Handyverbot bei "Start-Stop"
Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.
»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a
sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.
Beste Antwort im Thema
Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?
Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?
Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.
311 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Der Motor ist aus wenn keine Verbrennung statt findet, was die Elektronik sagt ist dann wurscht.
ich finde das echt toll, dass Du Dinge weißt, die noch niemand anders entschieden hat. Weder gab es hierzu eine gesetzliche noch eine richterliche Klarstellung.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Es triff genau das ein, was ich zuvor schon geschrieben hatte. In dem Urteil, hat der Betroffene den Motor abstellt ! In unserem Fall jedoch hat der TE eine Start/Stop Automatik, die den Motor zwar ausstellt, ihn aber sozusagen in Standby hält. Man muss nur kurz die Kupplung betätigen und der Motor springt ohne einer Schlüsselbewegung wieder an.Zitat:
Original geschrieben von Detta56
Telefonieren in dem Fall ist eindeutig erlaubt (Siehe Urteil OLG)http://www.burhoff.de/.../?...
Auf jeden Fall eine grenzwertige Angelegenheit, dessen Ausgang ich schon gern einmal wüsste.
Ich bin jedoch der Meinung, dass in diesem Fall das Handy nicht benutzt werden darf.
Die Frage die sich mir stellt ist, wo der Unterschied sein soll zwischen der Handbewegung des Schlüsseldrehens und der Fußbewegung des auf die Kupplung tretens? Das wird auf jeden Fall ein interessantes Urteil, wenn denn mal eins gefällt wird.
Beim elektro Auto gibt es ja auch keine Verbrennung 😉
Oder man sagt ganz pauschal" während des Betriebs des Fahrzeugs" 🙂
Ich brauche kein Richter der mir sagt wann ein Motor ausgeschaltet ist.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Die Interpretation unserer Kreispolizeibehörde zum Thema "wann ist ein Motor aus" lautete: Wenn die Zündung ausgeschaltet ist, also der Schlüssel in Position "0" steht oder abgezogen ist.
Mich würde grundsätzlich interessieren, auf welcher (verfassungs-)rechtlichen Grundlage eine Interpretation durch die Polizei möglich wäre. Mit der immer noch geltenden Gewaltenteilung ist die Polizei genau der Bereich, der bei diesem Thema absolut null zu vermelden hat.
Interpretieren darf nur einer, und das sind Gerichte und das nur in einer Situation, dann, wenn die zur Entscheidung vorliegende (Real-)Situation vom Gesetzestext abweicht.
Zitat:
Aber es ist richtig, das Gesetz ist da schwammig.
Vieles, aber das sicher nicht, der Text ist eindeutig:
- "Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht ..."
ohne jede Vorgabe, wo es stehen muss. Kein "parken", was nur dort erlaubt wäre, wo parken nach §12 StVO erlaubt wäre; kein "ruhender Verkehr", nichts von alledem sondern ausschließlich "stehen".
Da ist nichts "schwammig" und man muss auch nichts interpretieren, was der Gesetzgeber gemeint haben könnte, weil hier keine Formulierungsschwierigkeiten zur Darstellung einer Abgrenzung existieren.
- "... und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."
kein "Zündung muss aus sein", kein "Schlüssel muss abgezogen sein". Auch hier kein Raum für Interpretation, denn hätte der Gesetzgeber ein "Zündung aus" bei der Abgrenzung zulässig-unzulässig haben wollen, hätte er auch diese Situation ohne jede Probleme bei der Formulierung auch schreiben können.
Auch beim automatisiertem Motorstopp sind alle Vorgaben zur legalen Handynutzung (mit dem Ding in der Hand) vollständig und absolut eindeutig erfüllt.
Problem und auch "Falle" für den Fahrer ist allerdings dann, wenn Motorstopp zu Ende ist und noch Gespräch übrig bleibt. Ob da nun die Rotphase zu kurz ist oder die S/S-Steuerung den Motor unvermittelt noch während der Rotphase an wirft - dann hat man das Handy auch sofort fallen zu lassen.
Auch hier keine Interpretation mit der Möglichkeit das Gespräch noch mit einer Grußformel beenden oder das Handy noch ordentlich wegstecken zu dürfen, weil es dann immer noch in der Hand ist und in Zusammenhang mit einer kommunikativen Nutzung steht.
Irgendwelcher "voreilender Gehorsam", dass schon der Beginn einer Nutzung unzulässig wäre, weil das Ende u.U. völlig überraschend, nicht kalkulierbar eintreten könnte, ist auch nicht vom Gesetzgeber vorgegeben.
Auch dieser Punkt ist ohne jeden Spielraum für eine Interpretation, denn wenn der Gesetzgeber dies gewollt hätte, hätte er dies ohne jede Probleme auch so deutlich formulieren können. An anderen Stellen gibt es diese Formulierung, dass schon der Beginn einer Handlung unzulässig ist, wenn nicht auch das legale Ende der Handlung absolut sicher möglich ist.
