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Handyaufnahmen als Beweismittel?

Themenstarteram 30. Mai 2020 um 20:55

Nabend zusammen,

So wo soll ich am Besten anfangen. Heute auf der Autobahn ohne Tempolimit wollte ich recht zügig zu meinem Ziel kommen. Autobahn war auch soweit frei und es ging gut voran. Nach ein paar Stunden Fahrzeit stieß ich auf einen alten Golf der konstant 130-140 kmh auf der linken Spur fuhr, obwohl auf der rechten Seite kein einziges bzw. nur etappenweise sich Autos befanden. Nach ungefähr 2 Km hinter dem Golf wurde ich ein bisschen ungeduldig und hab ihm erstmal die Lichthupe verpasst... Fazit: Keine Reaktion. Habe noch etwas gewartet und dann bin ich rechts vorbei und ab. Kurze Zeit später kam es dann zu einem 130 kmh-Schild wo ich mich auch dran gehalten habe. Der Golf zieht (wahrscheinlich mit seinen konstanten 140) hupend und blicken an mir vorbei. Tempolimit wurde wieder aufgehoben und ich bin wieder um die 170-180 gefahren. Habe den Golf wieder überholt und er zeigt mir den Vogel und fuchtelt wild mit seinen Händen rum. Daraufhin, do blöd wie ich auch war habe ich ihm den Mittelfinger gezeigt und bin vorbei gefahren. Wiederholte sich wieder mit Unbegrenzt und 130. Bei diesem zweiten mal als er vorbeifuhr streckte er sein Handy heraus und filmte oder machte Bilder, was ja während dem Fahren verboten ist. Das Szenario wiederholte sich 2-mal wo er uns überholte bzw wir ihn überholten und er uns dabei filmte bzw. Bilder machte. Ivh bin mir ziemlich sicher, dass er weder den Mittelfinger, noch das rechts überholen aufgenommen hat, mein Beifahrer ebenso.

Jetzt ist die Frage, was kann passieren? Was kann er mit meinem Kennzeichen anfangen bzw. mit dem Bild/Video, da er ja selbst während dem Fahren dies benutzt hat?

Grüße Jonny ;-)

Beste Antwort im Thema

Er hat es zumindest geschafft, daß dir jetzt ordentlich die Düse geht --> Ziel ereicht :D:D:D:D

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Themenstarteram 31. Mai 2020 um 16:54

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 31. Mai 2020 um 18:52:57 Uhr:

Gelöscht (wegen zitiert statt editiert).

Danke dir Uwe, so werde ich jetzt auch erstmal weitermachen.

 

Grüße

 

Jonny

Zitat:

@augenauf schrieb am 31. Mai 2020 um 18:45:32 Uhr:

Die Geschichte beweist eigentlich nur das: schnell fahren bringt nichts. :rolleyes: ;)

Sonst hätte der alte (!) Golf kaum mehrmals wieder aufschließen können.

Die Schlussfolgerung verstehe ich nicht.

Weil der Golf zu schnell gefahren ist, soll "schnell fahren" (was genau soll das eigentlich sein?) nichts bringen?

Also zunächst mal glaube ich nicht, daß der Golffahrer irgendetwas machen wird.

 

AAABER:

Wenn er dich wirklich anzeigt wegen Rechtsüberholen/Beleidigung/Nötigung usw., wird es nicht so einfach.

Man weiß ja auch nicht, was er noch dazuerfindet, maßlos übertreibt usw., usw.

Und es ist ein populärer Irrtum, daß bei "Aussage gegen Aussage" nichts passiert. Der Richter hat sich ein Gesamtbild zu machen und danach zu entscheiden. (der Beifahrer als "Entlastung" ist da nicht viel wert, das müßte schon ein dritter, unbeteiligter Zeuge sein).

Und wenn man schon mit anderen Delikten aufgefallen ist, ist das bezügl. der Glaubwürdigkeit nicht optimal. Deine Schilderung der Sachlage wird da schnell nur als "Ausrede" gewertet.

Bei all den Verkehrsdelikten ist immer die erste Strategie, daß man oft nur das Kennzeichen hat, aber der Fahrer nicht bewiesen ist. Und genau dieses Schlupfloch hat dir der Golffahrer mit seinem Handyvideo jetzt genommen. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 17:12

Zitat:

@nogel schrieb am 31. Mai 2020 um 19:03:16 Uhr:

Also zunächst mal glaube ich nicht, daß der Golffahrer irgendetwas machen wird.

 

AAABER:

Wenn er dich wirklich anzeigt wegen Rechtsüberholen/Beleidigung/Nötigung usw., wird es nicht so einfach.

