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  5. Handler sagte, er zahlt nur 50% für die Reparatur, trotzdem habe ich Gewährleistung !

Handler sagte, er zahlt nur 50% für die Reparatur, trotzdem habe ich Gewährleistung !

Themenstarteram 7. Januar 2020 um 11:13

Hallo, Leute,

ich brauche Vorschläge von euch. Bitte berät mich, denn ich habe keine Ahnung, was ich in dieser Situation tun soll.

Ich habe mein erstes Auto im August 2019 bei einem privaten Händler gekauft.

ich habe die Vertragsverhandlungen als Screenshot beigefügt

Es ist ein VW Golf 7 Automatikwagen.

Beim Kauf wurde es nur 40000 Km gefahren. Letzte Woche bekam ich ein Problem mit dem Auto und ich bat den Händler, etwas zu tun.

Er sagte mir, ich solle in die VW-Werkstatt in Wolfsburg gehen und mein Auto dort zur Überprüfung abgeben. VW rief mich an und sagte, dass die Mechatronik-Einheit gewechselt werden müsse und 2000 Euro koste.

Es sind nur 48000 Km gefahren.

Handler sagte, dass wir einen Kolanzantrag schicken werden. Aber es wurde auch abgelehnt, da das Auto im Jahr 2014 hergestellt wird. Nun gab mir der Händler zwei Möglichkeiten

1. Ich gehe zu VW und lege gegen die Entscheidung Einspruch ein

2. er zahlt 50% und ich 50% der Kosten.

Ich verstehe also nicht, warum er nicht 100% zahlt, da ich eine 1-Jahres-Garantie für Sachschäden habe.

Irgendwelche Vorschläge von euch Leuten?

wie man mit dieser Situation umgehen kann.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema
am 7. Januar 2020 um 12:17

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 7. Januar 2020 um 13:15:04 Uhr:

Vom privaten Händler liest man hier in letzter Zeit öfter Mal.

Echt? So was gibt es aber nicht. Entweder ein Privatverkauf oder es ist gewerblich. Wobei sich ja leider einige gewerbliche aus der Verantwortung der Gewährleistung ziehen möchten und bei denen muss dann nachgeholfen werden.

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Such dir einen Anwalt und erzähl dem die Geschichte.

Er wird dich beraten was deine Rechte sind und wie man diese ggf. durchsetzen kann.

am 7. Januar 2020 um 12:13

So wie wie AudiJunge es geschrieben hat würde ich es dir auch empfehlen.

Eine Frage dazu hätte ich aber noch: Was meinst du mit privatem Händler?

Vom privaten Händler liest man hier in letzter Zeit öfter Mal.

am 7. Januar 2020 um 12:17

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 7. Januar 2020 um 13:15:04 Uhr:

Vom privaten Händler liest man hier in letzter Zeit öfter Mal.

Echt? So was gibt es aber nicht. Entweder ein Privatverkauf oder es ist gewerblich. Wobei sich ja leider einige gewerbliche aus der Verantwortung der Gewährleistung ziehen möchten und bei denen muss dann nachgeholfen werden.

Themenstarteram 7. Januar 2020 um 12:28

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 7. Januar 2020 um 13:15:04 Uhr:

Vom privaten Händler liest man hier in letzter Zeit öfter Mal.

So Händler hat seine eigene kleine Garage für Gebrauchtwagen, aber nicht wie große. Er war eine einzelne Person, die den Gebrauchtwagen verkauft hat. Deshalb habe ich den Begriff "Privathändler" für ihn verwendet.

am 7. Januar 2020 um 12:33

Also ein kleiner Händler und damit gewerblich und jetzt will er versuchen günstig aus der Gewährleistung zu kommen.

Achtung, auch wenn 1 Jahr Gewährleistung vereinbart wurde, gilt gesetzlich nur 6 Monate lang nach Übergabe des Fahrzeugs die Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers hinsichtlich der Frage, ob der Mangel (= das "Problem" mit dem Golf) überhaupt unter die Gewährleistungspflicht des Verkäufers fällt oder, da z.B. durch Verschleiß verursacht, nicht dazu zählt. Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen,, dass der gekaufte PKW bereits bei Übergabe einen Mangel/Fehler hatte, der jetzt zu dem "Problem" geführt hat.

 

Garantieansprüche sehe ich hier nicht, es sei denn es wurde eine besondere Garantie abgesprochen und vereinbart.

