Hase gegen Stoßstange
Moin Moin,
da ist mir doch gestern ein blöder Hase bei Tempo 120 vors Auto gelaufen. Pech für den Hasen und für mich. Was versucht der Hase auch über eine 4-spurige Schnellstraße zu laufen!?!
Die Stoßstange und der Nebelscheinwerfer sind nicht mehr zu retten. Bringe den Wagen heute in die Werkstatt, mal sehen was noch kaputt ist, ich hoffe nichts weiter.
Hier nur ein Tipp ein Zusammenstoß mit einem Hasen ist ein Wildunfall und muß bei der Polizei gemeldet werden...sonst kein Schadensersatz durch die Versicherung!!!!
Meine Versicherung wird auch zahlen wenn die "Vertrauenswerkstatt" bestätigt das es ein Wildschaden ist...mal sehen.
Hat hier schon jemand Erfahrungen mit Wildschäden ?
Was kostet so eine neue Stoßstange mit Nebelscheinwerfer?
SO EIN BLÖDER HASE !!
Christian
23 Antworten
Abend Opelfraktion,
Hier mal für die Leute die es nicht so mit den Versicherungen wissen, hier mal ein Auszug....Vllt. Hilft es dir ja und den ein oder anderen 😉
Ausweichunfälle / Wildschäden
Wer einen Wildunfall erleidet, bekommt seinen Schaden am Auto durch die Teilkaskoversicherung ersetzt.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich um einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild handelt.
Dazu zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes z. B. Hirsche, Rehe, Gemsen, Luchse, Füchse, Hasen, Marder, Dachse und Wisente, aber auch Wildkaninchen, Murmeltiere, Wildkatzen oder Fischotter.
Schäden durch andere Wildtiere ersetzt nur eine Vollkaskoversicherung , soweit vorhanden.
Damit die Teilkasko zahlt, muss der Zusammenstoß mit Haarwild aber auch ursächlich für den Unfall gewesen sein. Die Beweislast dafür liegt beim Versicherungsnehmer (BGH, Urteil vom 18.12.1991, r+s 1992, 82).
Wird bei einem Wildunfall das Wild verschont, landet das Auto jedoch durch das Ausweichmanöver an einem Baum und wird total zerstört, so musste die Kaskoversicherung früher nicht eintreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in einem Urteil aus dem Jahr 1991 im Grundsatz ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, dass Kosten, die durch einen Rettungsversuch entstehen, selbst dann von der Versicherung zu tragen sind, wenn keine Berührung mit dem Wild stattfand, wie es in den Versicherungsbedingungen gefordert ist.
Der BGH begründete dies mit der Rettungspflicht des § 62 VVG . Gemeint ist jedoch die Rettung des Fahrzeuges vor schweren Schäden und nicht die Rettung des Tieres. Deshalb gilt diese Rechtsprechung nur für Zusammenstöße mit Rot- oder Schwarzwild.
Für den Schadenersatz ist jedoch Voraussetzung, dass nachgewiesen wird, dass tatsächlich auch ein Ausweichmanöver vor einem größeren Tier stattgefunden hat und nicht etwa eine Trunkenheitsfahrt im Graben endete (BGH AZ: IV ZR 202/90). Zum Beweis dafür verlangt der Versicherer in der Regel ab einer bestimmten (von Versicherer zu Versicherer abweichenden) Schadenhöhe eine so genannte Wildschadenbestätigung, die von der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter ausgestellt wird (AKB § 7 III). Die Aussage des Versicherungsnehmers allein genügt dagegen nicht (OLG Jena, Urteil vom 7.3.2001, VersR 2001,855).
Bei Ausweichunfällen im Zusammenhang mit Kleintieren wie zum Beispiel Hasen oder Katzen zahlt die Teilkasko dagegen nicht (BGH, Urteil v. 18.12.1996, VersR 97,351). Wer hier dem Tier zuliebe ausweicht, muss sich vorhalten lassen, grob fahrlässig gehandelt zu haben.
