Handyverbot bei "Start-Stop"
Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.
»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a
sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.
Beste Antwort im Thema
Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?
Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?
Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.
311 Antworten
Moin,
ein alter Beitrag von mir. Wiewohl das Topic anders lautet, geht es um die Sache Telefon: Klick.
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von blogreiter
Auch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung lenkt ab,
der einzige Unterschied ist, dass man das Fahrzeug noch mit beiden Händen bedienen kann, der Kopf macht irgendetwas anderes.
Absolut richtig. Mich ärgert (berufsbedingt) immer wieder, dass Autofahren gerne als tumbe, spielerisch monotone Tätigkeit verstanden wird, die noch reichlich kognitive Ressourcen für verkehrsferne Handlungen zuließe. Fahrassistenzsysteme (Spurwechselwarner, GRA mt Abstandsradar) sind in diesem Zusammenhang Segen und Fluch zugleich.
Bei all den "Motor muss aus sein"-Gesetzen, was macht man wenn man ein Elektro-Auto hat und an der Ampel steht? Da gibts doch sowas wie die SSA nicht 😁😁😁
Mein Gott, wie hat die Menschheit das nur vor 20 Jahren gemacht😕
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Zitat:
Original geschrieben von dr.cooper
Mein Gott, wie hat die Menschheit das nur vor 20 Jahren gemacht😕
Da sind wir einfach gefahren und haben am Radio gespielt, an der Ampel auch.....
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Da sind wir einfach gefahren und haben am Radio gespielt, an der Ampel auch.....Zitat:
Original geschrieben von dr.cooper
Mein Gott, wie hat die Menschheit das nur vor 20 Jahren gemacht😕
Sogar ohne den Motor auszuschalten.😎
Ich habe eine FSE, aber wenn ich rechts ranfahre und die Klima weiter laufen soll, dann lasse ich natürlich den Motor weiter laufen.
Ich fahre schließlich nicht in dem Moment, alleine der Motor läuft im Standgas. Von Ablenkung oder Gefährdung kann also nicht die Rede sein.
Was kann ich dafür, dass Gesetze von Leuten formuliert werden, die sich offenbar die Hose mit der Kneifzange anziehen?
Alleine sich über diesen Passus über einem Dutzend Seiten zu streiten, das ist so wissenserweiternd wie ein universitäres Forum in Teheran, das die Anwesenheit von Frau und Mann im gleichen Raum diskutiert, weil man im Kopf die Uhren 500 Jahre zurückgedreht hat.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wozu benötigt man eigentlich einen Anlasser, wenn der Motor nicht ausgeschaltet ist?
Den benötigst du, zumindest beim Benzindirekteinspritzer, nicht!
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Von Ablenkung oder Gefährdung kann also nicht die Rede sein.
Dies sind auch kein Bewertungskriterium der hier diskutierten OWI. Die Kriterien sind stehendes Fahrzeug und ausgeschalteter Motor.
Sich erst Bewertungskriterien ausdenken, um diese ausgedachten Kriterien dann im Anschluss als Unfug nachzuweisen - komisch ist das irgendwie schon.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Den benötigst du, zumindest beim Benzindirekteinspritzer, nicht!Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wozu benötigt man eigentlich einen Anlasser, wenn der Motor nicht ausgeschaltet ist?Gruß Metalhead
Doch, den benötigt man zwingend, denn Benzindirekteinspritzer reicht bei weitem nicht.
Man kann bei dieser Motorenart mit viel technischer Trickserei und dann auch nur in Zusammenhang mit ganz bestimmten und sehr eng gefassten Betriebsbedingungen den Anlasser ersetzen, aber das hat nichts mit der derzeitigen Grundsätzlichkeit zu tun, einen Anlasser zum Motorstart benötigen.
Die notwendigen Betriebsbedingungen sind eine erhebliche Komponente dabei. Wäre der anlasserlose Motorstart eine zwingend zu beachtende Komponente bei den Bedingungen für eine automatisierte Ausschaltung, dann würden etwa 80% der jetzt vorhandenen Ausschaltvorgänge einer SSA nicht passieren.
