend bekannt, wenn sie mit dem Auto einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgen. Das Zusatzzeichen, das den Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße anzeigt, fordert laut Schmidt vom Autofahrer besondere Rücksicht. Falls nötig, müsse er warten.
Abknickende Vorfahrtsstraßen werden im Vergleich zu einem normalen Abbiegevorgang schneller befahren. Deshalb sind die Verkehrsbehörden auf Grund der Unfallgefahren gehalten, den Fußgängerverkehr im Bereich einer abknickenden Vorfahrtsstraße
...."
Zitat:
@diezge schrieb am 29. Februar 2024 um 08:52:27 Uhr:
aber nur, wenn die Fußgänger und Radfahrer der Hauptstraße folgen. Das tun sie hier nicht.Lösung der Ausgangsfrage:
Fußgänger haben hier keinen Vorrang.
Ich habe schon vor langer Zeit bemerkt, dass deine Beiträge inhaltlich immer falsch sind. Ich dachte schon mal, dass dein Dasein bei MT nur ein Scherz oder ein psychologisches Experiment sei, aber du meinst das offenbar alles ernst.
Es wurde zur Ausgangsfrage eigentlich schon alles gesagt. Für dich gibt es noch eine kleine Freizeitbeschäftigung:
https://rechtstipp24.de/.../
Zitat:
@Jonas-1450 schrieb am 27. Februar 2024 um 18:13:40 Uhr:
Hab es mal versucht darzustellen.
Angenommene ich biege links ab und ein Fußgänger will die Straße überqueren,er steht noch auf der anderen Straßenseite und ich abbiege obwohl er noch weit entfernt ist hab ich ihn dann den Vorrang genommen?
um mal wieder zum Thema zurück zu kommen,
was heisst auf der anderen Strassenseite??
wenn er sich noch auf der Strassenseite des nach rechts führenden Verkehrs befindet, also die untere Fahrbahn noch nicht überquert hat, und sich noch nicht auf der Insel befindet, kannst du natürlich unter berücksichtigung des fliessenden Verkehrs abbiegen und fahren.
Sollte er schon auf der Insel stehen und weiter wollen, würde ich Situatiuonsabhängig entscheiden,
wie weit ist die Insel von der Kreuzung weg?
wie ist der Verkehr hinter mir?
Auf dem bild sieht es fast so aus, als wäre die Insel recht weit ausserhalb der Kreuzung, so dass man auch zu dem Schluss kommen könnte, mein Abbiegevorgang ist abgeschlossen und ich bin ganz normaler geradeaus Verkehr, also so als würde ich normal die Strasse von rechts angekommen sein, dann wäre er wartepflichtig.
Zitat:
@diezge schrieb am 29. Februar 2024 um 08:52:27 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 27. Februar 2024 um 23:30:18 Uhr:
Dass man beim Abbiegen, egal ob rechts oder links, querende Fußgänger und Radfahrer durchlassen muss, ist dir aber schon bekannt, oder?Hallo,
aber nur, wenn die Fußgänger und Radfahrer der Hauptstraße folgen. Das tun sie hier nicht.
Lösung der Ausgangsfrage:
Fußgänger haben hier keinen Vorrang.Grüße,
diezge
Deine Lösung ist leider falsch.
Ob nun Hauptstraße oder nicht, ist absolut egal.