Halteverbot?

Guten Tag,

weil es mir um die Fakten geht, nicht um die 15 Euro Verwarnungsgeld:

Die PKWs hinter diesen Verkehrsschildern wurden mit Verwarnungsgeldern belegt. Sie parkten an einem Wochentag. Auf meinen Einspruch mit dem Foto hin teilte man mir dessen Abweisung mit: "Am Abstellort gilt uneingeschränkt das untere Verkehrszeichen. Die zeitliche Beschränkung gilt nur für das oberste Verkehrszeichen."
Zur Erklärung: Es handelt sich hier um einen öffentlichen Parkplatz für ca. 100 PKWs, der an Sonn- und Feiertagen immer gesperrt ist.
Für mich bedeuten die Schilder: Auf dem gesamten Parkplatz ist an Sonn- und Feiertagen sowohl rechts als auch links von den Schildern das Halten verboten (wobei der Pfeil nach rechts sehr sinnlos ist, weil da Bäume und Steine das Parken unmöglich machen).

Ist das untere Schild wirklich ein Halteverbotsschild für die dahinterstehenden Autos? Oder soll hier absichtlich Verwirrung gestiftet werden? Friedrichshagen ist eine arme Gemeinde...

Beste Antwort im Thema

Sabine., das Ordnungsamt wird dich mit folgendem Kommentar nach Hause schicken : Wenn sie Verkehrszeichen gelernt haben kommen sie noch einmal wieder.
Diese Zeichen sind weder sinnentleert noch unverständlich .
Stell dir diese Zeichen zur Fahrbeahn gedreht vor , dann hat das obere Sinn und das untere auch , zumal du ein Stück weiter hinten noch ein Haltverbot mit einem Pfeil in deine Richtung siehst .
Beide bedeuten also - Haltverbot ( immer ) Anfang und Ende . Du stehst vor dem Anfang -Pfeil vo dir weg , dahinten Ende ,Pfeil zu dir.
Die Beschilderung unter dem oberem Schild dürfte keine Schwierigkeiten bereiten . Oder .
Giovanni.

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Zitat:

@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 22:34:29 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Mai 2015 um 21:38:46 Uhr:


Der Parkplatz ist sozusagen Privatgelände, ...
Das ist falsch und führt auf den Holzweg.

Es handelt sich hier um "Öffentlichen Verkehrsraum"[...........................................................................................................................]😁

Meine Güte, @Dramaking! Ich habe doch nicht umsonst "sozusagen" geschrieben. Ja, richtig, der Parkplatz ist öffentlich gewidmetes Straßenland mit beschränkter Nutzung. Es geht doch nur darum, daß der Besitzer des Platzes die Nutzung und deren Dauer bestimmt. In diesem Fall ist es eine Kommune, im anderen ein Supermarkt.

Grüße von Mischko

Hallöchen,

na das ist ja eine spaßige Ausweitung meiner Frage! :-)) Dachte, hier wäre inzwischen Ruhe eingekehrt...

Dann will ich noch mal meinen Senf dazugeben:
@ kadett 16v: Ich hatte dieses Forum deshalb fast vergessen, weil meine Frage beantwortet war!
Und ja, ich weiß, was TE heißt...

Für die Seitenstreifen-Befürworter: Auf dem Platz gibt es keine wirklichen rechten Seitenstreifen! Falls Ihr das Stück Straße hinter der Einfahrt meint: Wenn da rechts jemand parken würde, käme kein anderes Auto auf den Platz.

Aber jetzt kommt was Obergeiles. Nachdem ich dem Ordnungsamt das Verwirrende der übereinander-Verkehrszeichen dargelegt hatte, das das Amt natürlich abstritt, gibt es nun diese Erscheinung:

Rechtlich sauber und birscherl konform ist das jetzt.
Das vorher war für "Schussel" da bzw. für Leute, die den Unterschied zwischen Straße, Parkplatz und befestigter befahrbarer Fläche nicht kennen und denen das weiterhelfen sollte, aber sicher unsauber war.
Nun ist es sauber und mehr Leute denn je, werden das Schild vorne ignorieren.

Jupp78, es wäre schön, wenn du deine ständigen Seitenhiebe gegen mich unterlassen könntest. Nur weil du du dich in Rechtsdingen oft irrst, heißt das nicht, dass du hier auf anderen herumhacken musst. Danke.

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Zitat:

@Sabinelisa schrieb am 15. Mai 2015 um 23:31:22 Uhr:


[...]
Aber jetzt kommt was Obergeiles. Nachdem ich dem Ordnungsamt das Verwirrende der übereinander-Verkehrszeichen dargelegt hatte, das das Amt natürlich abstritt, gibt es nun diese Erscheinung:

Super! Damit hast Du den Schilderwald wieder etwas ausgelichtet.

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