Praxistipp:
Zur Feststellung der Ansprüche gegenüber der Versicherung sollten nach einem Wildunfall alle Spuren gesichert werden. Insbesondere sollte nach einem Wildunfall der Wagen vorläufig nicht gewaschen werden. Außerdem sollte nach einem Wildunfall sofort die Polizei und der zuständige Förster benachrichtigt und bei größeren Schäden unbedingt die Aufnahme eines Unfallprotokolls verlangt werden. Zudem sollte man sich zumindest die Haare oder Blutflecken an der Karosserie bestätigen lassen!
MFG Ricky
So nun war ich in der Werkstatt und die haben zum Glück ein paar Haare in der Radaufhängung gefunden. Die Versicherung wird den Schaden nun erstmal regeln und ich hoffe das es bei einem Teilkaskoschaden bleibt. Kosten ca. 1000€ (AUTSCH!)
Naja so werde ich auch die kleinen Steinschläge an der Stoßstange los...es gibt immer auch was Positives.
Ich werde berichten wie es weiter geht.
P.S. ich fahre als Leihwagen einen Honda Jazz ( ganz nett, aber warum habe die vergessen da einen Motor einzubauen...sowas langsames habe ich noch nie gefahren!!! Und mein Vectra ist ja auch keine Rakete )
Gruß KC
Hab vor zwei Jahren mit meinem GTS mal nen Hasen von der Straße geschubst. Stoßstange und NSW kaputt. Rechnung hab ich grad rausgesucht, hat 1048 Euronen gekostet. Als ich am nächsten Tag dann bei den Grün-Weißen war sind die sogar extra mit zum "Tatort" gefahren wo auch der Hase noch lag. Die haben mir dann den Schrieb fertig gemacht und wollten der Straßenmeisterei eine Nachricht zukommen lassen damit der Hase auch orfnungsgemäß beseitigt wird.
ich hatte vor 2 Monaten einen Wildunfall. Hab auch einen Hasen platt gemacht. 2 spurige Fahrbahn bei Tempo 80 läuft das Tier aus der Mittelleitplanke genau vor mein Rad (allerdings das rechte). War mitten in der Nacht. Ich habe die Polizei verständigt und die haben das arme Tierchen eingesammelt und auch die Teile meines Autos. An meinem Ex-audi Cabrio fehlten die Blenden der Stoßstange, der Blinker war hin, die Stange gerissen und der Kotflügel hatte von innen was abbekommen.
Hab tags drauf die Versicherung (HUK) angerufen und die Sache erklärt. Die haben mich zurückgerufen und mir einen Gutachter in der Nähe genannt, bei dem ich vorstellig werden musste. Der hat alle Daten und den Schaden aufgenommen, 3 Haare von der Stoßstange abgemacht und eingetütet.
Die TK hat ohne Probleme übernommen. Kein Hochstufen keine SB. Schaden war ca. 1500,--€.
Gruß
Anja
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Zitat:
Original geschrieben von kcsunshine
P.S. ich fahre als Leihwagen einen Honda Jazz ( ganz nett, aber warum habe die vergessen da einen Motor einzubauen...sowas langsames habe ich noch nie gefahren!!! Und mein Vectra ist ja auch keine Rakete )
Gruß KC
ich hab keinen leihwagen bekommen. mein opelhändler hat sowas nicht. hätte mir selber irgendwo einen leihen dürfen.
btw. leihwagen und Wertminderung, wird bei einem Wildunfall in der Regel von der Verischerung nicht übernommen
Der Leihwagen wird von der Versicherung übernommen, da ich den Wagen in eine Vertrauenswerkstatt der Versicherung gebracht habe.( Das erspart mir den Gutachter!!)
Somit kostet mich das ganz nichts. Bin gespannt ob mein Vectra heute fertig wird, ich will endlich wieder ein vernünftig klimatisiertes Auto haben !!
Zum Service der Versicherung gehört auch eine Außen/Innenreinigung...echt nicht schlecht.
KC