Handyverbot bei "Start-Stop"
Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.
»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a
sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.
Beste Antwort im Thema
Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?
Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?
Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.
311 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ich,Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Eines habe ich ja gelernt, "Warum springt der Motor manchmal wieder von alleine an ? "Na wer hat aufgepasst ?🙂
der Motor springt an, weil er vorher nicht ausgeschaltet war......
Falsch bzw. unvollständig.
KlickZitat:
Original geschrieben von Kai70
Wie will ein Beamter vor Ort, der mich in meinem Fahrzeug z.B. simsen sieht mit ausgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel, bemerken ob der Motor nun durch mich abgeschaltet wurde, oder durch die SS-Automatik ?Für irgendjemand der dies kontrolliert, kann nur relevant sein ob der Motor ausgeschaltet ist oder nicht.
Versuche es doch mal !
Wenn Du vor einer roten Ampel stehts, nimmst m.E. weiterhin am aktiven Verkehr teil. Aus diesem Grund langt es sicherlich auch nicht, wenn das Fahrzeug vor einer roten Ampel via einer Start/Stop ausgeschaltet ist. Auch hier bleibt das Fahrzeug ständig in Standby.
Bei meinem VW ist es so, dass ich dann nur kurz gegen die Kupplung (Schaltfahrzeug) kommen muss, damit er sofort anspringt.
Für viele Autofahrer ist es eine schon fast automatische Bewegung die Kupplung zu treten, bevor es überhaupt wieder grün ist. Aus diesem Grund war es für mich relativ ungewohnt plötzlich ein Fahrzeug mit Start/Stop zu fahren. Die meiste Zeit stelle ich diese Automatik auch aus.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Wenn Du vor einer roten Ampel stehts, nimmst m.E. weiterhin am aktiven Verkehr teil.
Ob nun aktiver oder fließender Verkehr bleibt sich gleich:
Unwidersprochen ja, ist so; aber es ist kein Kriterium, was der Ausnahme vom Nutzungsverbot beim "in der Hand" widerspricht.
Zitat:
§23 Abs. 1a StVO - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
...
Zitat:
Aus diesem Grund langt es sicherlich auch nicht, wenn das Fahrzeug vor einer roten Ampel via einer Start/Stop ausgeschaltet ist. Auch hier bleibt das Fahrzeug ständig in Standby.
Der Motor ist ausgeschaltet und das Fahrzeug steht - das erfüllt alles, was der Gesetzgeber verlangt und damit auch vollständig dem "Sinn der Vorschrift" entspricht.
Warum der Motor steht, dass er "unkontrollierbar" wieder anspringen kann, dass hier etwas wie "Zündung" noch eingeschaltet ist, dass hier jede Menge Sensoren nur darauf lauern, den Motor wieder starten zu können, dass das Ausschalten keine aktive Handlung des Fahrers war, ... und dieser Zustand auch zur leichteren Verständlichkeit "stand-by" genannt werden könnte,
das mag ja alles sein - ist aber nicht im § als Bewertungskriterium erwähnt und bleibt daher ohne jede Berücksichtigung für die Ausnahmen des Handyverbot.
Muss einem nicht gefallen, wäre anders vielleicht besser, aber ist nicht so.
Die Meinung, dass Richter hier anders entscheiden würden, ist pure Wunschvorstellung, so lange Art.97 Abs.1 GG gilt.
Vielleicht hat man im ersten Gang das große Glück, dass hier ein Amtsrichter aus einem persönlichen Interesse an einer Frühpensionierung (der Typ, der ohne jede Fallprüfung wochenlang sämtliche Widersprüche gegen Bußgeldbescheide durchgenickt hat) oder Versetzung aus dem Bereich Verkehrs-OWIs (der Typ, der ein Daschcam-Video für ein zulässiges Beweismittel erklärt hat) heraus, neben der Definition für "ausgeschaltet" auch noch das genannte "ein bisschen schwanger" für real existierende Tatsache erklärt, aber das hat nicht lange Bestand.
Gesetze modifizieren oder komplett erfinden ist der Job des Gesetzgebers. Der Glaube, dass dies auch Richter im Tagesgeschäft mit erledigen, ist dann doch nur ein Feuchttraum.
14 Seiten für etwas, was gerichtlich schon längst entschieden wurde. https://www.lawblog.de/.../
Bei der Start Stop Automatik ist der Motor aus, dabei ist völlig irrelevant, ob ich den Motor durch den Zündschlüssel oder das Kupplungspedal / Bremspedal starte.
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Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
14 Seiten für etwas, was gerichtlich schon längst entschieden wurde. https://www.lawblog.de/.../Bei der Start Stop Automatik ist der Motor aus, dabei ist völlig irrelevant, ob ich den Motor durch den Zündschlüssel oder das Kupplungspedal / Bremspedal starte.
