Halteverbot?
Guten Tag,
weil es mir um die Fakten geht, nicht um die 15 Euro Verwarnungsgeld:
Die PKWs hinter diesen Verkehrsschildern wurden mit Verwarnungsgeldern belegt. Sie parkten an einem Wochentag. Auf meinen Einspruch mit dem Foto hin teilte man mir dessen Abweisung mit: "Am Abstellort gilt uneingeschränkt das untere Verkehrszeichen. Die zeitliche Beschränkung gilt nur für das oberste Verkehrszeichen."
Zur Erklärung: Es handelt sich hier um einen öffentlichen Parkplatz für ca. 100 PKWs, der an Sonn- und Feiertagen immer gesperrt ist.
Für mich bedeuten die Schilder: Auf dem gesamten Parkplatz ist an Sonn- und Feiertagen sowohl rechts als auch links von den Schildern das Halten verboten (wobei der Pfeil nach rechts sehr sinnlos ist, weil da Bäume und Steine das Parken unmöglich machen).
Ist das untere Schild wirklich ein Halteverbotsschild für die dahinterstehenden Autos? Oder soll hier absichtlich Verwirrung gestiftet werden? Friedrichshagen ist eine arme Gemeinde...
Beste Antwort im Thema
Sabine., das Ordnungsamt wird dich mit folgendem Kommentar nach Hause schicken : Wenn sie Verkehrszeichen gelernt haben kommen sie noch einmal wieder.
Diese Zeichen sind weder sinnentleert noch unverständlich .
Stell dir diese Zeichen zur Fahrbeahn gedreht vor , dann hat das obere Sinn und das untere auch , zumal du ein Stück weiter hinten noch ein Haltverbot mit einem Pfeil in deine Richtung siehst .
Beide bedeuten also - Haltverbot ( immer ) Anfang und Ende . Du stehst vor dem Anfang -Pfeil vo dir weg , dahinten Ende ,Pfeil zu dir.
Die Beschilderung unter dem oberem Schild dürfte keine Schwierigkeiten bereiten . Oder .
Giovanni.
124 Antworten
Vorschlag... für die Parkplatzeinfahrt. 😉
Jetzt zerpflückt es... 🙂
Zitat:
@Dramaking schrieb am 2. Mai 2015 um 12:22:56 Uhr:
Ja. Da Halteverbote sich immer auf die Örtlichkeit beziehen, an der sie aufgestellt und orientiert sind, muss man sich auch die Örtlichkeit betrachten und schon wird man den Sinn zweifelsfrei erkennen.Zitat:
@einsdreivier schrieb am 2. Mai 2015 um 12:14:22 Uhr:
Macht das jetzt eigentlich Sinn? Ein "Auf dem gesamten Parkplatz" (in Schnittmenge) als ZZ zu einem absoluten Haltverbotsende?
Richtig erkannt. Und die Örtlichkeit ist genau der durch das Zeichen benannte Abschnitt des Straßenrands und nicht der komplette Parkplatz. Auch wenn du das wortreich und mit Ablenkungsmanövern und wie immer persönlichen Diskreditierungen abstreitest. Mach dich halt erst mal schlau. Ich bin raus.
Fehlposting
Und wenn man nicht will, dass die Autos außer auf gekennzeichneten Plätzen parken...
Zeichen 290.1 und darunter das Zusatzzeichen 1053-30.
Schon wäre der komplette Platz mit zwei Schildermasten (auf der Rückseite jeweils ein Zonenende) an der Einfahrt komplett ausgeschildert.
Das wären dann 4 + 3 Bildtafeln, da man sich das absolute Haltverbotsende am ersten Mast auch sparen könnte.
Aber warum denn so einfach?!
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Zitat:
@birscherl schrieb am 2. Mai 2015 um 12:54:36 Uhr:
Richtig erkannt.Zitat:
@Dramaking schrieb am 2. Mai 2015 um 12:22:56 Uhr:
Ja. Da Halteverbote sich immer auf die Örtlichkeit beziehen, an der sie aufgestellt und orientiert sind, muss man sich auch die Örtlichkeit betrachten und schon wird man den Sinn zweifelsfrei erkennen.
