Handyverbot bei "Start-Stop"

Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.

»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a

sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?

Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?

Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.

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Ich frage mich die ganze Zeit wie der Schutzmann das sehen will das der Motor von alleine ausgegangen ist, der sieht nur Fahrer und ein Handy in der Hand vor einer roten Ampel.
Sicher ist es erlaubt am Handy zu spielen wenn der Motor an der Ampel aus ist, aber schon um Stress aus dem weg zu gehen würde ich das Handy vor Fahrtantritt in eine vorgesehene Halterung platzieren.

Telefonieren in dem Fall ist eindeutig erlaubt (Siehe Urteil OLG)

http://www.burhoff.de/.../?...

Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911



Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Die richterliche Interpretation des Wortes "ausgeschaltet" steht noch aus. Und daran hängt alles.
Für den Laien: was könnte man denn da interpretieren? Ausgeschaltet ist der Motor dann, wenn er nicht läuft. Wenn er von der SSA ausgeschaltet wird, dann ist er auf Stop, ergo ausgeschaltet.

Würde ich persönlich so nicht sehen. Als das mit dem Handyverbot am Steuer aufkam, hatten wir im DRK mal eine Schulungsveranstaltung dazu. Die Interpretation unserer Kreispolizeibehörde zum Thema "wann ist ein Motor aus" lautete: Wenn die Zündung ausgeschaltet ist, also der Schlüssel in Position "0" steht oder abgezogen ist. Demzufolge wäre eine aktive Start-Stopp-Automatik (trotz nicht laufendem Motor) nicht als "ausgeschaltet" zu interpretieren.

Aber es ist richtig, das Gesetz ist da schwammig.

Dann muss halt im Gesetz stehen " bei eingeschalteter Zündung"

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Zitat:

Original geschrieben von Detta56


Telefonieren in dem Fall ist eindeutig erlaubt (Siehe Urteil OLG)

http://www.burhoff.de/.../?...

Wäre ich mir immer noch nicht sicher.

Im Urteilstext steht: "schaltete er den Motor aus", also eine aktive, bewusste Handlung des Fahrers.

Das ist beim Start-Stopp-Betrieb nicht der Fall, wenn die Elektronik meint, der Motor könnte jetzt mal ein wenig ruhen.

Handy und Auto passen nicht zusammen.
Man sieht es täglich welche Fahrweisen von Handy abgelenkte VTs hinlegen.

Auch an der roten Ampel sollte die ganze Aufmerksamkeit der zügigen Wiederfahrtaufnahme gehören und nicht dem doofen Handy.

Die Handymanie geht mir eh auf den Keks, hier sabbern schon wieder alle nach dem neuen iPhone 6. Aber Apple versteht es halt sein Publikum zu manipulieren.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Ich frage mich die ganze Zeit wie der Schutzmann das sehen will das der Motor von alleine ausgegangen ist, der sieht nur Fahrer und ein Handy in der Hand vor einer roten Ampel.
Sicher ist es erlaubt am Handy zu spielen wenn der Motor an der Ampel aus ist, aber schon um Stress aus dem weg zu gehen würde ich das Handy vor Fahrtantritt in eine vorgesehene Halterung platzieren.

Genau !

Zitat:

Original geschrieben von Detta56


Telefonieren in dem Fall ist eindeutig erlaubt (Siehe Urteil OLG)

http://www.burhoff.de/.../?...

Es triff genau das ein, was ich zuvor schon geschrieben hatte. In dem Urteil, hat der Betroffene den Motor abstellt ! In unserem Fall jedoch hat der TE eine Start/Stop Automatik, die den Motor zwar ausstellt, ihn aber sozusagen in Standby hält. Man muss nur kurz die Kupplung betätigen und der Motor springt ohne einer Schlüsselbewegung wieder an.

Auf jeden Fall eine grenzwertige Angelegenheit, dessen Ausgang ich schon gern einmal wüsste.

Ich bin jedoch der Meinung, dass in diesem Fall das Handy nicht benutzt werden darf.

Die Schlupflöcher werden noch soweit getrieben/ausgenutzt, bis sich der Gesetzgeber für ein allgemeines Verbot der Handynutzung im Auto entschließt

Zitat:

Original geschrieben von kiaora


Die Schlupflöcher werden noch soweit getrieben/ausgenutzt, bis sich der Gesetzgeber für ein allgemeines Verbot der Handynutzung im Auto entschließt

Von diesem Zeitpunkt an ist das Auto gleichzeitig das Smartphone und Nachrichten werden während der Fahrt mit dem Finger auf die Windschutzscheibe geschrieben.

Von innen oder außen ist auch egal...

Der Motor ist aus wenn keine Verbrennung statt findet, was die Elektronik sagt ist dann wurscht.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Der Motor ist aus wenn keine Verbrennung statt findet, was die Elektronik sagt ist dann wurscht.

Dann könnte ich bergab bei Schubabschaltung auch das Handy in der Hand haben und telefonieren?

Mal abgesehen von reinen E-Fahrzeugen.

Nee weil das Auto ja stehen muss und der Motor abgeschaltet ist.

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter



Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Der Motor ist aus wenn keine Verbrennung statt findet, was die Elektronik sagt ist dann wurscht.
Dann könnte ich bergab bei Schubabschaltung auch das Handy in der Hand haben und telefonieren?

Mal abgesehen von reinen E-Fahrzeugen.

Der war gut. Könnte das nächste Thema werden.

" Darf ich bergab, ohne lauf des Motors, mit dem Handy telefonieren ? " 😁

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Der Motor ist aus wenn keine Verbrennung statt findet, was die Elektronik sagt ist dann wurscht.

Naja, dann werfe ich mal den Einwand vom Elektroauto auf Seite 1 wieder in die Runde.

Ganz so einfach kann man das wohl nicht sagen.

Bei Start-Stopp, kann man übrigens aussteigen, weil das Steuergerät merkt daß du die Tür auf gemacht hast und dann den Motor nicht mehr startet (bei der Motorhaube ist es das Selbe).

Bei Direkteinspritzern wird der Motor übrigens so, daß er direkt mittels einer kurzen Einspritzung und Zündung gestartet werden kann (ganz ohne Anlasser).

Motor Aus-/An kann man IMHO nicht mehr so schwarz/weiß sehen.
Ich wäre dafür daß der nächste der Behauptet es wäre erlaubt mal neben einem blauen Auto mit Lichtern auf dem Dach an die Ampel fährt, und während der Motor vom Start-Stopp "abgeschaltet" wurde das Handy rausholt und sichtbar damit rumfummelt.
Nach dem Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid bekommen wir dann ein Gerichtsurteil zu dem Thema. 😁

EDID: Schubabschaltung zählt nicht, weil das Auto dann nicht steht.

Gruß Metalhead

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