Moin,

Wenn der VK Verschleiß nachweisen könnte - oder unsachgemäßen Gebrauch - dann wäre auch die Gewährleistung hinfällig. Beides liegt hier aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vor. Da ja laut VW ein mechanischer Defekt vorliegt und nicht die Kupplung verschlissen ist.

Ergo - der Schaden ist vom Händler erstmal voll zu übernehmen. Das dürfte auch der allgemeinen Rechtsauffassung entsprechen.

Da man natürlich ein gebrauchtes Getriebe beim Kauf drin hatte - könnte man beim Tausch jetzt sagen - ohne Eigenanteil gibt es ein gebrauchtes Austauschgetriebe, weil du ja kein neues beim Kauf drin hättest. VW wird aber in diesem Fall ein neues Getriebe verbauen. Man könnte postulieren, dass dadurch ein Mehrwert eintritt (Ich möchte aber klarmachen, dass ich das so nicht sehe, da die Laufleistung des Fahrzeugs sehr gering ist) - es gibt durchaus begründete Meinungen, dass ein solcher Mehrwert vom Käufer zu tragen wäre. Ist aber meiner Beobachtung bisher nicht so in der Praxis gehandhabt worden. Selbst wenn wir annehmen daß wäre tatsächlich der Fall - wäre ich in diesem Fall aber ganz weit weg von 50%. 10% könnte man akzeptieren, wenn man dieser Logik folgen mag, einfach weil das Auto mit unter 50tkm, ja kaum schon 50% seiner Realen Nutzungszeit hinter sich hat.

Aber zurück - setzt dem Händler telefonisch die Pistole auf die Brust - die Gewährleistung ist von ihm zu tragen und zwar alleine von ihm. Widerspruch gegen den Kulanzantrag kann man unter gegenseitigem Respekt ja dennoch machen - denn du bist ja verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten. Will er das nicht, dann musst du das über einen Anwalt machen. Beachte dabei, dass du dich entsprechend beeilst, denn soviel ist von den 6 Monaten nicht über.

LG Kester

Fordere den Händler schriftlich nachweisbar unter Fristsetzung (ca. 14 Tage + Postlaufzeit) dir entweder mitzuteilen wann und wie er den Wagen im Rahmen der gesetzl. Haftung für Sachmängel nachzubessern oder dir nachzuweisen, dass der Sachmangel nicht bereits bei Übergabe des Autos vorhanden war. Mehr macht ein Anwalt im 1. Schritt auch nicht. Obwohl doch, er schreibt dazu noch eine Rechnung iHv ~250€, welche zu deinen Lasten geht.

Moin,

Und? Welche Erkenntnis gibt uns das, die ein entsprechendes Telefonat nicht bereits bringt? Das der VK die Gewährleistung möglicherweise kreativ auszulegen gedenkt ist doch bereits offensichtlich und der Mangel würde ja offenbar auch schon angezeigt. Also hat man das, was du machen möchtest doch bereits nicht erfolgreich durchgeführt. Eine Kardinalschance würde ich wohl noch einräumen - vielleicht ist es ja wirklich nur der Versuch die TE zu drücken - aber ich wüsste sonst nicht, weshalb man nochmal zusätzlich 2 Wochen verschwenden sollte.

LG Kester

Um sich am Ende nicht vorwerfen lassen zu müssen, dass man nie über das Problem mit dem Händler gesprochen hat und man ja alles nur auf eigene Faust im Rahmen der Garantie versucht hätte...

Ein zusätzliches Telefonat schließt das ja nicht aus, wenn man meint damit weiterzukommen. Erfahrungsgemäß lassen sich Schlitzohren aber eher weniger durch Luftnummern, oder gar das Umherwerfen mit Paragraphen, wie es so oft gewünscht wird, beeindrucken.

am 8. Januar 2020 um 6:36

Da muss ich guruhu 100% zustimmen. Wenn es auf ein Rechtsstreit hinaus läuft, weiß der Händler auf einmal von nichts bzw wird jetzt versuchen die 6 Monate abzusitzen und dann behaupten von nichts gewusst zu haben oder sonst was.

Moin,

Erstens - der Mangel wurde bereits angezeigt. Selbst wenn der VK behauptet dies wäre nicht passiert ist das unerheblich, wenn wir jetzt den Anwalt einschalten, weil der Anwalt den VK ja ebenfalls gültig und dann sogar bezeugbar in Verzug setzt.