Man weiß ja auch nicht, was er noch dazuerfindet, maßlos übertreibt usw., usw.

Und es ist ein populärer Irrtum, daß bei "Aussage gegen Aussage" nichts passiert. Der Richter hat sich ein Gesamtbild zu machen und danach zu entscheiden. (der Beifahrer als "Entlastung" ist da nicht viel wert, das müßte schon ein dritter, unbeteiligter Zeuge sein).

Und wenn man schon mit anderen Delikten aufgefallen ist, ist das bezügl. der Glaubwürdigkeit nicht optimal. Deine Schilderung der Sachlage wird da schnell nur als "Ausrede" gewertet.

Bei all den Verkehrsdelikten ist immer die erste Strategie, daß man oft nur das Kennzeichen hat, aber der Fahrer nicht bewiesen ist. Und genau dieses Schlupfloch hat dir der Golffahrer mit seinem Handyvideo jetzt genommen. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Wenn er das will kann er das bekommen.

Dann wird das ganze mit Handy am Steuer, links Blockieren, Kopfhörer auf ebenso aufgezählt...

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 17:13

Wie ich jetzt aber hier festgestellt habe, gibt es Leute die nicht ihre eigenen Fehler sehen, sondern dies immer nur bei den Anderen suchen.

Ich gestehe meinen Fehler ein. Das Rechtsüberholen hätte nicht sein müssen, genauso wie der Mittelfinger.

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 17:21

Zitat:

@nogel schrieb am 31. Mai 2020 um 19:03:16 Uhr:

Also zunächst mal glaube ich nicht, daß der Golffahrer irgendetwas machen wird.

 

AAABER:

Wenn er dich wirklich anzeigt wegen Rechtsüberholen/Beleidigung/Nötigung usw., wird es nicht so einfach.

Man weiß ja auch nicht, was er noch dazuerfindet, maßlos übertreibt usw., usw.

Und es ist ein populärer Irrtum, daß bei "Aussage gegen Aussage" nichts passiert. Der Richter hat sich ein Gesamtbild zu machen und danach zu entscheiden. (der Beifahrer als "Entlastung" ist da nicht viel wert, das müßte schon ein dritter, unbeteiligter Zeuge sein).

Und wenn man schon mit anderen Delikten aufgefallen ist, ist das bezügl. der Glaubwürdigkeit nicht optimal. Deine Schilderung der Sachlage wird da schnell nur als "Ausrede" gewertet.

Bei all den Verkehrsdelikten ist immer die erste Strategie, daß man oft nur das Kennzeichen hat, aber der Fahrer nicht bewiesen ist. Und genau dieses Schlupfloch hat dir der Golffahrer mit seinem Handyvideo jetzt genommen. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Noch eine Frage. Also kann ich ohne Beweise Leute anzeigen und diese dann bis hin zu einer Geldstrafe bringen?

Aussage gegen Aussage...

am 31. Mai 2020 um 17:25

Zitat:

@Jonny132 schrieb am 31. Mai 2020 um 18:42:35 Uhr:

 

Also, man kann nicht sein eigener Zeuge sein. Sorry das geht nicht... Man kann einen Eid ablegen in dem man sagt so und so war es!

Du bist Beklagter!

Du kannst in Eigener Sache kein ZEuge sein!

Somit kannst du auch nicht vereidigt werden!

Du kannst eine Aussage machen.... - meistens raten die Anwälte davon ab!

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 17:29

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 31. Mai 2020 um 19:25:51 Uhr:

Zitat:

@Jonny132 schrieb am 31. Mai 2020 um 18:42:35 Uhr:

 

Also, man kann nicht sein eigener Zeuge sein. Sorry das geht nicht... Man kann einen Eid ablegen in dem man sagt so und so war es!

Du bist Beklagter!

Du kannst in Eigener Sache kein ZEuge sein!

Somit kannst du auch nicht vereidigt werden!

Du kannst eine Aussage machen.... - meistens raten die Anwälte davon ab!

Ah okay, das heißt jetzt wenn die Anzeige kommt einfach alles so hinnehmen oder wie hab ich das jetzt von dir zu verstehen?

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 17:30

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 31. Mai 2020 um 19:25:51 Uhr:

Zitat:

@Jonny132 schrieb am 31. Mai 2020 um 18:42:35 Uhr:

 

Also, man kann nicht sein eigener Zeuge sein. Sorry das geht nicht... Man kann einen Eid ablegen in dem man sagt so und so war es!

Du bist Beklagter!

Du kannst in Eigener Sache kein ZEuge sein!

