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Handyaufnahmen als Beweismittel?

Themenstarteram 30. Mai 2020 um 20:55

Nabend zusammen,

So wo soll ich am Besten anfangen. Heute auf der Autobahn ohne Tempolimit wollte ich recht zügig zu meinem Ziel kommen. Autobahn war auch soweit frei und es ging gut voran. Nach ein paar Stunden Fahrzeit stieß ich auf einen alten Golf der konstant 130-140 kmh auf der linken Spur fuhr, obwohl auf der rechten Seite kein einziges bzw. nur etappenweise sich Autos befanden. Nach ungefähr 2 Km hinter dem Golf wurde ich ein bisschen ungeduldig und hab ihm erstmal die Lichthupe verpasst... Fazit: Keine Reaktion. Habe noch etwas gewartet und dann bin ich rechts vorbei und ab. Kurze Zeit später kam es dann zu einem 130 kmh-Schild wo ich mich auch dran gehalten habe. Der Golf zieht (wahrscheinlich mit seinen konstanten 140) hupend und blicken an mir vorbei. Tempolimit wurde wieder aufgehoben und ich bin wieder um die 170-180 gefahren. Habe den Golf wieder überholt und er zeigt mir den Vogel und fuchtelt wild mit seinen Händen rum. Daraufhin, do blöd wie ich auch war habe ich ihm den Mittelfinger gezeigt und bin vorbei gefahren. Wiederholte sich wieder mit Unbegrenzt und 130. Bei diesem zweiten mal als er vorbeifuhr streckte er sein Handy heraus und filmte oder machte Bilder, was ja während dem Fahren verboten ist. Das Szenario wiederholte sich 2-mal wo er uns überholte bzw wir ihn überholten und er uns dabei filmte bzw. Bilder machte. Ivh bin mir ziemlich sicher, dass er weder den Mittelfinger, noch das rechts überholen aufgenommen hat, mein Beifahrer ebenso.

Jetzt ist die Frage, was kann passieren? Was kann er mit meinem Kennzeichen anfangen bzw. mit dem Bild/Video, da er ja selbst während dem Fahren dies benutzt hat?

Grüße Jonny ;-)

Beste Antwort im Thema

Er hat es zumindest geschafft, daß dir jetzt ordentlich die Düse geht --> Ziel ereicht :D:D:D:D

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Er ist nicht schnell genug gefahren. ;)

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 17:45

Zitat:

@augenauf schrieb am 31. Mai 2020 um 19:42:27 Uhr:

Zitat:

@FWebe schrieb am 31. Mai 2020 um 19:02:55 Uhr:

 

Die Schlussfolgerung verstehe ich nicht.

Weil der Golf zu schnell gefahren ist, soll "schnell fahren" (was genau soll das eigentlich sein?) nichts bringen?

Er ist schnell gefahren und der Golf hat ihn immer wieder eingeholt.

Der Golf hat nach diesem Vorfall auch aufs Gas gedrückt...

Selbst wenn er das zugeben würde (es ist ja eh offensichtlich), muss das nicht zwingend zu einer Strafe führen. Das enntscheidet dann ein Richter. Es kann durchaus sein, dass hier der Richter die Möglichkeit der Beweissicherung mittels Handy als gerechtfertigte Ausnahme ansieht. So darfst du das Handy auch benutzen und während der Fahrt telefonieren, wenn vor dir ein offenbar betrunkener Autofahrer fährt, um die Polizei anzurufen. Hier ist dann Gefahr in Verzug.

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 18:01

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 31. Mai 2020 um 19:45:43 Uhr:

Selbst wenn er das zugeben würde (es ist ja eh offensichtlich), muss das nicht zwingend zu einer Strafe führen. Das enntscheidet dann ein Richter. Es kann durchaus sein, dass hier der Richter die Möglichkeit der Beweissicherung mittels Handy als gerechtfertigte Ausnahme ansieht. So darfst du das Handy auch benutzen und während der Fahrt telefonieren, wenn vor dir ein offenbar betrunkener Autofahrer fährt, um die Polizei anzurufen. Hier ist dann Gefahr in Verzug.