Macht ihr das ein weiteres Mal privat - verliert ihr mindestens 7 Tage, eher 14 Tage als sinnvolle Frist. Mit dem Risiko, dass der VK immer noch behaupten kann, er habe nix bekommen oder wohl versehentlich einen leeren Umschlag.

Was passiert ist vorhersehbar ein weiterer Zeitverlust, den man sich einfach sparen kann, wenn man nochmal ein Nein am Telefon hört. Es macht dann keinen Sinn, den VK weiter zu schonen. Es gibt keine Pflicht den VK mehrmals privat anzumahnen und sich mehrmals ne blutige Nase zu holen. Grade mit Rücksicht auf die geringe verbliebene Zeit bis zur Beweislastumkehr ist der Gang zur nächsten Eskalationsstufe einfach geboten um die eigenen Ansprüche zu erhalten.

LG Kester

Zitat:

"Selbst wenn der VK behauptet dies wäre nicht passiert ist das unerheblich"

Blöderweise ist der TE für das Gegenteil in der Beweispflicht. Der unmittelbare Gang zu VW, ein Kulanzantrag obwohl dieser, abgesehen von Nettigkeit, vollkommen sinnloses Mittel der Wahl ist, spielt ihm da gerade nicht in die Karten. Aber bitte... Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.

Zitat:

"Mit dem Risiko, dass der VK immer noch behaupten kann, er habe nix bekommen oder wohl versehentlich einen leeren Umschlag."

Tja, immerhin sagt das die Zustellurkunde des Postboten etwas anderes. Aber klar, in dem Umschlag waren bestimmt nur nachträgliche Weihnachtsgrüße... wird das Gericht wohl auch so sehen... Wo ist eigentlich der Facepalm Emoji hier?

Zitat:

"Was passiert ist vorhersehbar ein weiterer Zeitverlust,"

Ja, vermutlich wird das passieren. Dadurch entsteht aber sowas tolles wie "Verzug", was dem TE zumindest rechtlich überhaupt die Möglichkeit gibt, weitere Maßnahmen in Gang zu setzen, bzw. sich einen Rechtsbeistand zu suchen, dessen Kosten er im Zweifelsfall zumindest gegen den Händler titulieren kann.

Zitat:

"Es gibt keine Pflicht den VK mehrmals privat anzumahnen und sich mehrmals ne blutige Nase zu holen."

Stimmt. Diese Pflicht gibt es nur einmal. Dummerweise hat der TE eine nicht bzw. nahezu nicht Nachweisbare gewählt. So ist das im Leben, im Nachhinein ist man schlauer. Und hätte bei Kulanz alles geklappt, hätte wohl keiner was gesagt. Blöderweise ist es aber ein VW und da wird Kulanz eher nicht mit sonderlich großen Lettern geschrieben.

Zitat:

"Grade mit Rücksicht auf die geringe verbliebene Zeit bis zur Beweislastumkehr"

Nö, eine nachweisbar erfolgte Mangelmeldung an den Händler ist fristwahrend. Danach hat er bis zum 31.12.2023* Zeit seine Ansprüche geltend zu machen

*Man könnte jetzt noch von "unverzüglich" und Schadenminderungspflicht sprechen, daher ist das Datum eher theoretischer Natur. Worauf es jedoch ankommt, dass die 6 Monate damit irrelevant sind, sollte klar werden.

Lustig übrigens, wie du dir dabei selbst widersprichst. Auf der einen Seite willst du den Händler bereits Nachweisbar kontaktiert haben, auf der anderen Seite soll die Frist bald ablaufen. Wie sollte das zusammen passen?!

Zitat:

"ist der Gang zur nächsten Eskalationsstufe einfach geboten um die eigenen Ansprüche zu erhalten."

daran hindert den TE niemand. Nur darf er dann nicht meckern, wenn er am Ende auf den Kosten der Eskalationsstufe sitzen bleibt. Keine Ahnung was die 50% in Geld wären. Ich würde mich besonders ärgern, wenn ich 50% Eigenbeteiligung für ein neues Getriebe spare, dafür aber den gleichen Betrag in einen Rechtsbeistand investiere und dann mit ach und krach eine Bastellösungsreparatur durch einen vom Händler beauftragten Pfuscher Schrauber durchsetze. Aber wie oben schon gesagt ... Glück ... Schmied ... und so weiter.

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