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Handy zur Navigation erlaubt?!

Themenstarteram 14. November 2018 um 18:16

Hallo,

ich hatte heute eine interessante Situation:

Ich stehe an einer Ampel. Mein Handy ist bei meine Golf immer im Aschenbecher "eingeklemmt", und ich hatte eine Navigationsapp laufen. An der Ampel klopft auf einmal ein Fahrradpolizist an mein Fenster und bittet mich heraus zu fahren. Ich hatte gerade auf dem Handy getippt, es befand sich aber in der besagten Halterung.

Nun ja, Personalien und Führerschein kontrolliert und dann ging's los: Warum ich denn mein Smartphone während der Fahrt benutze. Ich dachte immer, und dass habe ich auch nochmal nachgelesen, dass man das Smartophone als Navigationssystem benutzen darf. Das habe ich ihm so gesagt. Antwort, nein ich darf das Handy während der Fahrt nicht benutzen. Es war auch nicht die Rede davon, dass es nicht in einer echten Halterung war. Zumal das Smartphone in meinem Aschenbecherhalter fest sitzt.

Dann habe ich erstmal gesagt, ich werde mich nicht mehr äußern. Und habe den Polizisten gebeten, mir zu schriftlich zu geben, wie mein Handy befestigt war und was genau ich gemacht habe. Das wollte/durfte er nicht. Er könne sich dann schon daran erinnern.

Nun meine Frage: Was mache ich, wenn der Bescheid kommt. Einspruch ohne Angaben, um den Polizisten den Beweisen bringen zu lassen? Es war ja auch nur ein Polizist. Ist die Aussage dann überhaupt verwertbar? Steht nicht Aussage gegen Aussage?

 

Vielen Dank schon mal, Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 15. November 2018 um 05:10:21 Uhr:

Du hast ein Mobiltelefon bei laufendem Motor bedient. Das ist verboten. Ob du dabei das Navi benutzt hast, oder Laut Leise ist egal. Zahle die Strafe und lerne daraus.

@S2-Limo Meinst du deinen Beitrag zu diesem Thema jetzt wirklich ernst, oder ist es nur sinnloser Spam?

Es gibt genug Polizisten, denen Fehler passieren. Da ist das Nachfragen erlaubt. Diese hirmlosen "zahl doch einfach" Beiträge gehen fast allen auf die Nerven!

Mir ist die Gesetzesänderung von Oktober 2017 ebenfalls entgangen. Ich habe immer wieder mit dem Handy "gespielt", während es in der Halterrung war, und gerade in einer Autoschlange stand. Unabhängig, ob die Polizei in Sichtweite ist, denn es war ja schließlich erlaubt.

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In diesem Thread ist auch das Thema der weiteren Handynutzung ausführlich diskutiert.https://www.motor-talk.de/forum/handy-am-ohr-t6486299.html

Der Polizist hat genau das getan, was vernünftige Autofahrer von ihm erwarten und jemanden, der offensichtlich abgelenkt war für sein Handeln verantwortlich gemacht. Wie schon im anderen Thread dargestellt, ist die Handynutzung während des Autofahrens mittlerweile wahrscheinlich zu Verkehrsunfall Ursache Nummer eins geworden. Diese Unsitte gehört viel härter bestraft.

Wer sein Handy unbedingt benutzen möchte, soll rechts ranfahren Motor aus und am Handy spielen. Ansonsten gehört der Blick auf die Fahrbahn und nicht abgesenkt aufs Handy!

Ist das denn so schwer zu akzeptieren?

Stattdessen werden immer wieder alle möglichen Schlupflöcher gesucht... :( :eek:

Es war mein ernst. Eigentlich sollte doch mittlerweile seit einigen Jahren bekannt sein das es nicht erlaubt ist. Was die Leute während der Fahrt alles machen ist nicht mehr normal. Handy liegt auf dem Oberschenkel, es wird getippt. Das Navi klebt direkt im Sichtfeld des Fahrers. Das Handy wird wie ne CB Funke gehalten. Und du kannst die Leute nur damit erziehen, wenn du Strafen erlässt.

War 14 Jahre lang Berufskraftfahrer und habe wirklich schon einiges gesehen. Spätestens wenn du denn Motorradfahrer vor dir liegen siehst, der von einem Sms tippenden Autofahrer getroffen wurde. Da war alles zu spät.

Das Gesetz ist doch hier völlig klar:

§23 StVO

Zitat:

(1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

1 ist erfüllt, da das Handy nicht aufgenommen wurde. 2b ist auch erfüllt, denn stehend an der Ampel ist eine kurze Blickwendung nach unten zum Navihandy sicher den Verkehrsverhältnissen angepasst.

Ich würde Einspruch einlegen und das so begründen, ich denke nicht, dass das bebußt werden kann.

Oh, das alles interessert die Leute mit den Handys aber nicht.

Ich höre immer wieder: "Wozu gibt es das dann?" oder "Warum haben das denn andere?"

Ich möchte mit den Irren lieber nicht zusammenknallen.

Die kriegen nicht mal mit, wenn es kracht.

Die Punkte und die Strafgelder sind auf jeden Fall noch zu niedrig.

Kurz gesagt:

Einmal drücken ist erlaubt, Tippen (mehrmaliges drücken ;) ) ist eindeutig nicht erlaubt. Nicht beim Handy, nicht beim Navi, nicht beim Radio, nicht beim Programmieren.