Auf dem Video/Bild sieht man aber weder den Mittelfinger noch das Rechtsüberholen...

Was ist dann das für eine Beweissicherung?

am 31. Mai 2020 um 18:06

Dein Gesicht und dein Fahrzeug sowie das Kennzeichen ist damit gesichert - und das ist weit mehr als dir lieb sein kann...

Die Nummer bin ich nicht

war noch nie dort

welche Autobahn

kannst du schon mal als Ausrede knicken- also doch ziemlich viel Beweislast!

Zurzeit kann man eh nur abwarten ob überhaupt was kommt meistens ist das handy rausholen und filmen eine Sache wo man in diesen Augenblick sauer ist und so reagiert meist wenn man sich beruhigt hat wird das Video gelöscht und vergessen

Kenn ich auch das ich mich in einen Augenblick über jemanden aufrege kommt auch vor das ich bei meiner dashcam auf speichern drücke aber nach paar Minuten ist es wider Rum am besten rechts ranfahren bisschen laufen (bitte nicht auf der Straße) und gut sein lassen.

Die geht die Düse und du solltest dich darauf konzentrieren, was DU angestellt hast.

Hör auf, immer wieder damit zu kommen, daß der andere Kopfhörer aufhatte und während der Fahrt sein Handy benutzt hat. Das würde ihm vermutlich nicht mal angelastet, wenn er es nur dazu genutzt hat, dein Kennzeichen und dich als Fahrzeugführer zu erfassen. Die sog. "Fahrereigenschaft" ist damit schon mal belegt und damit für dich dich die erste Fluchttür zugeschlagen.

Außerdem ist es Quatsch vor Gericht DEIN Fehlverhalten mit dem des Golffahrers aufrechnen zu wollen. Das gibts nur im Sandkasten ("aber du hast dafür.........")

@roadrunner2018 :

"Beklagter" ist man in einem Zivilprozess, hier wäre der TE höchstens "Angeklagter", weil die Sache von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Somit ist der handyfilmende Golffahrer keine Prozesspartei wie bei einem Zivilprozess, sondern er wird auch als Zeuge vernommen, mit genau den gleichen Vor- und Nachteilen wie bei anderen Zeugen (Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage, ggf. Aussage unter Eid mit entsprechenden Konsequenzen).

Außerdem finde ich, dass man hier dem TE schon viel zu viel Angst zu machen versucht: Immerhin setzt sich der Golffahrer mit seiner Handyfilmerei ebenfalls dem Risiko der Strafverfolgung aus, wenn er der Polizei dies gegenüber anbringt. Und dann ist die Frage, ob das Video zum einen überhaupt einen Beweiswert an sich hat (außer nur dem Nachweis, dass eben der TE mit dem besagten Fahrzeug an diesem Tag aufgenommen wurde - wobei der Nachweis, welche Örtlichkeit das war, ggf. auch schwierig wird - oder werden automatisch die Geodaten beim Video erstellen erfasst?) und zum anderen, ob das Video überhaupt als Beweismittel vor Gericht zugelassen wird.

Von daher würde ich an der Stelle des TE abwarten, ob da überhaupt was nachkommt. Erst dann, wenn die ersten Fragebögen eintreffen, wäre es Zeit, sich Gedanken zu machen. Hier wird um eine Sache ohne großen Mehrwert ein riesiger Hype gemacht - vielleicht bringt es der Golffahrer zur Anzeige und dann kommt ein lapidares Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass aus mangelndem öffentlichen Interesse die Sache eingestellt wird...

am 31. Mai 2020 um 18:38

Damit ich das mal klar sage:

Ich denke nicht dass was kommt!

Abwarten die nächsten 2-3 Wochen!

Die Frage welche ich an den TE gestellt habe hat er leider nicht beantwortet...

- was aber natürlich auch eine Antwort sein kann

Mal ganz ehrlich ich kenne 2 Polizeirevier bei uns die sind kaum zu motivieren etwas zu tun und da ging es um Unfallflucht sind zur polizei und bekamen die Aussage wenn es wirklich nötig ist schauen sie bei denen mal vorbei ob denen ihr Auto einen Schaden hat. Meist tun die das wegen dem Aufwand schon wegwinken

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 31. Mai 2020 um 20:35:31 Uhr:

Außerdem finde ich, dass man hier dem TE schon viel zu viel Angst zu machen versucht:..