Die Nutzung in der Hand ist auch beim automatisierten Motorstopp völlig legal - ohne jeden Zweifel. Springt der Motor an und man lässt das Handy nicht sofort fallen, wird das exakt in dem Moment illegal - auch ohne jeden Zweifel, aber auch erst in exakt diesem Moment und nicht schon vorher.
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Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Dann muss halt im Gesetz stehen " bei eingeschalteter Zündung"
Bloß nicht, dann kommt hier wahrscheinlich eine Diskussion, ob Diesel-Motoren da generell ausgenommen sind, weil diese keine Zündung haben oder ob es nur ein Begriff für die Schlüsselposition ist.
das Wort "ausgeschaltet" muss nicht "läuft nicht" heißen. Die Interpretation "nicht betriebsbereit" ist ganz genauso legitim. Für mich ist kein Motor ausgeschaltet, wenn er jederzeit von selbst und ohne zutun wieder anspringen kann.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Auch beim automatisiertem Motorstopp sind alle Vorgaben zur legalen Handynutzung (mit dem Ding in der Hand) vollständig und absolut eindeutig erfüllt.
Wann ist dann bei Elektroautos das telefonieren erlaubt? Bei jedem Anhaltevorgang?
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Bloß nicht, dann kommt hier wahrscheinlich eine Diskussion, ob Diesel-Motoren da generell ausgenommen sind, weil diese keine Zündung haben oder ob es nur ein Begriff für die Schlüsselposition ist.Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Dann muss halt im Gesetz stehen " bei eingeschalteter Zündung"
Dann eben " wenn die bordelektronik mit Strom versorgt ist" 🙂
Am einfachsten ist noch die Definition: "Wer ein Fahrzeug führt". Das schließt sinnvoller weise alle Beifahrer aus. Wer an der Ampel steht führt weiterhin ein Fahrzeug, man parkt/Hält nicht, man wartet. Wäre das nicht so, hätte man sonst auf Strecken mit Halteverbot ein Problem, wenn die Ampel rot zeigt. 😉 Gleiches gilt fürs stehen bleiben um Vorfahrt zu gewähren, usw. Man spricht von verkehrsbedingtem Warten.
Wer auf einem Parkplatz steht (oder sonst wo, wo man halten/parken darf) und das Fahrzeug in einem Zustand ist, in welchem man es verlassen könnte (korrekt abgesichert ggf. mit Handbremse, Schlüssel auf aus, usw), der führt kein Fahrzeug, der sitzt einfach nur da drin.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
das Wort "ausgeschaltet" muss nicht "läuft nicht" heißen. Die Interpretation "nicht betriebsbereit" ist ganz genauso legitim. Für mich ist kein Motor ausgeschaltet, wenn er jederzeit von selbst und ohne zutun wieder anspringen kann.
Jawohl, da sind wir uns einig 😉
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Wann ist dann bei Elektroautos das telefonieren erlaubt? Bei jedem Anhaltevorgang?
Keine Ahnung, Problem eines technischen Fortschritts. Bei dieser Antriebsart werden Richterentscheide und so einige Sachverständigengutachten notwendig werden, wo die Abgrenzung liegt.
Ob das so einfach wie beim Verbrennungsmotor über die rein mechanische Drehbewegung geht, oder beim E-Motor weitere Anforderungen erfüllt sein müssen, wird man sehen.
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Dann eben " wenn die bordelektronik mit Strom versorgt ist" 🙂
Das ist immer - Zentralverriegelung, Alarmanlage, ...
betrachten wir auch semantisch das Wort "ausgeschaltet" }> ausschalten ist eine aktive Handlung, dafür muss man etwas tun. Start-Stop ist ein Automatismus.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
betrachten wir auch semantisch das Wort "ausgeschaltet" }> ausschalten ist eine aktive Handlung, dafür muss man etwas tun. Start-Stop ist ein Automatismus.
😕
Bei meinem Fahrzeug muss ich nichts, absolut rein garnichts machen, um den Motor abzuschalten - keine extra auszuführende Handlung zB. beim Verlassen des Fahrzeugs. Beim Start/Stopp allerdings schon, da muss der Pedaldruck auf der Bremse einen Mindestwert haben. Durch mehr oder weniger Druck kann ich den Motor aus- oder auch wieder ein- und dann auch wieder ausschalten.
Wenn das keine aktive Handlung ist, oder auch eine definierte Handlungsabfolge mit Kupplung und Schalthebel - was ist das dann?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wenn das keine aktive Handlung ist, oder auch eine definierte Handlungsabfolge mit Kupplung und Schalthebel - was ist das dann?
Es ging ihm wohl ehr darum daß der Motor sehr wohl auch ganz von selbst wieder starten kann:
- Innentemperatur übersteigt gewissen Schwellwert und Klima wird benötigt
- Innentemperatur unterschreitet gewissen Schwellwert und Heizung wird benötigt
- Bordspannung unterschreitet gewissen Schwellwert und Lima wird benötigt
- ...
Gruß Metalhead