Natürlich
Zitat:
Und die Örtlichkeit ist genau der durch das Zeichen benannte Abschnitt des Straßenrands und nicht der komplette Parkplatz.
Der durch das Zeichen benannte Abschnitt ist der Parkplatz.
Eindeutiger als wortwörtlich und Buchstabengetreu geht nicht.
Zitat:
Ich bin raus.
und Tschüss, wie so oft 😁😁😁
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 2. Mai 2015 um 12:57:39 Uhr:
Und wenn man nicht will, dass die Autos außer auf gekennzeichneten Plätzen parken...Zeichen 290.1 und darunter das Zusatzzeichen 1053-30
....
Aber warum denn so einfach?!
Weil ein Parkplatz keine "Zone" ist
Zitat:
@Dramaking schrieb am 2. Mai 2015 um 13:01:50 Uhr:
Weil ein Parkplatz keine "Zone" istZitat:
@einsdreivier schrieb am 2. Mai 2015 um 12:57:39 Uhr:
Und wenn man nicht will, dass die Autos außer auf gekennzeichneten Plätzen parken...Zeichen 290.1 und darunter das Zusatzzeichen 1053-30
....
Aber warum denn so einfach?!
Deshalb wird er als solcher ausgewiesen.
Hier noch das Gesamtkunstwerk, mit Vorder- und Rückseite (grau). 🙂
Zitat:
@Dramaking schrieb am 2. Mai 2015 um 12:59:46 Uhr:
und Tschüss, wie so oft 😁😁😁
Die Klügeren geben nach, wie so oft 😁 😁 😁
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 2. Mai 2015 um 13:06:51 Uhr:
Deshalb wird er als solcher ausgewiesen.Zitat:
Weil ein Parkplatz keine "Zone" ist
😕
Eine Zone ist ein Bereich der eine oder mehrere öffentlichen Straßen umfasst. Ein Parkplatz hat keine Straßen. Wie soll etwas, was nicht mal eine Straße hat, ein Bereich von mindestens einer, üblicherweise mehreren Straßen werden?
Ein Parkplatz ist keine Braut, die man zur Hochzeit einfach in ein weißes Kleid stecken kann.
Edit... hatte gerade die österreichische StVO. Dort sind Fußgängerzonen sehr schön definiert... § 76.
Wo kann man nachlesen wie es in Deutschland rechtlich aussieht? Braucht es dafür wirklich mehrere Straßen? Ein größeres Gebiet?
Zitat:
@birscherl schrieb am 2. Mai 2015 um 13:21:15 Uhr:
Die Klügeren geben nach, wie so oft 😁 😁 😁Zitat:
@Dramaking schrieb am 2. Mai 2015 um 12:59:46 Uhr:
und Tschüss, wie so oft 😁😁😁
Bei diesem Thema geben Dir viele nach.
Eure Diskussion ist echt toll, wie auch lächerlich!
Jeder gesund denkende Mensch versteht, auf dem gesamten Parkplatz gilt ein Parkverbot an Sonn- und Feiertagen und entsprechender Bereich ist zusätzlich eingeschränkt, denn da darf man nie halten und parken.
Ich versteh auch nicht was die Endlosdiskussion jetzt soll.
Wie schon HIER beschrieben (mit toller Fotomontage) handelt es sich um ZWEI Schilder: Einmal für den gesamten Parkplatz zeitlich begrenzt und ein mal für den markierten Bereich immer.
Das ganze ist ziemlich eindeutig und bedarf keiner Änderung.
Nur irrst du dich, weil es eben kein Schild für den gesamten Parkplatz gibt, sondern nur ein Zusatzschild für ein Halteverbot, das am gezeigten Schild endet. Da ist nichts eindeutig.
Unglaublich, wie manche Leute so eindeutige Sachlagen nicht verstehen wollen 🙄
Wenn die sich mit Vorfahrtsregeln genau so gut auskennen, na dann Prost Mahlzeit!
Ich finde man sollte alle 5 Jahre erneute eine theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Fällt man durch, wird der Führerschein abgenommen, bis die Prüfung bestanden ist!