Somit kannst du auch nicht vereidigt werden!

Du kannst eine Aussage machen.... - meistens raten die Anwälte davon ab!

Und ich sage auch, dass ER einen Eid ablegen kann... Nicht ICH!

Er kann keinen Eid ablegen. Er kann eine Zeugenaussage machen vor Gericht. Ob er vereidigt wird, entscheidet das Gericht. Auch ohne Vereidigung hat er die Wahrheit zu sagen und eine Falschaussage hat entsprechende Konsequenzen.

am 31. Mai 2020 um 17:39

ich habe nicht gesagt dass du alles zugeben sollst!

Du musst es auch nicht hinnehmen!

Wenn etwas kommt musst du dir anwaltlichen Rat holen!

Nichts Aussagen - und zwar garnix!

Vorallem nicht dass du an dem Tag mit dem Auto gefahren bist!

Ja - er kann und muss eventuell einen Eid ablegen!

Das untermauert seine Glaubhaftigkeit da der Meineid unter besonderer Strafe steht.

Viele Zeugen haben es unter Eid dann doch nicht ganz so genau gesehen.

Bleibt der Zeuge aber unter Eid seiner Aussage treu (und ist nicht ein "Amtsbekannter")

hast du ein Problem.

Frage bist du schon mal "einschlägig" in Erscheinung getreten?

also jetzt nicht ob du schon mal 1

Punkt wegen Handy bekommen sondern ähnlichen Vorfällen mit einem Busgeld belegt.

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 17:40

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 31. Mai 2020 um 19:37:59 Uhr:

Er kann keinen Eid ablegen. Er kann eine Zeugenaussage machen vor Gericht. Ob er vereidigt wird, entscheidet das Gericht. Auch ohne Vereidigung hat er die Wahrheit zu sagen und eine Falschaussage hat entsprechende Konsequenzen.

Na dann muss er doch aber auch zugeben, dass er gefilmt hat also Handy am Steuer etc. oder?

am 31. Mai 2020 um 17:41

Zitat:

@Jonny132 schrieb am 31. Mai 2020 um 19:40:29 Uhr:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 31. Mai 2020 um 19:37:59 Uhr:

Er kann keinen Eid ablegen. Er kann eine Zeugenaussage machen vor Gericht. Ob er vereidigt wird, entscheidet das Gericht. Auch ohne Vereidigung hat er die Wahrheit zu sagen und eine Falschaussage hat entsprechende Konsequenzen.

Na dann muss er doch aber auch zugeben, dass er gefilmt hat also Handy am Steuer etc. oder?

Nein Muss er nicht, da er sich ja nicht selbst belasten muss.....

(genauso wenig wie du!)

hat auch nix mit dem dir zur Last gelegten Taten zu tun!

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 17:42

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 31. Mai 2020 um 19:39:56 Uhr:

ich habe nicht gesagt dass du alles zugeben sollst!

Du musst es auch nicht hinnehmen!

Wenn etwas kommt musst du dir anwaltlichen Rat holen!

Nichts Aussagen - und zwar garnix!

Vorallem nicht dass du an dem Tag mit dem Auto gefahren bist!

Ja - er kann und muss eventuell einen Eid ablegen!

Das untermauert seine Glaubhaftigkeit da der Meineid unter besonderer Strafe steht.

Viele Zeugen haben es unter Eid dann doch nicht ganz so genau gesehen.

Bleibt der Zeuge aber unter Eid seiner Aussage treu (und ist nicht ein "Amtsbekannter")

hast du ein Problem.

Frage bist du schon mal "einschlägig" in Erscheinung getreten?

also jetzt nicht ob du schon mal 1

Punkt wegen Handy bekommen sondern ähnlichen Vorfällen mit einem Busgeld belegt.

Ich habe noch nichts. Bin einmal mit 27 kmh zu schnell geblitzt worden, das wars. Weder wegen Beleidigung noch Rechts überholen noch drängeln...

Zitat:

@FWebe schrieb am 31. Mai 2020 um 19:02:55 Uhr:

Zitat:

@augenauf schrieb am 31. Mai 2020 um 18:45:32 Uhr:

Die Geschichte beweist eigentlich nur das: schnell fahren bringt nichts. :rolleyes: ;)

Sonst hätte der alte (!) Golf kaum mehrmals wieder aufschließen können.

Die Schlussfolgerung verstehe ich nicht.

Weil der Golf zu schnell gefahren ist, soll "schnell fahren" (was genau soll das eigentlich sein?) nichts bringen?

Er ist schnell gefahren und der Golf hat ihn immer wieder eingeholt.

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