Ein echter Direktstart ist auch heute noch in der real existierenden Welt außerhalb der Theorie eher die Ausnahme, größtenteils handelt es sich um einen "anlasserunterstützten Direktstart", bei der Anlasser um einiges geringer belastet wird und konstruktiv erheblich kleiner ausfallen kann, aber ein kompletter Verzicht dann doch nicht so oft vorkommt, wie es Werbung mancherorts verbreitet.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Doch, den benötigt man zwingend, denn Benzindirekteinspritzer reicht bei weitem nicht.Man kann bei dieser Motorenart mit viel technischer Trickserei und dann auch nur in Zusammenhang mit ganz bestimmten und sehr eng gefassten Betriebsbedingungen den Anlasser ersetzen, aber das hat nichts mit der derzeitigen Grundsätzlichkeit zu tun, einen Anlasser zum Motorstart benötigen.
Die notwendigen Betriebsbedingungen sind eine erhebliche Komponente dabei. Wäre der anlasserlose Motorstart eine zwingend zu beachtende Komponente bei den Bedingungen für eine automatisierte Ausschaltung, dann würden etwa 80% der jetzt vorhandenen Ausschaltvorgänge einer SSA nicht passieren.
Ein echter Direktstart ist auch heute noch in der real existierenden Welt außerhalb der Theorie eher die Ausnahme, größtenteils handelt es sich um einen "anlasserunterstützten Direktstart", bei der Anlasser um einiges geringer belastet wird und konstruktiv erheblich kleiner ausfallen kann, aber ein kompletter Verzicht dann doch nicht so oft vorkommt, wie es Werbung mancherorts verbreitet.
Woher hast du deine Infos? Daß es vermutlich nicht jeder Hersteller so macht ist vermutlich richtig, aber wenn du beim Direkteinspritzer den Zylinder Zündest der gerade nach Zünd-OT (Irgendwas im Bereich von 45-90°) ist, läuft der Motor an. Warum sollte das nicht gehen?
Der Unterschied zwischen normalem Anlassen und Start-Stop-Anlassen ist, daß beim automatischen Ausschalten das Steuergerät die Kurbelwellenposition noch definitiv kennt und den entsprechenden Zylinder bedienen kann.
Das wäre quasi der Unterschied zwischen Standby und Aus.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Was kann ich dafür, dass Gesetze von Leuten formuliert werden, die sich offenbar die Hose mit der Kneifzange anziehen?
Alleine sich über diesen Passus über einem Dutzend Seiten zu streiten, das ist so wissenserweiternd wie ein universitäres Forum in Teheran, das die Anwesenheit von Frau und Mann im gleichen Raum diskutiert, weil man im Kopf die Uhren 500 Jahre zurückgedreht hat.cheerio
Mich wundert, das bei den ganzen Seiten bis jetzt noch nicht über den Tellerrrand geguckt wurde. Immerhin ist der Wunschgedanke ohne ein Bußgeld telefonieren zu können. Der Fahrer nimmt laut eigener Aussage nicht am Verkehr teil, da der Motor ausgeschaltet und das Mobilfunkgerät in der Hand gehalten wird. Somit muss man erst mal gucken, ob man an dieser Stelle Paren oder Halten darf. Als zweites kommt der immer wieder auftretende Paragraph § 1 Abs. 2 StVO zum Einsatz. Wenn andere belästigt/behindert werden, weil man bei grün nicht schnell genug vom Fleck weg kommt darf man zahlen. Außerdem muss man sich wieder in den fließenden Verkehr einordnen.
Klar kann man am stammtisch über dieses Thema philosophieren, nur sollte man es nicht im Straßenverkehr probieren. Außer man gehört zu den selbsternannten Verkehrsexperten, die sich nur die Gesetze raussuchen, die ihnen am liebsten sind. Bei denen ist das natürlich erlaubt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Das wäre quasi der Unterschied zwischen Standby und Aus.
Das wäre ein Unterschied, wenn der Gesetzgeber den so definiert hätte. Hat er aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von nansenbach
Das wäre ein Unterschied, wenn der Gesetzgeber den so definiert hätte. Hat er aber nicht.Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Das wäre quasi der Unterschied zwischen Standby und Aus.
Doch, er hat definiert wenn der Motor
ausgeschaltet ist, nicht "wenn er sich nicht dreht". 😉
Gruß Metalhead