Finde ich nicht, vielmehr hat man ihm mehrfach gesagt, dass da nichts kommen wird. Der TE macht sich aber weiterhin ins Schlüpferchen und will über die möglichen Konsequenzen diskutieren. Wenn ihn dann die Antworten drauf das Schlüpferchen noch feuchter werden lassen, können doch nicht die etwas dazu, die ihm antworten.

Jonny, nochmals, da wird nichts kommen und jede Diskussion über die Konsequenzen ist wie die Diskussion darüber, welcher Baum in Timbuktu als nächstes umfallen wird.

Ohne Informationen, was dir vorgeworfen wird, ohne dass du die Aussage des Golffahrers kennst, ob du überhaupt auf dem Handyfoto zu erkennen bist, ist das alles Kaffeesatzleserei unter Teetrinkern.

Sei ein Mann und ertrage die Ungewissheit für ein paar Wochen, ja Monate. Was anderes kannst du sowieso im Moment nicht machen als abwarten.

Wenn du tatsächlich von der Sache noch etwas hören solltest, dann kannst du dich hier ja wieder melden oder besser noch, gleich in einem Rechtsforum.

 

Gruß

Uwe

am 31. Mai 2020 um 19:12

Johnny, denk mal anders rum:

Der Golffahrer hat sich im Straßenverkehr falsch verhalten. Rechtsfahrgedöns missachtet, Handygefummel, etwas zu flott in 130 Zone.

Warum zeigst nicht DU ihn an?

Logisch: könnte er ja dann Deine Fehler aufdecken!

Rechts überholt, Stinkifnger etc.

Aus dem gleichen Grund geh ich auch mal von aus, wird er nix machen. Der muss doch damit rechnen dass Du den Dreck den er am Stecken hat aufwühlst. Vor allem wenn er allein war und ihr zu 2. wird er sich das genau überlegen.

Also vergiss den Mumpitz und nächstes Mal fährst auf den erstbesten Parkplatz und atmest tief durch.

Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wie schon vorab geschrieben wurde, hier wird nichts gegeneinander aufgerechnet. Der Unterschied hier ist, Beleidigung ist ein Straftatbestand und wir dauch entsprechend bestraft.

Beim Handygefummel, Missachtung des Rechtsfahrgebots, usw handelt es sich im Vergleich dazu eher um Bagatelldelikte. Die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas ohne weitere Ermittlungen eingestellt wird, ist bei der ohnehin überlasteten Justiz hoch.

Und wenn der Fragesteller einen Tip haben will: Sollte es tatsächlich zur Anzeige kommen und zu eienr Verhandlung, dann würde ich an seiner Stelle mein Fehlverhalten einräumen und ihn um Entschuldigung bitten, statt sich auch noch aufzuführen nach dem Motto "Der hat aber dies und das gemacht".

Zitat:

@BK30nP schrieb am 31. Mai 2020 um 20:44:51 Uhr:

Mal ganz ehrlich ich kenne 2 Polizeirevier bei uns die sind kaum zu motivieren etwas zu tun und da ging es um Unfallflucht sind zur polizei und bekamen die Aussage wenn es wirklich nötig ist schauen sie bei denen mal vorbei ob denen ihr Auto einen Schaden hat. Meist tun die das wegen dem Aufwand schon wegwinken

Wenn man zur Polizei geht und eine Anzeige erstatten will, dann muss die Polizei diese Anzeige auf aufnehmen. Ob sie will oder nicht. Ob das Verfahren weiter betrieben wird und in welchem Umfang, entscheidet die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei.

Meine Beifahrerin hat vor kurzem auch so einen Deppen gefilmt, der sich vor uns reingedrängelt hatte und nach meinem Hupen noch meinte, dämliche Gesten machen zu müssen. Anzeige haben wir natürlich nicht gemacht, aber eine unruhige Nacht wie der TE dürfte er auch gehabt haben.

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