Das wurde schon gepostet und darum dreht sich ja die Diskussion gerade. Ist SSA = abgeschalteter Motor.
Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Das wurde schon gepostet und darum dreht sich ja die Diskussion gerade. Ist SSA = abgeschalteter Motor.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
14 Seiten für etwas, was gerichtlich schon längst entschieden wurde. https://www.lawblog.de/.../Bei der Start Stop Automatik ist der Motor aus, dabei ist völlig irrelevant, ob ich den Motor durch den Zündschlüssel oder das Kupplungspedal / Bremspedal starte.
Wenn der Motor aus ist, ja.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wenn der Motor aus ist, ja.Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Das wurde schon gepostet und darum dreht sich ja die Diskussion gerade. Ist SSA = abgeschalteter Motor.
Herzlichen Glückwunsch. Gehen sie auf Seite 1 und lesen sie das Thema nochmal von vorn ... 🙄 🙄 😉
Man hört übrigens von außen, ob ein Motoran oder aus ist und von innen sieht man es am Drehzahlmesser. Ist er aus welchen Gründen auch immer an der Ampel trotz SS Automatik an, hört man und merkt man dies und greift dann eben nicht zum Handy. So einfach ist das.
*closed*
Möglicherweise off-topic, aber wenn ich mal die Zeit so 35 Jahre zurückdrehe, dann hätte es bei dem aktuellen Telefonierbedürfnis zur damaligen Zeit bei den Raststätten und Parkplätzen mit Telefonzellen Megastaus gegeben.😁
Und dann kein Kleingeld dabei😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Möglicherweise off-topic, aber wenn ich mal die Zeit so 35 Jahre zurückdrehe, dann hätte es bei dem aktuellen Telefonierbedürfnis zur damaligen Zeit bei den Raststätten und Parkplätzen mit Telefonzellen Megastaus gegeben.😁
Jetzt gibt es das Internetcafe, früher gab es
.........Da gab es das Thema "Telefonieren am Steuer " noch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Handy und Auto passen nicht zusammen.
Ich würde das einfach mal so unterschreiben.
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von digibär
Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung? ....
Weil es die Friseusen Carpolicy der Firma vielleicht nicht mehr hergibt und bei Privatfahrzeugen ist Geiz geil.
Ich sag mal so, wenn das Auto bei Start/Stop aus war und der Polizist als Zeuge und der Staatsanwalt sagt es war nicht- und wenn es zur Verhandlung kommt, dann darf man ruhug zahlen. Beweise dann einfach mal das Gegenteil.
Ich bin immer noch der Meinung, das Handynutzung und die Gebühren im aktiven Straßenverkehr ruhig verfünfacht werden können.
Handyverbot am Steuer ist wirklich ein sinnvolles Gesetz und die Staatskasse kann damit perfekt gefüllt werden.
Manche Gesetze sind unbestreitbar so formuliert, daß ein gewisser Interpretationsspielraum bleibt. Beim Handyverbot am Steuer ist das aber nicht der Fall. Da ist die Handynutzung nur erlaubt, wenn zwei ganz einfache, und auch mit den bescheidensten Geistesgaben verständliche Bedingungen erfüllt sind:
Das Auto steht und der Motor ist ausgeschaltet!
Bei der Start-Stop-Automatik ist der Motor ausgeschaltet, auch wenn nicht vom Fahrer sondern von einem Steuergerät. Das aktive Ausschalten des Motors wird aber keineswegs vom Gesetzgeber verlangt, ihm genügt es, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Wodurch der Motor ausgeschaltet wird ist dabei ohne jede Relevanz. Das ist aber bereits mehrfach erklärt, und trotzdem noch immer nicht von jedem verstanden worden.
Manchmal ist man sprachlos mit welchen Gestalten man die gleiche Spezies teilt ... 😁
. . . Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Eindeutiger kann eine Gesetzesformulierung kaum sein, da kann auch ein Richter nicht anders entscheiden ohne sich strafbar zu machen.
Wenn der Gesetzgeber etwas anderes gewollt hätte, würde es z.B. lauten: ".... , wenn das Fahrzeug am Straßenrand steht oder parkt . . .".
Warum sollte nicht telefoniert werden wenn das Fahrzeug steht, welche Gefahr entsteht dadurch? Die Behinderung der Hintermänner/-frauen/-zwitter durch verspätetes losfahren ist keine Gefährdung.
Zitat:
Original geschrieben von nansenbach
[...]Manchmal ist man sprachlos mit welchen Gestalten man die gleiche Spezies teilt ... 😁
Ja, ich werde auch immer ganz sprachlos, wenn ich mitbekomme, dass manche Gestalten wohl glauben, dass alles das was nicht explizit gegen den Wortlaut eines Gesetzes/einer Verordnung verstößt, damit auch automatische richtig und vertretbar ist.