Auch nicht an der Ampel, auch nicht wenn der Motor durch Start/Stop gerade aus ist.

Alles "Tippen" (mehrmaliges drücken ;) ), ist nur erlaubt bei vollkommen abgeschalteten Motor.

So sind die neuen Regeln gedacht, zu unserer aller Sicherheit und nicht um etwas zu verbieten.

Dass da "Pfennigfuchser" noch Schlupflöcher meinen finden zu müssen, ist klar und unverantwortlich, nach dem Motto Punkt 1, 2.. war erfüllt.

Es ist auch ein großer Irrtum, dass nur "Handy am Ohr" oder "in der Hand", nicht erlaubt ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. November 2018 um 09:45:12 Uhr:

Das Gesetz ist doch hier völlig klar:

§23 StVO

Zitat:

(1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

1 ist erfüllt, da das Handy nicht aufgenommen wurde. 2b ist auch erfüllt, denn stehend an der Ampel ist eine kurze Blickwendung nach unten zum Navihandy sicher den Verkehrsverhältnissen angepasst.

Ich würde Einspruch einlegen und das so begründen, ich denke nicht, dass das bebußt werden kann.

Hallo Kai R.

Ich bin ja oft deiner Meinung und schätze deine kompetenten Beiträge sehr, :) ; aber in diesem Fall und aus erzieherischen Maßnahmen hoffe ich inständig das es bebußt wird!!

Die bestehenden Gesetze sind da eineutig!

Meine Nachbarin mit ihrem Handy im Auto ist bis zum OLG gegangen.

Dort gab es dann s´den Hammer....

450,- + die Kosten für den Advocaten.

Zitat:

@manvo schrieb am 15. November 2018 um 09:55:27 Uhr:

Dass da "Pfennigfuchser" noch Schlupflöcher meinen finden zu müssen, ist klar und unverantwortlich, nach dem Motto Punkt 1, 2.. war erfüllt.

genau, machen wir einfach Pippi-Langstrumpf-Recht nach dem Motto "man sieht doch, was Manvo gewollt hat".

Lassen wir einfach mal die Kirche im Dorf. Welche Gefahr ergibt sich für den Verkehr, wenn man stehend an der Ampel drei Knöpfe an einem fest installierten Navi(handy) drückt?

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 15. November 2018 um 09:56:13 Uhr:

 

aber in diesem Fall und aus erzieherischen Maßnahmen hoffe ich inständig das es bebußt wird!!

Auch Ich habe mich kürzlich über einen Handynutzer am Steuer aufgeregt, weil die Augen nur dort waren anstatt auf der Straße.

Meine Wunsch wäre auch hier, daß man solchen Leuten rein aus Prinzip den FS für einen Monat entziehen sollte, weil man die einfachsten Regeln beim Autofahren nicht beherrscht.

Nicht zur Strafe nur zur Übung !

Beim Fall wie es beim TE war muß man aber eindeutig sagen, daß der TE, so wie es in der STVO unter § 23 geschrieben steht, weder das Handy zur Benutzung in die Hand genommen hat, noch vom Verkehrsgeschehen abgelenkt war, da das Fahrzeug an der Ampel gestanden hat.

Auch Ich würde die Zahlung des Bußgeldes verweigern und notfalls dagegen mit einem Anwalt vorgehen.

 

@Geisslein

@Kai R.

Die neuen Regel sind da eindeutig.

Dass jemand eine andere Auffassung hat und deshalb meint die Regeln nicht einhalten zu müssen, ist etwas anderes.

Zitat:

@manvo schrieb am 15. November 2018 um 10:17:02 Uhr:

Das jemand eine andere Auffassung hat und deshalb meint die Regeln nicht einhalten zu müssen, ist etwas anderes.

Du meinst dass jemand Deine verquere Auffassung von den Regeln nicht teilt? Lies noch mal das Gesetz, dann verstehst Du es besser.

Hier wird immer wieder von "während der Fahrt" geschrieben.

Es reicht aber schon wenn das auto steht und der motor läuft - dessen sollte man sich auch bewusst sein.

Auto steht und Motor läuft ist seit der Gesetzesverschärfung sowieso kein Kriterium mehr. Maßgeblich ist, dass ein Fahrzeug geführt wird, und das ist an der Ampel immer der Fall, auch wenn der Motor aus ist. Der Wortlaut des Gesetzes ist doch oben zitiert.

Die erste Frage die man beantworten sollte ist die, gilt es überhaupt als eine geeignete Halterung wenn das Handy provisorisch irgendwo eingeklemmt wird, denn nur dann darf man es als Navi benutzen, bedienen darf man es nur vor bzw. nach der Fahrt.

Das Handy als Navi bedienen darf man nur wenn das Fahrzeug steht bzw. die Fahrt unterbrochen wurde.

Beachte:

Zitat:

Wichtig ist hier, dass es nicht genügt, kurz an den Straßenrand zu fahren. Auch das ist verboten. Die Fahrt gilt erst dann als unterbrochen, wenn das Fahrzeug steht und „der Motor vollständig ausgeschaltet ist“.

Ich denke da hat der TE schlechte Karten, vor der Ampel schaltet niemand seinen Motor vollständig aus, auch eine Start/Stopp-Funktion schaltet einen Motor nicht vollständig aus, was noch wichtiger ist, auch vor der Ampel führt man gerade ein Fahrzeug im Straßenverkehr.

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